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awm
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75 €?Der Verkäufer hat längst bekommen, was er verdient…
Hier jetzt mal zu Pauschalisieren weil dir das Verhalten des TE, oder einige Kommentare nicht gefallen.. hm.. ist schon etwas strange.. Ich denke, wer - was - wann und in welcher Intensität mach, dürfte sich wohl deiner Kenntnis entziehen..Tun - Für viele ein Wort das mit zu viel Arbeit verbunden ist ... leider ...
bei mir hat's zweimal geklappt.Glaube mir die Polizei hat besseres zu tun als sich um solche Bagatellen zu kümmern.
manchmal reicht auch schon die Tatsache, dass jemand eine Anzeige vorhat.Einen Betrug nachzuweisen kann schwierig werden
bitte was? nein....und der "Schuss" könnte auch ganz schnell "nach hinten" los gehen.. von wegen "Verleumdung" usw. ..
ist ja wurscht. auf jeden fall sind das keine teile aus eine AM standard. also kauf rueckgaengig machen.wissentlich? Aus Unwissenheit.. ? Wer soll das bitte beurteilen..
... der TE ist nicht gemeint sondern eine allgemeine Lethargie etwas zu unternehmen.Hier jetzt mal zu Pauschalisieren weil dir das Verhalten des TE, oder einige Kommentare nicht gefallen.. hm.. ist schon etwas strange..
Was hat denn das damit zu tun?Ich denke, wer - was - wann und in welcher Intensität mach, dürfte sich wohl deiner Kenntnis entziehen..
Nein mache ich nicht, ich glaube Dir nicht...auch für so etwas ist die Polizei da....Glaube mir die Polizei hat besseres zu tun als sich um solche Bagatellen zu kümmern.
Genau, und das Gegenteil gebildet ist eingebildet...Uebrigens ist das Gegenteil von Glaube, Wissen..... Mal ueber den Satz nachdenken
Wenn er behauptet die PUs stammen von einer AM Standard ab, dann muss ihr Ursprung diese AM Standard sein.
Ich weiß natürlich nicht, wie Du so durchs Leben gehst, aber lebenskluge Menschen haben in so ziemlich allen Bereichen eine Art Bagatellgrenze, unterhalb derer Aufwand und Nutzen einfach nicht im Verhältnis stehen. Und bei einem ärgerlichen, aber im Großen und Ganzen doch eher unerheblichen Vermögensverlust von 75 Euro, sich mit dem Verkäufer, der Polizei und Staatsanwalt herumzuschlagen, ist einfach nicht die Mühe wert, wenn man ansonsten noch ein Leben hat.Bin etwas überrascht das dieses kriminelle Verhalten so einfach abgewiegelt wird.
Richtig wäre: Eine Anzeige bei der Polizei - Hauptsache mal bei der Polizei erfasst ....
Aber ja, das kostet Zeit macht Arbeit, aber es schützt eventuell den nächsten der von ihm verarscht wird.
Tun - Für viele ein Wort das mit zu viel Arbeit verbunden ist ... leider ...
(...) angesichts des Vermögensschadens von max 75 Euro und den vielfältigen Problemen bei dem Sachverhalt einen Vorsatz des Verkäufers gerichtsfest nachweisen au können, stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ( zu Recht übrigens) schneller ein, als Du das Wort Betrug aussprechen kannst.
Wenn dann vielleicht noch ca. 30,- Euro erlöst werden könnten durch den Weiterverkauf, dann reden wir ja nur noch von ca. 40-50,- Euro Verlust. Ärgerlich, doch verschmerzbar unter Lehrgeld.bei einem ärgerlichen, aber im Großen und Ganzen doch eher unerheblichen Vermögensverlust von 75 Euro
Hier liegt der Fall aber anders, denn der Betrug ist offensichtlich. Es sei denn der Verkäufer kann den Versand und den Wareneingang bei dir nachweisen, das ist aber zunächst mal sein Problem.Ich bin auch mal auf EK von einem Verkäufer geleimt worden, 100 €uro überwiesen, Ware nie bekommen.
...Der Polizist riet mir allerdings: Sowas immer anzeigen. Ein Verfahren mag zwar eingestellt werden, aber der Fall selbst und auch der Betrüger sind dann aktenkundig...
Wirklich? Hatte kürzlich eine Verwarnung über 15 Euro wegen 5 km/h zu schnell. Komisch, diese Bagatellen werden konsequent verfolgt. bzgl @Blues Bird
Man kann dagegen Berufung einlegen und wenn es kein stationärer Blitzer ist, sind die Chancen sehr hoch, Recht zu bekommen.Wirklich? Hatte kürzlich eine Verwarnung über 15 Euro wegen 5 km/h zu schnell. Komisch, diese Bagatellen werden konsequent verfolgt. bzgl @Blues Bird
Also werden Ordnungswidrigkeiten konsequenter verfolgt als Straftaten. Mehr wollte ich ja nicht ausdrücken.Naja, nicht alles was hinkt, ist auch ein Vergleich.
Google doch doch mal OWiG und StGB.