Der große Hammond XK5 Thread

Sound patentieren ? ... da kann ich nur lachen
Es soll mal jemand versucht haben den Kammerton A patentieren
zu lassen - wurde abgeschmettert.

Was war denn in den 70ern so angesagt ?
Ein Franz Lambert tourte mit seiner Wersi Orgel durch die Gegend und zig tausend
Platten waren im Handel alle mit den sogenannten "Hemmingway Orgel Sound".
Das kuriose dabei jedoch daß dieser Sound bei den Leuten sowas von im Ohr war
daß jeder sagte das ist Hammond Sound - weitab von dem was eine echte Hammond ist.
Wenn Leute sagten ich habe auch eine Hammond Orgel kam beim Nachfragen oft die
Antwort : meine Hammondorgel heißt GEM WIZZARD :)
Hat man gegen den Sinus Sound der Heimorgeln damals etwas gesagt oder ist dagegen
vorgegangen ? NEIN !
Im Grunde ist es doch nur der NERD Faktor, daß andere es mitlerweile auch ganz gut können.
Wie gut es gemacht wird weiß HS jedoch am besten und genau da liegt das Problem
was man hat.
Nach wie vor entscheidet jedoch der Kunde was für ihn das beste ist und nicht
irgendein Name der an einem Instrument prangt
 
Ohne 'nit-picky' sein zu wollen, oder darauf rumzureiten. Aber man sollte zwischen Patent und Urheberrecht unterscheiden.
Sind schon zwei Paar Stiefel.
Ich hab' von Urheberrecht geschrieben, als ich oben das Thema angezettelt hab'.

Viele Grüße
Martin
 
Dann müßte der Hammond-Sound Schöpfungshöhe haben und die Hälfte des Urheberrechts am Hammond-Sound gehörte dann Don Leslie. :gruebel: Ob das irgendjemandem gelingt, hier Schöpfungshöhe an einem Instrumentenklang nachzuweisen? Diese Urheberrechte lägen dann ja zunächst mal bei den Erben. Sind denn die Hammond-Suzuki-Inhaber Erben von Laurens bzw. Don?

Fragen über Fragen ... :confused: ... aber bei amerikanischen Anwälten weiß man nie, was die so alles durchsetzen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 2 Benutzer
Demzufolge könnte man auch den Beatles - Sound urheberrechtlich schützen oder patentieren lassen ?!

Diese Aussagen dieses Hämmond-Affinen sind nur FUD. Das klingt wie "SCO gegen Linux".
 
Halten wir einmal fest :
Laurens Hammond war strikt gegen das Leslie.
Ohne Leslie bleibt´s beim reinen Sinus.
Instrumente wie eine Flöte erzeugen aber auch einen Sinus.
Auch der Keyclick war etwas wogegen man sich jahrelang bemüht hatte
diesen wegzubekommen.
Es geht letztlich also nur um den Sinus als Klangbild.
Kirchenorgeln erzeugen jedoch auch Sinustöne.
Erinnere hier an den jahrelangen Prozeß von Laurens seine
Orgeln auch in Kirchen einsetzen zu können.
Nun möchte man diesen Prozeß wieder aufrollen ?
Schätze auch da werden es amerikanische Anwälte sehr schwer haben.
Eine Schöpfungshöhe bezüglich Urheberrecht bezieht sich auf das
Verfahren was Laurens seinerzeit ersonnen hat.
Würde mal sagen ehe HS hier große Töne spukt ist ein
Back to the roots ( ohne neumodische Elektronik ) angesagt.

@martin
Auch wenn Du das Urheberrecht meinst es trifft auf den Sachverhalt nicht zu.
Sinustöne gibt es schon seit Urzeiten - ein Phänomen der Natur was sich niemand
patentieren lassen kann.
Darüber hinaus wird Dir jeder Hammondkenner bestätigen daß auch jede
Hammond irgendwie anders klingt.
Wo will hier HS ansetzen ?
 
Native Instruments verwendet die Marken- und Modellnamen ("Hammond", "B3") und fotorealistische Renderings der Orgeln in ihrer Software. Wenn das nicht lizenziert sein sollte, wäre das in der Tat ein (aber vermutlich auch der einzige) juristische Ansatzpunkt -> Markenrecht. Ganz evtl. könnte man über das Leistungsschutzrecht kommen, sollte sich NI bei den Samples irgendwo "bedient" haben - aber das wäre wirklich selten dämlich.

Oder: möglicherweise hat HS irgendeine Technik patentiert, die die Reproduktion des alten Tonewheel-Sounds auf eine bestimmte Weise schützt - also z.B. eine bestimmte Implementation des Volume-Stealing bei Samplebasierten Orgeln - oder sowas. Da könnte ggf. NI auch (neuere) Patente von HS verletzen - aber sicher nicht auf Grundlage des Urheberrechts oder alter Patente.
 
Wenn im Angebot seitens NI eine Suffix-Kennung " TM " oder explizit die Namen als geschützte Marken angegeben sind ist einer Kennzeichnungspflicht genüge getan.
Ob das auch auf Fotos oder realistische Renderings zutrifft wage ich zu bezweifeln.
Wenn dem so wäre müßte HS bei jedem weltweit veröffentlichten Foto einer B 3 auf der Suche
sein. Dies beträfe dann auch Verkaufsanzeigen oder irgendwelche Pressefotos von Veranstaltungen wo eine Hammond mit von Partie ist.

Was patentierte Technik und ein Schutz vor Klau angeht wird hier sicherlich einiges zu hochbewertet.
Irgendwelche Daten für Sampling bestehen nur aus dem aufgezeichneten Sample an einem bestimmten
Punkt im Original zB an den Pickups oder Zugriegel/ Matching Transformer Ausgang. Von Interesse sind hier nur die Signalform und dessen Pegel. Der Rest ist reine Addition der Einzelwerte.
Außerdem gibt es seitens Hammond Tabellen mit den Einzelwerten die für eine Recalibrierung wichtig sind.
Ferner klingt jede Hammond wiegesagt seit der Produktion über die Jahre hinweg immer anders als ein Vergleichsmodell.
Sogesehen ist die NI B4 Software nur ein Abbild der Orgel an dem die Daten abgenommen wurden.
Glaube kaum daß da NI ein neueres Hammondmodell als Datenquelle verwendet hat.
Jeder der einen Clone konstruiert hält sich an das ( alte ) Original - und er weiß auch genau WARUM !
Da ein Spieltisch einer A 100 dem einer B 3 oder C 3 gleicht können die gewonnen Daten von einem der drei Typen sein. Man wird jedoch nie beweisen können daß es von einer B 3 war. Sogesehen gaukelt ein evtl Rendering Bild einer B 3 hier etwas vor was garnicht in der Verpackung drin ist.
Neuere Patente sind nicht bekannt und auch erst gültig wenn offengelegt.
Recherchen laufen derzeit ins Leere
 
Wenn im Angebot seitens NI eine Suffix-Kennung " TM " oder explizit die Namen als geschützte Marken angegeben sind ist einer Kennzeichnungspflicht genüge getan
Das stimmt so nicht ganz. Für Presse oder Produktbeschreibungen von Dritten ist das in etwa so - aber nicht, wenn ein Wettbewerber Markenzeichen seines Konkurrenten für eigene Produkte benutzt: das bedarf ausdrücklicher Genehmigung.

Patente sind nicht immer einfach zu finden - es mag auch um Patente von anderen Erfindern gehen, die HS nur (exklusiv) lizenziert hat - dann taucht HS in der Datenbank nicht namentlich auf.
--- Beiträge wurden zusammengefasst ---
Wenn dem so wäre müßte HS bei jedem weltweit veröffentlichten Foto einer B 3 auf der Suche sein.
Auch hier ist es ein Unterschied, ob ein Foto rein privat oder gewerblich verwendet wird - oder eben gar von einem Wettbewerber im selben Marktsegment (Nizzaklassen). Die Verwendung der Namen oder Fotos an sich ist nicht das Problem - wenn, ist das Problem die Verwendung derselben bei der Vermarktung eines unmittelbaren Konkurrenzprodukts...!
 
@jens
Seit wann gab es das NI Produkt NI B4 ?
Hat es seit Bestehen dieses Produktes irgendwelche Einwände bisher gegeben ?
Btw was ist mit anderen VST Instrumenten ? Gibt´s da auch derartige Ansprüche
anderer Firmen ?
Seit gut 10 Jahren ist die erste KEY B auf dem Markt. Ein schon damals ernst zu nehmender
Konkurrent . Erst recht als sich Joe DeFrancesco auch noch für dieses Produkt stark gemacht
es in den USA zu vertreiben.
Warum wird gerade jetzt so losgepoltert , noch dazu angesichts mangelnder Infos über das neue
Modell.
Konkurrenz belebt das Geschäft. Nur wer schon die Rechte am Namen hat müßte eigentlich wissen
wie es geht und demzufolge auch immer die Nase vorn haben - egal was andere machen.
Die Karten sind jedoch neu gemischt seit einiger Zeit.
Maßstab für alle ist jedoch das Original - nichts anderes

Auf der NI Produktseite " Vintage Organs " sind nie Namensrechte bzw TM der verwendeten Modelle angegeben
 
@Moderation: Wäre es nicht angebracht, dieses - sorry - etwas ermüdende Randthema aus dem thread herauszunehmen und ein neues daraus zu machen? Hat ja nichts mehr mit der xk5 zu tun, richtig?
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 4 Benutzer
Hallo meine Herren,

gibt es ausser Manne noch einen XK5-User hier im Forum, der noch was über den Sound der XK5 sagen kann?
Hat auch jemand das komplette 2-manualige Besteck? Wenn ja, könnte ja mal derjenige über das Handling im Livebereich berichten.

Würde mich auf Infos von echten Usern freuen.

Gruss Thomas
 
Hallo meine Herren,
jetzt habe ich gedacht, dass da irgendwelche User sich melden.
Spiegelt das jetzt das tatsächliche Userbild der XK5 wieder?
Bin gespannt, ob sich da noch was ändert.

Gruss Thomas
 
Hallo Thomas,

ist vielleicht noch etwas früh nach Erscheinen der XK5.
Immerhin hat man noch nicht viel -ich gar nix- wirklich Beeindruckendes gehört und es geht um eine Investition von rund €3.800 für den x-ten Clone.
Bin gespannt, wo der Preis Ende diesen Jahres steht. Für mich ist der Preis für das Gebotene eindeutig zu hoch. Aber ich kann da nur für mich sprechen, da ich so oder so von knauserigen Schwaben abstamme :)

Viele Grüße
Martin
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: 1 Benutzer
Oh, das ist ja ein deutlicher Sprung!

Wird die XK3c eigentlich eingestellt?
 
Hallo meine Herren,

die großen Versender haben es mit dem Listenpreis probiert.
Grundsätzlich bieten die Großen mit Listenpreis abzgl. 19% Mwst. an.
Dies ist aber dann der Listenpreis an den Endverbraucher.
Also 19% Abschlag.
Diese Kalkulation läuft bei den Versendern kontinuierlich durch.
Wahrscheinlich hat man gesehen, dass der Preis zu hoch war.
Wer da zu bald gekauft hat, oje.

Gruß
Thomas
 
Ich sehe die "3" vorne dran als grosse Hemmschwelle......
Voller Zugriegelsatz hin oder her: das Preis-Leistungs-Verhältnis stimmt einfach nicht.
Das Dingens ist EINMANUALIG !!!!

Wenn man dann noch über 1500 Euro für eine "Midi-Tastatur mit bisschen beklebten Sperrholz drumrum"
als Untermanual draufpackt.......
Da wird auch ohne Selbsthilfegruppe jedwedes GAS im Keim erstickt!!!
;-)
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 3 Benutzer
Hallo meine Herren,
der Preis ist ok, wenn das Teil mit größerem Abstand zu den anderen soundmäßig besser ist
und die Referenz darstellt.
Beim Namen ist es die Referenz, keine Frage.
Wo steht der Sound? Ist es da die Referenz?
Ich lass mich gerne überzeugen, wenn es so ist.

Gruß
Thomas
 
der Preis ist ok, wenn das Teil mit größerem Abstand zu den anderen soundmäßig besser ist
und die Referenz darstellt.
Die bisherige(n) Referenze(n) sind soundmäßig schon so gut, dass der Abstand für eine neue Referenz niemals mehr so groß werden kann, dass das (allein soundmäßig) mehrere 1000€ Preisdifferenz rechtfertigen könnte. Haptik, Optik, Name stehen auf einem anderen Blatt.
Wenn eine super gepflegte B3 100% (also die eigentliche Referenz) ist, und eine HX3 oder Uhl 98% - dann ist nach oben der Platz für "mit größerem Abstand" einfach kaum vorhanden.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 5 Benutzer
....apropos Referenz, ich habe hier im Forum mal was von einer "UHL X3 Premium mit 9 Tastenkontakten" gelesen, weis jemand von euch ob die mal herauskommt?
 

Ähnliche Themen


Unser weiteres Online-Angebot:
Bassic.de · Deejayforum.de · Sequencer.de · Clavio.de · Guitarworld.de · Recording.de

Musiker-Board Logo
Zurück
Oben