What's Up CITES - Stand JAN 2017

  • Ersteller hack_meck
  • Erstellt am
Danke!
Hab auch heute Früh die selben Infos erhalten. Warst du am Montag bei dem Vortrag im BM?
 
So, habe mich jetzt gezwungenermaßen auch mal ein wenig eingelesen.
Vorerst geht es mir nur darum, dass ich eine Gitarre mit Palisanderanteil verkaufen möchte, welche ich selbst gebraucht über eBay gekauft habe.
Sowie ich das verstanden habe, reicht da die eBay-Rechnung als Bestätigung und ich muss nichts weiter beantragen, richtig?
Und was muss auf der Rechnung alles drauf sein? Fotos und Seriennummer? Art des Palisanders? Darf der Preis geschwärzt werden?
Das ist mir noch nicht so ganz klar, wäre super wenn jemand helfen könnte, auch wenn die Fragen vielleicht schonmal irgendwo beantwortet wurden :)
 
Dem Käufer sollte bewusst sein, dass du die Gitarre nicht als Vorerwerb angemeldet hast, ihm aber bestätigst die Gitarre vor dem 02.01.2017 besessen zu haben. Für Euren Deal würde dies erst mal reichen. Will dein Käufer allerdings selbst wieder verkaufen, dann kommt er in die Nachweispflicht. Insofern macht es schon Sinn die letzte Rechnung vor dem 02.01.2017 beim Instrument zu belassen.

Eine Mengenangabe muss nach meiner Meinung nicht enthalten sein. Würde er ins EU Ausland verkaufen wollen (oder bei einem Händler in Zahlung geben), dann müsste die Menge festgelegt werden. Für Griffbretter ist wohl ein Standard Schätz Wert ok. Sollten weitere Teile der Gitarre (A-Gitarre mit Rücken und Seite) betroffen sein, wird das etwas schwerer.

Die alte Ebay Rechnung muss aus meiner Sicht nicht mit, sofern du ihm deinen Kauf vor 02.01.2017 bestätigst. Allerdings solltest du dann die Rechnung aufbewahren um im Zweifel nachweisen zu können, dass du nicht gelogen hast. Daher finde ich es leichter die Rechnung gleich mit zu geben und gut ist. Es ist immer der Verkäufer für die richtige Aussage verantwortlich. Auch wenn der Verkäufer selbst "belogen" wurde und dies so weiter gibt.

Gruß
Martin
 
Vielen Dank für deine schnelle Antwort.
Leider ist in der Rechnung nicht angegeben, um was für eine Gitarre es sich genau handelt (die Überschrift war lediglich "Westerngitarre") und das Angebot ist inzwischen nicht mehr abrufbar. Das würde als Nachweis wohl nicht reichen oder? Um dann später zu beweisen zu können, dass die Gitarre bereits vor 02.01.2017 in meinem Besitz war, müsste ich sie also anmelden oder? Das wird ja aber auch schwierig, ohne eine anständige Rechnung, ich weiß nämlich nicht, ob es irgendwo Fotos gibt, die das belegen könnten.
Würde da ein Foto hier im Board eventuell ausreichen?
 
Das wird ja aber auch schwierig, ohne eine anständige Rechnung, ich weiß nämlich nicht, ob es irgendwo Fotos gibt, die das belegen könnten.
Würde da ein Foto hier im Board eventuell ausreichen?

Die Behörde wird es akzeptieren, wenn es glaubhaft ist ...

- das Foto im MB kann es sein ..
- die Erklärung einer 3ten Person vielleicht auch ...

Das kommt auf den Versuch an - den man allerdings auch erst dann unternehmen könnte, wenn es wirklich relevant wird - also deine persönlich gemachte Aussage beim Verkauf nachgewiesen werden muss.

Gruß
Martin
 
Hallo zusammen,

Ich habe das Thema irgendwie verschlafen. Jetzt sind 3 Meiner Gitarren betroffen...

Wie sieht das aus, kostet diese Anmeldung denn etwas?

Viele Grüße
 
Was jetzt noch geht, wurde hier bereits dargestellt ...

Bitte lese einfach mal ein paar Seiten rückwärts.

Danke
Martin
 
Also meine zuständige Behörde darf keine Bescheinigungen mehr ausstellen. Eine Rechnung genügt aber zum Verkauf. Wenn ich ins Ausland verkaufe muss ein Gutachter her oder Infos vom Hersteller.
Ein Problem habe ich aber mit meiner Ibanez für die ich keine Rechnung habe. Diese dürfte ich ja eigentlich nicht mehr verkaufen da ich keinen vorerwerbsnachweis habe, richtig? Die Menge
des palisanders und herstellungsdatum bringen ja nichts.
Und wenn ich es richtig verstanden habe darf auch keine Gitarrenwerkstatt Hand an die Gitarre legen oder?

Cheers
 
Ich habe bei allen Instrumenten Dalbergia Latifolia (Ostindischer Palisander) angegeben, und in einer begleitenden Mail erklärt, dass ich Rio aufgrund der Preisklasse, Baujahre und Optik definitiv ausschließen kann, und ansonsten die Art angebe, die für Massenprodukte am plausibelsten ist.

@G.A.S.Mann - danke für den Tipp. Habe heute meine Bescheinigung über die Anerkennung der gemeldeten Gitarren bekommen. :hi5:

Zitat: "Die hier aufgelisteten Exemplare (Instrumente) sind vor dem 02.01.2017 in Ihren Bestand gekommen und werden von mir als Altbestand anerkannt."
 


Da hat doch glatt einer einen Kommentar hinterlassen, bei dem man nur den Kopf schütteln kann ... :nix:

Glazer Étienne vor 49 Minuten
that is just lame every major electric guitar company will stop using rosewood for their fretboard but Taylor is above the law apparently. People are dying over the stuff just stop using it, simple as that there is alternative anyway

Uff ... da musste ich mich schwer zurück halten um nicht noch deutlicher zu werden ...

hack_meck - The difference between electric and acoustic guitar? Correct, the acoustic guitar uses Rosewood also for back and sides - not just the fretboard. I assume you are aware that the rosewood we are talking about is NOT Brazilian - and even legal Brazilian Rosewood ... would be legal :) ... Anything that is Rosewood and NOT Brazilian, has trade restrictions. However it is far away from being forbidden. As we know from Ebony and Koa, the Taylor Company invests in plantations they own an run ... and that includes a social commitment for the people that work there. As you perhaps can imagine, that does not make the material any cheaper. To compensate for that, they work(ed) hard to make best use of the material by reducing waste material. Also 15 years ago Bob Taylor started to make "non-black Ebony" attractive for buyers. This means that instead of 1 out of 10 trees which can be used for black ebony, they can use almost every tree. So by blaming Taylor, you definitely picked the wrong target.

Gruß
Martin
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: 2 Benutzer
Ich hab übrigens heute Post vom Amt für Naturschutz erhalten.Nach knapp 5 Monaten dass meine Anmeldung eingegangen ist. Hatte ja alle meine Eigenbauten mit Palisander gemeldet und auch die gekauften.
 
also auch kauf zum privaten gebrauch bis max. 10 kg pro sendung

Ich würde da gar nicht erst suchen. Ein Import ist ja jederzeit möglich, mit entsprechende Papieren. Überlege mal du kaufst unter den "privat Bedingungen" die du gerade genannt hast eine Gitarrre und wolltest diese später per Zufall in Zahlung geben. Der Händler wird sie wahrscheinlich n ich nehmen.

Oder du verkaufst gleich mehrere Gitarren bei EBAY und das Finanzamt meint dies wäre langsam kommerziell.

Klar kannst du sagen - trifft mich nicht, ist nich meine Absicht ... aber ob das in 5 Jahren immer noch so ist :nix: ...


Ich persönlich würde es regulär importieren - und damit auch die volle Vermarktungsfreiheit für die Zukunft haben wollen.


Aber das bin nur ich :)

Gruß
Martin
 
"problem" ist, dass es sich um einen privaten Verkäufer im Ausland handelt.... Da ist nichts mit Papieren. Von daher war meine Frage ob das rechtens ist...
Nach dem Papier oben vom 6.3. verstehe ich das so.
 
Hallo,

ich besitze eine 67er Strat und eine 71er Tele, beide mit Palisander Griffbrett... Die Tele habe ich von einem Freund abgekauft der diese schon seit Anfang der 90er hatte und war davor auch im Familienbesitz, keine Rechnung etc vorhanden. Auch für die 67er Strat habe ich keinerlei Unterlagen... Wie sieht es denn nun aus wenn man keine Unterlagen hat und nicht beweisen kann das man die Gitarren vor 2017 besessen hat? Ich habe ja nur die Seriennummer und den Halsstempel.. Das beweist aber ja noch nicht wann die Gitarren in die EU gekommen sind?!

Verkaufen will ich sie vorerst nicht, aber man weiß ja nie...
 
Habe gestern dieses Schreiben erhalten mit dem ich nicht wirklich schlauer bin als vorher.
Betroffen sind bei mir im Grunde nur zwei Höfner Instrumente von 1967 und 1969. Für alle anderen habe ich zumindest Rechnungen mit denen ich Vorerwerb beweisen kann. Damit kann ich sie aber trotzdem noch nicht verkaufen.

Stadt Dortmund
Der Oberbürgermeister
Umweltamt


Sehr geehrter Herr Bassist,

mit Ihrer Mitteilung vom 29.01.2017 haben Sie mich über den Besitz von Musikinstrumenten (insgesamt -6- Gitarren gemäß Bestandsliste) in Kenntnis gesetzt, die (möglicherweise) aus oder unter Verwendung von Holz von besonders geschütztem Palisander (Dalbergia) hergestellt sind und die Ausstellung einer artenschutzrechtlichen „Vorerwerbsbescheinigung“ beantragt.

Hierzu gilt Folgendes:

Rio-Palisander (Dalbergia nigra) und einige andere Palisander-Arten unterliegen schon seit 1992 bzw. 2013 artenschutzrechtlichen Bestimmungen. So darf z. B. Rio-Palisander nur mit behördlich ausgestellten (landläufig: „CITES“-) Bescheinigungen vermarktet werden.

Seit dem 02.Jan.2017 gelten die Artenschutzbestimmungen für die Einfuhr und seit dem 04.Feb.2017 für die Vermarktung auch aller anderen Arten von Palisander in der Europäischen Union.

Davon betroffen sind aus oder mit Palisander hergestellte Erzeugnisse, z. B. Möbel, Haushaltsgegenstände oder eben auch Musikinstrumente.

Diese dürfen nur vermarktet werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass sie oder das Palisanderholz rechtmäßig in die europäische Gemeinschaft eingeführt wurden oder bereits vor dem 04.Feb.2017 dort vorhanden waren (sog. „Vorerwerb“).

Der Nachweis über den Vorerwerb kann in jeder geeigneten Weise (mit z. B. Kaufbelegen, Herstellerregistrierungen, Zeugenbestätigungen, zeitlich zuordnungsfähigen Fotos...) erbracht werden.
Wenn es lediglich um Hausrats- oder Gegenstände des persönlichen Gebrauchs (auch bei Auftritten mit den Musikinstrumenten) geht, entfällt die Nachweispflicht.

Eine behördliche „Bescheinigung des Vorerwerbs“ ist deshalb auch nicht vorgesehen

Wenn die Art Dalbergia nigra (Rio-Palisander) und die bereits vor dem 02.Jan.2017 gelisteten Dalbergia - Arten ausgeschlossen werden können, mag Ihnen dieses Schreiben für den Fall der Vermarktung gleichwohl als Vorerwerbsbestätigung für Ihren zeitnah mitgeteilten Bestand dienen.

Soweit die Musikinstrumente nicht im Einzelnen erkennbar beschrieben werden konnten, behalte ich mir aber abhängig vom Zeitablauf künftige Vorerwerbsprüfungen in Vermarktungsfällen vor.

Wenn Sie selbst Gegenstände aus oder mit geschütztem Holz einführen wollen oder damit handeln, beachten Sie bitte die weitergehenden Hinweise des Bundesamtes für Naturschutz unter www.bfn.de (und dort insbesondere die Informationen zur Buchführungspflicht).


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
 
Ich verstehe das alles.
Kurzform.
Er sagt, alles was du hast braucht keine Bescheinigung wenn du es verwenden willst, aus es handelt sich um rio. Wenn du damit handeln willst und es nicht rio ist, sieht er dieses schreiben als Bestätigung, Zertifizierung an.
Der Punkt ist jedoch, er behält sich das Recht vor das noch einmal zu prüfen, wenn du nicht jedes Instrument explizit ausgewiesen hast.
 
Ich verstehe das alles.
Kurzform.
Er sagt, alles was du hast braucht keine Bescheinigung wenn du es verwenden willst, aus es handelt sich um rio. Wenn du damit handeln willst und es nicht rio ist, sieht er dieses schreiben als Bestätigung, Zertifizierung an.
Der Punkt ist jedoch, er behält sich das Recht vor das noch einmal zu prüfen, wenn du nicht jedes Instrument explizit ausgewiesen hast.

Genau diesen Satz hab ich nicht verstanden:

Soweit die Musikinstrumente nicht im Einzelnen erkennbar beschrieben werden konnten, behalte ich mir aber abhängig vom Zeitablauf künftige Vorerwerbsprüfungen in Vermarktungsfällen vor.
 

Ähnliche Themen


Unser weiteres Online-Angebot:
Bassic.de · Deejayforum.de · Sequencer.de · Clavio.de · Guitarworld.de · Recording.de

Musiker-Board Logo
Zurück
Oben