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Tiffany
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Hallo, ich bin auch neu hier und habe den jahrelangen Thread erst jetzt gefunden.
Es wird hier immer von dem an sich geschickten Umschlag geredet, der offen und erst später verschlossen werden könnte.
Von sowas ist doch sicher ursprünglich nie die Rede gewesen, könnte ich mir vorstellen.
Also ich ging sofort davon aus, daß ein solcher Einschreibeumschlag KOMPLETT, (also völlig und ringsum und oben und untenrum...) mit einem Klebeband verklebt wurde und oben, auf die Endstellen, die alle auf einer Seite zusammenlaufen, der Adresskleber darüber geklebt wird.
Der ist ja dann mit dem Poststempel und den Einschreibenklebern usw. versehen.
Also von einem ganz einfachen, fast losem Umschlag bin ich bei der Idee, sowas evtl. mal einem Richter vorzulegen, nie ausgegangen.
Somit müßte die Ursprungsidee dann doch als gutes Beweismittel dienen, oder?
LG,
Tiffany
Es wird hier immer von dem an sich geschickten Umschlag geredet, der offen und erst später verschlossen werden könnte.
Von sowas ist doch sicher ursprünglich nie die Rede gewesen, könnte ich mir vorstellen.
Also ich ging sofort davon aus, daß ein solcher Einschreibeumschlag KOMPLETT, (also völlig und ringsum und oben und untenrum...) mit einem Klebeband verklebt wurde und oben, auf die Endstellen, die alle auf einer Seite zusammenlaufen, der Adresskleber darüber geklebt wird.
Der ist ja dann mit dem Poststempel und den Einschreibenklebern usw. versehen.
Also von einem ganz einfachen, fast losem Umschlag bin ich bei der Idee, sowas evtl. mal einem Richter vorzulegen, nie ausgegangen.
Somit müßte die Ursprungsidee dann doch als gutes Beweismittel dienen, oder?
LG,
Tiffany