So, erstmal sorry für den Doppelpost
Ich wüsste jetzt nicht, warum man Safeties nicht zum Fliegen benutzen sollte. Das relevante Regelwerk ist ja die BGI 810-3 und da steht in Punkt 3.5:
Wenn etwas ins Safety fällt, darf man es nicht mehr als Anschlagmittel benutzen. Andersrum wüsste ich nichts davon.
1) Sagt einem das der gesunde Menschenverstand bzw. die Gefahrenanalyse. Der Anwender soll nicht blind auf die Verordnungen gehen, da die Technik zu komplex ist um alle Fälle regeln zu können.
2) Steht es aber tatsächlich in der von dir vorgeschlagenen
BGI 810 3 (übrigens eine Unfallverhütungsvorschrift, also rein versicherungstechnisch):
Ein Sicherungselement, welches einmal belastet
wurde oder augenscheinlich beschädigt
ist, darf nicht mehr verwendet werden.
Alles klar?
Das heißt, ist ein Safety mit 500 kg gekennzeichnet, ohne BGV C1 Angabe, darf man jenes zum Anschlagen eines maximal 250kg schweren Gegenstandes verwenden, sofern dieser sich nicht bewegt.
Um das noch einmal zu verdeutlichen, du meinst das schon richtig:
Ein Safety ist ein Drahtseil das ohne direkte Last am "Flugobjekt" angebracht ist
Ein Anschlagseil ist ein Drahtseil das mit direkter Kraft angeschlagen ist.
Im Grunde sind die Seile genau gleich. Die Anwendung entscheidet über die Bezeichnung! Wenn du jetzt also schreibst das Safety darf mit dem Faktr 0,5 eingesetzt werde ist das eigentlich falsch
. Ist etwas Korinthenkackerisch, aber nicht dass das von jemandem falsch aufgenommen wird
Das Drahtseil darf als Anschlagmittel mit 250Kg belastet werden, ist richtig.
Bei der Verwendung als Safety müsste die Belastbarkeit geringer sein. Denn wenn ein Safety eingreifen muss, ist bereits ja eine dynamische Kraft eingeleitet. Durch eine Maximale Fallhöhe von 20cm, den ein Gegenstand maximal fallen darf bis das Safety eingreifen muss, lassen sich doch bestimmt auch hier Sicherheitsfaktoren berehcnen. Gibts da noch Extra Faktoren die man wissen muss?
Ja gibt es. Die werden dann allerdings nicht mehr selbst berechnet, sondern nach Vorgaben eingesetzt. Das wurde alles einmal unter Laborgegebenheiten getestet und festgelegt. Oben habe ich die BGI verlinkt. Schau dir da mal den Punkt 3.5 an, das war schon alles richtig.
Also Safetys zum Anschlagen sollte erlaubt sein, solange die Sicherheitsfaktoren beachtet werden.
Ja, wie gesagt wenn ein Drahtseil als Anschlagmittel genutzt wurde, ist es nie wieder ein Safety
Die Kraft die hier auftritt ergibt sich aus der negativen Beschleunigung (Bremskraft). Da es recht schwierig ist einzuschätzen, wie lang der Weg vom ersten Eingriff bis zum endgültigem Stillstand ist, wird sich das nicht genau berechnen lassen. Näherungsweise lässt sich das aber bestimmen. Aber nicht mehr heute abend
Also, ich will es nicht komplett ausführen, das sprengt hier alles
Angenommen: Scheinwerfer 4Kg, Fallweg bis Safetyeingriff 20cm, Bremsweg bis 0m/s - 5cm
V=*Wurzel*2as=1,981m/s -> Fallgeschwindigkeit
a=(V²-V0²)/-2s=39,24m/s² -> Bremsbeschleunigung
F=m*a=156,97N -> aufzunehmende Kraft ~ 15,7Kg bedeutet also der Scheinwerfer hat in der kurzen Zeit das Vierfache seines Gewichtes erreicht, was das Safety jetzt aufnehmen muss. Was das bei einer 30KG Box oder einer 1Tonnen Videowand bedeutet, dürfte allen klar sein