PA-Stammtisch

Es geht dabei nicht um die tatsächliche Abnutzung, sondern um die hypothetischtheoretische:gruebel: . Durch die andauernde, allerdings nicht so starke Beanspruchung KÖNNTE ein Mangel am Safety auftreten, der es unbrauchbar macht. Kondome könnte man ja auch auswaschen und nochmal benutzen, kein Problem oder?;)
 
Ich wüsste jetzt nicht, warum man Safeties nicht zum Fliegen benutzen sollte. Das relevante Regelwerk ist ja die BGI 810-3 und da steht in Punkt 3.5:

Ein Sicherungselement (Sekundärsicherung oder zweite unabhängige Sicherung) besteht in der Regel aus Drahtseil, Seilendverbindung und Verbindungsglied. In Sonderfällen werden Rundstahlketten verwendet. Für Sicherungs- seile und -ketten, Seilendverbindungen und Verbindungselemente gelten grundsätzlich die gleichen Beschaffenheitsanforderungen und Nutzungsbedingungen wie in Abschnitt 3.2.1, 3.2.2 und 3.3 beschrieben:

In den Punkten 3.2.1, 3.2.2 und 3.3 sind Anschlagdrahtseile, Anschlagketten und Verbindungselemente beschrieben. Bei der Dimensionierung darf man sich natürlich nicht nach der aufgedruckten WLL richten sondern nach den Tabellen in Punkt 3.5.

Durch die andauernde, allerdings nicht so starke Beanspruchung KÖNNTE ein Mangel am Safety auftreten, der es unbrauchbar macht.

Wenn etwas ins Safety fällt, darf man es nicht mehr als Anschlagmittel benutzen. Andersrum wüsste ich nichts davon.
 
Bei der Dimensionierung darf man sich natürlich nicht nach der aufgedruckten WLL richten sondern nach den Tabellen in Punkt 3.5.
Um das mal auszuführen:

Maximalbelastung in der VT: Angaben nach BGV C1, oder WLL durch 2 (Ausnahme: Motorzüge, ist hier nur die WLL gedruckt, gilt Sicherheitsfaktor 2,5! also WLL durch 2,5 = Belastbarkeit in VT) und: Nach Herstellerangaben, wenn genau dafür bestimmt (Bsp.: Safety, das beim Scheinwerfer mitgeliefert wurde, C Haken der mitgeliefert wurde usw. - dann wird allerdings der Faktor vom Hersteller schon einberechnet)

Grund des Ganzen: Als Maximalbelastbarkeit gilt in der VT 1/10 der Mindestbruchkraft bzw. 1/12 der rechnerischen Bruchkraft, jeweils unter Berücksichtigung dynamisch auftretender Lasten.


Das heißt, ist ein Safety mit 500 kg gekennzeichnet, ohne BGV C1 Angabe, darf man jenes zum Anschlagen eines maximal 250kg schweren Gegenstandes verwenden, sofern dieser sich nicht bewegt.

Soweit hatten wir das in der Berufsschule. Dazu hab ich aber noch ne ergänzende Frage:
Bei der Verwendung als Safety müsste die Belastbarkeit geringer sein. Denn wenn ein Safety eingreifen muss, ist bereits ja eine dynamische Kraft eingeleitet. Durch eine Maximale Fallhöhe von 20cm, den ein Gegenstand maximal fallen darf bis das Safety eingreifen muss, lassen sich doch bestimmt auch hier Sicherheitsfaktoren berehcnen. Gibts da noch Extra Faktoren die man wissen muss?

Wir verwenden btw. eh für alles 500kg Schellen und dicke Safetys, auch wenn nur nen 5kg LED Spot ist ;)

Also Safetys zum Anschlagen sollte erlaubt sein, solange die Sicherheitsfaktoren beachtet werden. ;)
 
Was mich auch eher geärgert hat war die Formulierung über die Vorschriften, die angeblich Blödsinn seien;) Wenn man die Sicherheitsaspekte nicht außer acht lässt ist mir das auch Schnurz, nur möchte ich keinen Brüllwürfel aufs Oberstübchen haben, wenns möglich ist.:D
 
Diese Frage verwirrt mich :D meinst du mit extra faktoren noch sowas wie karabinerhaltbarkeit? oder andere Kräfte die auftreten, wie z.B. das schwingen(hebelwirkung) ?? (der Impuls ist das entscheidende, wenn der Safety den Impuls nicht aushält, reißt er logischerweise - war ja ein freier Fall vorher
).
Aber ich hab das nicht auf safetys bezogen gelernt, ich hab lediglich mechanik im physikunterricht :p
 
Nehmen wir ein Scheinwerfer, der, aus welchem Grund auch immer, nach 20cm ins Safety fällt. Der erzeugt ja durch seine Dynamik eine wesentlich höhere Kraft als wenn ich den Scheinwerfer ins gleiche Seil statisch hänge. Fürs statisch hängen gelten oben genannte Sicherheitsfaktoren, für die Verwendung als Safety ist die Belastung bei gleicher Last ja aber höher, durch die Fallhöhe wie gesagt.

Deshalb wollte ich wissen, ob es dafür auch einen Sicherheitsfaktor gibt. Z.B. "Ich darf 100kg reinhängen, und es für 80kg Last als Safety verwenden" u.ä.
Oder muss ich die dynamische Komponente selber jeweils errechnen?
 
Hast du die BGI 810-3 da? Da ist in Tabellenform jedem Gewicht ein Stahlseildurchmesser zugeordnet. Da steht auch die rechnerische Mindestbruchkraft mit bei. Habe gerade keine Lust, mich damit näher auseinanderzusetzen, aber du kannst dir das ja mal runterladen und rausfinden. Interessant fände ichs auch.
 
ja, du meinst den impuls, mit dem der Scheinwerfer auf den safety trifft. ich glaub allerdings nicht, dass der max. Impuls auf den safetys angegeben ist, das muss in dem fall auf gewichtskraft umgerechnet werden.. bin aber heut abend zu faul mich damit näher zu beschäftigen :p
Der impuls p=m*v also kilogramm*Meter pro sekunde. geschwindigkeit v = √(2g * s) g ist immer 9,81 :p
viel spass beim rechnen, ich hab gestern ne klausur darüber geschrieben ;)
vielleicht ein kleines beispiel:
stufenlinse mit 4 kg, 20 cm bis der safety auftrifft
geschwindigkeit ist dann
=√(2g * s)
=√(2*9,81 * 0,2m)
=1,98 m/s

impuls ist dann
=m*v
=4kg*1,98 m/s
=7,92 kg*m/s

daraus kannst du dann kraft(es wirken 39N auf den safety^^) blablabla errechnen, die auf den safety wirken.
 
Zuletzt bearbeitet:
bin aber heut abend zu faul mich damit näher zu beschäftigen :p

Das war auch mein Problem :p Mir kam beim Antworten nur gerade das Problem auf... Werd mich die Tage mal in Ruhe damit beschäftigen.
 
Die Kraft die hier auftritt ergibt sich aus der negativen Beschleunigung (Bremskraft). Da es recht schwierig ist einzuschätzen, wie lang der Weg vom ersten Eingriff bis zum endgültigem Stillstand ist, wird sich das nicht genau berechnen lassen. Näherungsweise lässt sich das aber bestimmen. Aber nicht mehr heute abend ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
So, erstmal sorry für den Doppelpost ;)

Ich wüsste jetzt nicht, warum man Safeties nicht zum Fliegen benutzen sollte. Das relevante Regelwerk ist ja die BGI 810-3 und da steht in Punkt 3.5:

Wenn etwas ins Safety fällt, darf man es nicht mehr als Anschlagmittel benutzen. Andersrum wüsste ich nichts davon.

1) Sagt einem das der gesunde Menschenverstand bzw. die Gefahrenanalyse. Der Anwender soll nicht blind auf die Verordnungen gehen, da die Technik zu komplex ist um alle Fälle regeln zu können.
2) Steht es aber tatsächlich in der von dir vorgeschlagenen BGI 810 3 (übrigens eine Unfallverhütungsvorschrift, also rein versicherungstechnisch):

Ein Sicherungselement, welches einmal belastet
wurde oder augenscheinlich beschädigt
ist, darf nicht mehr verwendet werden.

Alles klar? :)

Das heißt, ist ein Safety mit 500 kg gekennzeichnet, ohne BGV C1 Angabe, darf man jenes zum Anschlagen eines maximal 250kg schweren Gegenstandes verwenden, sofern dieser sich nicht bewegt.

Um das noch einmal zu verdeutlichen, du meinst das schon richtig:
Ein Safety ist ein Drahtseil das ohne direkte Last am "Flugobjekt" angebracht ist
Ein Anschlagseil ist ein Drahtseil das mit direkter Kraft angeschlagen ist.

Im Grunde sind die Seile genau gleich. Die Anwendung entscheidet über die Bezeichnung! Wenn du jetzt also schreibst das Safety darf mit dem Faktr 0,5 eingesetzt werde ist das eigentlich falsch ;). Ist etwas Korinthenkackerisch, aber nicht dass das von jemandem falsch aufgenommen wird :)

Das Drahtseil darf als Anschlagmittel mit 250Kg belastet werden, ist richtig.

Bei der Verwendung als Safety müsste die Belastbarkeit geringer sein. Denn wenn ein Safety eingreifen muss, ist bereits ja eine dynamische Kraft eingeleitet. Durch eine Maximale Fallhöhe von 20cm, den ein Gegenstand maximal fallen darf bis das Safety eingreifen muss, lassen sich doch bestimmt auch hier Sicherheitsfaktoren berehcnen. Gibts da noch Extra Faktoren die man wissen muss?

Ja gibt es. Die werden dann allerdings nicht mehr selbst berechnet, sondern nach Vorgaben eingesetzt. Das wurde alles einmal unter Laborgegebenheiten getestet und festgelegt. Oben habe ich die BGI verlinkt. Schau dir da mal den Punkt 3.5 an, das war schon alles richtig.


Also Safetys zum Anschlagen sollte erlaubt sein, solange die Sicherheitsfaktoren beachtet werden. ;)

Ja, wie gesagt wenn ein Drahtseil als Anschlagmittel genutzt wurde, ist es nie wieder ein Safety ;)

Die Kraft die hier auftritt ergibt sich aus der negativen Beschleunigung (Bremskraft). Da es recht schwierig ist einzuschätzen, wie lang der Weg vom ersten Eingriff bis zum endgültigem Stillstand ist, wird sich das nicht genau berechnen lassen. Näherungsweise lässt sich das aber bestimmen. Aber nicht mehr heute abend ;)

Also, ich will es nicht komplett ausführen, das sprengt hier alles ;)

Angenommen: Scheinwerfer 4Kg, Fallweg bis Safetyeingriff 20cm, Bremsweg bis 0m/s - 5cm

V=*Wurzel*2as=1,981m/s -> Fallgeschwindigkeit
a=(V²-V0²)/-2s=39,24m/s² -> Bremsbeschleunigung
F=m*a=156,97N -> aufzunehmende Kraft ~ 15,7Kg bedeutet also der Scheinwerfer hat in der kurzen Zeit das Vierfache seines Gewichtes erreicht, was das Safety jetzt aufnehmen muss. Was das bei einer 30KG Box oder einer 1Tonnen Videowand bedeutet, dürfte allen klar sein ;)
 
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Hallo

Kennt jemand Preise bzw. Bezugsquellen von l acoustics:confused:

LG Peter
 
Preise: Unbezahlbar;)

Bezugsquelle: Auf Anfrage oder Blackbox Music aus Berlin als Vertriebspartner

mfg
 
Na dass klingt ja vielversprechend:D

Danke für die Info

Vielleicht schon mal nen Hammer aus dem Keller holen und das Porzellanschwein erschlagen!

15462_0.jpg

:D:D:D:
macht sich aber auch ganz gut wenn man davon dann mehrere hat!

Gehobene Ansprüche = exclusive Preise

Greets Wolle
 
Naja paar Preise hab ich noch im Kopf...
Arcs: ca. 3000€/Stck.
K1: ca. 25000€/Stck.
LA4/8: auch richtung 6-stelliger bereich
LA-Rack: ca. 48 000€ glaub waren es
Kiva: ca. 3500€
Sb218: ca. 2000€ / Stck.

Die Preise werden nicht genau hinhauen, sollten aber die Preisdimension der LA's recht genau treffen.
Hatte mich mal erkundigt und das ist halt in Erinnerung geblieben;)

mfg
 
K1: ca. 25000€/Stck.

Das ist ja heftig:eek:

Aber der Sb218 erscheint mir ganz interessant....2000 für einen hochwertigen doppel 18er ist doch normal. Aber im großen und ganzen wird das Holz gebraucht erst richtig interessant:cool:
 
k1 ist ja auch nen sehr schönes Lina Array;)

Glaub 1x SB218 liegt gebraucht in gutem Zustand bei 1200€ ohne Amping
 
Das K1 wär ja sicher auch fürs Wohnzimmer ganz nett:D:D:D:D

Der SB218 gebraucht is ja mal eine überlegung wert, irgenwie blöd das der passiv ist.
 
Das K1 wär ja sicher auch fürs Wohnzimmer ganz nett
Dann hoffe ich, dass du im erdgeschoss wohnst, die dinger wiegen ganz schön was;)

SB218 ist interessant, brauchst aber nen wertiges Amping dafür, sprich Lab Gruppen, Crown Macrotech oder ähnliches.

mfg
 

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