What's Up CITES - Stand JAN 2017

  • Ersteller hack_meck
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Servus zusammen,

hat seit CITES II hier schon mal jemand eine betroffene Gitarre im EU Ausland versendet? Falls ja, wüsste ich gerne, wie er das mit der CITES Thematik gemanaged hat. Gerne auch per PN.
 
Ich habe das hoch offiziell gemacht. Meine Gitarre war bei der entsprechenden Behörde gemeldet, ich habe die Gitarre verschickt und die Daten vom neuen Besitzer an die Behörde weitergegeben. Alles was danach folgt, musste dann der neue Besitzer machen.
Ein echtes Schreiben von einer Behörde habe ich dafür nicht gebraucht.
 
Hi, danke für die schnelle Hilfe!

Ich hätte dazu ein paar detailierte Fragen, die ich wohl bessere in eine PN packe. Würde mich freuen, wenn Du mich da unterstützen könntest :)
 
ich habe die Gitarre verschickt und die Daten vom neuen Besitzer an die Behörde weitergegeben. Alles was danach folgt, musste dann der neue Besitzer machen.

Das ist aber über das Ziel hinausgeschossen, man braucht nicht die Daten des neuen Besitzers an eine Behörde zu geben, auch muss der neue Besitzer nichts anmelden. Es reicht aus, dem neuen Besitzer eine Kopie der Vorerwerbsbescheinigung mit zu geben.
 
Das ist aber über das Ziel hinausgeschossen, man braucht nicht die Daten des neuen Besitzers an eine Behörde zu geben, auch muss der neue Besitzer nichts anmelden. Es reicht aus, dem neuen Besitzer eine Kopie der Vorerwerbsbescheinigung mit zu geben.

Das hängt von der Behörde ab.
Meine will die Daten der neuen Besitzer und dieser kann sich dann bei seiner Behörde melden, die die Daten von meiner abfragen kann.
Echte Papiere habe ich bis heute z.b. gar nicht gesehen. Es läuft alles per E-Mail und es scheint auch zu funktionieren.
 
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Ok, dann haue ich es hier mal raus.

Ich habe eine Gitarre ins EU Ausland zu schicken. Leider habe ich für diese keinen offizielles CITES Dokument. Oder anders gesagt, ich habe keine Ahnung was ich da besorgen muss. Eine Rechnung, die weit vor dem Stichdatum vom 02.01.2017 stammt, habe ich.
Es wäre super, wenn mir jetzt jeman den genauen, notwendigen Ablauf schildern könnte.

1. Zu welchem Amt gehe ich jetzt
2. Was ausser einer Rechnung brauche ich da noch?
3. Wo, bei welchem Amt finde ich den Antrag (In meinem Fall Baden Württemberg)
...

Danke schon mal!
 
Schau mal hier (und dann beim BfN).
 
Jetzt fassen wir noch mal zusammen:

Der TE veräußert eine Gitarre mit Bestandteilen aus CITES II - Holz (= Anhang B der Regelung) innergemeinschaftlich (= innerhalb der Staaten der EU). Dann greift:

https://www.bfn.de/0305_regelungen.html

Zitat: Arten des Anhangs B dürfen vermarktet werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Tiere und Pflanzen rechtmäßig in die EU eingeführt oder rechtmäßig in der EU erworben wurden.

Eine Rechnung, die weit vor dem Stichdatum vom 02.01.2017 stammt, habe ich.

Diese Rechnung, sofern innerhalb der EU ausgestellt und nicht z.Bsp. in den USA reicht als Nachweis des rechtmäßigen Erwerbs des jetzigen Besitzers. Also Kopie der Rechnung machen, ev. den damaligen Kaufpreis ausschwärzen und der Sendung beilegen. Die Behörden geht das nichts an, es sei, es ist ein CITES I - Holz (Anhang A), wie z. Bsp. Riopalisander.
 
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Ich hänge mich hier mal rein....ist alles etwas verwirrend.
Ich suche ein Instrument was es wohl nur in den USA gab. Hergestellt wurden die 2011..also Jahre vor dem Abkommen.
So wie ich das bisher auch via PN erfahren haben, muss der Verkäufer den Export beantragen (bei fish&wildlife?) und ich muss als Empfänger die Importerlaubnis beantragen.

Was ich mich jetzt auch Frage, besteht die Gefahr das er zwar die Gitarre aus den USA ausführen darf,ich in die EU aber nicht ein? Wäre schon blöd wenn ich ein INstrument kaufe und dann nicht einführen darf.
Würde für die Einfuhrerlaubnis die Seriennummer ausreichen?

Wie schaut es auf der Verkäufer/Versenderseite aus. Ein Mitforist hätte mir geholfen muss aber persönlich beim US Zoll die Dokumente unterschreiben und auf Grund der langen Wege wäre eine Aufwandsentschädigung in keiner Relation zum Warenwert. Geht sowas in den USA nicht auch schriftlich? Oder ist das von Zoll zu Zollbehörde unterschiedlich.

Gruß Marcus
 
besteht die Gefahr das er zwar die Gitarre aus den USA ausführen darf,ich in die EU aber nicht ein?

Er darf ausführen mit der Exporterlaubnis ... du darfst Einführen mit der auf der Exporterlaubnis basierenden Importerlaubnis ... Im Sinne von CITES ist alles geklärt, bevor die Gitarre verschickt wird. Zoll darf man damit allerdings nicht verwechseln. Wenn da Bedenken bestehen (z.B. am Warenwert), dann wird der Zoll ganz normal handeln.

Geht sowas in den USA nicht auch schriftlich? Oder ist das von Zoll zu Zollbehörde unterschiedlich.

Soweit mir bekannt gibt es 14 offizielle Ausfuhrpunkte aus den USA - also Zollbehörden, die das können. Die Erlaubnis sollte aber eigentlich von Fish&Wildlife erfolgen. Da sollte man sich noch mal einlesen um die genauen Wege zu klären. Was zu tun ist, ist klar, WER und WO ist noch offen, weil es ausser Herstellern noch keiner probiert hat.

Gruß
Martin
 
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Nagut der Warenwert steht ja auf der Rechnung, ich habe derzeit eine NOS im Auge. Da wäre Zoll und Steuer und wer da nicht noch alles zulangt eine berechenbare Größe.
Aber es scheint mir nahezu unmöglich jemanden zu finden der aus den USA auch nach D verschickt. Zumindest zu einem Vertretbaren Aufpreis,hat jetzt weniger mit wollen als mit können zu tun.
Google spuckt halt bei Cites nicht viel brauchbares und aktuelles aus.
Mal schauen, die erste Antwort war das der Händler auf Anweisung von Ibanez nicht außerhalb der USA verkaufen dürfe. Dies wurde von Meinl aber nicht bestätigt. Ich denke mal das war sowas wie eine Notlüge.
Ich habe da nochmal nachgehakt. Sollte sich da etwas ergeben berichte ich hier natürlich.

Gruß Marcus
 
Google spuckt halt bei Cites nicht viel brauchbares und aktuelles aus.

Finde ich schon :) ... da steht praktisch alles drin, was man wissen muss.

https://www.fws.gov/forms/3-200-32.pdf

$75 for pre-Convention specimens – A one-time export of plants or plant products that were obtained prior to their listing under CITES and so are considered “pre-Convention.” The CITES listing date can be found in the CITES Species Database at http://www.cites.org/eng/resources/species.html. NOTE: No CITES import permit is required for an Appendix-I specimen that qualifies as pre-Convention.

Gruß
Martin
 
Naja....ich kann mich zwar auf Englisch grob verständigen. Aber wenn ich etwas "genau" wissen will brauch ich deutschsprachige Quellen...die Gefahr für Missverständnisse ist mir da zu groß.
So wie ich ist es ja schon ein Unterschied ob man etwas in einem Shop kauft oder von einer Privatperson zugeschickt wird.
Shop 75$ und privat 50$.

Gruß Marcus
 
So wie ich ist es ja schon ein Unterschied ob man etwas in einem Shop kauft oder von einer Privatperson zugeschickt wird.
Shop 75$ und privat 50$.

Es kostet sogar 100USD, da es sich um einen Re-Export handelt, es ist ja davon auszugehen, dass das Holz in Frage zuvor in die USA importiert wurde.
 
@Bass Fan - Nein, es schlägt aus meiner Sicht der Vorerwerb ... als Pre-CITES ... also Pre-Convention

$75 for pre-Convention specimens

+

Aber wenn ich etwas "genau" wissen will brauch ich deutschsprachige Quellen...

Fish&Wildlife wird dir diese nicht geben und ich kann mir nicht vorstellen, dass eine deutsche Behörde dir diese "rechtsverbindlich" übersetzt. Ich kann aber basierend auf den Fish&Wildlife Texten versuchen dir zu helfen, wenn du möchtest. Mein English sollte zumindest reichen ... und zur Not frage ich die Kumpels in den USA, wie sie das lesen.

Bei dieser Auflistung musste ich jetzt etwas schmunzeln ... aber wir sind eindeutig im richtigen Formular :D.

  1. General description, quantity and size of the specimen(s) to be exported/re-exported (e.g., 100 whole plants; 2,000 seeds; 100 kg dried root; 20 cu3 sawn logs; 5 guitars)

Bei den Amerikaner langt übrigens offiziell ein Kaufbeleg Pre-Cites.

  1. For pre-Convention plants provide documents, signed statement or other evidence that the plant was obtained prior to its CITES listing date CITES (e.g., bill of sale, USDA or foreign phytosanitary certificate).

Gruß
Martin
 
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Hallo Martin,

Das mit dem Vorerwerb ist halt auch so eine Deutungssache. Bei in den USA gefertigten Instrumenten stellt sich die Frage ja fast nicht.
Bei Instrumenten die aber nicht in den USA gefertigt wurden aber nur auf dem US Markt verkauft werden könnte es auch als Re-Export gedeutet werden.
Das bei US-Bürgern ein Kaufbeleg reicht liegt nah, sollte bei uns ja auch nicht anders sein. Zumindest habe ich das so bisher herausgelesen.
Bei meiner speziellen Suche stellte sich mir jedoch das Problem,das ich auf ein NEUES INstrument gestoßen bin welches aber bereits 2011 gebaut wurde.
Einen Vorerwerbsbeleg gibt es da natürlich nicht.
Aber für mich hat sich das Thema mit an 100% grenzender Wahrscheinlichkeit erledigt. Kein Versand nach Deutschland! Immer wieder.
Da wird sich mit Händen und Füßen gegen gewehrt. Bei einer 3000€+ Gitarre findet man mit Sicherheit eine Lösung...aber bei einem 500$ Instrument ist es sinnbefreit nochmal soviel oder mehr für
Import zu zahlen.
Ohne den Cites-Kram hätte mir ein Mitforist sogar geholfen und das Instrument gekauft und mir dann zugeschickt (also ich hätte das Geld vorher an ihn überwiesen).

Ich dank euch auf jeden Fall für eure Hilfe, ich für meinen Teil sehe mich halt weiterhin in der "glücklichen" Situation mir über Cites keinen Kopf mehr machen zu müssen. Der G.A.S. Schalter ist zwangsweise ausgeschalten.
Es wird keine neue Gitarre gekauft.

Gruß Marcus
 
Nein die Gitarre wäre von 2011 gewesen. Steht aber noch im Laden, wurde also nie verkauft. Keine Ahnung ob es da wieder andere Regelungen gibt.
Privatverkauf/Handel.
Ad adca gelegt in dem Sinne das ich nicht weiter in den USA suche. Ist einfach zwecklos in der Preisklasse. Wahrscheinlich ist für die Verkäufer der Arbeitsaufwand in Relation zum erzielten Gewinn nicht wirtschaftlich.
Denn auch in den USA wird es wohl zahlreiche Unklarheiten bezüglich des Ablaufs geben,was bedeutet das für mich Einzelfall dann wohl noch ein erhöhter Aufwand notwendig wäre.
Ich ärgere mich nur etwas darüber das man scheinbar hier in D die wirklich schicken Modelle/Ausführungen nicht bekommt.
Da kauf ich halt lieber keine, als viel Geld (für mich sind auch 500€ viel Geld) dafür auszugeben das man zwar was neues da hat aber doch nicht das hat was man eigentlich will.
Sollte sich da zufällig etwas ergeben was mit Cites zusammen hängt werde ich hier natürlich meine Erfahrungen kund tun. Bisher geht's mir auf'n Sack. Und ist aus meiner unwichtigen Sicht bei Produkten die vor dem Abkommen gefertigt wurden auch völlig sinnbefreit. Aber daran ändert jetzt niemand etwas, am aller wenigsten ich.
Aber ich danke dir und Martin für die Hilfe,hätte ja auch klappen können.

Gruß Marcus
 
Pre Convention bedeutet m. W. , daß das Instrument vor dem 1.7.1975 hergestellt wurde, ist das im diskutierten Fall zutreffend?

Ich verstehe es so, dass es sich auf die Convention bezieht, zu der das Material unter Schutz gestellt wurde. Also individuell unterschiedliche Termine.

Gruß
Martin
 
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