Für eine Anmeldung vor dem 02.01.2017 musst du keine Rechnung vorweisen, deswegen gibt es diesen Stichtag. Nach dem 02.01.2017 kannst du deine Gitarren immer noch als vorerwerbware anmelden, man muss nur nachweisen, dass das Instrument vor dem 02.01.2017 gekauft wurde und hier wird es dann schwer mit einer Rechnung ohne Seriennummer ...
Sehe ich ganz genauso. Wenn das ernsthaft von den Behörden verfolgt wird, können Rechnungen ohne Seriennummer nicht anerkannt werden, weil die eindeutige Zuordnung nicht mehr gegeben ist. Man ist dann auf Kulanz angewiesen oder hat die Scherereien mit den Händlern bezüglich einer Rechnungsneuausstellung. Wenn die sich weigern, bleibt man auf seinen Instrumenten sitzen
Nochmal zur Registrierung: Wenn ich bis 31.12.2016 z.B. 20 Gitarren in einer Excel/Word Datei registrieren lasse, kommt irgendwann die Registrierungsbestätigung der Behörde. Wie die aussieht, weiss momentan noch niemand hier. Mit viel Glück werden alle Daten, die man vorher in die Excel eintragen hat, aufgelistet, mit einem abschließenden Registrierungsvermerk. Dann könnte man theoretisch die Gitarren ohne weiteres verkaufen. Der Käufer erhält dann eine Kopie und gut ist; unter der Voraussetzung, dass eine Kopie überhaupt anerkannt wird. Die könnte dann bei jedem Besitzerwechsel weitergegeben werden.
So blöd wird die Behörde aber nicht sein, weil ihnen dann die Gebühr für die eigentliche kostenpflichtige (und nur darum geht es!!!) Vorerwerbs- bzw. Vermarktungsbescheinigung für jedes einzelne Instrument entgeht. Aber warten wir ab...
Ich gehe davon aus, dass der überwiegende Teil aller Gitarrenbesitzer die Registrierungspflicht in Unkenntnis der Sachlage versäumt. Wer dann ab 2017 verkaufen will, hat u.U. einen Riesenärger am Hals, wenn keine Rechnungen bzw. Rechnungen ohne eindeutige, zweifelfreie Zuordnung der Ware vorhanden sind. Aus dieser Nummer kommt man dann stressfrei nur raus, wenn öffentliche Verkaufsportale ab 2017 nur als Mittel genutzt werden, um einen größeren potentiellen Käuferkreis zu erreichen. Der eigentliche Verkauf sollte unter Ausschluss der Öffentlichkeit in Verbindung mit einem Kaufvertrag stattfinden. In der Gestaltung eines Kaufvertrages ist man quasi frei, wenn sich die Vertragspartner einig sind und die wenigen formalen Anforderungen erfüllt sind. Der "Vorerwerb" wird entsprechend eingepflegt.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass Behörden im Zuge dieser m.M.n. zweifelhaften Art der Umsetzung von Artenschutz, die ausschließlich den Endverbraucher (auch noch rückwirkend) in die Haftung nimmt, irgendwann erreichen werden, dass private Kaufverträge nicht mehr anerkannt werden.
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Mein Erinnerungssieb
. Ich hab's damals in Zusammenhang mit der Absage der Oldenburger Vintage Show im Netz gelesen. Es betraf einen relativ bekannten deutschen Gitarristen, dessen Namen mir aber durch obiges
entfleuchte. Aber wie schon erwähnt, sind die Auflagen mittlerweile gelockert worden, so das man wieder stressfrei mit Rio-Gitarren auftreten kann.