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Tutorial "Wie schütze ich meine Songs?"

  • Ersteller Boomshop
  • Erstellt am
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....Songprotection.org ...

Hier kann man seine Werke Registrieren lassen.
Es gibt gestaffelte Preise...1 Lied / 5 Jahre Schutz =30 Euro....bis zu 6-12 Lieder / 5 Jahre Schutz =60 Euro.

Man bekommt ein Zertifikat darüber, daß Material wird durch deren Anwäte Verwaltet....und somit kann man im Streitfall Nachweisen, daß euer Liedgut zum Zeitpunkt X geschützt war und somit euer Liederdieb das zum Zeitpunkt Y veröffentlichte Stück (...Y sollte Datumsmäßig dann halt aktueller sein als X - sonnst wirds etwas schwierig... :screwy: ) geklaut hat.

.....Die Aufnahmen müssen nicht Perfekt sein / man muß halt die Melodie/Text erkennen können.

Also wild drauf los schützen...
 
sowas gibt´s im Netz haufenweise... halte ich alles für Blödsinn... aber haut Euren Schotter ruhig raus...

dieser Leroux ist übrigens auch hier Hoster: http://www.***.de/
 
sind wir doch nur wieder beim Thema Notar. Dort geht es auch, ist günstiger und gilt dauerhaft! Wers also braucht...
 
Hier hbe ich auch mal was gefunden, ist günstig, hört sich gut an, allerdings wird es den Notar nicht ersetzen lediglich ergänzen http://www.idea-care-company.com/

lg silent
 
Ich denke jeder sollte realistisch abwägen ob es der Gang zum Notar sein muss oder ob ein Einschreiben oder ein solches Internet-Protection-Sytem ausreicht, da die Diebstahlswahrscheinlichkeit eher gering ist oder eben sehr hoch. Das kommt bestimmt auch die hohe Qualität der eigenen Musik an und vor allem darauf ob sich diese auch teuer Verkaufen lässt.

Dabei sollte immer der Preis/Nutzen Vergleich angestellt werden. Oder einfach der eigenen Paranoia oder auch im anderen Fall der eigenen Leichtsinnigkeit nachgegeben werden.

lg silent
 
hallo allerseits, hab mir mal den thread durchgelesen, aber wie es jetzt sicher gemacht werden soll, hab ich nicht rauslesen können :screwy: :confused: .
und die sache mit dem im netz zu findenden songprotectern is doch nur geldmacherei. also, kann denn jetzt jemand definitv schreiben, wie´s gemacht werden soll :great: ?? bedank u well
 
bad luck schrieb:
aber wie es jetzt sicher gemacht werden soll, hab ich nicht rauslesen können

und was schliessen wir daraus? :rolleyes:
 
@bad luck
Ich habe die "Einschreibversion" (NIE an Dich selbst, weil Du vor Gericht "Partei" wärst) und die gar nicht so teure Deponieversion (z.B. Anwalt) im Thread "Wie schütze ich meine Riffs?" geposted ( https://www.musiker-board.de/vb/showthread.php?t=50436&page=2&pp=15 )

@boomshop
ich find's toll, dass er sich so viel Mühe gemacht hat. Und die Meinung des "Freundes" kann man nur teilen oder auf den kurzen Nenner bringen:

RECHT HABEN ist nicht gleich RECHT BEKOMMEN!

Da sind die Anwaltsbastionen der Industrie sicherlich sehr gut gewappnet und Otto-Normal-Kleinbürger ist ob dieser Gegenseite bzw. auch ob des Prozesskostenrisikos natürlich geneigt klein beizugeben.

Dass diese Dinge zum Glück nicht oft passieren ist auch Fakt. Aber das in diesem Thread genannte Gary-Moore-Beispiel zeigt, dass es schnell auch um mehr als nur eine 55-Cent-Briefmarke gehen kann.

Also: Keine Hysterie! Nicht jede Schülerband braucht/sollte hier in Panik verfallen. Den meisten Kompositionen fehlt ohnehin das fundierte Songwriting um bei den Charts an den Sockel zu pieseln.

Keep cool

Bernd Schweinar / Rock.Büro SÜD ( www.allmusic.de )
 
Hallo?
Erstes Posting und dann auch gleich Werbung für nen Dienstleister?

Und wieso einfach? Einfach mal Geld bezahlen und dann sind alle Probleme gelöst? Deine Nerven möchte ich haben, echt.

Und mal so nebenbei:
Wer sagt eigentlich, dass alle Künstler Ihre Songs "veröffentlichen" wollen, so wie es auf der Seite proklamiert wird? Label, Veröffentlichung, ein Exemplar an die GVL... Ich fasse es nicht.

Da wir schon so schön bei Werbung sind: Anti GVL-Song

Viel Spass weiterhin
 
das mit der Veröffentlichung ist wirklich Blödsinn. Wichtig ist ausschließlich der Nachweis, seit wann ein Stück existiert. Mit dem Posteinschreiben muss tatsächlich nicht unbedingt sein, aber das Thema hatten wir hier schon. "Suchen" hilft :D
 
ich finde es ein wenig übertrieben, die songs per post an sich selbst zu schicken. es sollte genügen, wenn man das werk auf das veröffentlichende medium zurückführt. d.h. beispielsweise:

ich habe SONG A zuhause fertig aufgenommen (womit und wie auch immer) und möchte ihn der breiten öffentlichkeit präsentieren - sei es, durch die eigene homepage oder andere anbieter (www.myownmusic.de , www.mp3.de , etc.), dann ist - im falle eines rechtsstreites - dieser auch noch dort aufzufinden oder es lassen sich beweiskräftige daten liefern, wann der song auf diese seite hochgeladen wurde (logs).

desweiteren halte ich es ebenso für ausreichend, den song ganz einfach so auf cd zu brennen und aufzubewahren - da es leicht nachvollziehbar ist, WANN die cd gebrannt wurde (physikalisch), bleiben so keine fragen zum zeitpunkt der songentstehung offen.

sofern nirgends veröffentlicht, besteht eh kein anlass zur beunruhigung - es sei denn PRODUZENT X lauscht an eurem kellerfenster ;)
 
tar schrieb:
desweiteren halte ich es ebenso für ausreichend, den song ganz einfach so auf cd zu brennen und aufzubewahren - da es leicht nachvollziehbar ist, WANN die cd gebrannt wurde (physikalisch), bleiben so keine fragen zum zeitpunkt der songentstehung offen.

Hast Du in Deinem Rechner schon mal die BIOS-Uhr verstellt und dann auf das Erstellungsdatum Deiner gebrannten CD geschaut?

Tu' das mal!

Wir haben einen ähnlichen Fall mal von einem Anwalt prüfen lassen und das Ergebnis war, dass ein Speicherdatum - weil manipulierbar - überhaupt nichts wert ist!
 
rockbuerosued schrieb:
Hast Du in Deinem Rechner schon mal die BIOS-Uhr verstellt und dann auf das Erstellungsdatum Deiner gebrannten CD geschaut?

Tu' das mal!

Wir haben einen ähnlichen Fall mal von einem Anwalt prüfen lassen und das Ergebnis war, dass ein Speicherdatum - weil manipulierbar - überhaupt nichts wert ist!

... da es leicht nachvollziehbar ist, WANN die cd gebrannt wurde (physikalisch),...

ich schreibe da nicht umsonst physikalisch rein. es ist zwar etwas umständlicher nachzuweisen als einfach auf das erstellungsdatum der dateien bzw. der cd zu schauen (dass man das manipulieren kann, sollte jeder schwachkopf wissen), jedoch unwiderlegbar. der anwalt hätte da mal lieber ein labor in auftrag geben sollen, aber wahrscheinlich ging es da wohl nicht um wichtige summen.
 
Nur mal zur Klarstellung. Mit einer Titelschutzanzeige schützt man nur den Titel, dh den Namen des Songs. Den Song selbst kann jeder bis zur letzten Textzeile klauen, ohne dass die Titelschutzanzeige irgendwas hilft. Er muss dem Song nur einen anderen Namen geben...

Im übrigen macht so eine Anzeige nur dann Sinn, wenn der Titel noch nicht veröffentlicht ist bzw. benutzt wird. Mit der ersten Benutzung hat man sowieso Titelschutz nach § 5 Abs. 3 MarkenG (wenn die Voraussetzungen vorliegen). Eine Titelschutzanzeige hat nur den Sinn, diesen Schutz auf den Zeitraum vor Benutzung des Titels vorzuverlegen. Wird zB bei Namen für Bücher, Fernsehsendungen usw. gemacht. Bei Musiktiteln halte ich das für relativ sinnlos.
 
EddyK schrieb:
Nur mal zur Klarstellung. Mit einer Titelschutzanzeige schützt man nur den Titel, dh den Namen des Songs. Den Song selbst kann jeder bis zur letzten Textzeile klauen, ohne dass die Titelschutzanzeige irgendwas hilft. Er muss dem Song nur einen anderen Namen geben...

Im übrigen macht so eine Anzeige nur dann Sinn, wenn der Titel noch nicht veröffentlicht ist bzw. benutzt wird. Mit der ersten Benutzung hat man sowieso Titelschutz nach § 5 Abs. 3 MarkenG (wenn die Voraussetzungen vorliegen). Eine Titelschutzanzeige hat nur den Sinn, diesen Schutz auf den Zeitraum vor Benutzung des Titels vorzuverlegen. Wird zB bei Namen für Bücher, Fernsehsendungen usw. gemacht. Bei Musiktiteln halte ich das für relativ sinnlos.

Alles klar, danke für die Infos. Das war mir so auch noch nicht richtig klar, schön, dass Du das mal auseinandergepflückt hast. Ist eine Titelschutzanzeige denn wenigsten beim Namensrecht, also z.B. für den Bandnamen sinnvoll? Kann mir gut vorstellen, dass es dort wenigsten greift. Natürlich nur vor der Gründung der Band ;)

Danke für den Abgleich und Gruss...
Martin
 
Wenn man das Zeug an sich selbst schickt, sollte man das nicht gleich mehrmals tun? Wenn man den Beweis mal braucht und den Umschlag öffnet, ist der Beweis ja futsch und dann nen neuen zu machen, knnte schon zu spät sein. Oder hab ich da den Trick nicht ganz kapiert?
 
Boomshop schrieb:
Alles klar, danke für die Infos. Das war mir so auch noch nicht richtig klar, schön, dass Du das mal auseinandergepflückt hast. Ist eine Titelschutzanzeige denn wenigsten beim Namensrecht, also z.B. für den Bandnamen sinnvoll? Kann mir gut vorstellen, dass es dort wenigsten greift. Natürlich nur vor der Gründung der Band ;)

Nein, Titelschutz schützt Werknamen, nicht Künstlerpseudonyme oder ähnliches. Sinnvoll ist Titelschutz wirklich nur für eines: Der Schutz bestimmter Werktitel, also zum Beispiel ein möglicher Albumtitel - auch theoretisch ein Songtitel wenn man gesteigerten Wert darauf legt. Urheberrechtlich bringt's tatsächlich rein gar nichts. Was den Bandnamen betrifft so ist der eine Sache des Namensrechts nach §12 BGB, was Schutzmöglichkeiten betrifft aber v.a. eine Sache des Markenrechts. Bandnamen sind einfach zu schützen, in dem man sie als Marke eintragen lässt. Kostet natürlich mindestens 300 EUR. Da spielt es dafür dann aber im Normalfall auch keine Rolle, ob jemand den Namen schon vorher benutzt hat.
 
Gika schrieb:
Wenn man das Zeug an sich selbst schickt, sollte man das nicht gleich mehrmals tun? Wenn man den Beweis mal braucht und den Umschlag öffnet, ist der Beweis ja futsch und dann nen neuen zu machen, knnte schon zu spät sein. Oder hab ich da den Trick nicht ganz kapiert?

Wenn der Song tatsächlich mehrfach geklaut wird, dann kannst du selbstverständlich auf das Urteil des ersten Prozesses verweisen, in dem das Beweismittel genutzt wurde.

Das Einschreiben an sich selbst ist eine sehr beliebte Methode, aber letztlich wohl nutzlos. Ich kann mir genauso gut ein offenes (bzw. provisorisch verschlossenes) Couvert schicken und dann 2 Jahre später ne CD rein tun und verschließen. Wenn das also Beweiskraft haben soll, dann nur mit amtlichen Siegel, womit das Einschreiben aber ziemlich hinfällig ist. Also ich halte von dieser Methode nichts.

Heutzutage reicht normalerweise tatsächlich das Hochladen auf einem Server. Einziges Problem ist da die Löschung von Logs, usw. Da muss man sich beim Serverbetreiber erkundigen. Das Hochladen wird zeitlich registriert und das ist ja genau das was man will, die Verknüpfung Song - Entstehungszeit. Problem hier nur, dass die Upload-Logs nach einer gewissen Zeit gelöscht werden können und dann eben futsch sind. Je nach Fortbestand der Protokollierung also eine (mindestens temporär) sinnvolle Methode.

_________________

Beglaubigte Kopie der Partitur

Schließlich möchte ich noch eine andere Methode nennen, die hier noch nicht genannt wurde (zumindest soweit ich es sehen konnte), die aber 100% sicher ist und doch recht kostengünstig. Und auch dürfte es keine Probleme geben jemanden zu finden der es so macht (anders als den Notar bei dem man einen Tonträger hinterlegen kann). Man fertigt eine Partitur zum zugehörigen Song an (was auch daher sinnvoll ist, da der Urheberschutz stark melodiebezogen ist - außerdem kann man hier beliebig z.B. Variationen notieren und auch den Text mit dazuschreiben) und lässt anschließend eine beglaubigte Kopie hiervon machen. Die Beglaubigung enthält das Datum. Man hat dann also eine Songpartitur mit einem amtlichen Datum. Vom Preisleitungsverhältnis her ist das m.E. die eindeutig beste Methode, die auch sonst noch Vorteile hat. Mir persönlich ist jetzt kein Urteil bekannt, wo diese Beweisführung schon mal verwendet wurde, von daher natürlich ohne Gewähr. Auch wenn es wenig verbreitet ist, ist das m.E. eine sichere Methode. Aus rechtlicher Sicht jedenfalls fiele mir nichts ein was dagegen sprechen sollte.
 
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