Katuta
Registrierter Benutzer
Ich kann mich jetzt doch noch mal mit positiven Nachrichten zu Wort melden. Ende Januar hatte ich eine Mail vom Umweltamt bekommen, in der es hieß, dass ich die Holzarten genau spezifizieren müsste, ggf. mittels Gutachten:
Seitdem habe ich noch nichts unternommen - ich überlegte noch, wie ich das am einfachsten (und kostengünstig) bewerkstelligen könnte. Dann fand ich heute morgen zu meiner großen Freude einen Stapel Bescheinigungen im Briefkasten - eine für jede angegebene Gitarre. Darin wird sich jetzt doch nur auf ggf. geschütztes Holz bezogen.
Damit kann ich das wohl buchstäblich zu den Akten legen. An dieser Stelle Danke ans Umweltamt (vielleicht liest ja jemand mit) - anscheinend ist man da zu pragmatischen Lösungen in der Lage.
Ich habe mir nun Ihren Vorgang angesehen. Bei der Auflistung fehlt noch die Angabe welches geschützte Holz in welchem Instrument verarbeitet ist.
Eine Vorerwerbsbescheinigung kann nur für ein geschütztes Holz erteilt werden, nicht auf den Verdacht hin.
Sollten Sie unsicher bezüglich der Holzart sein,...
Seitdem habe ich noch nichts unternommen - ich überlegte noch, wie ich das am einfachsten (und kostengünstig) bewerkstelligen könnte. Dann fand ich heute morgen zu meiner großen Freude einen Stapel Bescheinigungen im Briefkasten - eine für jede angegebene Gitarre. Darin wird sich jetzt doch nur auf ggf. geschütztes Holz bezogen.
Damit kann ich das wohl buchstäblich zu den Akten legen. An dieser Stelle Danke ans Umweltamt (vielleicht liest ja jemand mit) - anscheinend ist man da zu pragmatischen Lösungen in der Lage.