Nachdem ich den Thread einmal komplett durchgelesen habe, möchte ich euch meine Sicht zur CITES-Regelung und den Behörden schildern. Ich komme aus Österreich, daher ist unsere Informationslage teilweise etwas anders. Bevor ich jedoch dazu komme, möchte ich noch meine persönliche Meinung zu CITES abgeben.
Umweltschutz und Schutz von gefährdeten Arten sind angesichts der ökologischen Missstände auf diesem Planeten absolut sinnvoll und nachvollziehbar. Daher bin ich absolut FÜR das CITES-Abkommen sofern Holzbestände tatsächlich gefährdet sind und Raubbau Einhalt geboten wird. Leider hab ich dafür keine Evidenz und muss dem CITES-Abkommen Glauben schenken. In wie weit der Instrumentenbau tatsächlich Einfluss nimmt, kann ich nicht abschätzen. Ich denk aber, dass der Großteil des Holzverbrauchs eher der Möbelindustrie zugerechnet werden kann.
Was mich allerdings total nervt, ist die Umsetzung des Abkommens.
Wäre ich nicht hier im Board registriert und wäre ich nicht durch !Zufall! auf dieses Thema gestoßen, wüsste ich nicht, dass es diese Abkommen überhaupt gibt. Seitens der österreichischen Medien bzw. der Regierung war keine Informationen wahrnehmbar…und ich lese jeden Tag diverse Tageszeitungen und Onlinemedien.
Ich finde es absolut dilettantisch wie CITES seitens der EU und nationalen Regierungen umgesetzt wird. Mit welcher Kurzsicht und Ahnungslosigkeit weitreichende gesetzliche Regelungen auf Privatpersonen! umgewälzt werden und mit welchen Informations-Wirr-Warr man (vor allem was man hier von deutschen Behörden liest) abgespeist wird, zeigt abermals wie unüberlegt dieses Abkommen umgesetzt wird. Statt den Rohstoff beim Fällen und Verarbeiten am BEGINN der Wertschöpfungskette zu kontrollieren und den Handel damit „sauber“ zu machen, zäumt man das Pferd von hinten auf und lässt den Konsument den ganzen bürokratischen Aufwand der Nachweispflicht des Endprodukts machen! Das ist eine Frechheit!
Warum man nicht einfach den Großhandel und/oder Export/Import der Rohstoffe unter strenger Kontrolle und Nachweispflicht stellt, ist mir unverständlich. Damit wären mit einem Schlag, sämtliche neu produzierte Instrumente automatisch CITES-konform und kein Mensch müsste diesen bürokratischen Alptraum durchlaufen. Dass man für bereits produzierte Gitarren einen Nachweis erbringen muss, ist eine Mamutaufgabe und mMn nicht umsetzbar. Der riesige Aufwand wäre besser in die „saubere“ Gewinnung von Rohstoffen und Produktionen von Instrumenten und Möbel investiert.
EGAL…
Die Grundzüge für die Nachweispflicht des Vorerwerbs sind mir mittlerweile klar. Abseits der Infoblätter auf der Ministeriums HP >
https://www.bmlfuw.gv.at/dam/jcr:5cf5dfaa-a47d-4214-af0a-a40ee7613a32/INFOBLATT Holzarten.pdf<, taten sich einige Fragen (siehe Mail) auf, die mir bis jetzt noch unbeantwortet blieben. Schlau bin ich daraus nicht geworden - aber seht selbst:
Sehr geehrte Fr. XXX,
ich bin Musiker und habe erst durch Zufall über ein privates Musiker Online-Forum erfahren, dass mit dem neuen CITES Abkommen ab 2.1.2017 einige neue Holzarten unter den artenhandelsrechtlichen Schutz fallen. Da ich einige Gitarren besitze, die die in Frage kommende Holzarten unter Umständen verbaut haben, hab ich einige Fragen zum Nachweis des Vorerwerbs. Laut CITES Informationsblatt ist der Vorerwerb (vor 2. Jänner 2017) von vorhandenen Beständen, sofern ich diese weiter veräußern möchte, nämlich mit Hilfe von Dokumenten nachzuweisen.
Mein Fragen dazu wären:
- Gibt es, da die Frist für die Meldung von Altbeständen mit 1. Jänner 2017 abgelaufen ist, eine Nachfrist bzw. Möglichkeiten die Instrumente nachträglich zu melden?
- Da einige Instrumente schon vor langer Zeit privat erworben wurden, habe ich teilweise keinerlei Nachweise über den Erwerb. Wie gestaltet sich hier die Nachweispflicht? Außer Seriennummern und aktuelle Fotos habe ich es keine Informationen über die Instrumente.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Thomas
Und hier die mMn nichtssagende Antwort die keine meiner Fragen beantwortet:
Sehr geehrter Herr XXX,
eine Nachmeldefrist hat es bis Mitte des Monats gegeben. Wenn Sie die Instrumente ins EU-Ausland verkaufen, brauchen Sie dafür sogenannte Wiederausfuhrpapiere, welche Sie bei uns einreichen können. Zu diesem Zeitpunkt werden dann die Unterlagen geprüft, die Sie beibringen können. Innerhalb der EU ist der Verkauf dieser Instrumente erlaubt. Der Käufer benötigt einen Herkunftsnachweis, aus dem hervor geht, dass es sich um Palisander handelt. Im Laufe des Februar wird es noch ein diesbezügliches Informationsblatt geben.
Mit freundlichen Grüßen
So ganz hab ich die Antwort nicht verstanden: Warum braucht der Käufer einen Herkunftsnachweis? Und von wem sonst ausser dem Verkäufer soll er diese bekommen? Hä?
Eigentlich hab ich nur ein paar einfache Fragen, vielleicht hat jemand ein paar konkrete Antworten:
Bin ich Verkäufer:
· Brauche ich als Verkäufer einer Gitarre (EU oder Drittländer) einen Nachweis, dass die Gitarre bereits vor 2.1.2017 in meinem Eigentum war?
· Wenn JA, wie soll dieser aussehen, wenn ich die Gitarre privat OHNE Nachweis erworben habe?
· Sofern ich die Gitarre im Handel erworben haben und habe ich einen Nachweis (zB. Rechnung) habe, muss ich diesen oder eine Kopie dem Käufer aushändigen?
(Damit wären sämtliche Preisverhandlungen zu Nichte gemacht…ich muss ja schließlich niemanden verraten was ich gezahlt habe?)
Bin ich Käufer:
· Bin ich als Käufer einer Gitarre (EU oder Drittländer) dazu verpflichtet, eine Vorerwerbsbescheinigung der Gitarre einzufordern?
· Wie soll diese aussehen wenn der Kauf von Privat auf Privat erfolgt? Was wenn der Verkäufer keine Rechnung hat?