Hat hier noch mal einer den Link - finde es gerade bei Session nicht.
http://www.session.de/music/blog/po...-mit-palisander-und-anderen-geschuetzten-hol/
CITES – Dokumentationspflicht für Gitarren und Bässe mit Palisander und anderen geschützten Holzarten
Wie ihr wahrscheinlich bereits gehört habt, müssen ab dem 02.01.2017 nach dem Abkommen der Convention on International Trade in Endangered Species of Flora and Fauna oder kurz CITES alle Instrumente, die Palisander bzw. einige Arten von Bubinga enthalten, dokumentiert werden.
Was bedeutet das für euch?
Für den Besitz oder Reisen innerhalb der EU kein Nachweis notwendig. Dennoch solltet ihr die Instrumente in eurem Besitz als so genannte Vorerwerbsware anmelden, denn wenn ihr außerhalb der EU reisen oder eure Instrumente weiterverkaufen wollt, müsst ihr den Besitz vor dem Stichtag 02.01.2017 nachweisen. Das ist natürlich über die Rechnung möglich, aber vielleicht besitzt ihr nicht mehr alle Rechnungen oder habt selbst die Instrumente gebraucht gekauft. Auch für den Fall einer Reparatur solltet ihr einen Nachweis für das Instrument erbringen können, denn auch wir sind verpflichtet nur Instrumente mit der vorgeschriebenen Dokumentation anzunehmen und das gilt auch für andere Werkstätten und Instrumentenbauer.
Nach dem 02.01.2017 könnt ihr die Instrumente jederzeit mit dem entsprechenden Kaufbeleg anmelden. Für Instrumente, die ihr nach diesem Datum kauft erhaltet ihr die entsprechende Dokumentation über unsere Rechnung.
Weitere Informationen haben wir euch auf
www.session.de/cites zusammengestellt. Eine Liste der zuständigen Behörden findet ihr
hier.
CITES – Information an unsere Webshop-Kunden
Liebe Kunden,
auf der 17. CITES-Vertragsstaatenkonferenz, die im September/Oktober diesen Jahres in Südafrika stattfand, wurden bedeutende Beschlüsse zur Aufnahme weiterer Holzarten in den CITES Anhang II gefasst. Ab Januar 2017 werden alle Arten (mehr als 300) der Gattung Dalberia spp. (Handelsname Palisander- oder Rosenholz), drei Arten der Gattung Guibourtia spp. (Handelsname Bubinga) sowie die Art Pterocarpus erinaceus (Handelsname Kosso) den Bestimmungen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens unterliegen.
Im Klartext heißt das: Instrumente, bei denen zum Bau diese Hölzer verwendet wurden, besondere Bestimmungen bestehen. Besonders betroffene Instrumentengruppen sind: Gitarren, Bässe, Drums, Percussion, Orff- sowie vereinzelt Blas- und Tasteninstrumente.
Das bedeutet für dich erst einmal folgende Änderung: Du bekommst eine „qualifizierte Rechnung“ mit deinem Namen und deiner Anschrift als Nachweis, dass du das Instrument mit den geschützten Hölzern rechtmäßig erworben hast. Auf dieser Rechnung wird künftig ein Hinweistext stehen, sowie detaillierte Informationen über Art und Menge des verwendeten Holzes. Diese Rechnung benötigst du als Nachweis zum rechtmäßigen Erwerb des Instrumentes, z.B. für einen künftigen Wiederverkauf innerhalb Deutschlands bzw. auch innerhalb der EU.
Unsere Kunden in Nicht-EU-Ländern, wie z.B. die Schweiz oder Norwegen, müssen sich auf längere Versandzeiten einstellen, da es ab dem 01.01.2017 ein aufwendiges Genehmigungsverfahren gibt, welches zwingend einzuhalten ist:
Session wird sich für dich, wie bisher auch, um sämtliche Zollformalitäten in Deutschland kümmern. Dazu gehört ab dem 01.01.2017 auch das Beantragen einer so genannten Wiederausfuhrgenehmigung bei dem Bundesamt für Naturschutz.
Sobald der Antrag auf Wiederausfuhr genehmigt wurde, erhältst du davon eine Kopie per E-Mail. Mit der Kopie musst du bei deiner zuständige Behörde (für die Schweiz ist das Bundesamt für Lebensmitttelsicherheit und Veterinärwesen BLV zuständig) eine Einfuhrbewilligung beantragen. Die Kontakt-E-Mail-Adresse lautet:
cites@blv.admin.ch. Die Kosten für eine Einfuhrbewilligung belaufen sich auf ca. 60 CHF, die du selber an die zuständige Behörde entrichten musst. Du schickst uns eine Kopie der genehmigten Einfuhrbewilligung zurück, damit wir den Zollauftrag in die Wege leiten können. Bitte beachte, dass ohne diese Genehmigungen und Bewilligungen kein Zollauftrag gemacht und kein Versand in die Wege geleitet werden kann.
Wie lange die gesamte Genehmigungsprozedur dauern wird, ist noch unklar. Denn niemand kann derzeit abschätzen, welches Volumen auf die Behörden zukommen wird.
Wenn sich Änderungen ergeben oder wir weitere Informationen erhalten, werden wir diese auf dieser Seite mitteilen.
Stand: 27.12.2016