psywaltz
Registrierter Benutzer
Stimmt, dazu gab es doch erst vor ein paar Wochen ein Urteil des BGH.
Diese Text bestätigt ja jetzt genau das, was ich gesagt habe. Jeder Höchstbietende schließt mit dem Verkäufer einen Vertrag, der bei Beendigung des Angebots, also auch bei Abbruch, rechtswirksam wird.
Dirk, ich würde das dem Anbieter der UCEW mal zukommen lassen und ihm deutlich machen, dass du auch mit einem Anwalt kommen kannst! Einen Versuch ist es auf alle Fälle mal wert! Und ich habe kein Interesse an der Gitarre, sonst hätte ich es hier angemerkt... ;D
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