What's Up CITES - Stand JAN 2017

  • Ersteller hack_meck
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Also wenn ich mir eine Gitarre mit Palisander kaufe, dann muss mir der Verkäufer ein CITES Zertifkat geben? Habe mir vor 5 Tagen online bestellt, kam aber ohne Zertifikat an.

Auf der Rechnung sollte ausgewiesen sein, dass CITES Material in der Gitarre verbaut ist ... und ob es sich dabei um Vorerwerb, oder 2017 mit XYZ Nummer eingeführtes Material handelt.

Unter der Annahme, es handelt sich um einen kommerziellen Verkäufer. Online Handel von Privat - da sollte es eigentlich Thema sein, ich denke aber es wäre utopisch anzunehmen, dass das Thema bei jedem Privatmann angekommen ist. (Alte Rechnung z.B. würde aber als Beipackzettel wohl durchaus er mal genügen, sofern wir von EU reden)

Gruß
Martin
 
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Danke Martin!
Ist nichts ausgewiesen, werde die dann mal darauf Aufmerksam machen.

Gruß
 
Grund: Vollzitat entfernt
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Hallo in die CITES Runde :)

Hat jemand von euch schon eine Klampfe in 2017 verkauft ? Welche Dokumente gebt ihr mit ? Macht ihr einen Kaufvertrag in dem etwas dokumentiert wird ?

Ich habe bisher nur eine Klampfe verkauft die jedoch ein Ahorn Board verbaut hatte, dort war es nicht nötig Belege mit zu geben. Darüber hinaus habe ich schon wieder zwei Klampfen gekauft. Bei der einen habe ich einen Kaufvertrag aufgesetzt in dem der Sachverhalt (CITES) genannt wurde. In dem anderen Fall habe ich die Originalurkunde vom Hersteller zur Gitarre erhalten....
 
Servus, hatte gerade mit meinem zuständigen Mitarbeiter der Stadt München telefoniert. Er sagte mir, dass es ausreicht (im Moment) wenn ein Bekannter bestätigen kann, dass das Instrument letztes Jahr schon im Besitz war
 
Hallo zusammen,

hat schon jemand Erfahrungen mit dem Privatimport "post-CITES" gemacht, bei dem der Zoll nicht einfach wegen (vermeintlichem) Nichtwissen durchgewunken hat? Ich habe ein Auge auf eine Gitarre aus Norwegen (Ebay, Privatperson) geworfen, natürlich mit Rosewood Griffbrett und gehe gedanklich den Bestellprozess durch. Wenn ich diesen Thread (ca. 1/3 gelesen) und die entsprechenden Links richtig verstanden habe, müsste ich jetzt tatsächlich eine Einfuhrgenehmigung beim Bundesamt für Naturschutz beantragen (Kostenpunkt laut Liste 20 Euro). Das wäre grundsätzlich kein Problem, für die sinnvollen Interessen des CITES-Abkommen könnte ich das auch gerne machen. Müsste allerdings der Verkäufer irgendwelche Genehmigung zur Ausfuhr ranschaffen ohne die ich beim Zoll Probleme bekommen könnte? Oder verlässt dann das Paket Norwegen einfach nicht und es bleibt ein Problem des Verkäufers? Ich vermute in diesem Fall sinkt die Bereitschaft des Verkäufers zu "international shipping" rapide gen null.

Beste Grüße

VV
 
Welche Dokumente gebt ihr mit ? Macht ihr einen Kaufvertrag in dem etwas dokumentiert wird ?
Zwar noch nichts in diesem Jahr verkauft, aber ich werde das folgendermaßen handhaben.
Abgabebescheinigung - mit Beschreibung und Seriennummer
Original oder Kopie der Rechnung
 
Müsste allerdings der Verkäufer irgendwelche Genehmigung zur Ausfuhr ranschaffen ohne die ich beim Zoll Probleme bekommen könnte? Oder verlässt dann das Paket Norwegen einfach nicht und es bleibt ein Problem des Verkäufers? Ich vermute in diesem Fall sinkt die Bereitschaft des Verkäufers zu "international shipping" rapide gen null.

Norwegen ist ja kein EU Mitglied. Aus diesem Grunde müsste der Verkäufer eine Ausfuhrgenehmigung einholen und diese dem Instrument im Sinne der Begleitpapiere beilegen. Ich denke das Instrument würde dann hier beim Zoll hängen bleiben und Du könntest bei der Abholung direkt die Einfuhrgenehmigung beantragen. Eine andere Möglichkeit könnte sein, dass er Dir die Papiere einscannt und Du Dir damit hier eine Einfuhrgenehmigung holst während die Gitarre noch auf dem Weg ist.

Insgesamt denke ich wird die Bereitschaft bei Privatpersonen im non EU Ausland sehr gering sein, eine Ausfuhrbescheinigung zu besorgen. Bei international tätigen Händlern wird das sicher etwas anders aussehen. Die werden sicherlich diese Bescheinigungen besorgen und dann noch etwas Handling Fee auf den Gitarrenpreis schlagen.
--- Beiträge wurden zusammengefasst ---
Zwar noch nichts in diesem Jahr verkauft, aber ich werde das folgendermaßen handhaben.
Abgabebescheinigung - mit Beschreibung und Seriennummer
Original oder Kopie der Rechnung

Ja, das geht natürlich leicht von der Hand. Mich würde interessieren wie die Leute ohne Belege und Vorerwerbsbescheinigung es machen ?
 
Zuletzt bearbeitet:
Norwegen ist ja kein EU Mitglied. Aus diesem Grunde müsste der Verkäufer eine Ausfuhrgenehmigung einholen und diese dem Instrument im Sinne der Begleitpapiere beilegen. Ich denke das Instrument würde dann hier beim Zoll hängen bleiben und Du könntest bei der Abholung direkt die Einfuhrgenehmigung beantragen. Eine andere Möglichkeit könnte sein, dass er Dir die Papiere einscannt und Du Dir damit hier eine Einfuhrgenehmigung holst während die Gitarre noch auf dem Weg ist.

So verstehe ich das bisher auch. Damit ist Gitarrenimport im Zweitmarkt ja faktisch zu Grabe getragen worden. Sehr schade.
 
So verstehe ich das bisher auch. Damit ist Gitarrenimport im Zweitmarkt ja faktisch zu Grabe getragen worden. Sehr schade.

Ja, so wird es wohl kommen. Schnäppchen wirds dann auch keine mehr geben ...
 
Die Ausfuhrpapiere sind Teil des Antrages auf Einfuhr - sollten also vorher vorliegen.

Die EU Grenze überschreitend ist aufwendig, aber es sind ja auch nicht so viele (nahe) Länder nicht dabei.

Interessant wäre die Frage, ob ein Spediteur (FedEx, UPS, DHL) die Gitarre transportiert. Für den Zoll sollte ja zumindest der Inhalt des Paketes beschrieben sein.

Gruß
Martin
 
CITES NAMM Impressions ..

Alle Hersteller sind ein wenig am Jammern. Dies jedoch nicht wegen der Entscheidung selbst, sondern weil die Administration nicht das Tempo mitgehen kann, welches sie brauchen um am Handel teilnehmen zu kônnen.

Dieses Jahr wird wohl einiges etwas später ankommen als gewünscht.

Dieter von G&B erzählte mir, dass sie teilweise Beschwerden der Ämter erhalten haben, nur weil sie Gitarristen "geweckt" haben mit dem Thema.

Taylor Guitars sagt, dass sie weiterhin Rosewood verwenden werden. Es ist legal, wenn auch mit Aufwand verbunden. Sie achten allerdings darauf, dass nicht nur wegen einer Halsstababdeckung die Gitarre ein CITES braucht. In ihren Gitarren steckt ein RFID mit dem die Identifikation für einen Instrumentenpass leicht umzusetzen wäre.

Und so hat jeder seinen eigenen Ansatz ... und natürlich wird auch nach Ausweich-Materialien geforscht.

Gruß
Martin
 
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Im aktuellen NAMM Video von Andertons zu den neuen Chapman Gitarren sagt Captain Lee, dass die Chapman Gitarren jetzt nur noch mit Ebenholz Griffbrett (statt Palisander) gebaut werden, wegen CITES.
Ich dachte, Ebenholz sei auch betroffen?
Habe jetzt aber nicht selbst in den amtlichen Dokumenten nachgesehen, wo die ganzen Holzsorten gelistet sind.
 
Ja, Ebenholz ist schon seit ein paar Jahren betroffen, allerdings nicht alle Arten wie bei Palisander.
 
Hallo zusammen,

ich habe jetzt die ersten 10-15 Seiten des Threads durchgelesen, da aber hauptsächlich über den Besitz und den Privatverkauf diskutiert wurde, hier direkt meine Frage zum Import aus Drittländern:
Welche Belege, Zertifikate müsste man denn vom Verkäufer bekommen, wenn man aus den USA eine Gitarre importiert?
 
Auf der Rechnung muss meiner Meinung nur draufstehen, in welchem Masseanteil Palisander verbaut wurde. Bsp: "Fretboard, East Indian Rosewood, 137 gram" oder "Neck, East Indian Rosewood, 782 gram".
 
Hallo zusammen,

ich habe jetzt die ersten 10-15 Seiten des Threads durchgelesen, da aber hauptsächlich über den Besitz und den Privatverkauf diskutiert wurde, hier direkt meine Frage zum Import aus Drittländern:
Welche Belege, Zertifikate müsste man denn vom Verkäufer bekommen, wenn man aus den USA eine Gitarre importiert?

Eine Ähnliche Frage habe ich auch weiter oben (S. 42) aufgeworfen: Wenn ich das richtig verstanden habe, benötigt man zunächst eine Ausfuhrgenehmigung des Verkäuferstaates (d.h. Aufgabe des Verkäufers) um die Einfuhrgenehmigung beim Bundesamt für Naturschutz zu beantragen. Ersteres ist wohl für Erhalt der Einfuhrgenehmigung erforderlich. Erst mit diesen Papieren ist der Erhalt des Instruments am Zoll sichergestellt.

(Infos: https://www.bfn.de/0305_cites_holz_cop16.html und https://www.bfn.de/0305_einfuhrtot.html (Unter letzterem Link sind auch Teile von Pflanzen erfasst vgl. Umschreibung auf der "vorhergehenden" Website https://www.bfn.de/0305_antrag.html ))

Praktisch bedeutet das: (Privat-)Import faktisch unmöglich da sich das kein Verkäufer ernsthaft antun wird.


Edit: Bezieht sich auf Drittländer im Sinne von Nicht-EU-Staaten.
 
Praktisch bedeutet das: (Privat-)Import faktisch unmöglich da sich das kein Verkäufer ernsthaft antun wird.

Wie beschrieben ist es richtig ... nur die Schlussfolgerung sehe ich anders ...

Ab 1,3 Dollar pro EUR würde auch das Sinn machen. Wenn es Sinn macht gibt es Nachfrage. Wenn es Nachfrage gibt, werden sie auch verkaufen wollen.

Wer lässt sich schon Geschäft entgehen :)

Gruß
Martin
 

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