Hier ein Infoblatt vom österreischen Ministerium:
https://www.bmlfuw.gv.at/umwelt/nat...enerfordernissen-f-r-neue-Artenlistungen.html
Dort steht zwar grundsätzlich dass man - so man keine Unterlagen hat - eine Vorbesitzregistrierung machen sollte, aber es finden sich auch Passagen, die den Privaten evt. entlasten könnten:
Grundsätzlich fallen damit nun auch alle Teile und Erzeugnisse der Palisander-Arten (z.B. Griffbretter, Gitarren, Möbel, Schnitzereien) unter den artenhandelsrechtlichen Schutz.
Aufgrund der Fußnote zur Listung sind nur folgende Teile und Erzeugnisse von den CITES Regelungen ausgenommen:
..
b) der nicht-kommerzielle Handel bei einem maximalen Gewicht bis zu 10 kg pro Sendung
..
Wobei an anderer Stelle definiert wird, dass nicht kommerzieller Handel mehr oder weniger die Einfuhr des Produktes in ein Land ist, ohne Absicht es zu veräussern... also wenn zb. ein Musiker mit dem Instrument reist.
Weiters:
Dieser Nachweis über den Vorerwerb kann mittels Belegen aller Art erbracht werden, aus denen hervorgeht, wann die Einfuhr bzw. der Erwerb in der EU erfolgte (z.B. Lieferscheine, Rechnungen, Frachtpapiere, Kaufverträge etc.). Oder beispielsweise mit Seriennummern an Instrumenten, Zertifikaten, Garantiescheinen; jede Art von Unterlagen, aus denen hervorgeht und nachvollzogen werden kann, dass es gebaut wurde bevor die og. Regelungen in Kraft traten (2. Jänner 2017).
Somit sollte ich zumindest meine gebraucht gekaufte Harley Benton Paula anführen, denn die haben keine Seriennummern, die anderen Gebrauchtkäufe haben Seriennummern. Für die beim T gekauften Produkte (Harley Benton wie gesagt keine Seriennummern) habe ich Rechnungen, die den Erwerb bestätigen. Auf diesen Rechnungen steht zwar keine Seriennr oben, aber das Produkt wird relativ genau beschrieben. Sollte doch reichen, oder?
Das gilt das dann nur für Instrumente mit Palisanderteilen, Gitarren mit Ahorngriffbrettern oder Ebenholzgriffbrettern müsste ich auch nicht registrieren.
Kurz - wann registrieren:
- Instrument hat Palisanderteile
- es liegt kein Kaufbeleg mit genauerer Bezeichnung für das Instrument vor
- Instrument trägt keine Seriennummer aus welcher das Produktionsjahr abgelesen werden kann.
Gehe ich hier recht in meiner Annahme?