Harlequin schrieb:
4. Wenn ich Songs privat, also weder kommerziell noch öffentlich auf Veranstaltungen, spiele möchte und ich die Arbeit jemanden anders in Ansprich nehme - von demjenigen, der den Song rausgehört hat und dieser zum einen in keinster Weise erhältlich ist, zum anderen ihn nicht korrekt heraushören kann und zum letzten keinen kommerziellen Hintergrund vertritt - dann sehe ich das Problem ehrlich gesagt nicht.
Das ist der Kernpunkt des Problemes: auch OLGA hat ja mit "nur zu Lehrzwecken" schon eine Luecke gesucht, nur ist es eben ein Unterschied ob ich sowas in einem kleinen Kreis mache, oder ob Millionen darauf Zugriff haben.
Und das Problem ist nicht derjenige, der die Noten raushoert, sondern im Grunde der Umsatzausfall fuer den Musikverlag weil die Noten kostenlos erhaeltlich sind.
lost and astray schrieb:
Was wäre, wenn ein Maler, ein Bild zu einem Lied malt?
Was waere wenn... Leute, man kann es auch auf die Spitze treiben.
SaitenSchamane schrieb:
Ja. Aber umfasst diese Getzt auch Notationen, die nicht von den Künstlern oder deren Platenfirmen erstellt worden sind ?
Ja, auch dazu hatte ich Beispiele geliefert.
SaitenSchamane schrieb:
Für mich ist es nicht ganz einleuchtend, dass die ursprüngliche Rechteinhaber auch das Recht auf fremde Notationen haben. Das wäre für mich viel eher Enteigung.
Das Recht auf die Notation hat derjenige, der es notiert hat, das Recht auf den Song der Urheber. Aber auch das hatten wir damals schon, und auch hier wiederholt: jeder darf seien Arbeit verschenken, aber nciht das (geistige) Eigentum anderer)
SaitenSchamane schrieb:
Nein das hat mit Enteignung nichts zu tun. Der Künstler behält doch die Rechte an dem Werk. Ich wollte nur herausstellen, dass zwischen dem Werk an sich und einer eigenständig erstellten Tabulator ein Unterschied besteht.
Der mir durchaus bewusst ist, und das habe ich auch schon hier und damals mehrmals geschrieben.
SaitenSchamane schrieb:
Ich habe keine so gute ANsicht bezüglich der Musikindustrie, wenn z.B. sieht, mit was für Methoden Sony z.B. seinen Kopierschutz durchdrücken will.
Keine schoenen Methoden, ohne Zweifel, aber da ist dann auch der Konsument gefragt. Ein breit angelegter Boykott kann da Wunder wirken, und fuer SOny blieb das ja auch nciht ohne Folgen.
Mr.ESP schrieb:
-selber raushören ist besonders für Anfänger zu schwer, aber auch die fortgeschrittenen unter uns haben damit sicher ihre Probleme
-meine Freunde die E-Gitarre spielen, können net mehr als ich, also kann ich die net fragen^^
-wieso sollte ich jmd dafür bezahlen, dass er mir ein paar Noten raushört, ich bin kein Geldscheißer?!
"Ich kann das nicht, also habe ich eien Anspruch darauf das ich es geschenkt bekomme!!!!"
Mr.ESP schrieb:
Sehen wir es mal so, wer will es mir denn verbieten Tabs runterzuladen oder zum download freizugeben?
Für so ne frechheit, mach ich mich sogar gerne strafbar, schon aus Protest^^
Das ist uebrigens die Ironie: das runterladen ist nicht strafbar, das anbieten ueberigens derzeit auch nicht, bzw. wird es derzeit geduldet.
Und mit Verlaub: du prangerst hier etwas als Frechheit an, wo nichts passiert ist (denn bisher konnte mir noch niemand ein konkretes Beispiel nennen in dem irgendeine Seite bezahlen musste). Das ist wirklich frech.
Die Selbstverestaendlichkeit mit der du fuer dich das Recht in Anspruch nimmst das Eigentum anderer zu Vereinnahmen... naja, juvenilir Uebermut. Das wird sich bei dem einen oder anderen hier wieder legen wenn an selbst fuer den Lebensunterhalt aufkommen muss.
dasJockAl schrieb:
waren die ex-beatles nicht gerade ein beispiel ? die wissen nicht mal mehr in welche öffnung ihres körpers sie die kohle noch stecken sollen --> eine nutzlose hülle voll mit geld würde ich durchaus als geldsack bezeichnen
und ich unterstelle hier ja keinem künstler das er diese rechte durchsetzt sondern nur gemeint diejenigen die das tun sind geldsäcke ... was ist daran verkehrt das du drauf rummreitest ?
Wir waren hier bei Notationen, bzw. hattest du da irgendjemand "geldsack" genannt... als Beispiel bringst du dann den Rechtstreit zweier Weltfirmen. Apple Computer und Apple Records duerften sich da nicht allzuviel geben.
Von da aus gehe ich mal davon aus das du zu dem hier eigentlich besprochenen Fall keine Beispiele nennen kannst, sondern einfach nur in das allgemeine "boese Musikindustrie" gejammer einstimmst.
Harlequin schrieb:
b) Ich finde immernoch, dass der Vergleich hinkt. Du verlangst, dass der Hersteller dir einen Gegenstand aus seiner Produktion kostenlos überlässt, obwohl er zu kaufen ist. Der Gegestand wird 1zu1 direkt vom Hersteller ausgegeben.
Auch hier liegt ein weiteres zentrales Problem: die Ermittlung dessen, was nicht umgesetzt wurde, weil es woanders kostenlos zur Verfuegung steht (man schaue sich mal die Unsummen an die bei mp3-Prozessen gehandelt werden).
Von da aus ist die Frage: wieviele Notenbuecher haette man verkaufen koennen, wenn nicht der kostenlose Download da waere.
Harlequin schrieb:
c) Das setzt aber vorraus, dass die Noten hätten verfügbar sein müssen. Wenn dem so ist, dann sollte man auch dafür zahlen. Jedoch sind diese Noten nicht im Handel erhältlich und die Noten werden in keinster Weise vertrieben ausser in Form der eingespielten Songs auf Tonträgern, DVD und Konzerten. Ich sehe nicht den Schaden. Die Band hat ihr Album verkauft bzw. verkauft nicht wenigen Alben, weil sich Leute die Tabs runterladen da diese die CD ersetzen könnten. Die Leute können keine Songbooks und Noten kaufen, dies fällt auch raus (unter anderem sind die rausgehörten Noten nicht komplett)
Die Musikverlage verkaufen definitiv weniger, als sie z.B. vor 15 Jahren getan haben.
Und nochmal: wenn ein Produkt nicht kaeuflich ist, gibt es auch keinen Anspruch darauf, es sei denn der Inhaber der Rechte willigt ein.