@dr_rollo : Meinst du es reicht nicht, dass im ersten Abschnitt die Formulierung "Dieser Rider ist Bestandteil des Gastspielvertrages" bereits aufgeführt wird ? Wir haben zwar einen seperaten Vertrag, aber in diesem möchte ich eigentlich kein Equipment "fordern". Der Rider soll ja, wie im ersten Abschnitt erwähnt nur eine "Anweisung" sein, um einen möglichst reibungslosen Ablauf zu ermöglichen, von daher habe ich auch sehr selten die Formulierung "Muss" o.Ä verwendet. ...
Mit dem Vertrag werden gegenseitige Anforderungen und Vereinbarungen geregelt. Wenn Ihr Ton- und/oder Lichtanlage gestellt haben wollt, muss das in den Vertrag. Was den Umfang angeht, könnt Ihr auf den angefügten Rider verweisen, und den damit zum Bestandteil des Vertrages machen. Anforderungen an die Bühne und ggf. an den FOH-Platz gehören auch in den Vertrag. Dazu gehören Größe, Drumriser oder ähnliche Zusatzausstattung (Stühle, Barhocker etc.), Regensicher bei Open-Air, Stromversorgung etc. Es ist ja nicht die Regel, dass der Beschaller hierfür zuständig ist, auch wenn der VA es oft an den delegiert. Ist halt nur, wenn was nicht so ist, wie von Euch gefordert, tretet Ihr an den VA ran und nicht an den Beschaller.
Zufahrt zur Bühne, Parkplätze, Garderobe, Catering, Stage-Hands etc. gehören auch in den Vertrag und nicht auf den Rider.
Ab wann macht so ein Rider wirklich Sinn?
Er macht dann Sinn, wenn Ihr nicht Eure eigene Anlage mitbringt, sondern eine gestellt bekommt bzw. bekommen wollt/müsst. Er macht dann aber auch nur wieder Sinn, wenn er realistisch umsetzbar ist, sprich, die Anforderungen u.a. auch finanziell nicht den Rahmen der Veranstaltung sprengen. Er ist denke ich spätestens dann zwingend erforderlich, wenn Ihr Euren eigenen Techniker mitbringt oder wenn Eure Anforderungen notwendigerweise sehr speziell sind.
Er ist eigentlich nicht erforderlich, wenn Ihr keine sehr hohen Ansprüche habt, oder Ihr wisst, wer die Anlage stellt, und Ihr mit dem schon mehrfach gute Erfahrungen gemacht habt.
So vermittle ich z.B. gerne den einen oder anderen Toni, mit dem wir sicher sind, weil schon mehrere Gigs gemacht. Nach dem Motto: "Wenn Ihr XX mit der Beschallung beauftragt, erübrigt sich eine detaillierte Technikanforderung." Oder: "Ich kann jemanden empfehlen, der Ton- und Licht stellt. Für einen Betrag X übernehmen wir diesen und stellen quasi die Anlage selbst."
Dadurch, dass ich den einen oder anderen Beschaller kenne, bekomme ich von ihm einen guten Kurs, und mache dem VA gerne auch ein Pauschalangebot für Gage und PA. Ist mir auf jeden Fall lieber, als immer wieder mit neuen zu arbeiten.