Das Herrenberg-Urteil und seine Folgen für die Musikschullandschaft (Das Ende der Honorarkräfte?)

  • Ersteller der dührssen
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Das Urteil schlägt in der Tat hohe Wellen in der Szene. Weiter oben wurden schon einige Artikel verlinkt.
Interessant finde ich u.a. dieses Interview vom 4.3.24 mit Mario Müller, dem Vorstandsvorsitzenden des Bundesverbandes der Freien Musikschulen (das hier soweit ich es überblicke noch nicht verlinkt wurde. Er versucht, den Ball etwas flacher zu halten:
https://www.musikschule-intern.de/gibt-es-einen-zwang-zur-festanstellung-von-musikschullehrkraeften/

Wenn man ein wenig zu dem Urteil googelt findet man etliche Berichte über Musikschulen, die nunmehr ihre Honorarkräfte fest anstellen werden. Das dürfte auch im Sinne der allermeisten derjenigen Betroffenen sein, die an diesen Musikschulen bisher nur Honorarverträge hatten. Aber mehrheitlich sind es wohl kommunale Musikschulen die so verfahren werden.

Hier eine Fundsache aus Leipzig, wo zumindest ein Vertreter der Fraktion der "Linken" ein Soforthilfeprogramm zum Auffangen der Mehrbelastungen fordert. Hoffentlich folgen dieser Forderung auch andere Parteien bzw. schließen sich ihr an. Eine wirkliche Lösung für die aus dem Urteil folgenden Schwierigkeiten kann ohnehin nur aus der Politik kommen.

Ganz aktuell bekam ich heute dazu eine Info-Mail von V.E.R.D.I. mit der Ankündigung eines online-Austauschtreffen zum Thema am 11.4. (Beginn 10 Uhr, Dauer voraussichtlich bis 12 Uhr, gerichtet sowohl an feste als auch freie Lehrkräfte (V.E.R.D.I setzt sich auch für Freie ein!).
Frage an die Moderatoren (@Claus): Kann ich den Einladungslink hier einsetzen?
Bis zur Klärung der Frage bei Bedarf gerne ein PM an mich, ich kann den Link dann zusenden.


Desweiteren wird bisher völlig ignoriert, dass sich die Kommunen mangels kurzfristig abzusehender Förderung durch Bund und Länder die Mehrkosten natürlich über Gebührenerhöhungen zurückholen werden. Oder natürlich über die Gehälter.

Am Ende hat man dann Musik nur noch für Reiche. Na herzlichen Glückwunsch.
Aus dieser Aussage ließe sich folgern, dass es nur die Bescheidenheit bzw. den Verzicht auf ein anständiges und angemessenes Gehalt, und vor allem der Verzicht auf ihre bzw. die Einschränkung ihrer sozialen Absicherung der oft hochqualifizierten Musikschulpädagogen zu verdanken sei, dass auch Ärmere sich (für ihre Kinder) Instrumental- oder Gesangsunterricht leisten können. Ich hoffe, dass es so nicht gemeint ist. Menschen in prekären Verhältnissen Dinge zu ermöglichen, indem man sich selber dem Risiko prekärer Verhältnisse und ganz sicher Altersarmut aussetzt - ist das nicht wahre Größe??? Das machen ja alle so, da sollten wir Musiker und Musikpädagogen nicht hinten anstehen und uns verweigern ... doch nicht wirklich, oder???
 
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Hallo zusammen,
ich bin neu hier im Forum und schlage mich auch gerade mit der Auslegung des Herrenberger Urteils herum. Vielleicht kann ich ja hier ein paar Tips bekommen, wie das für unseren Fall auszulegen ist:
Unser Chor hat eine eine Gruppierung, die sich "Minis" (4-6 Jahre) nennt. Der Unterricht findet 1x pro Woche für 45 Minuten über eine bei der Musikschule angestellten Musikpädagogin statt. Die Musikpädagogin ist hauptberuflich Lehrerin und hat sonst keinen anderen Job bei der Musikschule. Sie ist nur für unsere Minis da. Die Anstellung kommt daher, dass es eine Kooperation zwischen der Stadt(=Musikschule) und dem Chor gibt. Dies macht sie bereits seit 15 Jahren!
Nun sollen ihre 45 Minuten in einen Festvertrag umgewandelt werden, was sie aus verschiedenen Gründen nicht möchte.

Für uns stellt sich nun die Frage, wie es mit den Minis weitergeht. Hier mal ein paar Randbedingungen zu ihrer Tätigkeit:
- weder die Unterrichtsräume, noch das Klavier stellt die Musikschule zur Verfügung. Sie unterrichtet in kirchlichen Räumen.
- Sie kann selber Kinder aquirieren oder die Aquirierung läuft über den Chor. Die Musikschule hat das Angebot auf ihrem Flyer, darüber kommen aber nur sehr selten Kinder zu uns.
- das Gehalt ist selbstverständlich das, was die MS an Stundenaufwand zahlt. Ich muss aber nochmal schauen, ob sie pro angemeldetes Kind oder pauschal pro "Kursstunde" bezahlt wird. Frage: wenn sie ihr Gehalt selber festlegen würde und die MS akzeptiert das, spricht das dann für einen Werksvertrag (auf den müsste es nämlich rauslaufen). Kann der Stundenaufwand als Pauschale festgelegt werden oder müsste das pro Kind erfolgen? Jeweils eigene Verträge mit den Eltern soll es nicht geben.
- sie kann ihre Unterrichtszeit/ ihren Unterrichtstag prinzipiell frei wählen. Ist aber seit 15 Jahren unverändert und sie hat auch nicht vor etwas zu ändern
- es gibt keinen Lehrplan und ihr Notenmaterial o.ä. bringt sie auch selber mit
- sie hat ausser dem Unterricht keine Verpflichtung zu Auftritten/ Vorsingen/ Sitzungen
- falls der Unterricht ausfällt, informiert sie ihre Schüler selber

Eigentlich spricht doch alles, ausser der Bezahlung für eine selbständige Tätigkeit? Ist das lösbar? Wahrscheinlich habe ich noch ein paar Punkte vergessen, bitte schreibt es mir!

Prinzipiell besteht auch die Möglichkeit die Musikpädagogin über den Chor anzustellen. Hier hätten wir allerdings die gleichen Probleme, ausser dass wir nicht so oft und regelmäßig wie die Stadt geprüft werden :) Aber darauf soll es ja nicht rauslaufen, sondern darauf, wie wir die Minis erhalten können, sodass es rechtlich einwandfrei ist. Ein Minijob kommt übrigens auch nicht infrage.

Ich freue mich auf eure Antworten.
Grüße, W@nda
 
spricht das dann für einen Werksvertrag (auf den müsste es nämlich rauslaufen)
Ich sehe hier überhaupt keine Möglichkeit für einen Werksvertrag. Welches Werk sollte denn da geschaffen werden?

Der Unterricht findet 1x pro Woche für 45 Minuten über eine bei der Musikschule angestellten Musikpädagogin statt.
Wie ist sie denn angestellt?
das Gehalt ist selbstverständlich das, was die MS an Stundenaufwand zahlt. ... bei der Musikschule angestellten Musikpädagogin
Gehalt ... angestellt ... klingt für mich unlogisch. Kriegt sie denn pro Monat einen festen Betrag? Was hat sie für einen Vertrag?

Nun sollen ihre 45 Minuten in einen Festvertrag umgewandelt werden
Ob fest (unbefristet) oder nicht ist eigentlich nicht der zentrale Punkt. Es geht um die Sozialbeiträge, sprich Arbeitsvertrag vs Freiberuflich.
Ich wüsste nicht, was ein unbefristeter Arbeitsvertrag für Nachteile hat. Sie macht das seit 15 Jahren so und kann jederzeit kündigen. Ihrem AG muss sie wahrscheinlich die Nebentätigkeit melden, aber nicht, ob das ein befristeter oder unbefristeter Vertrag ist, bzw wäre eine Falschmitteilung hier nicht schädlich.

Schau bitte nochmal, ob Du die Begriffe wirklich richtig verwendet hast. Vielleicht verstehe ich aber auch was falsch.

Eigentlich spricht doch alles, ausser der Bezahlung für eine selbständige Tätigkeit? Ist das lösbar?

Sehe ich grundsätzlich auch so. Das muss aber nichts heißen. ;) Außer siehe oben - wenn sie schon 15 Jahre einen Arbeitsvertrag hat, wäre mir nicht plausibel, warum sie jetzt auf freiberuflich wechseln sollte. Das müsste dann schon gut begründet und dokumentiert sein.

Am besten seht Euch die Kriterien in dem Urteil nochmal an und schreibt zu jedem Punkt etwas in Euren Vertrag.
Es kann zB auch nicht schaden, die "harten Verhandlungen" über die Bezahlung zu dokumentieren und diese Verhandlungen immer mal wieder zu wiederholen.

Die sichere Variante führt wohl nur übers Amt ... Feststellungsklage ... bisschen albern in dem Fall.

Zur Not geht das bei ihr vielleicht über eine Übungsleiterpauschale steuerfrei. Das wäre bei dem Umfang plausibel, und die Musikschule kann das durchaus vermitteln. Aber da kenne ich mich nicht mit den Kriterien aus.
 
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Zur Not geht das bei ihr vielleicht über eine Übungsleiterpauschale steuerfrei.
Das wäre im Zweifel auch mein Rat gewesen.

@W@nda, erst einmal noch Willkommen hier im Forum!
Zum Thema "Übungsleiterpauschale" finden sich reichlich Infos im Internet, bitte suche mal selber, da muss man sich einfach etwas einlesen.
Wenn die Chorleiterin ansonsten als Lehrerin tätig ist, fällt die 1 Unterrichtsstunde (Chorprobe) pro (Schul-)Woche an der Musikschule definitiv unter "geringfügige Nebentätigkeit" (die gleichwohl dem Hauptarbeitgeber gegenüber angezeigt werden muss - ist aber nur der Form halber). Ich würde mich sehr wundern, wenn das "Herrenberg-Urteil" auf sie mit dieser 1 Stunde Anwendung finden würde. Denn selbst wenn einige Kriterien dieses Jobs den Sachverhalt einer Scheinselbständigkeit erfüllen würden (was ich hier im Übrigen verneinen würde), liegen ihre Einkünfte mit Sicherheit noch deutlich unter der Grenze für Minijobber, die derzeit bei 538,- € pro Monat liegen. Bis dahin gilt generell die Befreiung von Sozialabgaben.

P.S.
@W@nda, du meinst mit "Werksvertrag" sicher einen gesonderten Vertrag, der sich weder an den Tarifvertrag noch an den Bedingungen ausrichtet wie sie im "Herrenberg-Urteil" genannt sind? Wobei der Begriff in diesem Kontext eher ungebräuchlich ist und etwas verwirrend. Werksverträge finden sich gelegentlich bei Konzernen, wenn z.B. Betriebsteile ausgegliedert werden. Damit soll meistens der Tarifvertrag umgangen werden, wobei es aber sowohl eine Besser- als auch eine Schlechterstellung geben kann. Meistens wird aus Gründen der Kostensenkung eine Schlechterstellung der Arbeitnehmer angestrebt.

Edit: Ursprünglichen Absatz rekonstruiert. Löschung wegen vorübergehender Verwirrung da es sowohl den "Werksvertrag" als auch den "Werkvertrag" (ohne "s") gibt. Letzterer findet sich in der Kunst z.B. wenn ein Komponist beauftragt wird, eine Oper zu schreiben.
 
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Allgemein wird unter "Werksvertrag" ein Arbeitsvertrag verstanden, der vom eigentlich zu geltenden Tarifvertrag abgekoppelt ist.
Das kommt mir missverständlich vor. Ich vermute, sie meint sicher einen Werkvertrag (ohne s). Das ist aber kein Arbeitsvertrag.

Der Werkvertrag ist auf Erstellung eines konkreten "Werks" ausgerichtet. Es ist ein bestimmter konkreter Erfolg geschuldet, s. BGB 631. "Werk" meint also hier eine Sache, die hergestellt / instandgesetzt wird. Ginge also fürs Unterrichten nicht.

EDIT: Muss mich korrigieren, es gibt doch einen "Werksvertrag" als umgangssprachlichen Begriff, das kannte ich noch nicht. Laut dem Artikel
wäre das eine Arbeitnehmerüberlassung. Da muss ich passen ;)
 
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@opa_albin, oops, da habe ich in die falsche Richtung gedacht. Danke für die Korrektur. Den Absatz dazu habe ich jetzt gelöscht, war Unsinn.
 
Nee, weiß ich nicht - ich habe doch gerade meinen Beitrag editiert, um auf Deinen Absatz über den Werksvertrag einzugehen ;)
 
... dann will ich meine Korrektur noch mal korrigieren ... so etwas blödes aber auch ... hätte ich einfach noch etwas warten sollen ... war jetzt auch einen Moment lang verwirrt ... :bang:
 
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Am besten warten wir, bis Wanda sich meldet ...
 
Auch wenn sie sich nicht mehr meldet, würde ich mal behaupten dass es schwer wird.

Nach meinen Erkenntnissen mittlerweile ist schon ein Ausschlusskriterium für eine freiberufliche Tätigkeit, wenn Schülerverträge und -Gebühren nicht direkt über die Lehrkraft, sondern über die Musikschule laufen.
Da ist alles weitere dann fast schon egal.

Ich bleibe dabei: Im Kerngedanken gut gemeint, in der Lebensrealität vieler Lehrkräfte und Musikschulbetreibenden ziemlich schwierig bis existenzgefährdend.
 
Ja, so ist es wohl. Der Werksvertrag kann ein Dienstvertrag sein, aber auch anderes. Ich kenne es nur, wie es in dem verlinkten Artikel steht

"Es kann eine mehr oder weniger selbstständige freie Mitarbeit sein, ein Projektvertrag, eine zeitlich begrenzte Beschäftigung oder ein Dienstvertrag im herkömmlichen Sinn ohne konkreten Projektbezug, der allen gesetzlichen Regelungen eines “normalen” Arbeitsvertrages unterliegt – inklusive Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall und Sozialversicherungspflicht."

Die Bezeichnung "Werksvertrag" (mit s) ist aber eben keine offizielle, von daher schwammig.

Die gute Wanda hat hier genau einen Beitrag abgesetzt und das war's. Ob sie nun Werkvertrag, Werksvertrag oder freie Mitarbeit meinte ... Glaskugel.

Für ihren Zweck dürfte die ÜL-Pauschale der heißeste Tip sein.
 
Wobei die Übungsleiterpauschale ja keine Beschäftigungsart darstellt sondern nur einen Steuerfreibetrag für bestimmte Tätigkeiten bietet.

Ich kenne das hauptsächlich von Honorartätigkeiten.
 
Ja, das müsste doch auf den Problemfall von Wanda zutreffen, oder denkst Du, dass das in diesem Fall nicht geht?
Hat das Auswirkungen auf die Vertragsgestaltung? Es ging ja drum, dass die Kollegin nicht "fest" angestellt sein möchte (wobei ich nicht verstanden habe, was das für Nachteile hätte).
 
Super, danke. In dem Dokument sind eigentlich alle Fragen beantwortet.
 
Gerne :)

Aber jein - geklärt ist noch nicht alles, nämlich vor allem für die kleinen und privaten Schulen.

Konsens dürfte mittlerweile sein, dass eine große Musikschule mit fächerübergreifendem Unterrichtsangebot, für das die Lehrkräfte untereinander kommunizieren und planen müssen, wo es Vorspiele, Lehrerkonferenzen und einen Lehrplan gibt, der ggf Schüler:innen auf Wettbewerbe vorbereitet, ihre Lehrkräfte anstellen muss. Das ist nur folgerichtig und wird dem wichtigen Job auch gerecht. Gleichzeitig profitiert die Musikschule, weil sie ihre Leute auch besser und vor allem rechtssicher einbinden kann.
Für hauptberufliche Musiklehrkräfte ist das natürlich prima.

Und rein rechtlich ist die Sache damit klar, da einfach die meisten Indizien für ein abhängiges Geschäftsverhältnis sprechen.

Offen ist aber nach wie vor die Finanzierung. Denn die Mehrkosten von 30-50% kann eben nicht jede Kommune stemmen. Freie Träger erst recht nicht.
Hier ist die Frage: spart man am Ende wieder beim Gehalt, hebt man die Gebühren massiv an oder entlässt man eben Personal?
Oder - worst case - ist ein Weiterbetrieb überhaupt möglich?
Die letzten Wochen über lagen die News, die ich war genommen habe etwa 50:50 zwischen „Wechsel zu Festanstellung“ und „Betrieb schließt/Lehrkräfte müssen gehen“.
Ob jeweils noch Kündigungen zugunsten der dann fest Angestellten erfolgen oder die Gebühren erhöht werden, weiß ich nicht.

Offen ist außerdem, wie kleine, unabhängige Einrichtungen bewertet werden, in denen Lehrkräfte weitestgehend unabhängig arbeiten und wenn eben für die Lehrkräfte eine Festanstellung nicht in Frage kommt.

Denn hier fehlt meiner Meinung nach eine transparente Auslegung und Gewichtung einzelner Merkmale der Beschäftigung und vor allem eine Lösung für die Leute, die nicht fest angestellt werden wollen, aber Unterricht trotzdem an einer Musikschule geben wollen.

Da aber immer im Einzelfall entschieden wird und die deutsche Rentenversicherung auch nicht sagt, welche Punkte man konkret ändern müsste damit die Gewichtung zugunsten einer Honorartätigkeit kippt, fischt man hier als Betreiber leider im Dunkeln.
Vor dem Hintergrund, dass man schlimmstenfalls Nachzahlungen am Hals hat, ist das natürlich nicht so prall.

Zumal eine Festanstellung für kleinere Einrichtungen mit vielleicht einer Hand voll Lehrer:innen oft nicht drin ist.

Eigentlich muss hier die Regierung ran und zügist ein Finanzpaket schnüren um die Finanzierung der breiten und diversen musikschullandschaft zu sichern. Aber so richtig glaube ich nicht dran. Vermutlich muss erst die Hälfte der Schulen dicht machen oder Unterricht für die Mittelschicht nicht mehr zu bezahlen, bis da mal jemand im Bildungsministerium nachfragt wo das Problem liegt. Und selbst dann wär’s vermutlich wieder von Bundesland zu Bundesland verschieden.
 
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Die Sache mit den Honorarkräfte ist so eine Sache die zwei Seiten hat. Auf der einen Seite bietet es Einrichtungen und der Person gewisse Vorteile, auf der anderen Seite ist es in der Praxis primär ein Mittel des Auftraggeber um günstig an Personal zu kommen. Da läuft es praktisch oft so wie aus dem Logistik Gewerbe bekannt, dass jemand selbständig sein muss um den Mindestlohn zu umgehen.

Ob ein generelles Verbot jetzt ein Vorteil oder Nachteil ist, darüber kann man wohl streiten. Meiner Meinung nach wären sinnvolle Rahmenbedingungen die gesetzlich festgelegt werden sinnvoller. Also dass Honorarkräfte nicht nur für einen Auftraggeber arbeiten dürfen, sondern mehrere Auftraggeber haben müssen. Wenn jemand nur bei einem tätig ist, dann liegt nämlich der Verdacht nahe, dass das etwas faul ist.

Konkretes Beispiel wie es nicht sein darf: Ein Bildungsträger vor Ort beschäftigt seine Ausbilder auf Honorarbasis, dieses Honorar ist unter dem Mindestlohn, obwohl diese Kräfte 40 Stunden die Woche dort tätig sind. Dazu haben diese keinen Kündigungsschutz, kein Krankengeld, keine Bonuszahlungen (Weihnachtsgeld, Inflationsausgleich, etc.). Gleichzeitig kann eine solche Person überhaupt keine weiteren Einnahmen generieren, weil es bei einer 40 Stunden Woche keine weiteren Möglichkeiten mehr gibt. So etwas stinkt nach Ausbeutung.

Konkretes Beispiel wie es sein sollte: In Einrichtungen hier vor Ort ist eine Musiktherapeutin unterwegs, die neben ihrer Praxis regelmäßig in Bildungseinrichtungen tätig ist. Dies ist flexibel auf Honorarbasis und ermöglicht den kleinen Einrichtungen so etwas anzubieten, was ohne die flexible Honorarkraft dauerhaft nicht finanzierbar wäre. Die Honorarkraft ist aber nicht auf einen Auftraggeber angewiesen und hat keine Abhängigkeit, da ihr Lebensunterhalt durch die Praxis und andere Auftraggeber bereits gesichert ist.

Die Grenze zwischen Sinnhaftigkeit und Ausbeutung ist hier eben sehr fließend und schwer zu kontrollieren.
 
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Also dass Honorarkräfte nicht nur für einen Auftraggeber arbeiten dürfen, sondern mehrere Auftraggeber haben müssen. Wenn jemand nur bei einem tätig ist, dann liegt nämlich der Verdacht nahe, dass das etwas faul ist.
Gibt es an der Stelle keine gesetzlichen Regelungen, um eine Scheinselbstständigkeit zu verhindern, wie bei der Arbeitnehmerüberlassung?
 
Gibt es an der Stelle keine gesetzlichen Regelungen, um eine Scheinselbstständigkeit zu verhindern, wie bei der Arbeitnehmerüberlassung?
Wird es bestimmt geben, da eine Scheinselbständigkeit ja ohnehin verboten ist. Es wird aber wie bei allem Schlupflöcher geben und vermutlich wird man es nur schwer kontrollieren können. Zumal es ja gerade bei der Existenzgründung oder bei großen Aufträgen durchaus mal normal sein kann, wenn man nur Kapazitäten für einen Kunden hat. Ein Dachdecker mit drei Mitarbeiter kann ja keine zehn historische Gebäude gleichzeitig sanieren...
 

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