Fake oder Original-Gitarre? Fragwürdige Angebote in Netz

Wie gesagt. Soll jeder Googlen und das in Erfahrung bringen wie er meint und dann meinetwegen wild drauflos fälschen. Ich gebe mir die Diskussion vom letzten Jahr dazu nicht noch einmal.
 
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Ich würde jetzt auch nicht verstehen was daran strafbar sein soll ein Abziehbild auf meine Gitarre zu kleben. Nur es dann als Original zu verkaufen ist Betrug.

Gruß,

Alf

Ist doch im Prinzip das gleiche, wie eine goldfarbene Uhr auf der "Rolex" steht für 30 € zu (ver)kaufen. Weiß auch jeder, dass die nicht echt ist. Aber am Flughafen in Schlange der Zollabfertigung möchte ich damit nicht stehen. Gleiches gilt für eine falsche Fender Gitarre.
Das Label darf halt nur die FENDER MUSICAL INSTRUMENTS CORPORATION auf ihre Instrumente kleben.

Im übrigen ist der Preis von 420 € vielleicht auch ganz bewusst gewählt, wenn man das hier liest:
"Der Handel mit Fälschungen ist allerdings verboten. Der Besitz von Plagiaten bis zum Wert von 430 Euro pro Person aber nicht. Kommt ein Urlauber etwa mit einer nachgemachten Uhr im Gepäck zurück, ein paar gefälschten T-Shirts und Jeans, die ganz offensichtlich für eine Person gedacht sind, sei das noch im grünen Bereich, erklärt der Münchner Rechtsanwalt Alexander Gaul, der Firmen in Sachen Produktpiraterie vertritt."
vgl.: http://www.merkur-online.de/aktuelles/wirtschaft/zoll-wann-gefaelschte-rolex-teuer-wird-1270833.html
Keine Ahnung, ob das richtig oder aktuell ist, der Text ist von 2011.

Weiter unten im Text heißt es übrigens:
"Bei der Einreise per Bahn oder Auto liegt das Limit bei 300 Euro. Kinder unter 15 Jahren dürfen Plagiate für 175 Euro dabei haben."

Da man mit dieser Gitarre also nur per Flugzeug zu Auslandsgigs anreisen darf und sie für Kinder unter 15 ungeeignet :rolleyes: ist, sollte sie hier wohl als Anti-Schnäppchen im richtigen Thread sein :D
 
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Bestimmt habe ich schon einmal auf den Zoll hingewiesen:
"Voraussetzung für das Tätigwerden der Zollverwaltung ist das Vorliegen eines Verdachts auf eine Rechtsverletzung. Eine Rechtsverletzung ist nur im geschäftlichen Verkehr gegeben. Anhaltspunkte für geschäftlichen Verkehr können sich insbesondere aus der Aufmachung der Sendung oder den Absenderangaben ergeben. Eine Ware wird im geschäftlichen Verkehr benutzt, wenn sie einem beliebigen eigenen oder fremden Geschäftszweck dient. Beachten Sie bitte, auch beim Kauf eines einzigen gefälschten Artikels, welchen Sie für private Zwecke erwerben, kann geschäftlicher Verkehr vermutet werden, wenn der Absender unternehmerische Ziele mit dem Verkauf verfolgt."
 
Ist doch im Prinzip das gleiche, wie eine goldfarbene Uhr auf der "Rolex" steht für 30 € zu (ver)kaufen. Weiß auch jeder, dass die nicht echt ist. Aber am Flughafen in Schlange der Zollabfertigung möchte ich damit nicht stehen. Gleiches gilt für eine falsche Fender Gitarre.
Das Label darf halt nur die FENDER MUSICAL INSTRUMENTS CORPORATION auf ihre Instrumente kleben.

Eben. Außerdem werden verschiedene Rechtsgebiete berührt:

1. Zivilrecht - hier geht es um die beiden Handelspartner selbst, also um den Käufer und den Verkäufer, aber auch um den Originalhersteller, dem durch das Plagiat ein Schaden entsteht.
Auch wenn zwischen Käufer und Verkäufer Einvernehmen darüber herrscht, dass mit einer Kopie gehandelt wird, hat trotzdem der Hersteller der Ware einen Schaden, den er zivilrechtlich vor Gericht geltend machen kann.

2. Straferecht - Verletzungen von Urheberrechten in Form von Fälschungen und Plagiaten stellen einen Straftatbestand dar, der vom Staatsanwalt verfolgt werden kann - unabhängig davon, ob der Originalhersteller sich daran beteiligt oder nicht. Hierzu sind auch eventuelle Vereinbarungen zwischen Verkäufer und Käufer absolut nicht relevant. Das beidseitige Wissen darum, dass es sich hier um eine Fälschung handelt, berührt nicht den vorhandenen Straftatbestand.
 
Lies doch einfach mal was der Herr Rechtsanwalt Richard dazu schreibt.. Hier geht es ums Markenrecht, nicht um das Urheberrecht. "Fender" ist erst "nur" eine eingetragene Marke, das Markenrecht ist in Deutschland beileibe nicht so streng wie das Urheberrecht.
 
Der Artikel behandelt das Thema doch nur unter zivilrechtlichen Gesichtspunkten, aber das Strafrecht ist ein ganz anderer Aspekt.
Natürlich ist eine Privatperson zivilrechtlich nicht wie ein Gewerbetreibender einzustufen, das ist klar - und nur darum geht es in dem Artikel.
Es ändert sich aber trotzdem nichts daran, dass eine Straftat (nach Strafrecht und nicht nach Zivilrecht!) mit Inverkehrbringung der Fälschung begangen wird und dass auch eine Privatperson (mit anderen Mitteln als ein Gewerbetreibender) zusätzlich zivilrechtlich z.B. in Form einer Abmahnung, belangt werden kann.

Hier ein berühmtes Beispiel:

http://www.aufrecht.de/medienauftri...lt-terhaag-live-in-mainz-bei-wiso-im-zdf.html

oder hier

http://www.ebay.de/gds/VORSICHT-BEIM-AN-U-VERKAUF-VON-SWEET-CDs-Abmahnung-/10000000002715208/g.html

Privatleute hatten unwissentlich an andere Privatleute CDs verkauft, auf denen nicht lizensierte Titel waren - ein Bootleg, eine Schwarzpressung.
Sie wurden von den Rechteinhabern gerichtlich belangt - als Privatperson! Am Ende wurde es wegen dieses kleinen Fehlers richtig teuer für sie.
Hier wurde vom Rechteinhaber der zivilrechtliche Weg beschritten. Bei einer einzigen gefälschten CD ist der Staatsanwalt nicht tätig geworden, wegen Geringfügigkeit - also keine Strafverfolgung.
Genau dasselbe kann mit einer gefälschten Fender auch passieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja, das sag ich ja, in diesem Fall liegt eben ein Verstoß gegen das Urheberrecht vor weil das Musikstück geschützt war. Das Urheberrecht schützt, vereinfacht gesagt, Werke ab einer bestimmten Schöpfungshöhe. Fender beispielsweise hat sich auch einige Kopfplattendesigns urheberrechtlich schützen lassen, deswegen bekommen Gitarrenbauer auch gerne böse Schreiben wenn deren Kopfplatten denen von Fender zu ähnlich sehen. Dabei ist es aber egal ob da Fender drauf steht oder nicht, meistens tut es das ja gerade nicht und trotzdem müssen die Bauer das Design ändern. Daraus kann man schon erkennen dass beispielsweise aus der Kopfplatte, die keinen Urheberrechtsverstoß darstellt, natürlich auch dann keiner wird wenn man ein Fender Decal draufklebt. Denn, ich wiederhole mich, das "Fender" Decal ist kein Werk, also auch nicht urheberrechtlich geschützt, sondern eine eingetragene Marke und unterliegt dem Markenrecht. Und wie der Rechtsanwalt oben ausführt gilt das Markenrecht nicht für Privatleute, sondern nur für Geschäftsleute.
 
Doch, sogenannte 'Corporate Designs' wozu das Fender Logo gehört, fallen auch unter das Urheberrecht und betreffen nicht nur das Markenrecht.
Gitarre oder nicht - Du darfst auch ohne Genehmigung kein T-Shirt verkaufen, auf das Du ohne Lizenz das Fender-Logo druckst.

Auf der Fender Homepage steht beispielsweise:

"All textual, graphical and other content (...) is the property of Fender Musical Instruments Corporation ("FMIC"). Copyright © 11.09.2012 Fender Musical Instruments Corporation..."
 
Also wenn man aus Einzelteilen eine Gitarre zusammenbaut und dabei einen Original Fenderhals benutzt, muss man das Logo abmachen/überkleben?
 
"All textual, graphical and other content (...) is the property of Fender Musical Instruments Corporation ("FMIC"). Copyright © 11.09.2012 Fender Musical Instruments Corporation..."

Ihr scheint beide einigermaßen sattelfest im Thema und ich bin sehr interessiert an eurer Diskussion. Ich möchte sie jetzt auch nicht durch mein eigenes partielles Wissen torpedieren. WAS ich allerdings genau weiß, ist: Angloamerikanisches Copyright ist NICHT 1:1 übersetzbar in deutsches Urheberrecht. Rückschlüsse vom einen auf das andere sind ein "long shot", um mal beim Anglizismus zu bleiben. :redface:
 
Doch, sogenannte 'Corporate Designs' wozu das Fender Logo gehört, fallen auch unter das Urheberrecht und betreffen nicht nur das Markenrecht.
Gitarre oder nicht - Du darfst auch ohne Genehmigung kein T-Shirt verkaufen, auf das Du ohne Lizenz das Fender-Logo druckst.

Auf der Fender Homepage steht beispielsweise:

"All textual, graphical and other content (...) is the property of Fender Musical Instruments Corporation ("FMIC"). Copyright © 11.09.2012 Fender Musical Instruments Corporation..."

*seufz* Jetzt kommst du schon mit US-amerikanischen Recht, wir diskutieren hier aber über die Situation in Deutschland.

Hier ist der Gesamttext des deutschen Urheberrechts als PDF im Volltext, du kannst gerne mal Strg+F machen und nach "Corporate Designs" suchen, da wirst du nichts finden.

Ja, das Beispiel mit dem T-Shirt sollte gleich dem einer Gitarre stehen, auf die jemand Fender geschrieben hat. Deswegen sollte es auch rechtlich gleich sein: Ein Händler dürfte so etwas nicht, ein Privatmann schon (obwohl er dann aufpassen muss nicht geschäftlich tätig zu werden, sobald mehrere Exemplare angefertigt werden tut man das schnell. Aber die Problematik behandelt der Rechtsanwalt oben ja auch in seinem Text.)

Aber irgendwien kann man mit dir einfach nicht wirklich disktutieren, du behauptest einfach irgend etwas ohne es zu belegen. Die Gesetzestexte stehen frei im Netz zur Verfügung, such doch mal im UrhG nach Paragraphen die deine Aussage belegen könnten. Da wirst du aber nichts finden.

Aber da der Thread hier offensichtlich dieses Mal nicht gelöscht wird belege ich meine Aussagen auch mal mit Links auf die Gesetztestexte:
Das Urheberrecht schützt folgendes: http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__2.html. Da ist nichts von Markennamen zu finden. Das Markengesetz schützt, wie der Name schon gezent andeutet, Markennamen: http://www.gesetze-im-internet.de/markeng/BJNR308210994.html#BJNR308210994BJNG000400000. Die Rechte des Inhabers sind hier genannt: http://www.gesetze-im-internet.de/markeng/__14.html. Die wichtige Einschränkung ist dieser Teil "(2) Dritten ist es untersagt, ohne Zustimmung des Inhabers der Marke im geschäftlichen Verkehr [...]". Das führt dann zu dem Artikel des Rechtsanwaltes, in dem er erklärt, dass Privatpersonen eben meist / oft nicht am geschäftlichen Verkehr teilnehmen (sondern nur Händler), dass man aber trotzdem in der heutigen Zeit und gerade bei Ebay schneller ungewollt ein Händler wird als einem lieb sein dürfte. Das hat dann aber noch viel mehr Konsequenzen, beispielsweise muss man dann die gesetzliche Rücknahme anbieten und vor allem die Einnahmen auch verteuern.

Insgesamt ist das schon eine deutsche Besonderheit, dass UrhG ist hier sehr streng (für Privatpersonen beispielsweise viel strenger als in dem USA, dort gibt es die "Fair Use" Klausel und damit praktisch keine Abmahnungen gegen Privatpersonen wie wir sie hier kennen. Dafür ist dort das Markenrecht aber auch nicht so stark getrennt wie hier.)
 
Du bist Dir aber der Tatsache bewusst, dass Du hier Äpfel mit Birnen vergleichst?
In Deutschland entsteht das Urheberrecht mit Erstellung des Werkes, in den USA erst nach dessen Eintragung.
Soll heißen, dass in Deutschland prinzipiell derjenige das Urheberrecht hat, der der tatsächliche Urheber ist - ABER: Er muss dies (nicht nur im gegeben Fall) auch beweisen können und hier treten die Schwierigkeiten, nicht nur für den Rechteinhaber, auf.
Ob das in diesem Fall ein Plagiat betrifft, sei unter den gegebenen Gesichtspunkten (unter Berücksichtigung
auch Deiner Quellen) dahingestellt, die Abmahnindustrie, deren Tage ohnehin gezählt zu sein scheinen,
hat dies bisher seltener interessiert, als selbst Juristen es zu glauben wagen - nur mal am Rande
erwähnt.
Falsa demonstratio non nocet - im Juristenlatein.
Da bringen alle juristischen bzw. politisch-(un)korrekten Nebelkerzen im Endeffekt nichts, weil man um diesen Sachverhalt
auf lange Sicht nicht wirklich drumherum kommt - Beweisbarkeit gegeben oder nicht.
Zwei gänzlich verschiedene Dinge... wie ich mehrfach versucht habe, Dir zu erklären.
Eigentlich muss man dafür kein Jura, Wirtschaftrecht oder ähnliches studiert haben.
Aber ich glaube, wir lassen es, es hat keinen Zweck.
Behalte Du ruhig Recht, ich behalte meine Ruhe. :)
Keine Lust, jedesmal wegen dieser Sache bis auf's Messer zu diskutieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Schaut doch, dass ihr wieder zum Thema von Beispielen kommt und lasst eure Meinungsverschiedenheiten ruhen. Ich kann und will da nicht mit dikutieren und es wird endlos:whistle:
 
Hallo,
Ich wollte mal frage ob diese Gitarre hier eine echte Fender oder ein Fake ist?

Es soll sich um eine American Strat handeln, nur der niedrige Preis macht mich stutzig da sie für deutlich unter 750€ gehandelt wird.

Könnt ihr mir da helfen?

PS: Ich bin neu hier und hoffe das ich nichts falsch mache^^

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Gebt einfach mal bei YouTube Fake oder Chinese in Kombination mit Gibson oder Les Paul ein, und Ihr erhaltet zahlreiche meist detailliert aufzeigende Beiträge zu den Unterschieden. Ist mal was für einen verregneten Sonntag Nachmittag, oder wenn abends nix Interessantes im Fernsehen kommt.


(nur ein Beispiel)
 
Die Seriennummer ist geprüft:Z4161082
[h=2]Guitar Info[/h] Your guitar was made at the
Corona Plant (Fender), USA
in the Year(s): 2004 - 2005
 
Weiß jetzt nicht wieviel "deutlich unter 750€" genau ist...

Aber laut Seriennummer wurde sie 2004 hergestellt, ist also 10 Jahre alt. Schwarz ist eine recht unbeliebte Farbe und drückt den Preis... insofern tendiere ich eher zu der Annahme dass alles korrekt ist...
 
Der Preis liegt bei ca. 400€
Und das bei einer USA Strat und nicht bei einer Mexican...
 

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