What's Up CITES - Stand JAN 2017

  • Ersteller hack_meck
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Mal andersherum gefragt, auf was muss ich achten, wenn ich ab 2017 eine Gitarre mit Palisanderanteil gebraucht kaufe und der Verkäufer auch keine Quittung mehr hat und evtl. auch kein Vorbesitznachweis. Kaufe ich dann illegal?
 

Bei Thomann wurden jetzt aktuell Serien# auf der Rechnung gesichtet. (ich warte zusätzlich auf Antwort)

Mein Custom Shop Händler ist erstaunlich "früh" auf das Thema aufmerksam geworden und hat Rechnungen mit passenden Bezeichnungen und Beschreibungen. In seinem Datenbestand gäbe es - aufgrund der Cutom Shop Situation - aber auch zu jeder Gitarre individuelle Bilder. Und gerade bei Relic Ware, sind die schon sehr aussagekräftig.


Da aber ab 02.01. ehe wieder was Neues gefordert wird - also die gezielte CITES bezogene Beschreibung, werden sie wohl nicht doppelt umstellen, sondern eher einmal richtig im neuen Jahr. Thomann schiebt derzeit 24500 Pakete pro Tag durch die Lagertür ... die Laufen im "hochroten" Bereich ihrer Logistik.

Gruß
Martin
 
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Als gelernter (und geborener) Österreicher sehe ich das ganze sehr locker.
Für den Fall, dass ich was nach .de verkaufe habe ich alle Rechnungen und weiß jetzt auch, dass mir nur mehr klassisches "Fender" Zeugs (Ahorn-Erle-Esche) ins Haus kommt, bzw. auch schon 2x vorhanden ist :)

EDIT: Ein deutscher Freund hat beim Bundesumweltamt angefragt und heute folgende Antwort erhalten.

…..
Privatleute müssen Ihre Bestände nicht melden. Es geht hier lediglich um die Händler und hier auch vorrangig um die Importeure von Palisander (Dalbergia spp.) aus Drittländern in die EU.
Kauf und Verkauf von Instrumenten mit Dalbergia-Holz (und anderen geschützten Hölzern des Anhangs B der EU-Artenschutzverordnung Nr. 338/97) sind auch ohne CITES-Bescheinigung möglich.
Hierfür reicht ein sogenannter Herkunftsnachweis (Form nicht vorgeschrieben, kein amtliches Dokument).
Es sollte auf jeden Fall eine Rechnung/Kaufquittung ausgestellt werden und vielleicht noch "Erwerb von 02.01.2016" darauf notiert werden. Außerdem Modell, Seriennummer oder andere eindeutige Beschreibungen.
Händler müssen zudem eine spezielle Buchführung haben (nach § 6 Bundesartenschutzverordnung). Dies brauchen Privatleute nicht.
Für die EU muss der internationale Schutz des Washingtoner Artenschutzübereinkommens erst in EU-Recht umgesetzt werden. Das wird wahrscheinlich erst mit einem Monat Verzögerung erfolgen.
Daher haben wir für die Umsetzung in den EU-Staaten (Besitz, Verkauf in Deutschland) noch etwas mehr Zeit.
Mit freundlichen Grüßen
 
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Würde mich mal interessieren, was nun die Produzenten wie Gibson u.a. mit ihren Gitarren mit Palisandergriffbrett machen, die sie nicht mehr bis 31.12.2016 in den Handel bringen können. Verschrotten? Und das Palisanderholz im Lager, entsorgen?
:evil:
 
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Wenn ich das bei Warmoth so richtig verstanden habe müssen die ihr Holz halt zertifizierten lassen (für den Export).
Innerhalb der USA brauchen se das wohl nicht.
 
Würde mich mal interessieren, was nun die Produzenten wie Gibson u.a. mit ihren Gitarren mit Palisandergriffbrett machen

Wenn du an dieser Stelle im Thread diese Frage noch hast, hast du nicht aufmerksam gelesen ...

Also, 1x Monopoly bitte:

"Gehen sie zurück zu Start, gehen sie dabei nicht über Los ... und ziehen sie keine 4000 DM ein .."


beim Bundesumweltamt angefragt und heute folgende Antwort erhalten

Da die eigentlich nicht zuständig sind, ist die Antwort nur so ... "so, lala ..." Sagen wir oberflächlich ..."


Gruß
Martin
 
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Hallo,
hat schon mal jemand etwas gehört, wie die Händler, z.B. Thomann oder Musicstore, mit der Sache umgehen? Hat es Auswirkungen auf ihr Instrumenten-Angebot? Haben sie den großen Run auf Gitarren mit Palisander-Griffbrett zum Jahresende?

Ich habe etwas gehört von den Händlern.

- Gebrauchtgitarrenhändler -> stellen ihre Bestände zusammen und melden sie. Beim Ankauf von gebrauchten Gitarren muss der Verkäufer entsprechende Belege vorlegen. Hier können sich die Detailanforderungen noch ändern, denn das kann einen massiven Einfluss auf den Einkauf haben. Hat der Verkäufer keine passenden Papiere, dann kann wohl die Klampfe nicht angekauft werden (vermute ich jetzt mal). Die Rechnungserstellung folgt den selben Regeln wie beim Neuwarehändler.

- Neuwarehändler -> müssen nun jede Gitarre mit einer ordentlichen Rechnung verkaufen (inkl. CITES Vermerk und Serien-Nr). Die Händler erhalten über die Distributionskanäle der Hersteller entsprechende Zertifikate für die Gitarren. -> Grundsätzlich sollte es hier nicht zu Lieferengpässen kommen, lediglich mehr Administrationsaufwand, da jede Klampfe ausgepackt werden muss.
 
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Kurzform Handel USA (z.B. Gibson) nach Europa ...

Basis für die Einführung in die EU ist eine Ausfuhrgenehmigung der USA (Fish&Wildlife), die CITES konformes Handelsgut feststellt. CITES konform ist es:

a) weil der Hersteller des Produktes einen Vorerwerb der verwendeten Rohstoffe/Teile/fertig lagernden Produkte rechtzeitig angemeldet hat ...
b) weil der Hersteller des Produktes einen Vorerwerb der verwendeten Rohstoffe/Teile/fertig gelagerten Produkte glaubhaft nach dem Stichtag nachgewiesen hat ...
c) es bereits eine gültige Einfuhrgenehmigung des Rohmateriales in die USA gab ... im wesentlichen Material welches nach 02.01.2017 mit den dann benötigten Papiere in die USA gelangt ist.
d) weil es Rohmaterial ist, welches in den USA seinen Ursprung hat und dort die Holzung CITES konform dokumentiert wurde (Palisander haben sie glaube ich nicht selbst, bin mir aber nicht sicher - es könnte sich aber ja auch um ein anderes Land als die USA handeln)

So wie ich es lese, wird bei Vorerwerb von einer genauen Quantifizierung abgesehen. Wahrscheinlich aber beschrieben, wo am Produkt diese Vorerwerbsware zum Einsatz kam.

Im Falle von c + d ist die Frage (und die gleiche gibt es hier in DE), wie der Weg des Rohproduktes in das Endprodukt dokumentiert wird. Ich vermute es gibt eine "Los-Nummer" für das Rohmaterial und einen dazugehörigen "Seriennummern Bereich" in dem dieses Los verwendet wurde. Beides ist in der CITES Artenschutz Buchführung des Herstellers ... (Händlers) tagesaktuell zu vermerken.

Gruß
Martin
 
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So, nach meinem morgentlichen Ärger, habe ich mich nun etwas beruhigt.

Sehe das zwar so generell nicht ein, aber man muss sich halt damit arrangieren.

Was muss man denn nun genau beachten bzw. machen.

Gerade anhand meines Beispiels. Ich habe 12 Gitarren mit Palisander aus East Indien. Teilweise neu gekauft wo die Rechnung vorhanden ist und auch teilweise gebraucht gekauft, wo die Originalrechnung vom Vorbesitzer und manchmal ein Kuafvertrag zwischen uns vereinbart wurde aber eben auch 2 Gitarren wo ich nichts in der Hand habe, ausser den Mail/Sms Verkehr (hoffe ich zumindest).

Reicht es nun wenn ich Seriennumer und Modell in das Formular eintrage und dann an die für mich zuständige Behörde (welche das nun auch immer für mich in Wien ist--> ja ich habe das Pdf, aber da gibt es ja zwei Stellen, das Amt selber und die Landesregierung so wie ichs verstanden habe) schicke? --> per Mail od. muss es Post sein?

Wie verhält es sich dann wenn das alles so klappt und ich will eine der Gitarren verkaufen? Was muss man da wieder für Übungen absolvieren?

Bin echt gerade so pissed...normalerweise sollte man sich das nicht gefallen lassen. Gibt es schon eine Unterschriftenaktion o.ä. die gegen den Dreck ist?
 
Reicht es nun wenn ich Seriennumer und Modell in das Formular eintrage und dann an die für mich zuständige Behörde

In DE reicht das ... aber das genaue Handling ist Ländersache ...

und ich will eine der Gitarren verkaufen?

Du verkaufst sie mit dem Bezug auf den von dir angemeldeten Vorerwerb innerhalb der EU, oder beantragst mit Bezug auf den angemeldeten Vorerwerb eine Exportgenehmigung in den Rest der Welt. Dort benötigt der Empfänger eine Importgenehmigung - die bei vorliegender Exportgenehmigung eigentlich unproblematisch sein sollte (es sie den das Empfängerland hat strengere Regeln als das Absenderland).

Deiner Behörde würd ich den Verkauf eines Instrumentes deiner Liste anzeigen. (Händler sind aufgefordert die Empfängerdaten mitliefern, wenn das "geschützte Material" einen Warenwert von mehr als 250 EUR besitzt. Ist es nur das Griffbrett, sollte das passen.)

Die Nummer wird sich "einpendeln" ... vielleicht sollt man in 2017 eher kaufen als verkaufen :)

Gruß
Martin
 
Zur Info für NRW:
Ich hatte gestern das Bundesamt für Naturschutz in Bonn per Mail angeschrieben,
und wurde an die Landesbehörde (hier Kreisverwaltung Rhein-Erft-Kreis) verwiesen.
Dort war man heute Nachmittag bereits in Weihnachtsurlaub. Ich werde hoffentlich nächste Woche weiteres hören.
Es wurde in der Mail nicht spezifiziert, ob auf dem Kaufbeleg die SN angegeben sein muss.


Sehr geehrter Herr Schmidt,
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Landesbehörde:
Wir weisen daraufhin, dass falls Sie Kaufbelege für die genannten Instrumente haben, eine zusätzliche behördliche Bescheinigung nicht notwendig ist.
MfG
Im Auftrag
Raths

°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°
Dipl.-Ing. (FH) Stefan Raths
Bundesamt für Naturschutz
CITES-Management Authority
Fachgebiet I 1.2
Konstantinstr. 110
53179 Bonn
Tel.: 0049(0)228-8491/1342
e-Mail: Stefan.Raths@bfn.de
 
Für die ÖSTERREICHER:

Liste anfertigen: mit Marke, Modell, Seriennummer und Foto der Gitarre(n) , und dann an eine der Emailadresse im Dokument VOR dem 2.1.2017 schicken
Kontaktliste
 
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Also irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, dass das für Verkäufe von privat dann wirklich so gilt wie hier dargestellt.

Werden Gitarren neu hergestellt und verkauft... klar, da geht es um den Schutz der Bäume. Aber z.B. für eine 20 Jahre alte Klampfe vom Endverbraucher quasi rückwirkend Belege oder Aktivität einfordern?

Würde mich wundern wenn das juristisch so bleibt... .

Gleiches für den Verkauf bei einem Gebrauchthändler. Welchen Sinn soll das machen, wenn die Gitarre z.B. 20 Jahre alt ist? Zudem wären dann die meisten Gitarren in Privatbesitz ab dem 2.1. praktisch unverkäuflich.

Ich glaube das so nicht und die Behörden wissen ja auch praktisch von nichts, was ich einmal als Hinweis werte. Dazu ist die Frist von wenigen Tagen (bis zum 2.1.) viel zu kurz und auch noch über mehrer Feiertage hinweg....
 
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Ich werd meine Gitarren vorerst nicht anmelden.
Sind sowieso alle sorgsam ausgewählt und viel zu gut zum verkaufen ;)
 
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Ich werd meine Gitarren vorerst nicht anmelden.

Ich auch nicht. :) (und ne Klampfe aus ´Rio´ habe ich ehe nicht)

Wo kommen wie denn da hin? Als nächstes sollen wir staatlichen Ämtern melden welche Bücher wir lesen und welche Musik wir hören... nee nee.

Ich habe alle meine Gitarren legal erworben und dabei bleibt es. Rückwirkend etwas einzufordern ist juristisch nicht haltbar. Das gibt es nicht.
 
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Ich habe alle meine Gitarren legal erworben und dabei bleibt es. Rückwirkend etwas einzufordern ist juristisch nicht haltbar. Das gibt es nicht.

Es geht ja auch nicht um den Besitz, sondern um Probleme bei einem eventuellen Wiederverkauf oder Reisen mit Instrument in Länder ausserhalb der EU zu vermeiden.
 
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Es geht ja auch nicht um den Besitz, sondern um Probleme bei einem eventuellen Wiederverkauf oder Reisen mit Instrument in Länder ausserhalb der EU zu vermeiden.

Das habe ich verstanden. Aber diese Regelung kennt kein Mensch und rückwirkend ist juristisch m. W.n. nicht haltbar.

Wenn das so wäre wie hier geschrieben wird, dann können allein in Deutschland ab dem 2.1. Massen von Gitarren in privatem Besitz praktisch nicht mehr verkauft werden. Das würde quasi den ganz normalen Hobbygitarristen in die Illegalität treiben, meist wohl sogar ohne jedes Wissen davon.

Und dabei geht es ja immer um Holz von Bäumen die längst gefällt und zu Gitarren verarbeitet wurden... .

Das kann so nicht stimmen und hilft auch keinem einzigen Baum.... .
 
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Das kann so nicht stimmen und hilft auch keinem einzigen Baum.... .

Ich hab das ganze auch erst für einen verfrühten Aprilscherz gehalten.

Man ist aber wohl einfach auf der sicheren Seite, wenn man irgendwie für ein Dokument sorgt, welches den Gitarren-Besitz vor 02.01.17 nachweist.
 
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Es stimmt so, nur die Frage ist ob es überhaupt zu einem
gerichtsverfahren kommt ^^ weil ganz ehrlich, habe vorhin mit einem anwalt gesprochen. Der sagte dass das nie und nimmer so durchführbar wäre.

Ich melde meine Gitarren trotzdem an. Warum?
Weil es bei mir um viel zu viel Geld geht!
 
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