What's Up CITES - Stand JAN 2017

  • Ersteller hack_meck
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Für PRIVAT

Wer auf Nummer sicher gehen will (z.B. zukünftiger Verkauf von Gitarren).

Zusammenfassend, nach vielen Anrufen:
Gitarren einfach auf eine Liste (s/n Modell, etc., ich habe auch Bilder beigefügt) und diese zur zuständigen Behörde senden (Bei uns in RLP ist das ein Amt beim Landkreis (Naturschutz etc.)).
--> Altebstand und Sache gegessen.
Achtung, so kann man keinen Rio legalisieren ;-)

Wer ne Klampfe hat, die er mit ins Grab nehmen wird --> Aktion nicht notwendig.

Grüße,
Michael
 
Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz".
der ist es zumindest bei Tieren, welche a) als gefährlich eingestuft und/oder b) in Anhang II aufgeführt sind.
 
Es wäre schön, bzw. hilfreich zu wissen (für mich, mit meinen 43 Klampfen :rolleyes: ), wie sich die Sache speziell für Österreich verhält.
Alles, was ich bis hierher las, bezog sich mehr, oder minder auf Deutschland (das ist keine Beschwerde, lediglich eine Feststellung ;) - klar, dies hier ist ein deutsches board...).
Vielleicht finden sich ja noch Leidgenossen aus hiesigen Breiten, die Näheres dazu schreiben möchten. :)
 
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Da das ja die ganze EU betrifft behaupte ich mal das das in Österreich sehr ähnlich gehandhabt wird.
 
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...ähnlich, aber 'wie genau'? ;)
 
Guck doch einfach mal in diese Behördenübersicht die im Beitrag gepostet wurde. Da steht Austria doch als erstes da ;)
Und die Behörde schreibst du dann genauso an wie wir es bei den Deutschen Behörden tun.
 
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ähnlich, aber 'wie genau'? ;)

Im Föderalismus in DE gibt es schon leicht Nuancen ...

Die Basis ist aber immer die gleiche - die in Länderrecht überführte EU (VO).

Passieren wird das gleiche, du musst nur rausfinden welche Behörde dies in Austria ist.


Gruß
Martin
 
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Ich habe es bisher so verstanden:

1. Rechnung mit Seriennummer vorhanden: Ich kann mit die jetzige, ganze Vorerwerbsregistrierung sparen, da ich jederzeit nach Inkrafttreten der Regelung den Vorerwerb nachweisen kann und somit alle notwendigen Papiere (für Export, Musikerpass etc.) damit im Bedarfsfall beantragen kann.

2. Keine Rechnungen (Privatkauf): Die jetzige Registrierung bei der zuständigen Behörde ist zu empfehlen, da der Vorerwerb problemlos nur so nachgewiesen werden kann. D. h. notwendige Papiere können dann im Bedarsfall mit Bezug auf diese Registrierung beantragt werden.

Bei 2. ist eine Liste der Gitarre(n) an die zuständigen Behörden zu senden.

Die Frage die sich für mich stellt ist immer noch ob Rechnungen ohne Seriennumern für den Vorerwerbsnachweis akzeptiert werden.

Ich behaupte mal, dass die Mehrzahl der Gitarrenrechnungen ohne Seriennummern ausgestellt wurde und bei der Masse der verkauften Gitarren in den letzen Jahrzehnten reden wir hier doch bestimmt über ein paar Millionen Exemplare?!

Davon wird doch bestimmt nur ein Bruchteil der Besitzer die notwendigen Information haben und die jetzige Vorerwerbsregistrierung nutzen.

Beste Grüße
 
Die US-Zollbehörden am Flughafen Shannon (mein Aus- und Einfuhrflughafen) waren weniger kommunikativ. Hier war deutlich ein Anfangsverdacht zu spüren, als ob man nach Lücken im System suchen würde. Die Aussage war, daß man strikt nach CITES handeln würde. Wenn ein CITES Zertifikat erforderlich sei, will man auch eins sehen, egal ob als reisender Musikant oder für Handelsware, egal ob für Altbesitz oder Neuware. Es sei nicht deren Problem zu eruieren, wann eine Gitarre gebaut wurde. Wenn das Material auf der CITES Liste steht, muß ich als Im-/Exporteur die notwendigen Dokumente beibringen.

So wurde es mir auch hier vom Amt beschrieben, die ziehen das eiskalt durch. Wer keine Nachweise hat, guckt in die Röhre.
 
Ich behaupte mal, dass die Mehrzahl der Gitarrenrechnungen ohne Seriennummern ausgestellt wurde

Sicher ...

Bei deinem Punkt 1 ist das Rechnungsdatum übrigens wichtiger, als die Seriennummer. Es ist egal wann die Gitarre gebaut wurde, aber du musst nachweisen, dass sie nicht nach Inkrafttreten gehandelt wurde, um dem Torerwerb gerecht zu werden ...

Ich persönlich gehe also davon aus, dass die Produktbeschreibung der Gitarre in der Rechnung ausreichen sollte. my2Ct ...

Gruß
Martin
 
Wenn das Rechnungsdatum vor dem 02.01.2017 liegt, sollte doch eigentlich alles in Ordnung sein und keine Registrierung nötig sein?! Oder gibt es da weitere Ausnahmen (bin kein Kaufmann) die ich nachweisbar ausschliessen muss?

Klar, wenn die Gitarre 12.2016 gebaut wurde, aber erst am 15.01.2017 (Rechnungsdatum) gekauft wurde, liegt natürlich kein Vorerwerb vor....

Oder meinst du etwas anderes?
 
Grund: Überflüssiges Komplettzitat des Vorgängerbeitrags entfernt
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Die Frage die sich für mich stellt ist immer noch ob Rechnungen ohne Seriennumern für den Vorerwerbsnachweis akzeptiert werden.

Ich behaupte mal, dass die Mehrzahl der Gitarrenrechnungen ohne Seriennummern ausgestellt wurde und bei der Masse der verkauften Gitarren in den letzen Jahrzehnten reden wir hier doch bestimmt über ein paar Millionen Exemplare?!

Davon wird doch bestimmt nur ein Bruchteil der Besitzer die notwendigen Information haben und die jetzige Vorerwerbsregistrierung nutzen.

Beste Grüße

Da die neue Verordnung erst 2017 in Kraft tritt muss es ausreichen, es sei denn jemand hat ne Zeitmaschine erfunden und ist zurückgereist mit ein paar Gitarren ;)
 
Klar, wenn die Gitarre 12.2016 gebaut wurde, aber erst am 15.01.2017 (Rechnungsdatum) gekauft wurde, liegt natürlich kein Vorerwerb vor....

Den Teil meinte ich ...

Wobei die auch 1995 gebaut sein könnte - sie darf nur nicht nach dem 02.01.2017 gehandelt worden sein. Du kannst ja auch gebraucht Instrumente (z.B. Inzahlungnahmen) erst in 2017 erwerben.

Daher reicht auch der Nachweis des Baujahres per Seriennummer nicht aus. Baujahr per Seriennummer und ein Bild wie du die Gitarre bei einem Event spielst dann wohl schon (glaubwürdig).

Gruß
Martin
 
Baujahr per Seriennummer und ein Bild wie du die Gitarre bei einem Event spielst dann wohl schon (glaubwürdig).

Da frage ich mich halt: taugen YouTube-Videos im Falle eines Falles? Upload-Datum-Manipulation ausgeschlossen und an Hand der Maserung/Macken/andere Merkmale eindeutig festzustellen, dass es das fragliche Instrument ist (wenn man nicht gerade mit einer Kartoffel filmt). Das aber nur am Rande, mir ist das Thema ohnehin eigentlich egal, da ich von meinem aktuellen Bestand nichts mehr abgeben kann bzw. werde.
 
Hallo auch erst erfahren:eek::eek::eek:

Ich habe zum Beispiel 2x sogenannte Hertiecaster ohne Hersteller,1x eine mit Pearl Hals (wenn ich mich recht entsinne,weil steht auch nicht mehr drauf) und Framus Body,wie mach ich das?:confused:

Ich besitze 5 meiner Gitarren schon über 35 Jahre,ausser meine Les Paul Junior die knapp 10 Jahre:rolleyes1:

Und gibt es ein Formular wo ich draus ersehen kann,was ich alles angeben muss:gruebel:

Rechnungen,oder sonstige Nachweise existieren nicht.

Die Liste wo ich die Gitarren und Bässe anmelden/registrieren kann,habe ich im WWW gefunden.
 
Es wird Situationen geben, da gibt es keines der typischen Dokumente mehr ... Und auch dafür muss es Lösungen geben.

Eine Registrierung wird dann auf der "Glaubhaftigkeit" basieren und von der Handhabung der lokalen Naturschutzbehörde abhängen (auch bei RIO wurde deutlich in welchem Bundesland die Vintage Läden sitzen, da lief es wohl besser).

Ich denke es gibt bei YouTube Video, Zeitungsausschnitt und Co. keine Garantie - aber du stehst deutlich besser da, als komplett ohne. Dir zu glauben ist übrigens auch für die Behörde der deutlich leichtere Weg. Warum sollten sie es sich selbst schwer machen, da braucht es schon einen Grund/Verdacht.

my2ct
Martin
 

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