What's Up CITES - Stand JAN 2017

  • Ersteller hack_meck
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Dass die WAZ in ihrem Lokalteil diesbezüglich keinen hochgestochenen Fachartikel verfasst, hatte ich nicht anders erwartet. Für den gegebenen Rahmen geht der Artikel vollkommen in Ordnung.
Erst wurde hier gemosert, dass in den "Mainstream Medien" (was für ein Begriff...) nichts über CITES II geschrieben wird und nun ist es
auch wieder nicht richtig...


Huiuiui, das liest sich allerdings schon so, als ob da jemand im Ruhrpott ein gigantisches Geltungs
bedürfnis auszuleben hat...

Wenn sich die WAZ für einen Artikel im Lokalteil an die örtliche Behörde wendet, lebt sie ein "gigantisches Geltungsbedürfnis" aus?
Erkläre mir das bitte mal genauer.

Hauptsache etwas geschrieben. Inhalt ist nicht wichtig. In dem Artikel wird nicht auf die Unterscheidung gewerblicher/kommerzieller und privater Handel eingegangen, sondern pauschal unterstellt, dass jeglicher Handel dann ohne Kaufquittung oder Einfuhrdokument verboten ist.

Etwas genauer hättest du den Artikel aber schon lesen müssen, es wurde explizit auf zwei kommerzielle Händler und deren Verhalten bezüglich CITES II eingegangen. Für einen kurzen, fachfremden Artikel im Lokalteil ist das absolut ausreichend.

Und das Datum 1. Februar 2017 für das Verkaufsverbot wäre mir auch neu. Wahrscheinlich war der 2.1.2017 gemeint, ab dem die neuen Regelungen von CITES II in Kraft treten. Möglicherweise hat da ein Schreiberling nicht erkannt, dass die US-amerikanische Schreibweise eines Datums 1/2/17 mitnichten der 1. Februar 2017 ist.

Wenn du den Artikel etwas aufmerksamer gelesen hättest, dann wäre dir aufgefallen, dass der Leiter der Naturschutzbehörde, Dr. Kricke, der WAZ dieses falsche Datum im Interview genannt hat.
 
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Interessant was ich gerade beim Stöbern gesehen habe:

https://www.musikhaus-korn.de/de/co...campaign=csv&gclid=CJbeloW0vtECFQ4R0wodBsYNSw


Das Produkt beinhaltet Materialien lt. CITES Anhang II in Konformität mit der Verordnung VO 338/97
  • Griffbrett, Palisander, Dalbergia Latifolia, 130 Gramm
  • Steg, Palisander, Dalbergia Latifolia, 30 Gramm
  • Kopfplatte, Palisander, Dalbergia Latifolia, 7 Gramm
EDIT: Die Sache mit der Grauzone ist kappes! Das ist, wenn es so wäre wie geschrieben KEINE Grauzone, sondern genau so verboten, wie das normale Ebay etc. Nur weil etwas defacto nicht kontrolliert werden kann, ist es nicht weniger Illegal.

Drogenschmuggel innerhalb Schengen: Keine Grenzkontollen=> dann wäre das Einführen von in NL legalem Zeug nach D eine Grauzone?!? :eek::ugly:


Aber egal, der Artikel ist mMn echt nur auf Panikmache und Wichtigtuerei aus. Reißerisches umeinanderwerfen von Grauzonen (haha) :)
Ich halte mich an die Aussage von meinem zuständigen RP und alles andere ist mir erstmal worschd :)
 
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Erst wurde hier gemosert, dass in den "Mainstream Medien" (was für ein Begriff...) nichts über CITES II geschrieben wird und nun ist es
auch wieder nicht richtig...
Ich kann mich nicht erinnern hier gemosert zu haben. Scheinen also andere eine Befindlichkeit von Dir getroffen zu haben.
Auch habe ich nicht gefordert, dass die WAZ zu dem Thema schreibt und meine persönliche Meinung ist, dass sie es auch besser gelassen hätte, da nicht ordentlich recherchiert wurde. Inhaltlich hat dieser Artikel jedenfalls Mängel und passt meiner Meinung nach zu einer Boulevardzeitung.

Etwas genauer hättest du den Artikel aber schon lesen müssen, es wurde explizit auf zwei kommerzielle Händler und deren Verhalten bezüglich CITES II eingegangen. Für einen kurzen, fachfremden Artikel im Lokalteil ist das absolut ausreichend.
Habe ich gelesen und macht den Artikel mit seinen Mängeln aber nicht seriös.

Wenn du den Artikel etwas aufmerksamer gelesen hättest, dann wäre dir aufgefallen, dass der Leiter der Naturschutzbehörde, Dr. Kricke, der WAZ dieses falsche Datum im Interview genannt hat.
Naja, das falsche Datum taucht im Artikel einschließlich Bildunterschriften fünf mal auf und ausdrücklich als Zitat von Herrn Dr. Kricke einmal.
Macht es das besser, wenn der Leiter der der Unteren Naturschutzbehörde in Duisburg ein falsches Datum genannt haben sollte und der Schreiberling es nicht recherchierte bzw. sich über die Materie auch selbst informierte?
Für mich nicht.
Dabei hätten sie nur bei uns abschreiben müssen :)
Das trifft m. E. den Nagel auf den Kopf.

Beste Grüße
Dieter aka Dita

Nachtrag:
Geholfen hätte auch einfach mal auf den Seiten des BfN oder von CITES zu schauen.
 
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..was ist das denn (wenn's keiner weiß, muss ich's googeln ;) )
Das hab ich gefunden,ein Auszug aus " freie Beweiswürdigung",Absatz 4 .

""4. Schriftliche Beweiswürdigung

Das Gericht hat unter Berücksichtigung des gesamten Inhalts der Verhandlungen und des Ergebnisses einer etwaigen Beweisaufnahme nach freier Überzeugung zu entscheiden, ob eine tatsächliche Behauptung für wahr oder für nicht wahr zu erachten sei (freie Beweiswürdigung, § 286 Abs. 1 Satz 1 ZPO). In dem Urteil sind die Gründe anzugeben, die für die richterliche Überzeugung leitend gewesen sind (Abs. 2). Die Beweiswürdigung ist also in die Entscheidungsgründe des Urteils aufzunehmen, und zwar in der Weise, dass sie nachvollziehbar ist.

Hierdurch wird das Recht der Prozessparteien gewährleistet, zu erfahren, weshalb das Gericht einen bestimmten Sachverhalt als erwiesen ansieht oder nicht. Außerdem wird das Gericht dazu angehalten, eine präzise Eigenkontrolle seiner Überzeugungsbildung durchzuführen, denn es gibt keinen Menschen, der nicht irgendwann einen Fehler macht.

Aus all dem ergibt sich, dass nur das (schriftlich) Begründbare, und zwar dasjenige, was einem Dritten nachvollziehbar darstellbar ist, festgestellter Sachverhalt und damit legale Entscheidungsgrundlage sein darf.""


Na ja,ich habe null Ahnung von der Materie.Mir erscheint das sehr schwammig.Für uns könnte das bedeuten:Seriennummer und Rechnung reichen aus...??Schriftliche Beglaubigung des Verkäufers.....??Dem einen ( Richter,Sachbearbeiter,Zollbeamten.....) wirds reichen ,dem anderen nicht ???.......wenn`s drauf ankommt.Keine Ahnung!:D
 
Macht es das besser, wenn der Leiter der der Unteren Naturschutzbehörde in Duisburg ein falsches Datum genannt haben sollte und der Schreiberling es nicht recherchierte bzw. sich über die Materie auch selbst informierte?

Erstens sitzt dort kein "Schreiberling", sondern ein Redakteur bzw. Journalist.
Zweitens ist das offizielle Wort einer deutschen Behörde durchaus zitierfähig, so dass der WAZ deshalb hier kein Vorwurf gemacht werden kann, schlecht recherchiert zu haben.
Mehr Recherche als direkt die zuständige Behörde zu kontaktieren und sich dort die Informationen aus erster Hand zu besorgen, steht in keinem Verhältnis zum Thema und zur länge des Artikels.

Auch habe ich nicht gefordert, dass die WAZ zu dem Thema schreibt und meine persönliche Meinung ist, dass sie es auch besser gelassen hätte, da nicht ordentlich recherchiert wurde. Inhaltlich hat dieser Artikel jedenfalls Mängel und passt meiner Meinung nach zu einer Boulevardzeitung.

Melde dich bitte umgehend bei der WAZ, die suchen noch einen, der ihnen ihren Beruf erklärt.
 
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Gestern hab ich was ziemlich intressantes auf Thomann erlebt, wollte mal die Billigeren Teles mit Rosewood Griffbretern durch schauen dann schaute ich mir mal die SQ CV60 Tele an und dort steht (zumindest auf der mobilen website) das dieses Instrument in mein Land nicht verschickt oder betrieben werden darf.....

Ich meine wenns jetzt ne 3000euro Tele währ oke dann könnt ichs noch verstehen das die erst geprüft werden muss aber bei ner 400euro gitarre naja...

Achja ich wohne in der Schweiz
 
dann könnt ichs noch verstehen das die erst geprüft werden muss aber bei ner 400euro gitarre naja...

Achja ich wohne in der Schweiz

Da du außerhalb der EU wohnst ist der Aufwand (weiter oben detailiert beschrieben) sehr hoch,
und daher verzichtet thomann derzeit wohl auf solche Aufträge
 
Achja ich wohne in der Schweiz

Und was genau wundert sich jetzt? Du bist nicht im Binnenhandel der EU und damit muss für die Gitarre eine Exporterlaubnis und eine Importerlaubnis eingeholt werden.

Die Händler machen dies derzeit nicht, denn es dauert mind. 90 Tage bis beides erledigt ist. Der Kunde wird letztendlich auch die Kosten von ca. 100 EUR nicht tragen wollen ...

... und wenn, dann sogar noch eher bei einer 4000 EUR Gitarre.

Gruß
Martin
--- Beiträge wurden zusammengefasst ---
Mehr Recherche als direkt die zuständige Behörde zu kontaktieren

Wenn Zeitungen die Aussagen von Behörden nie in Frage stellen würden, wie ist es dann zu Watergate gekommen. :nix: Ich finde es durchaus Aufgabe der Redaktion einen Inhalt zu prüfen.

Fakt ist ... Beim Datum hat einer einen Fehler gemacht. Der andere hat ihn nicht bemerkt bevor der Artikel erschienen ist. So what ... passiert immer mal.

Gruß
Martin

Allerdings ist auch diese Diskussion hier im Thread nicht zielführend. Wenn das Thema vertieft werden soll, dann bitte hier lang: https://www.musiker-board.de/forum/politik-gesellschaft.267/
 
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Hier mal die Mail, die ich vorgestern bekommen habe als Antwort auf meine Anmeldung von Vorbesitz:

Regierungspräsidium Darmstadt
Dezernat V 51.1 - 1.6 - R 22.4 - Holz

Sehr geehrte Dame / Sehr geehrter Herr,

Ihre Nachricht zur Anmeldung von Vorbesitz mit artgeschützten Hölzern habe ich fristgerecht erhalten.

Eine formelle Bestätigung des artenschutzrechtlichen Vorbesitzes erfolgt - aufgrund der großen Anzahl der vorliegenden Anträge - zu einem späteren Zeitpunkt.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
 
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Diese Mail wünsche ich mir auch vom genannten Präsidium... Vielleicht war die Frist doch nur bis 31.12 und daher meine Nachricht vom 01.01 hinfällig? Oder eben unvollständig (hatte erstmal nur Modellbezeichnung und Seriennummer geschickt).
Das wäre sehr ärgerlich
 
Da du außerhalb der EU wohnst ist der Aufwand (weiter oben detailiert beschrieben) sehr hoch,
und daher verzichtet thomann derzeit wohl auf solche Aufträge


ich finde das ja auch garnicht schlecht..vorallem wirds so den Schweizerischen Gitarrengeschäfften auch wieder besser gehen....hoffentlich
 
ich finde das ja auch garnicht schlecht..vorallem wirds so den Schweizerischen Gitarrengeschäfften auch wieder besser gehen....hoffentlich
Kommt drauf an, wie die Schweiz CITES II handhaben wird. Ich gehe mal davon aus, die haben auch unterschrieben ?

EDIT: ja, haben sie wohl :)

(hatte erstmal nur Modellbezeichnung und Seriennummer geschickt).
Das wäre sehr ärgerlich

Mehr hatte ich auch nicht. Hersteller, Modellbezeichnung (falls bekannt) und Seriennummer (falls bekannt). Ich hatte auch einmal : Noname, Modell Stratocasterform, keine Seriennummer. Hat wohl geklappt :)
 
Wenn sich die WAZ für einen Artikel im Lokalteil an die örtliche Behörde wendet, lebt sie ein "gigantisches Geltungsbedürfnis" aus?
Erkläre mir das bitte mal genauer.

Nein, nein, das Geltungsbedürfnis sehe ich bei dem Behördenleiter, der da als Ansprechpartner befragt wurde. Der klingt schon so, als bekäme er jetzt endlich die Möglichkeit, mal richtig auf die Ka...e zu hauen - so zumindest war mein subjektiver Eindruck...
Da gab es ja durchaus schon Mitteilungen von deutlich bürgerfreundlicherem Umgang, und die Vokabel "strafbar" irritiert mich auch, wenn es um etwas geht, was sich in aller Schnelle und unbemerkt vom Großteil der Bevölkerung im Rechtsrahmen geändert hat, haben meinem subjektiven Empfinden nach auch die Staatsdiener die Pflicht, Augenmaß walten zu lassen und die Verhältnismäßigkeit zu beachten - und davon schien mir der befragte Herr doch meilenweit entfernt.

Wie gesagt, subjektiver Eindruck am Ende eines langen Schreibtischabends...
 
ich finde das ja auch garnicht schlecht..vorallem wirds so den Schweizerischen Gitarrengeschäfften auch wieder besser gehen....hoffentlich


wundert mich eh,daß Thomann da noch nicht präsent ist.Lt. Zeitungsbericht war das ja ein Abnehmer von Musik Produktiv.Vielleicht könnte man das Einfuhr -Zeit-Problem so umgehen in der Schweiz?In Österreich und anderen Ländern sind sie ja auch zu finden.

http://www.aargauerzeitung.ch/aarga...-uebernahme-durch-musix-steht-bevor-127754031
 
Also wenn ich mir eine Gitarre mit Palisander kaufe, dann muss mir der Verkäufer ein CITES Zertifkat geben? Habe mir vor 5 Tagen online bestellt, kam aber ohne Zertifikat an.
Gruß
 
Mir wurde von der unteren Naturschutzbehörde des für mich zuständigen Landratsamtes der Vorerwerb sämtlicher von mir gelisteter Instrumente vor dem 2.1.2017 bestätigt.

Das Antwortschreiben ist relativ umfangreich (2 Seiten) und enthält auch folgende Hinweise:

- Diese Vorerwerbsbescheinigung ersetzt nicht die für eine Vermarktung (z.B. Verkauf) evtl. benötigten Herkunftsnachweise und CITES Bescheinigungen

- Vom Bundesamt für Naturschutz: "Wer mit Exemplaren von Arten des Anhangs B der EGVO innerhalb Deutschland bzw. innerhalb der EU handelt, muss die rechtmäßige Einfuhr der Exemplare nachweisen können (Art. 8(5) EGVO). Dazu sollten Sie der Rechnung für einen Weiterverkauf innerhalb der EU die Nummer und das Austellungsdatum der Einfuhrgenehmigung, das Ursprungsland, die Nummer und das Ausstellungsdatum des CITES-Exportdokumentes sowie den wissenschaftlchen Artennamen vermerken. Bitte informieren Sie auch ihre Käufer, dass diese Angaben bei anschließenden Weiterverkäufen innerhalb der EU ebenfalls auf den Rechnungen vermerkt werden sollten, damit der Nachweis der rechtmäßigen Einfuhr bis zum Endkunden lückenlos erbracht werden kann."

- Es muss also vom Hersteller oder Händler bei Instrumenten, die geschützte Holzarten enthalten, ein Herkunftsnachweis angefordert werden, der o.g. Anmerkungen Rechnung trägt.

- EU Bescheinigungen nach CITES für Holzarten, die unter Anhang A der EGVO fallen (z.B. Rio Palisander), werden auch von der Naturschutzbehörde ausgestellt. Hierfür benötigt man aber auch o.g. Nachweise, aus denen hervorgeht, dass das Instrument vor Inschutznahme der betreffenden Hölzer erworben wurde. Im Zweifelsfall wird hier ein Gutachter benötigt, der feststellt, wann das Instrument gefertigt wurde und um welche Holzarten es sich handelt.

- Wer mit solchen Instrumenten bzw. Hölzern EU Grenzen passiert, braucht ebenfalls eine amtliche Bescheinigung.

- Vermarktung (z.B. Verkauf) und die Mitnahme ins Nicht-EU-Ausland können Probleme bereiten (Beschlagnahme, Bußgeld, Strafverfahren).

- Konzerte, die mit solchen Instrumenten gespielt werden, gelten nicht als Vermarktung, auch wenn durch das Konzert ein Gewinn erzielt wird, da der Eintrittspreis nicht wegen des Instrumentes, sondern aufgrund der musikalischen Darbietung erbracht wird.


Vielleicht hilft es hier ja weiter.
Hab mal das Wesentliche rausgetippt.

Die Forderungen des Bundesamtes für Naturschutz halte ich für etwas utopisch und bin gespannt, wie das in der Praxis umgesetzt werden soll. Gerade bei Instrumenten, die schon längst gefertigt und verkauft wurden.
 
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Hier mal eine kleine Hilfe für diejenigen, deren zuständige Behörden nicht genau wissen, was sie bescheinigen sollen.
Ich habe von der für mich zuständigen die anliegende wie ich finde vorbildliche Bestätigung erhalten, beigefügt war eine von der Behörde mit Behördenstempel versehene und vom Sachbearbeiter unterschriebene Auflistung der von mir benannten Gitarren.
Gekostet hat das auch nichts. Ihr könnt ja gegenüber Euren Behörden das als "Vorbild"/Muster vorzeigen.
Viele schimpfen immer über die Behörden, aber in meinem Fall haben die das schnell und gut gelöst.
Aber bitte diese Behörde nicht anschreiben, die ist nur für die Stadt Peine zuständig und ich möchte denen keinen zusätzlichen Aufwand bereiten.
Euch viel Erfolg !
 
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*erledigt* :D
 
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