Lieber Renegade,
danke für Ihre Antwort.
Einem Einzelnen im Auto den Finger zu zeigen, ist wirklich etwas völlig Anderes, als unappetitliche Beschimpfungen in einem großen Forum zu schreiben, welches 1. öffentlich für Musiker zugänglich ist und 2. bei richtigem Wissen noch mehr als unangebracht sind. Freie Meinungsäußerung darf zudem keineswegs dazu dienen, einen Anderen herabzuwürdigen, insbesondere, wenn es sich um die gleiche Branche handelt. Das sehen auch Gerichte so, gerade weil bei Frau Neigel durch die Prozesse ein "Rächer" ihrer Gegner seit Jahren dauerhaft im Netz, falsche Tatsachen verbreitet und Beschimpfungen und Rufmord provoziert, worüber die Staatsanwaltschaft informiert ist. So etwas ist keine Bagatelle, man sieht es ja bei Euch. Deshalb wäre Vorsicht für dieses Forum geboten, wenn man seriös bleiben will. Eine Meinung ist etwas Anderes, als unsachliche Stimmungsmache und bedarf der Voraussetzung der Tatsachen, um überhaupt mitreden zu können. Dies, solche Äußerungen, wie in meinem letzten Tread zitiert, im Kausalzusammenhang mit falschem Sachverhalt, gelten im Recht als klare Wettbewerbsrechtsverletzung und werden streng gestraft, da sie verunglimpfend sind und dazu dienen können, das Anliegen der Klägerin lächerlich zu machen, welches aber sehr wohl ernst zu nehmen ist. Es sei darum dahingestellt, was Sie tun würden, wenn sie vor 70 000 Menschen auf diese Art diffamiert würden und dies seit Beginn der Prozesse, mit vorheriger Androhung der Gegenseite ihren Ruf schädigen zu wollen, falls ... bei einem Thema, über das scheinbar bisher kaum Einer richtig Ahnung hatte. Frau Neigel klagt zudem keineswegs freiwillig - sie wurde dazu gezwungen, nach langen Versuchen außergerichtlich zu ihrem Recht zu kommen und mehreren Drohungen gegen sie. Frau Neigel ist es daher recht gleich, was ein anderer Mensch darüber denkt, doch eins ist ihr wichtig - Korrektheit und Wahrheit - um weitere Lügen zu unterbinden. Also - letztendlich geht es in erster Linie mir nicht um die unpassende Schimpfe, sondern um die Ursache - nämlich schlichtweg derb falsche Informationen eines anonymen Bluefunkstuff.
An meinem Informationsstatus zu zweifeln und gar von eventueller Interpretation des Klagesachverhaltes oder persönlicher Meinung zu sprechen kann nur ein Scherz sein. Ich bin hier wohl Eine der Wenigen in diesem Tread, die sich ohne Pseudonym angemeldet haben, weil sie sich ihrer Behauptungen nicht zu scheuen brauchen ...
Wer sich also richtig informieren möchte hat die Möglichkeit, Teile von Prozessakten, Beweisen und Zeugenaussagen im Netz durchzulesen und im Groben die Hintergründe zu zu lesen. Dafür sollte er sich etwas Zeit nehmen, denn es ist ein komplexes Thema mit privat-beruflichen Zusammenhängen. Da Frau Neigel fast gänzlich alle Melodien und außerdem alle Texte ihrer Alben selbst erschaffen hat, sie als Künstlerin alle Verträge zu den Tonträgerfirmen alleine unterzeichnet hat, und die Arrangements prägt und leitet, Diese mit auch produziert, und gleichzeitig leider seit ihrer Jugend mit ihrem Gitarristen liiert war, ist die Sache umfassend belastend für ihre Karriere und keineswegs lustig für sie, nicht so bei der GEMA für all ihre Werke gemeldet worden zu sein, wie es von den Tatsachen der Entstehung her ist. Ihr wurde jahrelang über ihr Recht die Unwahrheit gesagt, somit kommt es nun spät zur Korrekturklage vor Gericht. Unter
http://julianeigel-fanclub.de/, selbst wenn ein Fanclub, kann man viele Informationen unter der Rubrik JURISTISCHE NEWS finden, die zumindest den Tatsachen entsprechen und Teil der Ermittlungs-, der Zivil - und Strafgerichtslage sind. Prozessakten sind öffentliches Beweismaterial und deswegen auch öffentlich zugänglich, wenn sie Teil eines juristischen Verfahrens sind. Frau Neigel erlaubt es die Öffentlichkeit aufzuklären, insbesondere ihre Mitmusiker, damit das mal aufhört. Dann kann man solche Diskussionen - die an der Sache vorbei führen - in allerorts Zukunft vermeiden.
Um mich noch zur Titelfrage des Treads zu äußern:
Gemeinsam komponieren ist keineswegs schädlich - es kommt nur darauf an, dass auch dann wirklich gemeinsam komponiert würde. Die rechtliche Definition einer Komposition ist klar abgegrenzt von der des Arrangements, der Ideenanregung und der Bearbeitung, welches als reines Handwerk gilt. Der Aspekt der Individualität ist beim Komponieren unabdingbar, besonders durch die Melodie, um das Lied von Anderen zu unterscheiden - zumindest im Pop-und Rocksektor - wo Gesangsmelodien den Hauptwiedererkennungswert ausmachen. Dies begründet sich auf der Auffassung, dass die meisten traditionell komponierten Werke wiedererkannt werden können, wenn man einfach Melodie und Text vortragen würde, gar ohne Instrumentierung. Daher gibt es einen rechtlich besonders definierten Melodienschutz, um Missbrauch vorzubeugen, da das Problem bekannt ist. Es kommt also meist nicht auf die Akkordwahl oder den Groove an, da sie meistens austauschbar sind und ständig in der Popmusik wiederkehren, wobei es da auch Ausnahmen gibt. Es ist also auch kein Vorteil ein Instrumentalist und Notist zu sein und Sänger haben somit mit ihrer Stimme die selbe Möglichkeiten zu komponieren. Wer sich nun hier vielleicht einer Illusion beraubt fühlen sollte, möge mir verzeihen, so ist es rechtlich und das macht auch Sinn. Die GEMA verlangt zudem - um schwerwiegende Urheberrechtsverletzungen, die auf Gruppendruck und Unwissenheit basieren könnten zu vermeiden - tatsachengetreue Werksanmeldungen nach besten Wissen und Gewissen, die einem Eid ähneln. Gleichzeitig kann man weder auf Urheberrecht noch auf dessen Benennung durch Nichtwissen verzichten, was einen Verzicht kaum möglich macht, außer es verzichtet Jemand schriftlich - mit Willenserklärung eines Verzichtes. Nur das Copyright in USA ist unproblematisch verkaufbar an Andere. Diese Definition wird man von der GEMA, des DRMV, des deutschen Komponistenverbandes und in Rechtsbüchern wiederfinden. Wer es nicht glaubt - möge nachfragen. Frau Neigel komponiert ab und an auch mit Anderen, doch im Falle der Prozessgegner sind die Songs falsch - aus ihrer Unwissenheit - zu ihrem massivem Nachteil gemeldet worden. Man konnte allerdings all dieses spezifiziertes Wissen voraussetzen, da Einer der Beiden studiert hatte und die Definition für Autorenrechtsberechtigung stark verfälschte - insofern war das schwelende Problem für die Herren voraussehbar. Ich hoffe damit alle Missverständnisse und Zweifel an meinen Sachkenntnissen aus dem Weg geräumt zu haben.
Ich wünsche fröhliches recherchieren. Danke für Euer Interesse.
Mit freundlichen Grüßen
Alexandra Adrian
Büro Julia Neigel