murle1
RBC-Guitars
Eine Erle Tele mit Vogelaugenahorn Hals. 2 Häussel PU's Spezialanfertigung. Mit einer sehr teuren Airbrushlackierung.
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Da ist nichts unklar!!!!!
Wer eine Gitarre mit Teilen aus Palisander (Dalbergia ssp) besitzt, d.h. jede Dalbergia-Art ist nun unter Schutz, sollte Rechnungen aufbewahren und das ganze bei der zuständigen Naturschutzbehörde anmelden. Am besten mit Fotos. Geht online. Auch wer mit seinem Instrument auftritt gegen Gage sollte das tun. Der alleinige, private Besitz ist kein Problem. Nur wenn es um Kauf und Verkauf geht, treten diese Regeln in Kraft.
Gewerblich sollte man seine Palisander- und Bubingabestände festhalten und anmelden. Fertige/halbfertige Instrumente genauso anmelden und fotografieren.
Und das bis zum dem 31.12.2016!!!!!
Wo ist nun das Problem? Ausser daß es nervig ist und das ganze nicht wirklich zum Artenschutz beiträgt!!!!???
Mit kollegialem Gruß, Flo
Folgende Holzarten wurden in den CITES Anhang II aufgenommen bzw. von Anhang III CITES in den Anhang II CITES hochgestuft:
- Pterocarpus erinaceus (Kosso, African Rosewood) Hochstufung dieser Art von gegenwärtig Anhang III CITES in Anhang II CITES.
Mit der Listung wurde keine Fußnote verbunden, daher unterliegen alle Teile, Erzeugnisse und höher verarbeiteten Produkte den CITES-Bestimmungen- Guibourtia tessmannii (Bubinga) Guibourtia pellegriniana (Bubinga) Guibourtia demeusei (Bubinga)
Folgende Fußnote wurde mit dieser Listung verabschiedet: Alle Teile und Erzeugnisse werden erfasst mit Ausnahme von:
- a) Blätter, Blüten, Pollen, Früchte und Saatgut
- b) Nicht kommerzielle Ausfuhren mit einem Maximalgewicht von 10 kg pro Sendung
- c) Teile und Erzeugnisse von Dalbergia cochinchinensis die von der Fußnote #4 erfasst sind
- d) Teile und Erzeugnisse von Dalbergia spp. der mexikanischen Population exportiert von Mexiko, welche von der Fußnote # 6 erfasst sind
- Adansonia grandidieri (Baobab, Bottletree); der Schutzstatus ist auf Samen, Früchte, Öle und lebende Pflanzen beschränkt.
- Beaucarnea spp. (Ponytail Palme, Elefantenfuß-Baum), gesamte Gattung, das betrifft die Arten: Beaucarnea recurvate, Beaucarnea compacta, Beaucarnea goldmanii, Beaucarnea gracilis, Beaucarnea guatemalensis, Beaucarnea hiriartiae, Beaucarnea inermis, Beaucarnea pliabilis, Beaucarnea purpusii, Beaucarnea sanctomariana, Beaucarnea stricta
- Dalbergia spp. (Palisander, Rosenholz), alle Arten dieser Gattung (weltweit) mit Ausnahme der in Anhang I CITES gelisteten Art Dalbergia nigra
Folgende Fußnote wurde mit diese Listung verabschiedet: Alle Teile und Erzeugnisse werden erfasst mit Ausnahme von:
- a) Blätter, Blüten, Pollen, Früchte und Saatgut
- b) Nicht kommerzielle Ausfuhren mit einem Maximalgewicht von 10 kg pro Sendung
- c) Teile und Erzeugnisse von Dalbergia cochinchinensis die von der Fußnote #4 erfasst sind
- d) Teile und Erzeugnisse von Dalbergia spp. der mexikanischen Population exportiert von Mexiko, welche von der Fußnote # 6 erfasst sind
Au weia - was für eine tolle Gitarre und super Bilder - da sage ich nur "PORNO"