What's Up CITES - Stand JAN 2017

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Die von diversen Medien vorgeschlagene Liste in Excel-Tabelle habe ich über Weihnachten mal ausgefüllt und an das Umweltamt meines Wohnortes gemailt. Habe heute morgen mit der hoffnungslos zum Thema überforderten Dame telefoniert, die sich aber sehr enthusiastisch für "uns" engagierte, und Information zu zuständigen Stellen beschaffte.

Inzwischen konnte ich durch direkte Nachfrage beim Bundesamt für Naturschutz in Bonn unter der Telefonnummer 0228-84910 an die zuständige Instanz zum CITES Artenschutz verbunden werden.

Grundsätzliche Information ist, dass aktuell zum 02.01.2017 primär der kommerzielle Handel, sprich Musikalienhändler im speziellen Fall, als erste in der Pflicht ist, um ab diesem Tag weiterhin den Handel rechtmäßig weiter betreiben zu können.
Für mich als Privatperson und Besitzer von Instrumenten mit evtl. Bestandteilen geschützter Holzarten ist der Sachverhalt folgender:
Der derzeitige Besitz und auch die zukünftige private Nutzung unterliegt nicht direkt einer Nachweispflicht. Jedoch ändert sich dies unter Umständen z.B. bei der Zurschaustellung der Instrumente (z.B. bei einem Konzert) und/oder dem späteren Verkauf als Gebrauchtware. In diesem Fall liegt dann eine sogenannte kommerzielle Nutzung vor, und ich bin verpflichtet, den Nachweis dazu erbringen zu können.

Keine Probleme entstehen dabei, wenn ich im Besitz einer Kaufquittung zum jeweiligen vor dem 02.01.2017 in meinem Besitz befindlichen Instrument bin.
Im Falle des Fehlen eines solchen Nachweises, wie z.B. einem früheren Erwerb als Gebrauchtware vor dem 02.01.2017 ohne Quittung (wie dies oft bei Flohmarktgeschäften oder auch Internetverkäufen oft der Fall ist), kann ich die betreffenden Instrumente bei der für mich zuständigen Instanz (Untere Naturschutzbehöre) registrieren lassen.

Da zur Stunde die zuständigen Behörden alle Hände voll zu tun haben, um die Händler „zu bedienen“, hier der Stand der Informationen für die „privaten Endverbraucher“:
Ab der Kalenderwoche 3/2017 (16.01.2017) besteht die Möglichkeit, hierzu bei der jeweiligen „Unteren Naturschutzbehörde“ des Kreises vorstellig zu werden.
Im Fall des Kreises Lippe, NRW, ist das die Untere Naturschutzbehörde bei der Kreisverwaltung des Kreises Lippe, Frau Schneider, Tel.: 05231-62-2250

Wer hier jetzt nicht im Lipperland wohnt, kann aber bestimmt durch Nachfrage beim BfN das für ihn zuständige Amt erfragen.

Und noch´n Gedicht:

Nach erneuter Nachfrage beim BfN ist es auch dann keine kommerzielle Nutzung, wenn ich mich als Hobbymusiker mit einer alten Les Paul auf die Bühne stelle - selbst dann nicht, wenn ich für meine Darbietung eine Gage erhalte!
Ich erhielte diese Gage schliesslich in erster Linie für die von mir dargebotene Musik, nicht für das von mir dargebotene Instrument. Das wäre sicher bei einer reinen Musikinstrumenten-Ausstellung dann der Fall.

Kommerzielle Nutzung heisst: gewerblicher Handel mit diesen Instrumenten, wie es halt bei den Musikalienhändlern oder Gitarrenbauern der Fall ist.
Ich als Hobbymusiker verdiene meine Brötchen nun mal anders. In meinem Fall als Servicetechniker der Kunststoffindustrie. Ergo nutze ich meine Instrumente nicht kommerziell!!!

Im Falle der Nachweispflicht bei einem Wiederverkauf ist es völlig ausreichend, eine Kaufquittung vorlegen zu können, die belegt, dass sich dieses Instrument schon vor dem 02.01.2017 in meinem Besitz befand. Genauso reicht es aus, dass mein Bandkollege mir im August 2016 mal eine seiner Jackson-Gitarren geschenkt hat, und wir darüber eine "Schenkungsurkunde" erstellt haben (you know what I mean?).
Heisst - ich muss auch nicht bis zur Herstellung des Instrumentes Nachweis zurückverfolgen/erbringen können, sondern es reicht der einmalige Nachweis für ein Datum vor dem 02.01.2017!

Fazit:
Der gemeine Hobbymusiker darf sich entspannen, durchatmen, für den Fall der Fälle einen Nachweis bereitlegen und FERTIG!!!

Ich frage mich gerade nur, warum mir alle sagen, ich müsse meine Instrumente registrieren lassen :gruebel:
Reicht das nicht, dass ich mich durch WhatsApp und Facebook schon nackig genug mache? Es darf hier auch mal wieder munter über die bereits schon mal thematisierte Bargeldbegrenzung nachgedacht werden... Da sag mit noch einer, dass da nicht schon wieder mehr im Spiel ist bei dieser groß angelegten und auch sehr kurzfristigen Verunsicherung der Verbraucher.
Der Staat hätte sicher auch was davon, wenn einer ´ne original 57er Paula zur Rentenaufbesserung verkloppen will, und das zukünftig versteuert werden könnte :claphands:
 
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Hi, die Frage wurde hier ja schon von einigen angedeutet, aber eine wirkliche Lösung konnte ich hier nicht herauslesen:
Gitarren ohne Seriennummer. Bei mir sind das nicht mal Gitarren aus Kleinserien oder so, sondern ganz konkret:
- eine günstige Takamine GD Akustikgitarre
- eine Vintage V100
- ein Flea Bass
Von der V100 weiß ich, dass sie Mal einen Aufkleber am Neckjoint mit einer Nummer hatte, der sich natürlich im Laufe der Jahre verabschiedet hat.
Weiß jemand zufällig, wo ich an diesen Instrumenten noch eine SN finden könnte? Darüber wäre ich SEHR dankbar, habe eigentlich alles abgesucht.
Wenn nicht, wäre natürlich eine allgemeine Lösung auch interessant.
Die Sache bereitet mir seit Heiligabend Bauchschmerzen...

Für alle, die eine Takamine besitzen (gilt wohl für alle Serien): die Seriennummer befindet sich im Korpusinneren am Neck Block.
Bei Flea Bass und Vintage finde ich trotzdem nichts...
Auch Google hilft da nicht.
 
Soooooo, habe eine Rückmeldung von einerlieben arbeitenden Beamtin erhalten und sie sofort telefonisch kontaktiert.

Dies ist nur für Hamburg aussagekräftig.
Alle die Ihren Antrag vor besagtem Zeitpunkt verschickt haben, sollten eine Rückmeldung erhalten in Form der von Euch gesendeten Mail mit Anhang. Diese dient dazu als Bestätigung der rechtzeitigen Anmeldung.

Es wird evtl. auf der Hamburgseite "Hamburg de" eine Erklärung des Sachverhalts erscheinen. Dies konnte man mir aber nicht versprechen.

Die jenigen die Ihre Anmeldung noch nicht verschickt haben sollten diese an das Amt für Naturschutz,Umwelt und Energie mit dem Vermerk "mge 33" senden.Zuständige Dame dort ist Frau Dawartz.
Sie ist aber erst am 02.01.17 wieder im Amt

Es sollen bis zum heutigen Tag alleine bei Ihr schon 55 Anmeldungen angekommen sein.

Dies ist der jetzige Zustand.
 
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Und noch´n Gedicht:

Im Falle der Nachweispflicht bei einem Wiederverkauf ist es völlig ausreichend, eine Kaufquittung vorlegen zu können, die belegt, dass sich dieses Instrument schon vor dem 02.01.2017 in meinem Besitz befand. Genauso reicht es aus, dass mein Bandkollege mir im August 2016 mal eine seiner Jackson-Gitarren geschenkt hat, und wir darüber eine "Schenkungsurkunde" erstellt haben (you know what I mean?).
Heisst - ich muss auch nicht bis zur Herstellung des Instrumentes Nachweis zurückverfolgen/erbringen können, sondern es reicht der einmalige Nachweis für ein Datum vor dem 02.01.2017!

Fazit:
Der gemeine Hobbymusiker darf sich entspannen, durchatmen, für den Fall der Fälle einen Nachweis bereitlegen und FERTIG!!!

Ich frage mich gerade nur, warum mir alle sagen, ich müsse meine Instrumente registrieren lassen :gruebel:
Reicht das nicht, dass ich mich durch WhatsApp und Facebook schon nackig genug mache? Es darf hier auch mal wieder munter über die bereits schon mal thematisierte Bargeldbegrenzung nachgedacht werden... Da sag mit noch einer, dass da nicht schon wieder mehr im Spiel ist bei dieser groß angelegten und auch sehr kurzfristigen Verunsicherung der Verbraucher.
Der Staat hätte sicher auch was davon, wenn einer ´ne original 57er Paula zur Rentenaufbesserung verkloppen will, und das zukünftig versteuert werden könnte :claphands:

Hi ich sehe das weniger entspannt... Es geht nicht um die 500 Euro Klampfe die man nach ein paar Jahren weiterverkauft.
Auch hebe ich nicht 30 Jahre lang Kaufbelege auf.

Sagen wir du hast dir 1980 für wenig Geld eine 1965 Start gekauft. Damals hast du vielleicht 2500 DM bezahlt.
Heute ist die Gitarre vielleicht 15.000 - 20.000 Euro Wert. Du hast vielleicht sogar noch den Kaufbeleg und bist so doof diesen bei der Registrierung mit anzugeben.
In ca. 5 oder 10 Jahren willst du das Teil verkaufen oder schenkst es deinen Nachfahren die es dann zu Geld machen wollen.
Egal, das Finanzamt wird dich zur Kasse bitten, denn der Wertzuwachs ist Steuerpflichtig siehe auch Antiquitäten oder Oldtimer.
Bei Vererbung geht dieser Wert mit in die Erbschaftssteuer.

Daher werde ich KEINE Kaufbelege einreichen. Die Registrierung das die Instrumente jetzt schon in meinem Bestand sind ist vollkommen ausreichend.
Liebe Grüße
 
Ich frage mich gerade nur, warum mir alle sagen, ich müsse meine Instrumente registrieren lassen

Es gibt da halt auch ein paar "offene Fragen" die du durch eine Anmeldung problemlos aus der Welt schaffen kannst ...

Z.B.

Laut Seriennummer wurde meine Gitarre 1995 gebaut - ist das ausreichend Nachweis?


Es geht nicht um das Baujahr, sondern um den Zeitpunkt zu dem die Gitarre in der EU angekommen ist. Dies ist bei Instrumenten die bis zum 02.01.2017 angemeldet werden leicht festzustellen. Für Gitarren die jedoch nicht angemeldet wurden, kann ein weiterer Nachweis erforderlich sein, der die "Einreise in die EU" dokumentiert.

- Als Vorerwerb zu werten wäre dies mit einer Rechnung eines Musikhauses oder privatem Vertrages, die/der vor dem 02.01.2017 ausgestellt ist. (Offen die Frage, ob die Produktbeschreibung ausreicht, oder auf der Rechnung explizit die Seriennummer aufgeführt sein muss.)

- Eine Zollerklärung und Einfuhrgenehmigung für Gitarren die nach dem 02.01.2017 in die EU gekommen sind. Auch wenn diese bereits 1995 gebaut wurden. (z.B. privater Handel)


Die Frage ist also ob es leichter ist 2 Stunden Zeit in die Anmeldung zu investieren, oder im Nachgang den Aufwand zu betreiben die "offenen Fragen" abzuarbeiten. Wird die Umsetzung "Entspannt", dann werden auch die typischen Belege reichen. Wird die Umsetzung "streng" gelebt, dann steigt auch dein Aufwand.

Trend scheint die Annahme, dass die es für den privaten Bereich "entspannt" gelebt wird. Aber wie bei jeder guten Glaskugel, kann das Bild auch verzerrt sein.

Gruß
Martin
 
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Trend scheint die Annahme, dass die es für den privaten Bereich "entspannt" gelebt wird. Aber wie bei jeder guten Glaskugel, kann das Bild auch verzerrt sein.
Als Gitarrist wird es nach meiner Meinung erst kritisch, wenn ich mit dem Instrument die EU verlasse und z. B. in die USA einreise. Denn dann muss ich mit einer Zollkontrolle rechnen und dafür Sorge tragen, dass ich den Zöllnern die nach deren Regelungen erforderlichen Nachweise vorlegen kann, damit ich mit dem Instrument durch die Kontrolle komme.

Solange ich als Privatperson ein Instrument innerhalb der EU verkaufe und sogar eine Rechnung habe, sehe ich nicht wie es da zu Problemen kommen kann. Höchstens ein Kaufinteressent besteht auf irgendwelche zusätzliche Nachweise. Dann muss ich halt schauen, ob ich mich darauf einlassen kann und will oder ein anderer Kaufinteressent, dem die Rechnung reicht, das Instrument kaufen darf.

Just my two Cents.

Beste Grüße
Dita
 
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und sogar eine Rechnung habe

Die Rechnung kann bei mir bleiben ;), wenn ich ihm einen Kaufvertrag schicke mit der Info ... Gitarre wurde durch den Verkäufer (Name) als POS Nr.10 des Schreibens an die Obere Naturschutzbehörde beim RegPräs. DA als Vorerwerb angemeldet.

Ich finde dies noch eleganter als Rechnungen weiter zu geben ... zumal der Einkaufspreis auch nur mich was angeht.

Gruß
Martin
 
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Als Gitarrist wird es nach meiner Meinung erst kritisch, wenn ich mit dem Instrument die EU verlasse und z. B. in die USA einreise. Denn dann muss ich mit einer Zollkontrolle rechnen und dafür Sorge tragen, dass ich den Zöllnern die nach deren Regelungen erforderlichen Nachweise vorlegen kann, damit ich mit dem Instrument durch die Kontrolle komme.

Solange ich als Privatperson ein Instrument innerhalb der EU verkaufe und sogar eine Rechnung habe, sehe ich nicht wie es da zu Problemen kommen kann. Höchstens ein Kaufinteressent besteht auf irgendwelche zusätzliche Nachweise. Dann muss ich halt schauen, ob ich mich darauf einlassen kann und will oder ein anderer Kaufinteressent, dem die Rechnung reicht, das Instrument kaufen darf.

Just my two Cents.

Beste Grüße
Dita

Wenn du mit einem Instrument auf Reisen gehst, solltest du auch heute schon (ganz unabhängig CITES) dir eine Bescheinigung vom Zoll holen, sonnst kann es dir passieren das du bei Zurückkommen deine Gitarre verzollen must.
Fakt wird auch sein das Instrumente mit Nachweis im Preis steigen werden, dagegen werden Instrumente ohne diesen Nachweis automatisch schwerer zu verkaufen sein.
Das macht sich vielleicht nicht gleich 2017 bemerkbar aber auf Dauer wirst du bei eBAY sowas finden wie "mit Papieren". Ich werde jedenfalls keine Gitarren mehr kaufen ohne Zollpapiere und/oder Herkunftszertifikat.
 
Ich finde dies noch eleganter als Rechnungen weiter zu geben ... zumal der Einkaufspreis auch nur mich was angeht.
Ich habe in diesem Jahrtausend erst zwei Gitarren privat verkauft und da habe ich dann die Originalrechnung mitgesandt. Kann man machen, muss man aber nicht. Wenn ich ein Instrument verkauft habe, brauche ich die Rechnung nicht mehr und der Käufer ist dafür dankbar.

Wenn du mit einem Instrument auf Reisen gehst, solltest du auch heute schon (ganz unabhängig CITES) dir eine Bescheinigung vom Zoll holen, sonnst kann es dir passieren das du bei Zurückkommen deine Gitarre verzollen must.
Ich war noch nie mit einer Gitarre außerhalb der EU und nur dann müsste ich mich mit Zollbestimmungen auseinandersetzen. Wenn es mal soweit kommen sollte, dann werde ich es tun. Wenn nicht, dann habe ich mir die Zeit und den Aufwand gespart. ;)

Fakt wird auch sein das Instrumente mit Nachweis im Preis steigen werden, dagegen werden Instrumente ohne diesen Nachweis automatisch schwerer zu verkaufen sein.
Das ist Deine These, aber noch kein Fakt. Ob es dann so kommt? Schau mer mal. :mampf:

Ich werde jedenfalls keine Gitarren mehr kaufen ohne Zollpapiere und/oder Herkunftszertifikat.
Deine Entscheidung (your choice). ;)

Beste Grüße
Dita
 
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Ich blick da mittlerweile nicht mehr durch :D Ich werde mich heute Abend wohl mal hinsetzen und von allen meiner insegesammt 12 Gitarren mit potentiellen Palisandergriffbrett Bilder machen und versuchen die Seriennummer in Erfahrung zu bringen :D
Das Problem ist nur, dass ich mir bei mindestens vier meiner Gitarren sicher bin, dass dort keine Seriennummer vorhanden ist - weder am Korpus noch am Hals. Eine davon hatte ich mir aus einzelnen Teilen selbst zusammengebaut und dafür einen gebrauchten Hals ohne Seriennummer bestellt. Die anderen sind Harley Bentons, die aufgrund der Preiskategorie ja grundsätzlich keine Seriennummer tragen (wurde mir auch so von Thomann bestätigt). Für die Harley Bentons existiert auch kein Kaufnachweis, da die meisten davon gebraucht erstanden worden sind.

Reicht es für letztere dann aus den Hersteller und ein Foto an die Behörden zu übersenden? Bevor ich jetzt dort anrufe, hat von euch jemand in diese Richtung schon Erfahrungen machen können? Beim Eigenbau kann ich ja noch nicht mal den Hersteller bennen :D Auch, wenn ich mir ziemlich sicher bin, dass ich gerade letzteren nicht verkaufen werde....
 
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ich habe jetzt nicht alles gelesen deshalb mal schnell diese Frage... was mache ich mit Gitarren die keine Seriennummer haben ?
z.B habe ich mir eine Gitarre bauen lassen..... oder bei einer anderen Gitarre wurde die Seriennummer weil sie geagde wurde weggeschliffen....
 
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ich habe jetzt nicht alles gelesen deshalb mal schnell diese Frage... was mache ich mit Gitarren die keine Seriennummer haben ?
z.B habe ich mir eine Gitarre bauen lassen..... oder bei einer anderen Gitarre wurde die Seriennummer weil sie geagde wurde weggeschliffen....
Die gleiche Frage hatte ich einen Beitrag oberhalb von deinem auch gestellt :D Mir erschließt sich das auch noch nicht wirklich... Ich denke aber, dass die Angabe des Herstellers und ein Foto mit einer kurzen Beschreibung der Spezifikationen (natürlich nur solche, die sich für gewöhnlich nicht so schnell ändern) und Besonderheiten reichen sollten....

Eventuell mach ich noch eine Detailaufnahme des Griffbrettes dazu, anhand der Maßerung sollte die Gitarre im Zweifelsfall recht eindeutig identifizierbar sein :D
 
danke für deine Info...ich werde nachher einfach mal anrufen und nachfragen.....
 
Hier unten mal die Antwort der Kreisverwaltung Rhein-Erft auf meine Anfrage nach einer Vorerwerbsbescheinigung.
Offenbar betrifft die Sache doch nur den gewerbsmäßigen (!) Handel mit Instrumenten.

Für mich als Privatperson mit meinen 3 Klampfen ist das Thema damit erstmal durch. Falls ich oder meine Kinder doch mal die Teile veräußern, dann ist es ein privater Verkauf und kein gewerbsmäßiger Handel.
Es scheint aber wohl auch überall andere Informationen zu geben. Unser Föderalismus macht es nicht gerade unkomplizierter.
:rolleyes::confused::gruebel::coffee:


Sehr geehrter Herr ...,
die Regelungen betreffen laut CITES nur den Handel mit geschützten Tropenhölzern bzw. Teilen oder Erzeugnissen davon.
Falls Sie gewerbsmäßig mit betroffenen Musikinstrumenten international oder innereuropäisch Handel betreiben, bitte ich um entsprechende Mitteilung für das Antragsverfahren (Vermarktungsbescheinigung oder Vorlagebescheinigung für Ausfuhr).
Falls Sie nur privater Besitzer der u.a. Gitarren ohne o.g. Absichten sind, dann nehme ich Ihre Meldung zur Kenntnis für ggf. zukünftige Antragsverfahren.
Eine Vorerwerbswarenbescheinigung gibt es nicht, daher betrachte ich Ihren Antrag als gegenstandslos.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Carmen Reinders
(Sachbearbeiterin)
Amt für Verbraucherschutz, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
39/10 -Artenschutz-
Rhein-Erft-Kreis
Der Landrat
Willy-Brandt-Platz 1
50126 Bergheim
 
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Habe heute mit 2 verschiedenen Leuten vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (in Österreich für die Sache zuständig) telefoniert. Klassiker... die verantwortliche Kollegin ist bis 2.1.17 auf Urlaub, die Vertretung wollte keine Fehler machen und meinte, ich soll sicherheitshalber ein Schreiben aufsetzen, in dem alle betroffenen Gitarren taballarisch aufgelistet sind, evt. sogar mit SerienNr. und pro Gitarre ein Foto dazugeben, sogar ein Gruppenfoto würde reichen. Am Bild muss die SerienNr nicht erkennbar sein, die Gitarre sollte als Ganzes oben sein. Sicherheitshalber - weil, wie sie zugab, sich im Ministerium in Ermangelung eines gültigen Gesetztes diesbezüglich, auch keiner so genau auskennt wie hier mit privaten Instrumenten umzugehen ist, soll ich dies auch für Gitarren tun, für welche ich eine Rechnung habe (dort ist ja nie die Seriennummer aufgelistet..). Wäre für mich ja kaum Mehraufwand. Sie meinte, dass das Schreiben auf jeden Fall vor dem 1.1.2017 im Ministerium eingelangt sein müsse. Dies kann ich mir nicht vorstellen - wenn ich das z.B. schriftlich per Brief mache, so muss der Poststempel reichen. Ist der Brief am 31.12.16 vom Postamt abgestempelt, so kann ich kein dort aufgelistetes Instrument nach dem 1.1.17 besorgt haben.
Mail geht natürlich auch. Aber: ich bekomme kein Zertifikat / Bestätigung noch sonst etwas zurück. Falls ich ein Instrument veräussere, oder die EU damit verlassen will, so muss ich im Vorhinein dem Ministerium Bescheid geben, dass ich mit Instrument #12 aus der Liste (zb. Fender Strat rot..SN: xyz...) zu verreisen oder es zu verkaufen. Was ich dann bekomme konnte man mir aber nicht genau sagen.

Bezüglich der Regelungen beim privaten Weiterverkauf bzw. beim privaten Gebrauchtkauf ab 2017 wurde auf einen Kollegen verwiesen. Dieser sah die Sache etwas weniger verkrampft.
Wenn ich eine Rechnung habe auf der das Instrument etwas genauer spezifiziert wird zb. Harley Benton ST-62 VW Vintage Series, E-Gitarre, Lindekorpus, kanadischer Ahorn Hals
mit "C" Halsprofil, (geschraubt), Palisandergriffbrett, etc.,
so sollte das als Beweis ausreichen. Eine Vorbesitzanmeldung wäre hauptsächlich für Instrumente sinnvoll, für welche keinerlei Belege vorhanden sind.
Eigentlich würde sogar die Seriennummer ausreichen, die besagt, dass das Instrument vor dem 1.1.17 gebaut wurde, weil bei einer Einfuhr nach dem 1.1.17 müsste es ja sowieso die entsprechenden Papiere geben.

Bei einem Verkauf würde er dem Käufer mitgeben, dass ich das Instrument #12 im entsprechenden Mail beim Ministerium als Vorbesitz gemeldet habe bzw. die Rechnungen mitgeben. Netterweise sollte man dem Ministerium bekanntgeben, dass man nun nicht mehr Besitzer des Instrumentes #12 ist, sonder das nun Hr. Max Mustermann in Musterstadt... Weil es könnte ja sein, dass Hr. Mustermann damit dann nach Russland will...

Bei einem Kauf sollte mir der Verkäufer ebenfalls mitgeben, dass er das Instrument als Vorbesitz eingemeldet hat, bzw. er mir die Rechnungen gibt.

Also trotz einiger Entschärfung beim 2. Kollegen (der etwas genervt war, weil er heute das 50. Telefonat mit gleichem Text führen durfte) nervt es mich, dass ich da einem Ministerium Bescheid geben soll, dass ich eine Harley Benton Strat mit damaligem NP 98,- an einen anderen, welchen ich mit vollem Namen und Adresse nennen sollte, weiterverkauft habe. Eigentlich sollte ich ja nur beweisen können, dass ich das Instrument schon vor 2017 hatte. Im Kurier (österr. Tageszeitung) wird empfohlen, ein Dokument mit Daten&Bild der Gitarre zu erstellen und sich dann selbst, bzw. Bekannten als Beweis zu mailen.

Ein Freund von mir telefonierte ebenfalls mit 3 Leuten im Ministerium - nachdem er verschiedenste Angaben bekommen hat, wird er dort nix registrieren, sondern das für die gebraucht erstandenen oder selbst auf Einzelteilen gebastelten Klampfen per privaten Mails regeln, da es ihm widerstrebt sich hier offenzulegen welche Gitarren er nun genau hat, während wir in Europa unfähig sind unsere Grenzen zu kontrollieren.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Vorgehensweise durchgehalten wird - erzeugt ja immensen Aufwand bei den Behörden wo nix dafür rausschaut. In Ermangelung gültiger EU weiter und dann auch lokaler Gesetzestexte gibt es aktuell einen bereiten Interpretationsrahmen...

Was ich mache weiss ich noch nicht - erfassen werd ich mal alles, schadet auch nicht für die Haushaltsversicherung. Wenn ich was melde, dann nur die Klampfen, wo Palisander drin ist und ich keine Rechnung mehr habe.
Für alle anderen habe ich zum Teil doch sehr genaue Rechnungen vom T.

Apropos: habe bei Wiens grösstem Musikhaus angerufen, wie das denn ist, wenn ich am 2.1. eine Gitarre mit Palisandergriffbrett bei ihnen kaufe. Was bekomme ich da dann für Zettel mit bzw. was steht auf der Rechnung.
Die meinten: das wissen wir selbst noch nicht...
--- Beiträge wurden zusammengefasst ---
@escarbian: das bestätigt meine Ansicht, hier weiss niemand genau was zu tun ist und wer genau betroffen ist. Jedes Gesetz, welches regelt, welche Farbe Kurzparkzonenkennzeichnungen haben sollen hat eine längere Vorlauf- und Begutachtungszeit. 3 Monate Umsetzungszeitraum für solch eine weitreichende Sache sind ein Hohn... das ist surreal.
 
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Es scheint wirklich niemand so recht den genauen Sachverhalt zu wissen. Wie mir die Dame vom Amt schon sagte, sind selbst die Mitarbeiter nicht richtig informiert.
 
Es scheint wirklich niemand so recht den genauen Sachverhalt zu wissen. Wie mir die Dame vom Amt schon sagte, sind selbst die Mitarbeiter nicht richtig informiert.

Ja, offenbar war die ganze Aktion richtig gut durchdacht vorbereitet.
:stars: :evil:
 
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Falls Sie nur privater Besitzer der u.a. Gitarren ohne o.g. Absichten sind, dann nehme ich Ihre Meldung zur Kenntnis für ggf. zukünftige Antragsverfahren..

Das ist doch genau der Teil den wir mit der Meldung erreichen wollen :) ... Nicht mehr, nicht weniger ...

Gruß
Martin
 
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Bin ja gespannt, welche Märchensteuer in .at für meine 5 Anmeldungen anfallen wird...
 

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