Moin auch, mein Telefonat (Durchführungsanordnung für Hamburg) ergab folgendes:
1. Ab 2.1.17 ist eine Vorerwerbsbescheinigung für den Verkauf von Gitarren mit entsprechend bestückten Holzarten auch für Privatleute nötig. Der Vorerwerbsnachweis per Rechnung o.ä. allein reicht nicht aus, um in Frage kommende Gitarren auf Online-Portalen zu verkaufen. Wer dies trotzdem tut, bewegt sich im rechtsfreien Raum und muss mit entsprechenden Konsequenzen rechnen. Die Vorerwerbsbescheinigung kostet pro Gitarre ca. 20€, wenn alle von der Behörde benötigten Informationen vorhanden sind. Ansonsten wird es je nach Aufwand teurer.
2. Eine Fristverlängerung für die Registrierung ist nicht vorgesehen. Mir wurde empfohlen, alle betroffenen Gitarren per Excel bzw. Word bis zum 31.12.16 mit den nötigen Daten (siehe Muster PDF) zu registrieren und in einer entsprechenden Rubrik zusätzlich aufzuführen, ob Kaufnachweise vorhanden sind oder nicht. Dies soll dann im Fall eines späteren Verkaufes die zügige Ausstellung der Bescheinigung gewährleisten. Fotos sind für die Registrierung nicht notwendig, aber zwingend für die Beantragung einer Vorerwerbsbescheinigung.
3. Ein Mailversand der Excel bzw. Word-Datei mit Name und Anschrift reicht aus. Die Bestätigung der Registrierung wird von der zuständigen Behörde per Post zugesandt.
4. Für betroffene Gitarren, die nach Fristablauf registriert werden, wird keine Vorerwerbsbescheinigung ausgestellt werden, wenn der Vorerwerbsnachweis nicht vom Antragssteller erbracht werden kann. Das i.d.R. leicht nachzuweisende Alter einer Gitarre ist dabei wie schon bei Rio-Palisander völlig irrelevant.
Meine Überlegungen:
a. Was passiert, wenn sich die jetzige Enteignungstruppe z.B. in 5 Jahren wieder irgendwo in der Welt trifft, noch eine Flasche Rotwein mehr trinkt oder ne Tüte nachhaltig angebautes Ballergras raucht, und auf die Idee kommt, auch den Besitz zu verbieten, da die Maßnahme an sich überhaupt keine Wirkung gezeigt hat, außer Händlern und Holzbrokern, die ihre Zertifikate immer bekommen, bei Verkäufen höhere Gewinnspannen zu sichern?
Richtig, dann wissen die Ämter hier anhand der Registrierungsdaten direkt, wo sie beschlagnahmen können. Registrierung ist also nicht ohne Risiko, mal ganz abgesehen vom grundsätzlich möglichen Datensatzaustausch mit Wollis Behörde.
b. Wenn auf Online-Portalen meine regionale Herkunft nicht ersichtlich ist, welche Staatsanwaltschaft ermittelt dann das Auskunftsersuchen? Ist ja nach meinen bisherigen Kenntnissen Ländersache. Wenn ich keine Angaben in der Anzeige über die Holzarten mache, wie soll ein Software Keywordtracker fündig werden? Wenn ich keine Angaben über eine Vorerwerbsbescheinigung mache, würde dann überhaupt ermittelt werden? Ich bin ja nicht verpflichtet, in der Anzeige auf eine tatsächlich bestehende Vorerwerbsbescheinigung hinzuweisen, genauso wie das Online Portal nicht verpflichtet ist, eine Anzeige ggf. zu löschen, wenn nicht auf eine Vorerwerbsbescheinigung hingewiesen wurde. In der Konsequenz heisst dies, ermittelnde Staatsanwaltschaften zu beschäftigen und absichtlich ins Leere laufen zu lassen, was ich natürlich nie tun würde und auch nicht empfehle
. Deren Ressourcen wären ziemlich schnell verbraucht.
Würde mich aber nicht wundern, wenn andere dies so handhaben, denn die Art und Weise, wie hier mit legal erworbenem Eigentum nachträglich ohne Not willkürlich und ohne jegliche Vertrauens- bzw. Bestandsschutzsicherung umgegangen wird, ist in jeder Hinsicht inakzeptabel.
c. Wenn ich keine Vorerwerbsnachweise bringen kann, weil ich Gitarren besitze, die vor 2017 hergestellt wurden und die ich per Handschlag und Cash von anderen Muckern vor Jahren ohne Rechnung bzw. Kaufvertrag erworben habe, und mich auf diesem Wege mit anderen Gleichgesinnten kurzschließe, um nachträglich Kaufverträge im Ringtauschverfahren - entsprechend rückdatiert und den Inhalten: Kauf wie besehen, Barzahlung erhalten usw. - zu erstellen?
Im Falle einer Anfrage würde der gleichgesinnte Verkäufer Datum und Verkauf bestätigen und gut ist. Verträge zwischen zwei Personen, die sich einig sind, sind von Dritten so gut wie unangreifbar, weil ja von Dritten schlichtweg nicht bewiesen werden kann, dass der Vertrag nachträglich aufgesetzt wurde.
d. Abschnitt c ist im übrigen die von Anwälten während der Rio Problematik empfohlene Vorgehensweise an Vintage Händler bzw. Käufer. Import aus USA über befreundete Vintage-Händlern nach Holland oder andere benachbarte Länder (die sich bei der Einfuhr bisher wenig um die Auflagen scherten) plus fingierte Kaufverträge mit Rückdatierung vor 1992. Dann z.B. Stichwort Sammlungsauflösung und zack, ferttisch..
...oder glaubt hier ernsthaft jemand, dass hiesige Vintage Händler nicht mehr aus den USA importieren, nur weil sie hierzulande auf die Mütze kriegen würden. Manche sind ja sogar noch so unbedarft und werben mit vorhandener CITES, und weisen in der gleichen Anzeige darauf hin, dass ihre 52er Rio-board LP Goldtop von Eddie Vegas (den kennen wir, glaube ich, alle
) fälschlicherweise für ein Originalfinish gehalten wurde, und für top$$$ verkauft wurde, aber in Wirklichkeit ein Dave Johnson refin war. Da würde ich mir ja als Staatsanwalt die Finger lecken.
Ich glaube ich werde garnix registrieren, weil, mir gefällt c. eigentlich ganz gut ... je länger ich darüber nachdenke.
Frohes Fest
Nee..ich hab's mir doch anders überlegt. Ich werde nur Gitarren registrieren, die definitiv KEIN Palisander verbaut haben. Dann werden die Behörden erstmal beschäftigt und deren freie Ressourcen auf sinnvolle Weise ausgelastet. Mein Beitrag zur deren Beschäftigungssicherung ist geleistet. Ich fühl' mich gut, gehe kein Risiko ein, und die Beamten fühlen sich auch gut, weil sie dem Irtum erliegen, sinnvolle Arbeiten zu verrichten. Win/Win nennt man das, richtig?
Guten Rutsch auch noch