Das widerspricht doch total den Aussagen des Bundesamt für Naturschutz.
Zitat aus einem früheren Beitrag aus dem Thread.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich besitze ca. xx Gitarren, an denen Bestandteile von Rosewood (
Dalbergia spp.??) zu finden sind (Griffbrett, Zargen, Boden etc.).
Die Gitarren wurden alle in den letzten 5 Jahren bei einem großen deutschen Händler angeschafft (Nachweise vorhanden)
Darf ich meine Gitarren nach dem 2.1.2017 verkaufen – Deutschlandweit, EU-weit, Weltweit?
Darf ich die Gitarren ausführen?
Darf ich mit den Gitarren auftreten?
Können bzw. müssen die Gitarren zertifiziert werden, wenn ja wer trägt die Kosten?
Wie sieht die rechtliche Lage aus – ich habe ja eigentlich Produkte erworben, die zum Zeitpunkt des Erwerbs alle Anforderungen an das deutsche Recht erfüllt haben, hier sollte doch eine Art Bestandsschutz greifen!?
Grüße,
Antwort:
Sehr geehrter Herr
die private Nutzung Ihrer Gitarren z.B. für Auftritte oder auch die Mitnahme auf private Reisen, wird durch die Neuregelung nicht eingeschränkt;
eine Zertifizierung der Instrumente ist nicht notwendig.
Beim Verkauf ist zu beachten, dass Sie den legalen Erwerb der Gitarren nachweisen müssen,
was durch die erwähnten Kaufbelege möglich ist.
Für einen Verkauf
innerhalb der EU reicht der o.g. Nachweis aus; für einen Verkauf in einen nicht EU-Staat, benötigten Sie zukünftig eine sogenannte Wiederausfuhrbescheinigung unserer Behörde.
Wir weisen daraufhin, dass die genannten Regelungen für die Palisanderarten gelten, die bisher noch nicht den artenschutzrechtlichen Bestimmungen unterlegen haben und erst ab 02.01.2017 in die Anhänge des CITES-Übereinkommens gelistet werden; insbesondere für die streng geschützte Art Dalbergia nigra (Brasilianisches Rosenholz) und die bereits im Anhang II gelisteten Arten gelten strengere Anforderungen ( siehe
http://www.bfn.de/0305_holz.html ).
MfG
Im Auftrag
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