Du bist Dir aber der Tatsache bewusst, dass Du hier Äpfel mit Birnen vergleichst?
In Deutschland entsteht das Urheberrecht mit Erstellung des Werkes, in den USA erst nach dessen Eintragung.
Soll heißen, dass in Deutschland prinzipiell derjenige das Urheberrecht hat, der der tatsächliche Urheber ist - ABER: Er muss dies (nicht nur im gegeben Fall) auch beweisen können und hier treten die Schwierigkeiten, nicht nur für den Rechteinhaber, auf.
Ob das in diesem Fall ein Plagiat betrifft, sei unter den gegebenen Gesichtspunkten (unter Berücksichtigung
auch Deiner Quellen) dahingestellt, die Abmahnindustrie, deren Tage ohnehin gezählt zu sein scheinen,
hat dies bisher seltener interessiert, als selbst Juristen es zu glauben wagen - nur mal am Rande
erwähnt.
Falsa demonstratio non nocet - im Juristenlatein.
Da bringen alle juristischen bzw. politisch-(un)korrekten Nebelkerzen im Endeffekt nichts, weil man um diesen Sachverhalt
auf lange Sicht nicht wirklich drumherum kommt - Beweisbarkeit gegeben oder nicht.
Zwei gänzlich verschiedene Dinge... wie ich mehrfach versucht habe, Dir zu erklären.
Eigentlich muss man dafür kein Jura, Wirtschaftrecht oder ähnliches studiert haben.
Aber ich glaube, wir lassen es, es hat keinen Zweck.
Behalte Du ruhig Recht, ich behalte meine Ruhe.
Keine Lust, jedesmal wegen dieser Sache bis auf's Messer zu diskutieren.