orange_hand
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Bei einer offiziell vor 2017 gekauften Gitarre hat man einen Beleg und das Zertifikat ist auf "Vorerwerb" ausgestell
wie meinst Du das ? "Hat man einen Beleg" ? Es gibt nur ein Zertifikat wenn man es für die Aus- oder Einfuhr (aus der EU oder in die EU) beantragt. Ansonsten gibt es höchstens eine Bestätigung der vorher eingereichten Liste von Gitarren im Rahmen der "Vorerwerbsregelung". Mann muss sich dann beim Verkauf auf diese Bestätigung beziehen. Das steht ja auch in dem oben geposteten Leitfaden....
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Ja, das ist natürlich die beste Variante. Eine Serien-Nr auf der Rechnung hilft. Dann muss man auch nichts vorab registrieren.einige Händler führen in den Rechnungen die Seriennummern der Instrumente nicht auf, wie verhält es sich dann mit der Registrierung?
Ich habe das für Privatleute so verstanden:
1) Man hat keinen Beleg -> Registrierung der Gitarre bei dem Amt mit der Seriennummer sichert die Vorerwerbsregelung. Die Registrierung wird ja auch vom Amt bestätigt, gilt jedoch nicht als Zertifikat.
2) Beim Verkauf kann man sich dann auf diese Bestätigung der Registrierung beziehen.
Wenn man jedoch aus der EU ausführen möchte, dann muss man das Ausfuhrzertifikat beantragen (egal ob man Händler oder Privatperson ist). Um das Zertifikat zu erhalten muss aber noch ein Kaufbeleg eingereicht werden (zusätzlich zur Vorregistrierung), damit der legale Erwerb vor 2017 überprüft und nachgewiesen werden kann. Jetzt ist die Frage was alles als Beleg akzeptiert wird (Kontoauszüge, Paypal Zahlungsauszüge, Quittungen, etc.). Kein Beleg zu haben ist dann ganz schlecht.
Verkauft man eine Gitarre ohne sie vorher registriert zu haben (per Vorerwerbsregelung) dann verstößt man gegen dieses Gesetz und kann belangt werden. Das Problem wird dann auch auf den Käufer übertragen.
So habe ich es verstanden...