Dem kann ich mich nur eingeschränkt anschließen.
Klar hat der falsch deklariert. Ibanez selbst könnte das natürlich rechtlich verfolgen, eben aus dem Markenrecht.
Da es zugleich für mögliche Interessentenkreise irreführend ist (in der Überschrift schreibt er noch "homemade", im Text aber behauptet er, es sei eine echte JEM), greifen daneben auch Ansprüche aus dem UWG. Gerade die aber dürfen nur die betroffenen Verbraucher selbst, geschäftliche Konkurrenten und diese überall aus dem Boden schießenden Wettbewerbsvereine geltend machen. Dafür gibt es dann Unterlassungserklärungen, einstweilige Verfügungsverfahren usw.
Und das ist auch gut so: Nur die Betroffenen sollten klagen dürfen, es gibt schon genug überflüssige Rechtsstreite in D.
Ich finde es gut, dass Du ihn auf ein reales Problem hingewiesen hast. Und seine Antwort war definitiv daneben.
Aber deswegen gleich "petzen" (nicht bös gemeint) bei Meinl gefällt mir nicht, jdf. nicht nur dewegen, weil man sich über eine pampige Antwort geärgert hat.
Leben und leben lassen. Ruhig bleiben, zurücklehnen und den Streit denen überlassen, die es angeht. Alles andere regt einen nur überflüssig auf.
Der Käufer hat ja sowieso alle Ansprüche und zwar noch viel weitreichendere. Mangelgewährleistung (=Schadensersatz, Rücktritt, Minderung etc.), Strafanzeige wegen Betrugs, usw.