What's Up CITES - Stand JAN 2017

  • Ersteller hack_meck
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man könnte echt fast denken wir importieren hier Drogen! Wir machen nichts illegales !

und genau das ist der Punkt! Hier will halt keiner in irgendwelche illegalen Geschichten geraten. Sprich Verkauf von Palisander enthaltenden Instumenten durch Privatpersonen. Darum die "Panik" :)

Ich hab echt kein Problem mit Cites oder anderen gesetzlichen Vorschriften (so sinnfrei sie für mich auch sein mögen), aber ich verlange einfach klare und eindeutige Regelungen. Von meiner Behörde habe ich immernoch nix gehört...
 
Hab nicht alle 34 Seiten des Threads gelesen und will auch nur von meinen bisherigen Erfahrungen berichten:
CITES II am Freitag, 30.12.2016 beim Landratsamt für Naturschutz beantragt. Montag, 02.01.2017 einmal nachgehört, ob Mail vorliegt "Nee, bitte noch mal hierhin xxxx@xxx.xx!". Auf meine Frage, wie es denn nun mit den Bescheinigungen weiterginge, erhielt ich die Antwort "Ja, genau deswegen sitzen wir morgen hier in der Behörde zusammen!". Könnte bedeuten, dass die Leute hier im Thread mehr wissen, als die dafür zuständigen Behörden :-D.

Es wurde mir auch mitgeteilt, dass die Bescheinigungen kostenpflichtig wären und es daher Sinn machen würde, nur die Urkunde für die zum Verkauf stehende Gitarre abzurufen. Gelistet wären sie ja bereits und somit der Aufwand gering. Über die tatsächlichen und auch wirklich notwendigen Kosten konnte man mir natürlich noch keine Auskunft geben.
 
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Was mich bei der ganzen Debatte sehr beunruhigt, ist die Aussage von Session, wonach sie nichts mehr ohne Bescheinigung reparieren. Dies bedeutet für mich im Umkehrschluss, und hier bitte ich ausdrücklich um Feedback, dass eine Registrierung quasi unumgänglich war/ist. In meiner Logik bedeutet dies nämlich, ich brauche z.B. für meine gebraucht gekaufte Gibson J45 (ohne Quittung) einen Vorerwerbsbescheid. Selbst wenn ich sie nie verkaufen würde, macht mir in ein paar Jahren niemand (laut Session sind auch andere Läden und Gitarrenbauer angewiesen) mehr neue Bünde drauf und sie ist wertlos?

Vll hat jemand Ideen dazu?
 
dass eine Registrierung quasi unumgänglich war/ist. In meiner Logik bedeutet dies nämlich, ich brauche z.B. für meine gebraucht gekaufte Gibson J45 (ohne Quittung) einen Vorerwerbsbescheid. Selbst wenn ich sie nie verkaufen würde, macht mir in ein paar Jahren niemand (laut Session sind auch andere Läden und Gitarrenbauer angewiesen) mehr neue Bünde drauf
lt. des Session Statements interpretierst du das absolut richtig.
macht mir in ein paar Jahren niemand (laut Session sind auch andere Läden und Gitarrenbauer angewiesen) mehr neue Bünde drauf und sie ist wertlos?
Auch das interpretierst dur richtig, wenn es nach der Aussage von Session gehst.

Aber ist Session das Maß der Dinge?
Sicherlich wäre es in deinem Falle klug gewesen, die Gitarre vorab registrieren zu lassen.
Aber es ist ja nicht zwingend so, dass du nicht einen Beweis finden könntest der belegt, dass du die Gitarre schon vor dem Stichtag besessen hast.
 
Zuletzt bearbeitet:
und hier bitte ich ausdrücklich um Feedback

Bei Rio-Palisander habe ich von solchen Einschränkungen gehört, allerdings habe ich keine Basis parat, auf der sie basieren könnten. Ich denke allerdings nicht, dass sich dies auf CITES II übertragen lässt.

Ich könnte mir vorstellen, dass Session da erst mal "auf Sicherheit mauert" ... und dann eine Reglung erfolgt.

Hat hier noch mal einer den Link - finde es gerade bei Session nicht. :gruebel: ... (ach doch: http://www.session.de/music/blog/?tx_t3blog_post_pointer=1&cHash=250d9ad4c69361c1c6f238568a72698b)

Mir fehlte aber zumindest die Quellenangabe, wo die Anweisung her kommt. :gruebel:


Zum Thema in Non-EU ...

Session -
Unsere Kunden in Nicht-EU-Ländern, wie z.B. die Schweiz oder Norwegen, müssen sich auf längere Versandzeiten einstellen, da es ab dem 01.01.2017 ein aufwendiges Genehmigungsverfahren gibt, welches zwingend einzuhalten ist. Session wird sich für dich, wie bisher auch, um sämtliche Zollformalitäten in Deutschland kümmern. Dazu gehört ab dem 01.01.2017 auch das Beantragen einer so genannten Wiederausfuhrgenehmigung bei dem Bundesamt für Naturschutz. Sobald der Antrag auf Wiederausfuhr genehmigt wurde, erhältst du davon eine Kopie per E-Mail. Mit der Kopie musst du bei deiner zuständige Behörde (für die Schweiz ist das Bundesamt für Lebensmitttelsicherheit und Veterinärwesen BLV zuständig) eine Einfuhrbewilligung beantragen. Die Kontakt-E-Mail-Adresse lautet: cites@blv.admin.ch. Die Kosten für eine Einfuhrbewilligung belaufen sich auf ca. 60 CHF, die du selber an die zuständige Behörde entrichten musst. Du schickst uns eine Kopie der genehmigten Einfuhrbewilligung zurück, damit wir den Zollauftrag in die Wege leiten können. Bitte beachte, dass ohne diese Genehmigungen und Bewilligungen kein Zollauftrag gemacht und kein Versand in die Wege geleitet werden kann.

Wie lange die gesamte Genehmigungsprozedur dauern wird, ist noch unklar. Denn niemand kann derzeit abschätzen, welches Volumen auf die Behörden zukommen wird.


Gruß
Martin
 
Was mich bei der ganzen Debatte sehr beunruhigt, ist die Aussage von Session, wonach sie nichts mehr ohne Bescheinigung reparieren. Dies bedeutet für mich im Umkehrschluss, und hier bitte ich ausdrücklich um Feedback, dass eine Registrierung quasi unumgänglich war/ist. In meiner Logik bedeutet dies nämlich, ich brauche z.B. für meine gebraucht gekaufte Gibson J45 (ohne Quittung) einen Vorerwerbsbescheid. Selbst wenn ich sie nie verkaufen würde, macht mir in ein paar Jahren niemand (laut Session sind auch andere Läden und Gitarrenbauer angewiesen) mehr neue Bünde drauf und sie ist wertlos?

Vll hat jemand Ideen dazu?

Ich kann mir nicht vorstellen, das der Laden, bei dem ich schon jahrelang meine Gitarren zum Service bringe, das von heut auf morgen nicht mehr macht, weil ich Palisander drauf habe? Er macht sich da sicher nicht strafbar dabei. Griffbrett abschleifen, ölen, neue Saiten drauf, fertig. Palisander hin, oder her. eine Dienstleistung wie jede andere.
 
Hat hier noch mal einer den Link - finde es gerade bei Session nicht.

http://www.session.de/music/blog/po...-mit-palisander-und-anderen-geschuetzten-hol/

CITES – Dokumentationspflicht für Gitarren und Bässe mit Palisander und anderen geschützten Holzarten

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Wie ihr wahrscheinlich bereits gehört habt, müssen ab dem 02.01.2017 nach dem Abkommen der Convention on International Trade in Endangered Species of Flora and Fauna oder kurz CITES alle Instrumente, die Palisander bzw. einige Arten von Bubinga enthalten, dokumentiert werden.
Was bedeutet das für euch?

Für den Besitz oder Reisen innerhalb der EU kein Nachweis notwendig. Dennoch solltet ihr die Instrumente in eurem Besitz als so genannte Vorerwerbsware anmelden, denn wenn ihr außerhalb der EU reisen oder eure Instrumente weiterverkaufen wollt, müsst ihr den Besitz vor dem Stichtag 02.01.2017 nachweisen. Das ist natürlich über die Rechnung möglich, aber vielleicht besitzt ihr nicht mehr alle Rechnungen oder habt selbst die Instrumente gebraucht gekauft. Auch für den Fall einer Reparatur solltet ihr einen Nachweis für das Instrument erbringen können, denn auch wir sind verpflichtet nur Instrumente mit der vorgeschriebenen Dokumentation anzunehmen und das gilt auch für andere Werkstätten und Instrumentenbauer.
Nach dem 02.01.2017 könnt ihr die Instrumente jederzeit mit dem entsprechenden Kaufbeleg anmelden. Für Instrumente, die ihr nach diesem Datum kauft erhaltet ihr die entsprechende Dokumentation über unsere Rechnung.
Weitere Informationen haben wir euch auf www.session.de/cites zusammengestellt. Eine Liste der zuständigen Behörden findet ihr hier.


CITES – Information an unsere Webshop-Kunden

LP_CITES.jpg

Liebe Kunden,
auf der 17. CITES-Vertragsstaatenkonferenz, die im September/Oktober diesen Jahres in Südafrika stattfand, wurden bedeutende Beschlüsse zur Aufnahme weiterer Holzarten in den CITES Anhang II gefasst. Ab Januar 2017 werden alle Arten (mehr als 300) der Gattung Dalberia spp. (Handelsname Palisander- oder Rosenholz), drei Arten der Gattung Guibourtia spp. (Handelsname Bubinga) sowie die Art Pterocarpus erinaceus (Handelsname Kosso) den Bestimmungen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens unterliegen.
Im Klartext heißt das: Instrumente, bei denen zum Bau diese Hölzer verwendet wurden, besondere Bestimmungen bestehen. Besonders betroffene Instrumentengruppen sind: Gitarren, Bässe, Drums, Percussion, Orff- sowie vereinzelt Blas- und Tasteninstrumente.
Das bedeutet für dich erst einmal folgende Änderung: Du bekommst eine „qualifizierte Rechnung“ mit deinem Namen und deiner Anschrift als Nachweis, dass du das Instrument mit den geschützten Hölzern rechtmäßig erworben hast. Auf dieser Rechnung wird künftig ein Hinweistext stehen, sowie detaillierte Informationen über Art und Menge des verwendeten Holzes. Diese Rechnung benötigst du als Nachweis zum rechtmäßigen Erwerb des Instrumentes, z.B. für einen künftigen Wiederverkauf innerhalb Deutschlands bzw. auch innerhalb der EU.
Unsere Kunden in Nicht-EU-Ländern, wie z.B. die Schweiz oder Norwegen, müssen sich auf längere Versandzeiten einstellen, da es ab dem 01.01.2017 ein aufwendiges Genehmigungsverfahren gibt, welches zwingend einzuhalten ist:
Session wird sich für dich, wie bisher auch, um sämtliche Zollformalitäten in Deutschland kümmern. Dazu gehört ab dem 01.01.2017 auch das Beantragen einer so genannten Wiederausfuhrgenehmigung bei dem Bundesamt für Naturschutz.
Sobald der Antrag auf Wiederausfuhr genehmigt wurde, erhältst du davon eine Kopie per E-Mail. Mit der Kopie musst du bei deiner zuständige Behörde (für die Schweiz ist das Bundesamt für Lebensmitttelsicherheit und Veterinärwesen BLV zuständig) eine Einfuhrbewilligung beantragen. Die Kontakt-E-Mail-Adresse lautet: cites@blv.admin.ch. Die Kosten für eine Einfuhrbewilligung belaufen sich auf ca. 60 CHF, die du selber an die zuständige Behörde entrichten musst. Du schickst uns eine Kopie der genehmigten Einfuhrbewilligung zurück, damit wir den Zollauftrag in die Wege leiten können. Bitte beachte, dass ohne diese Genehmigungen und Bewilligungen kein Zollauftrag gemacht und kein Versand in die Wege geleitet werden kann.
Wie lange die gesamte Genehmigungsprozedur dauern wird, ist noch unklar. Denn niemand kann derzeit abschätzen, welches Volumen auf die Behörden zukommen wird.
Wenn sich Änderungen ergeben oder wir weitere Informationen erhalten, werden wir diese auf dieser Seite mitteilen.
Stand: 27.12.2016
 
Sehr merkwürdiges Verhalten seitens Session. Palisander nach CITES II ist ja nicht verboten, es soll lediglich dessen Handel kontrolliert werden.
 
Ich kann mir nicht vorstellen,

Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass er es aus eigenem Antrieb nicht mehr macht.

Wenn aber die Aussage von Session Substanz (leider haben sie keine Quelle beigefügt) hat:

Auch für den Fall einer Reparatur solltet ihr einen Nachweis für das Instrument erbringen können, denn auch wir sind verpflichtet nur Instrumente mit der vorgeschriebenen Dokumentation anzunehmen und das gilt auch für andere Werkstätten und Instrumentenbauer.

... es also wirklich für alle gelten sollte ... dann könnte es sein, dass sie es müssen. 1x beim falschen Kunden nicht auf die Papiere bestanden, könnte in einer Abmahnung enden.

Da bin ich übrigens sehr gespannt, welche Abmahn-Glücksritter sich gerade die passenden Texte schreiben um dem ahnungslosen (Privat-)Verkäufer ein paar Kröten aus der Tasche zu luchsen ... Aber dies ist ein anderes Kapitel :eek:

Gruß
Martin

EDIT:

es soll lediglich dessen Handel kontrolliert werden

Unkontrollierte kommerzielle Handlungen - eine Reparatur wäre eine kommerzielle Handlung und daraus wird scheinbar die Verpflichtung zum "Nachweis" abgeleitet ...

Ängste ==> Siehe letzter Absatz oben.

"Vielleicht/hoffentlich" nur eine aktuelle Schutzmaßnahme, die sich bei etwas mehr Verfahrenssicherheit wieder relativiert.
 
Rückantwort der Stadt Herne:

"hiermit bestätige ich, dass Ihre Musikinstrumente bei mir als Vorerwerbsexemplar registriert wurden.
Eine Vorerwerbswarenbescheinigung ist nicht erforderlich und auch nicht vorgesehen.
Die weitere Vorgehensweise entnehmen Sie bitte der entsprechenden Internetseite vom Bundesamt für Naturschutz:"


Die Aussage in Hessen sieht jedoch deutlich restriktiver aus ...

Das muss sich wohl erst noch auf einen gemeinsamen Stand einpendeln.

und doch können die Aussagen aus HH oder HER als Präzedenzfall herhalten.
 
als Präzedenzfall herhalten

Ich denke nicht mehr als ein Hinweis. Für einen Präzedenzfall müsste man sich im gleichen Bundesland befinden.

Macht aber auch nichts, denn alleine mit ihrer Antwort auf meine Eingabe haben sie dokumentiert, dass sie meine Liste erhalten haben ;).

Gruß
Martin
 
[...]

Da bin ich übrigens sehr gespannt, welche Abmahn-Glücksritter sich gerade die passenden Texte schreiben um dem ahnungslosen (Privat-)Verkäufer ein paar Kröten aus der Tasche zu luchsen ... Aber dies ist ein anderes Kapitel :eek:

[...]

Dieser Gedanke kam mir auch schon. Die Verlockung, die momentan herrschende Unsicherheit und/oder Unwissenheit (ich denke, dieses Thema ist bei weitem noch nicht allen Gitarrenbesitzern geläufig) auszunutzen, könnte für den einen oder anderen Glücksraubritter einfach zu groß sein.

Ich persönlich (das kann natürlich jeder halten wie er will), würde momentan ein betroffenes Instrument nur veräußern, wenn ich den Vorerwerb sicher nachweisen kann - und dies auch in einer Verkaufsanzeige klar zum Ausdruck bringen.
 
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War heute bei meinem zuständigen Zollamt (wegen einer anderen Angelegenheit)
und habe den Zöllner mal auf CITES-II angesprochen...

laut ihm sind nur bestimmte Zollämter für diese CITES Abwicklung zuständig, i.d.R. solche auf internationalen Flughäfen wie Frankfurt oder Stuttgart (in meinem Fall)
Denn nur dort sind Fachleute, die für diese Sachen ausgebildet sind.
Wenn ein Import mit fehlerhaften/unvollständigen Papieren kommt, prüfen diese Zollstellen detailiert.
 
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laut ihm sind nur bestimmte Zollämter für diese CITES Abwicklung zuständig

Wie weiter vorne bereits erwähnt - in den USA gibt es (nur) 14 "Port of Entries" die CITES I konnten. Ich nehme nicht an, dass die Liste für CITES II erweitert wird.

Gruß
Martin
 
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Mechants ist kein Wort, vermutlich ist Merchants gemeint (= Händler/Kaufmann).

Gute Idee. Aber Sie ist nicht durchdacht!

Das war auch mein erster Eindruck. Ich hoffe die SOMM erreicht da was, so eine Riesenlobby ist die ja nicht.
 
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