Du brauchst keinen Kaufbeleg vor dem 02.01.2017, das ist ja der Witz an der Geschichte. Die Zeit ist knapp, aber egal woher du die Gitarre hast, du kannst diese anmelden und bekommst das ok. Die Anmeldung muss nur vor dem 02.01.2017 passieren. Hatte auch Kontakt mit meiner zuständigen Behörde und die wollten Rechnungen für meine alten Gitarren, dann habe ich gefragt woher ich den Rechnungen für eine 1982 gebaut Gitarre, die ich vor 10 Jahre bei eBay gekauft habe, nehmen soll. Dann gab es nur ein hmm und es kam, also es reicht mir dann wenn sie diese nur anmelden.
Egal wer und was schreibt, nach viel lesen und studieren kann ich eins sicher sagen.
Für eine Anmeldung vor dem 02.01.2017 musst du keine Rechnung vorweisen, deswegen gibt es diesen Stichtag. Nach dem 02.01.2017 kannst du deine Gitarren immer noch als vorerwerbware anmelden, man muss nur nachweisen, dass das Instrument vor dem 02.01.2017 gekauft wurde und hier wird es dann schwer mit einer Rechnung ohne Seriennummer, meine teuren Gitarren haben z.b. Auf der Rechnung die Seriennummern und sind eh alle bei der Versicherung, mit Bildern und PDFs der Rechnungen gemeldet. Das reicht der Behörde als Nachweis aus, um meine Gitarren auch nach dem 02.01.2017 als vorerwerbware anmelden zu können.