Bass Fan
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Heute habe ich von meiner zuständigen Behörde, dem RP Darmstadt ein Schreiben erhalten, das mir den Vorbesitz der Ende Dez. 2016 per email und Excel-Anhang gemeldeten Instrumente bestätigt - wörtlich mit Brief und Siegel. Meine Liste war ausgedruckt, unterschrieben, mit Dienstsiegel versehen und angeheftet/angestempelt. Zusätzlich gab es einen Blanko-Vordruck, den man bei Weiterveräußerung verwenden kann. Dieses Formular habe ich hier zur Information beifügt, gehe davon aus, daß die Behörde nichts dagegen hat. Das Formular sieht vor, daß man das Schreiben der Behörde plus Liste dem Erwerber als Kopie gibt (man kann ja auf der Liste weitere, nicht relevante Instrumente schwärzen), der Erwerber kann dies bei erneutem Verkauf ebenso handhaben.
Aus meiner Sicht hat die Behörde in der Kürze der Zeit dieses komplexe Thema mit nahezu Null Vorlauf sehr gut und auch praxisgerecht gelöst, das sollte man auch mal loben!
Gruß
Andreas
Aus meiner Sicht hat die Behörde in der Kürze der Zeit dieses komplexe Thema mit nahezu Null Vorlauf sehr gut und auch praxisgerecht gelöst, das sollte man auch mal loben!
Gruß
Andreas