EricB
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Die von diversen Medien vorgeschlagene Liste in Excel-Tabelle habe ich über Weihnachten mal ausgefüllt und an das Umweltamt meines Wohnortes gemailt. Habe heute morgen mit der hoffnungslos zum Thema überforderten Dame telefoniert, die sich aber sehr enthusiastisch für "uns" engagierte, und Information zu zuständigen Stellen beschaffte.
Inzwischen konnte ich durch direkte Nachfrage beim Bundesamt für Naturschutz in Bonn unter der Telefonnummer 0228-84910 an die zuständige Instanz zum CITES Artenschutz verbunden werden.
Grundsätzliche Information ist, dass aktuell zum 02.01.2017 primär der kommerzielle Handel, sprich Musikalienhändler im speziellen Fall, als erste in der Pflicht ist, um ab diesem Tag weiterhin den Handel rechtmäßig weiter betreiben zu können.
Für mich als Privatperson und Besitzer von Instrumenten mit evtl. Bestandteilen geschützter Holzarten ist der Sachverhalt folgender:
Der derzeitige Besitz und auch die zukünftige private Nutzung unterliegt nicht direkt einer Nachweispflicht. Jedoch ändert sich dies unter Umständen z.B. bei der Zurschaustellung der Instrumente (z.B. bei einem Konzert) und/oder dem späteren Verkauf als Gebrauchtware. In diesem Fall liegt dann eine sogenannte kommerzielle Nutzung vor, und ich bin verpflichtet, den Nachweis dazu erbringen zu können.
Keine Probleme entstehen dabei, wenn ich im Besitz einer Kaufquittung zum jeweiligen vor dem 02.01.2017 in meinem Besitz befindlichen Instrument bin.
Im Falle des Fehlen eines solchen Nachweises, wie z.B. einem früheren Erwerb als Gebrauchtware vor dem 02.01.2017 ohne Quittung (wie dies oft bei Flohmarktgeschäften oder auch Internetverkäufen oft der Fall ist), kann ich die betreffenden Instrumente bei der für mich zuständigen Instanz (Untere Naturschutzbehöre) registrieren lassen.
Da zur Stunde die zuständigen Behörden alle Hände voll zu tun haben, um die Händler „zu bedienen“, hier der Stand der Informationen für die „privaten Endverbraucher“:
Ab der Kalenderwoche 3/2017 (16.01.2017) besteht die Möglichkeit, hierzu bei der jeweiligen „Unteren Naturschutzbehörde“ des Kreises vorstellig zu werden.
Im Fall des Kreises Lippe, NRW, ist das die Untere Naturschutzbehörde bei der Kreisverwaltung des Kreises Lippe, Frau Schneider, Tel.: 05231-62-2250
Wer hier jetzt nicht im Lipperland wohnt, kann aber bestimmt durch Nachfrage beim BfN das für ihn zuständige Amt erfragen.
Und noch´n Gedicht:
Nach erneuter Nachfrage beim BfN ist es auch dann keine kommerzielle Nutzung, wenn ich mich als Hobbymusiker mit einer alten Les Paul auf die Bühne stelle - selbst dann nicht, wenn ich für meine Darbietung eine Gage erhalte!
Ich erhielte diese Gage schliesslich in erster Linie für die von mir dargebotene Musik, nicht für das von mir dargebotene Instrument. Das wäre sicher bei einer reinen Musikinstrumenten-Ausstellung dann der Fall.
Kommerzielle Nutzung heisst: gewerblicher Handel mit diesen Instrumenten, wie es halt bei den Musikalienhändlern oder Gitarrenbauern der Fall ist.
Ich als Hobbymusiker verdiene meine Brötchen nun mal anders. In meinem Fall als Servicetechniker der Kunststoffindustrie. Ergo nutze ich meine Instrumente nicht kommerziell!!!
Im Falle der Nachweispflicht bei einem Wiederverkauf ist es völlig ausreichend, eine Kaufquittung vorlegen zu können, die belegt, dass sich dieses Instrument schon vor dem 02.01.2017 in meinem Besitz befand. Genauso reicht es aus, dass mein Bandkollege mir im August 2016 mal eine seiner Jackson-Gitarren geschenkt hat, und wir darüber eine "Schenkungsurkunde" erstellt haben (you know what I mean?).
Heisst - ich muss auch nicht bis zur Herstellung des Instrumentes Nachweis zurückverfolgen/erbringen können, sondern es reicht der einmalige Nachweis für ein Datum vor dem 02.01.2017!
Fazit:
Der gemeine Hobbymusiker darf sich entspannen, durchatmen, für den Fall der Fälle einen Nachweis bereitlegen und FERTIG!!!
Ich frage mich gerade nur, warum mir alle sagen, ich müsse meine Instrumente registrieren lassen
Reicht das nicht, dass ich mich durch WhatsApp und Facebook schon nackig genug mache? Es darf hier auch mal wieder munter über die bereits schon mal thematisierte Bargeldbegrenzung nachgedacht werden... Da sag mit noch einer, dass da nicht schon wieder mehr im Spiel ist bei dieser groß angelegten und auch sehr kurzfristigen Verunsicherung der Verbraucher.
Der Staat hätte sicher auch was davon, wenn einer ´ne original 57er Paula zur Rentenaufbesserung verkloppen will, und das zukünftig versteuert werden könnte
Inzwischen konnte ich durch direkte Nachfrage beim Bundesamt für Naturschutz in Bonn unter der Telefonnummer 0228-84910 an die zuständige Instanz zum CITES Artenschutz verbunden werden.
Grundsätzliche Information ist, dass aktuell zum 02.01.2017 primär der kommerzielle Handel, sprich Musikalienhändler im speziellen Fall, als erste in der Pflicht ist, um ab diesem Tag weiterhin den Handel rechtmäßig weiter betreiben zu können.
Für mich als Privatperson und Besitzer von Instrumenten mit evtl. Bestandteilen geschützter Holzarten ist der Sachverhalt folgender:
Der derzeitige Besitz und auch die zukünftige private Nutzung unterliegt nicht direkt einer Nachweispflicht. Jedoch ändert sich dies unter Umständen z.B. bei der Zurschaustellung der Instrumente (z.B. bei einem Konzert) und/oder dem späteren Verkauf als Gebrauchtware. In diesem Fall liegt dann eine sogenannte kommerzielle Nutzung vor, und ich bin verpflichtet, den Nachweis dazu erbringen zu können.
Keine Probleme entstehen dabei, wenn ich im Besitz einer Kaufquittung zum jeweiligen vor dem 02.01.2017 in meinem Besitz befindlichen Instrument bin.
Im Falle des Fehlen eines solchen Nachweises, wie z.B. einem früheren Erwerb als Gebrauchtware vor dem 02.01.2017 ohne Quittung (wie dies oft bei Flohmarktgeschäften oder auch Internetverkäufen oft der Fall ist), kann ich die betreffenden Instrumente bei der für mich zuständigen Instanz (Untere Naturschutzbehöre) registrieren lassen.
Da zur Stunde die zuständigen Behörden alle Hände voll zu tun haben, um die Händler „zu bedienen“, hier der Stand der Informationen für die „privaten Endverbraucher“:
Ab der Kalenderwoche 3/2017 (16.01.2017) besteht die Möglichkeit, hierzu bei der jeweiligen „Unteren Naturschutzbehörde“ des Kreises vorstellig zu werden.
Im Fall des Kreises Lippe, NRW, ist das die Untere Naturschutzbehörde bei der Kreisverwaltung des Kreises Lippe, Frau Schneider, Tel.: 05231-62-2250
Wer hier jetzt nicht im Lipperland wohnt, kann aber bestimmt durch Nachfrage beim BfN das für ihn zuständige Amt erfragen.
Und noch´n Gedicht:
Nach erneuter Nachfrage beim BfN ist es auch dann keine kommerzielle Nutzung, wenn ich mich als Hobbymusiker mit einer alten Les Paul auf die Bühne stelle - selbst dann nicht, wenn ich für meine Darbietung eine Gage erhalte!
Ich erhielte diese Gage schliesslich in erster Linie für die von mir dargebotene Musik, nicht für das von mir dargebotene Instrument. Das wäre sicher bei einer reinen Musikinstrumenten-Ausstellung dann der Fall.
Kommerzielle Nutzung heisst: gewerblicher Handel mit diesen Instrumenten, wie es halt bei den Musikalienhändlern oder Gitarrenbauern der Fall ist.
Ich als Hobbymusiker verdiene meine Brötchen nun mal anders. In meinem Fall als Servicetechniker der Kunststoffindustrie. Ergo nutze ich meine Instrumente nicht kommerziell!!!
Im Falle der Nachweispflicht bei einem Wiederverkauf ist es völlig ausreichend, eine Kaufquittung vorlegen zu können, die belegt, dass sich dieses Instrument schon vor dem 02.01.2017 in meinem Besitz befand. Genauso reicht es aus, dass mein Bandkollege mir im August 2016 mal eine seiner Jackson-Gitarren geschenkt hat, und wir darüber eine "Schenkungsurkunde" erstellt haben (you know what I mean?).
Heisst - ich muss auch nicht bis zur Herstellung des Instrumentes Nachweis zurückverfolgen/erbringen können, sondern es reicht der einmalige Nachweis für ein Datum vor dem 02.01.2017!
Fazit:
Der gemeine Hobbymusiker darf sich entspannen, durchatmen, für den Fall der Fälle einen Nachweis bereitlegen und FERTIG!!!
Ich frage mich gerade nur, warum mir alle sagen, ich müsse meine Instrumente registrieren lassen
Reicht das nicht, dass ich mich durch WhatsApp und Facebook schon nackig genug mache? Es darf hier auch mal wieder munter über die bereits schon mal thematisierte Bargeldbegrenzung nachgedacht werden... Da sag mit noch einer, dass da nicht schon wieder mehr im Spiel ist bei dieser groß angelegten und auch sehr kurzfristigen Verunsicherung der Verbraucher.
Der Staat hätte sicher auch was davon, wenn einer ´ne original 57er Paula zur Rentenaufbesserung verkloppen will, und das zukünftig versteuert werden könnte
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