Mir dünkt, hier kennt sich keiner wirklich aus, auch nicht die Behörden, aufgrund der kurzen Frist von 3 Monaten wurde hier nicht zuende gedacht. Wenn das für den Enduser wirklich so gravierende Folgen hätte - eine Verunmöglichung bzw. Verkomplizierung des Weiterverkaufes eines legal erworbenen Instrumentes fällt bei mir unter eine solche Kategorie - dann hätte das Volk doch besser informiert gehört.
Bin vorgestern Nacht zufällig im Forum hier über diesen Artikel gestolpert, sonst hätte ich davon nichts mitbekommen.
Im Grunde wird hier eine Registrierungspflicht beim Handel eingeführt. Die sollte vor allem Produzenten betreffen, die kaufen ja die Rohstoffe auf und bauen daraus Instrumente, Möbel etc.
An den Sekundärmarkt hat man bei der Konferenz sicher eher nicht gedacht. Und quasi ohne Vorlaufzeit sollen lokalen Behörden jetzt versuchen die Vorgaben umzusetzen. Und nun tauchen die ersten Ungereimtheiten/Fragen bzw. der Anwendbarkeit auf.
Dass nun jedermann seine Gitarren nachweisen muss, dass diese vor dem 1.1.2017 produziert und in die EU eingeführt wurde ist doch eigentlich Schwachsinn. Hierfür gäbe es den Zoll, welcher beim Import in die EU dafür zuständig ist.
Selbst als Privater muss ich doch ein im Ausland gekauftes Instrument verzollen sobald es einen bestimmten Wert übersteigt. Was soll das dann mit dem Nachweis, dass sich eine Classic Vibe Tele, welche ich einem Freund um 270 abkaufte, am 1.1.2017 in meinem Besitz befand? Das Instrument wurde vom Handel in die EU importiert und verzollt. Damals waren Palisandergiffbretter, bis auf Ausnahmen, nicht auf der Artenschutzliste. Und? Der Baum für mein Griffbrett wurde wahrscheinlich vor 2010 gefällt.
Wie sieht das dann ab dem 1.1.2017 aus wenn ich etwas kaufen möchte?
Ich traue mich wetten, dass sich vorerst in den bekannten Verkaufsportalen gar nichts ändern wird - immerhin geht diese Cites Regelung an 98% aller Instrumentenbesitzer vorbei. So - da würd ich übernächste Woche zb. ein nette Fender Classic Player 60s in der Umgebung finden. Und dann? Wenn der Typ keine Originalrechnung mehr hat weil er sie nach Ablauf der Garantie weggeschmissen hat (noch gibt es keine generelle Buchhaltungs/Belegaufbewahrungspflicht für Privatleute) oder die Klampfe selbst gebraucht gekauft hat? Kann ich das Instrument dann nicht erwerben weil ich mich sonst in die Illegalität begebe? Wenn dann der Verkäufer mit den Achseln zuckt und um 100,- runtergeht und man kann nicht widerstehen? Was dann?
Wir reden hier über Instrumente und keine Waffen oder sonstiges... , ich finde die ganze Regelung für Private ist maßlos überzogen und nicht durchdacht.
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Das habe ich auch gelesen (Quelle guitar.de glaube ich. Link wurde schon gepostet). Das macht den Kauf und Wiederverkauf für mich irgendwie unattraktiv, da (so wie ich das verstanden habe), jeder Besitzerwechsel beim Amt gemeldet werden muss. Dadurch bekomme ich den Eindruck unter einer Form von Beobachtung zu stehen.
Naja... vielleicht gehts da um die Registrierung und Erfassung von "Alternativwährungen"....
... jetzt werden die Preise für gebrauchte Maplefretboardgitarren gleich anziehen. Bis man draufkommt, dass das Ahorn total schützenswert ist...