What's Up CITES - Stand JAN 2017

  • Ersteller hack_meck
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Ich ackere mich jetzt schon den Tag über immer weiter durch den Thread, bin gerade auf Seite 34 (habe zwischendurch 20 Seiten übersprungen). Wahrscheinlich werde ich heute Abend nicht mehr fertig, muss aber morgen eine Entscheidung treffen. Daher kurze Frage:

ich beabsichtige in England von einem gewerblichen Händler eine gebrauchte Gitarre mit Ebenholz Griffbrett zu kaufen. Wenn ich das richtig verstanden habe, muss ich mir bei der Lieferung doch keine Sorgen machen, obwohl ein geschütztes Holz verbaut ist. Innerhalb der EU dürfte die Gitarre ja nicht beschlagnahmt werden bzw. das CITES-Gedöns nicht zum Tragen kommen, richtig?

Ich habe mich nämlich den ganzen Tag eingesch****, dass das mit der Lieferung nicht klappen würde.
 
Lass Dir vom Händler schriftlich bescheinigen (mit Angabe der Holzart), dass die Gitarre vor dem 1.1.2017 in seinem Bestand war, das erleichtert die Sache auch bei einem späteren Weiterverkauf.

Innerhalb der EU dürfte die Gitarre ja nicht beschlagnahmt werden bzw. das CITES-Gedöns nicht zum Tragen kommen, richtig?

Das CITES-Gedöns gilt auch in der EU.....
 
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Aber es gibt innerhalb der EU grundsätzlich keine Zollkontrollen....

Hatte ich oben ja auch schon angemerkt. Nur sollten die fehlenden Kontrollen nicht verhindern, dass man sich korrekt verhält. Ansonsten wird es irgendwann zum Bumerang - z.B. wenn das Holz urplötzlich nicht mehr CITES 2, sondern CITES 1 ist.

Genau diese Lockerheit mangels Kläger hat vor ein paar Jahren dazu geführt, dass einige Rio-Palisander Gitarren von der Bildfläche verschwunden sind und - massiv entwertet - nur noch im stillen Kämmerlein gehandelt werden.

Ja du hast recht, es wird nicht kontrolliert. Daraus allerdings die "Lass gut sein" Erkenntnis abzuleiten halte ich für zumindest "Risiko behaftet". Ein Risiko welches ich nicht bereit wäre zu gehen - nur weil der Händler zu blöd/faul ist, auf seiner Rechnung die nötigen Angaben zu machen.

eine gebrauchte Gitarre mit Ebenholz Griffbrett zu kaufen

Bei Ebenholz ist die Regelung nicht neu. Da wurde bereits vor ein paar Jahren Madagaskar unter Schutz genommen, der Rest ist frei im Handel. Einzig die schwere Unterscheidbarkeit zu der Madagaskar Sorte könnte es erforderlich machen, einen Nachweis zu führen ... "Ist nicht aus Madagaskar". Davon habe ich allerdings noch nichts gehört.

Aus welchem Material ist denn der Rest der Gitarre. Oft sind Seiten und Rücken Palisander und dann käme CITES 2 zur Anwendung. In Bezug auf das Griffbrett hätte ich da - mindestens bei großen Herstellern, die ihr Ebenholz praktisch ausschließlich bei Bob Taylor kaufen - keine Bedenken.

Zu welcher Gitarre dürfen wir dich beglückwünschen?

Gruß
Martin
 
Lass Dir vom Händler schriftlich bescheinigen (mit Angabe der Holzart), dass die Gitarre vor dem 1.1.2017 in seinem Bestand war, das erleichtert die Sache auch bei einem späteren Weiterverkauf.
Das ist auch meine Empfehlung. Ich hatte nur keine Veranlassung gesehen, das noch einmal kund zu tun.

Ja du hast recht, es wird nicht kontrolliert. Daraus allerdings die "Lass gut sein" Erkenntnis abzuleiten halte ich für zumindest "Risiko behaftet". Ein Risiko welches ich nicht bereit wäre zu gehen - nur weil der Händler zu blöd/faul ist, auf seiner Rechnung die nötigen Angaben zu machen.
Sollte ich keine schriftliche Bescheinigung vom Händler bekommen, obwohl ich eine haben möchte, und nur innerhalb der EU eine Gitarre kaufe und keine Verkaufsabsicht habe, dann muss ich halt abwägen. Bekomme ich die Gitarre noch woanders mit entsprechenden Angaben auf der Rechnung oder nicht.
Just my two cents.

Beste Grüße
Dita
 

Da sind ganz schön viele Bedingungen in deinem Satz, die sich in 5 Jahren anders darstellen könnten (z.B. die Verkaufsabsicht)

Sagen wir es so ...

- die Gitarre ist eine Investition für JETZT ..
- die ordentliche Rechnung eine Investition für die Zukunft.

Merke:

- du kannst mit und ohne Rechnung genauso gut auf der Gitarre spielen
- ob es dich in der Zukunft am Verkauf hindert oder einschränkt, kann dir jetzt egal sein.
- ob es dich in Zukunft an der Benutzung auf einer Bühne einschränkt - kommt darauf an, ob das Holz in CITES 1 landet. (Man denke an die Anfangsverwirrungen mit beschlagnahmten Instrumenten mit RIO Palisander ... und zwar nur schlappe 20 Jahre nach unter Schutz Stellung). Ein Instrument hat halt - in der Regel - die Lebenserwartung einer Schildkröte. Und da kann viel passieren.

Gruß
Martin
 
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Da sind ganz schön viele Bedingungen in deinem Satz, die sich in 5 Jahren anders darstellen könnten (z.B. die Verkaufsabsicht)
Also im Moment mache ich mir keine Gedanken darüber, weil mein 5-fach Gitarrenständer voll ist und eine neue Gitarre nur kommen darf, wenn dafür eine andere geht. Zudem habe ich für meine Gitarren Kaufbelege und Fotos, die vor Anfang 2017 zurückreichen.

Und ja, in meinem Satz sind viele Bedingungen und in 5 Jahren dürfte sich auch ein Standard in Sachen Rechnung bei Händlern etabliert haben. ;)

Beste Grüße
Dita
 
Der (gewerbliche) Händler hat mir geschrieben, dass ich eine entsprechende Bestätigung bekomme (oder so ähnlich). Mal sehen, wie das dann tatsächlich aussieht.

Is eine Gitarre Herstellungsjahr 2004. Könnte natürlich sein, dass da originale Unterlagen fehlen. Wenn die Gitte aber sonst in Ordnung ist, wäre das für mich kein Problem. Ich behalte sie ja sowieso. Höchstens später mal, wenn ich sie neu bundieren lassen will, dürfte mich das Thema nochmal einholen
 
Das ist doch prima, da bist Du erst mal im grünen Bereich, und wegen eines eventuellen späteren Bundierens würde ich mir heute kaum Gedanken machen, da Du ja vom Händler ein Zertifikat bez. Vorbesitz erhalten wirst.
 
Grund: Überflüssiges Komplettzitat des Vorgängerbeitrags entfernt
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Habe ich gerade entdeckt: Thomann hat eine eigene Webseite zum Thema CITES eingerichtet und es wird bei Gitarren mit entsprechenden Hölzern darauf hingewiesen (siehe https://www.thomann.de/de/compinfo_cites.html).

Für mich aus der Laiensphäre heraus liest sich das verständlich.

Beste Grüße
Dita
 
Ich habe heute , nach 7 Monaten, meine Cites Bescheinigung für meine Gitarren bekommen. Da soll doch einer sagen die Ämter wären langsam :rolleyes:
 
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Stimmt, das war ich schon immer :D
 
Gut zu hören.
Ich warte ja noch immer auf Antwort...:D
 
Für mich aus der Laiensphäre heraus liest sich das verständlich.

Habe mir das durchgelesen ... es ist verständlich. Aber es versucht - unnötig - die CITES Materialien aus dem Rennen zu nehmen. Klar lässt es sich leichter mit Instrumenten handeln und dies auch in allen Ländern, wenn man kein CITES verwendet. Aber die Aufnahme auf die CITES Liste bedeutet eben nur Handelseinschränkungen um den Raubbau zu verhindern. In geregelten Bahnen ist das Material auch nachhaltig anzubauen und zu verwenden. (Siehe Ebony)

Gruß
Martin
 
hat jemand von Euch das mitbekommen?

An den Ständen an denen ich war, war es kein Thema ...

Ich finde es allerdings wenig kreativ. Es handelt sich um eine Messe, auf der "NEUE" Ware gezeigt werden soll. Die Behörden waren zu diesem Zeitpunkt mitnichten ordentlich genug sortiert um den Einfuhr Prozess sauber abzuwickeln. Geschweige denn die Behörden des "Drittlandes", die eine Ausfuhrgenehmigung hätten erteilen müssen.

Es hätte also nur die Möglichkeit bestanden "alte" Ware zu nehmen die bereits in DE ist. WOW, was für eine Messe (abgesehen von der Tatsache, dass es eh keine Messe mehr war)!

Kreativ hätte ich gefunden, dieses Jahr analog zum Thema Einfuhrsteuer, wenn die Messe "ausgeklammert" worden wäre und man nur sicher stellt, dass die Ware das Land auch zurück zum Ausgangspunkt verlässt. Nicht wegen der Industrie ... aber warum soll ich als Kunde weniger zu sehen bekommen, nur weil die Beamten der Welt ihren Job (die Abläufe) nicht rechtzeitig in den Griff bekommen.

Auf der NAMM ist dies übrigens auch passiert ...

Besondere Situationen erfordern besondere - einmalige - Lösungen ... und die tragen in der Regel dazu bei, dass die übergeordnete Massnahme mehr Akzeptanz erhält.

Gruß
Martin
 
Interessant finde ich, dass ich diese News von April (!) nicht wie ein Lauffeuer in den einschlägigen Foren verbreitet haben - ist doch sonst üblich.
 
Ob der Zoll wohl damit spekuliert, noch mehr Beschlagnahmungen (bei anstehenden Musikmessen) durchzuführen? :ugly:
 

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