Ich konnte meine Bässe ja nicht als Vorerwerb registrieren weil die Behörde in Dortmund der Auffassung war, dass eine Registrierung nicht vorgesehen ist. Insofern bekomme ich keine Bescheinigung für meine Instrumente.
Ich lese in verschiedenen Foren aber immer wieder, dass Instrumente innerhalb der EU nur mit Vorerwerbsbescheinigung verkauft werden sollten, bzw. viele offenbar so einen 'Instrumentenpass' von ihrer Behörde ausgestellt bekommen. Das wird von Interessierten, die ein Instrument gebraucht kaufen auch immer wieder mal angefragt.
Vielleicht kann sich jemand bei mir melden, der in Dortmund eine Bescheinigung bekommen hat damit ich einen erneuten Widerspruch bekräftigen kann. Laut Behörde wurde bislang angeblich niemandem eine Besitzbescheinigung erteilt.
Die Stadt Dortmund erklärt dazu:
Der Nachweis über den Vorerwerb kann in jeder geeigneten Weise (mit z. B. Kaufbelegen, Herstellerregistrierungen, Zeugenbestätigungen, zeitlich zuordnungsfähigen Fotos...) erbracht werden.
Wenn es lediglich um Hausrats- oder Gegenstände des persönlichen Gebrauchs (auch bei Auftritten mit den Musikinstrumenten) geht, entfällt die Nachweispflicht.
Eine behördliche „Bescheinigung des Vorerwerbs“ ist deshalb auch nicht vorgesehen.
Bei mir betrifft es eben zwei Instrumente aus den 60 er Jahren für die keine Rechnung vorhanden ist.