Moerk
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Also...
1.) Die GEMA schützt gar nichts. Sie sorgt dafür, dass ihr Geld bekommt, wenn andere eure Stücke spielen. Wenn euch allerdings jemand verklagt, weil er/sie das Stück (angeblich) geschrieben hat, macht die GEMA genau eins: GAR NICHTS! Sie hilft euch kein Stückchen. Das einzige, was ihr von denen bekommt, ist ein Nachweis, wann ihr die Stücke angemeldet habt.
2.) Titelschutz hatten wir schon - ist für den eigentlichen Inhalt zwecklos.
3.) Notare, Einschreiben und Beglaubigungen: All diese Methoden beweisen, dass ihr zu dem Datum der Zustellung, Beglaubigung oder Einbunkerung (beim Notar ) im Besitz der Materialien gewesen seid. Nicht mehr und nicht weniger. Wenn der Kläger nicht beweisen kann, dass er schon vorher im Besitz der Lieder war, habt ihr - objektiv gesehen - schonmal die besseren Chancen. Ein Notar hat dabei vermutlich mehr Beweiskraft als das andere, aber kostet auch einiges mehr. Wir selber schicken die beglaubigten Kopien (natürlich mit Datum) in einem versiegelten (!!! ganz wichtig !!!) Umschlag weg. An wen, sollte bei einer gescheiten Versiegelung eigentlich egal sein, aber vielleicht sollte man nur nicht das eigene Lager damit beglücken. Vielleicht hat man neben Verwandten und Mitmusikern ja auch Kontakt zu etwas entfernteren Personen, denen man trotzdem vertrauen kann. Außerdem sollte man einen (wenn auch formlosen) Wisch dabei tun, welche Personen die alles bezeugen können.
Einschreiben sind doch übrigens genau für den gerichtlichen Zweck gedacht. Warum sonst sollte ich Kündigungen auf diese Art und Weise verschicken?
Bei Beglaubigungen habe ich preislich mit Pfarreien gute Erfahrungen gemacht. Allerdings habe ich gerade auf Beglaubigung - Wikipedia gelesen, dass Pfarrer nicht mehr offiziell beglaubigen können! Beste Anlaufstelle ist ein Notar.
Ich kenne zwei Anwälte, mehrere Jurastudenten und einen Notar und habe mich mit denen mal kurz unterhalten. Sie meinten, man kann überhaupt nicht beweisen, dass man Urheber eines Songs, Textes o.ä. sei. Wie sollte das auch gehen? Selbst wenn man den Entstehungsprozess filmt oder sowas, kann es trotzdem noch geklaut sein. Die einzige Möglichkeit ist, das frühstmögliche Besitzdatum zu beweisen. Und das geht mit versiegelten Einschreiben in mehrfacher Ausführung am Günstigsten und ist weitaus billiger als ein Notar.
4.) Zum Thema Erstellungsdatum von CDs und Files: Ich bin Fachinformatiker und mache den ganzen Tag nichts anderes, als Server zu betreuen usw. und kann euch sagen: Es ist nichts leichter, als solche Daten zu fälschen. Ein Brenndatum hängt von der Systemuhr ab, die man beliebig verstellen kann. Physikalisch wird da nichts anderes gespeichert. Und irgendwelche Dateien sind auf die gleiche Art und Weise manipulierbar. Logfiles sind nichts andere als Textdateien, also selten so gelacht. Kurz um: Es beweist gar nichts! Ich könnte sonst innerhalb von fünf Minuten beweisen, dass ich alleiniger Urheber von Stairway To Heaven wäre und die CD 1955 gebrannt hätte.
5.) Gerichtsstreit: Falls euch BMG tatsächlich mal verklagen sollte, mach ihr genau eins: NICHTS! Mit dem Besitzdatumsnachweis hättet ihr vielleicht noch eine Chance bei einem guten Richter, aber i.d.R. jagen die 20 Anwälte von BMG den Streitwert erstmal auf ein paar Hunterdtausend oder Millionen, ziehen den Prozess erstmal in die Länge und kommen dann noch mit tausend kleinen Gemeinheiten. Rechstschutzversicherung könnt ihr vergessen - die wird innerhalb von zwei Wochen gesprengt. Eure Nerven liegen sowieso irgendwann blank und wenn ihr verliert (was leider Gottes auch in unserem Rechtsstaat wahrscheinlich ist - wenn es nicht eh im Ausland stattfindet) habt ihr sowieso ein kleines Problem. Aber mal im Ernst - wer von euch läuft Gefahr, dass ein Chartbreaker geklaut wird?
So, das war meine Meinung zum Thema. Ich bin auch kein Jurist, aber ich hoffe, ich konnte etwas dazu beitragen. Diskussion erwünscht.
Grüße
Markus
1.) Die GEMA schützt gar nichts. Sie sorgt dafür, dass ihr Geld bekommt, wenn andere eure Stücke spielen. Wenn euch allerdings jemand verklagt, weil er/sie das Stück (angeblich) geschrieben hat, macht die GEMA genau eins: GAR NICHTS! Sie hilft euch kein Stückchen. Das einzige, was ihr von denen bekommt, ist ein Nachweis, wann ihr die Stücke angemeldet habt.
2.) Titelschutz hatten wir schon - ist für den eigentlichen Inhalt zwecklos.
3.) Notare, Einschreiben und Beglaubigungen: All diese Methoden beweisen, dass ihr zu dem Datum der Zustellung, Beglaubigung oder Einbunkerung (beim Notar ) im Besitz der Materialien gewesen seid. Nicht mehr und nicht weniger. Wenn der Kläger nicht beweisen kann, dass er schon vorher im Besitz der Lieder war, habt ihr - objektiv gesehen - schonmal die besseren Chancen. Ein Notar hat dabei vermutlich mehr Beweiskraft als das andere, aber kostet auch einiges mehr. Wir selber schicken die beglaubigten Kopien (natürlich mit Datum) in einem versiegelten (!!! ganz wichtig !!!) Umschlag weg. An wen, sollte bei einer gescheiten Versiegelung eigentlich egal sein, aber vielleicht sollte man nur nicht das eigene Lager damit beglücken. Vielleicht hat man neben Verwandten und Mitmusikern ja auch Kontakt zu etwas entfernteren Personen, denen man trotzdem vertrauen kann. Außerdem sollte man einen (wenn auch formlosen) Wisch dabei tun, welche Personen die alles bezeugen können.
Einschreiben sind doch übrigens genau für den gerichtlichen Zweck gedacht. Warum sonst sollte ich Kündigungen auf diese Art und Weise verschicken?
Bei Beglaubigungen habe ich preislich mit Pfarreien gute Erfahrungen gemacht. Allerdings habe ich gerade auf Beglaubigung - Wikipedia gelesen, dass Pfarrer nicht mehr offiziell beglaubigen können! Beste Anlaufstelle ist ein Notar.
Ich kenne zwei Anwälte, mehrere Jurastudenten und einen Notar und habe mich mit denen mal kurz unterhalten. Sie meinten, man kann überhaupt nicht beweisen, dass man Urheber eines Songs, Textes o.ä. sei. Wie sollte das auch gehen? Selbst wenn man den Entstehungsprozess filmt oder sowas, kann es trotzdem noch geklaut sein. Die einzige Möglichkeit ist, das frühstmögliche Besitzdatum zu beweisen. Und das geht mit versiegelten Einschreiben in mehrfacher Ausführung am Günstigsten und ist weitaus billiger als ein Notar.
4.) Zum Thema Erstellungsdatum von CDs und Files: Ich bin Fachinformatiker und mache den ganzen Tag nichts anderes, als Server zu betreuen usw. und kann euch sagen: Es ist nichts leichter, als solche Daten zu fälschen. Ein Brenndatum hängt von der Systemuhr ab, die man beliebig verstellen kann. Physikalisch wird da nichts anderes gespeichert. Und irgendwelche Dateien sind auf die gleiche Art und Weise manipulierbar. Logfiles sind nichts andere als Textdateien, also selten so gelacht. Kurz um: Es beweist gar nichts! Ich könnte sonst innerhalb von fünf Minuten beweisen, dass ich alleiniger Urheber von Stairway To Heaven wäre und die CD 1955 gebrannt hätte.
5.) Gerichtsstreit: Falls euch BMG tatsächlich mal verklagen sollte, mach ihr genau eins: NICHTS! Mit dem Besitzdatumsnachweis hättet ihr vielleicht noch eine Chance bei einem guten Richter, aber i.d.R. jagen die 20 Anwälte von BMG den Streitwert erstmal auf ein paar Hunterdtausend oder Millionen, ziehen den Prozess erstmal in die Länge und kommen dann noch mit tausend kleinen Gemeinheiten. Rechstschutzversicherung könnt ihr vergessen - die wird innerhalb von zwei Wochen gesprengt. Eure Nerven liegen sowieso irgendwann blank und wenn ihr verliert (was leider Gottes auch in unserem Rechtsstaat wahrscheinlich ist - wenn es nicht eh im Ausland stattfindet) habt ihr sowieso ein kleines Problem. Aber mal im Ernst - wer von euch läuft Gefahr, dass ein Chartbreaker geklaut wird?
So, das war meine Meinung zum Thema. Ich bin auch kein Jurist, aber ich hoffe, ich konnte etwas dazu beitragen. Diskussion erwünscht.
Grüße
Markus