Das Herrenberg-Urteil und seine Folgen für die Musikschullandschaft (Das Ende der Honorarkräfte?)

  • Ersteller der dührssen
  • Erstellt am
Komisch, ich kann mir festangestellt Arbeitszeiten und Ort aussuchen (im Rahmen dessn was materiell an Räumlichkeiten vorhanden ist
ich bin nicht verpflichtet zu Zusatzveranstaltungen und wenn ich bei solchen mitmache kriege ich genau wie für Konferenzen auch nichts extra bezahlt.
Ah, also musst du die vorhandenen Räumlichkeiten nutzen. Aber dennoch: Glückwunsch. So viel Freiheiten haben nicht alle.
Zur kurzfristigen mehrwöchigen Tour: das kannst du als Honorarkraft auch höchstens einmal machen, weil danach schlicht Schüler kündigen! Zeig mir mal den der einfach wie er will mehrfach wochenlang und dann auch noch kurzfristig auf Tour gehen kann und nach einem Jahr noch alle Schüler hat.
Ja hallo, hier. Ich. Wenn man das gut kommuniziert und eben nicht die Schüler nehmen muss, die da direkt rumzicken, ist das auch kein Problem!
Ich kenne das so, dass die ersten Eltern schon nach Kündigung fragen wenn man mal 3 krank ist.
Joa, wenn man sich die Schüler nicht selber aussuchen kann, hat man entsprechend halt auch diese Sorte dabei.

Und von was für einem „Urlaub bewilligen“ redest du??? Wo gibt es außerhalb von Schulferien Urlaub?
„Urlaub“ nehme ich mir freiberuflich dann wenn ich ihn brauche.

Ok, Private machen das anders.
Aaaaha!

Leute die soviel giggen, dass sich das nicht mit einer Teilzeit festangestellt an der Musikschule verbinden lässt machen den Unterricht nur nebenberuflich.
Und deswegen sollen sie ihren Job jetzt so nicht mehr machen dürfen?
Du hast überhaupt nicht gelesen was hier über die letzten Seiten diskutiert
Wurde, oder? Ich vertrete ganz klar die Meinung dass Vollzeitlehrkräften auch entsprechende Festanstellung mit ausreichender Vergütung zusteht.

Und dafür sollen diejenigen die das hauptberuflich machen leiden und den Druck auf Gehälter und Arbeitsbedingungen akzeptieren der vom Honorarunwesen ausgeht?
Das hat niemand gefordert, bitte leg mir nicht Worte in den Mund die ich so nie gesagt habe.

Übrigens ist das nicht so dass niemand Gigs hätte oder nur ausgesprochen wenige in meinem Kollegium. Es ist auch niemand in Vollzeit an der Schule. Komisch, dass sich Festanstellung bei uns vereinbaren lässt mit Gigs.
Gar nicht komisch, wir haben ja anfangs festgestellt dass ihr glücklicherweise einen sehr frei gestalteten Vertrag habt und ich gönne euch das!

Seien wir mal ehrlich, idR scheitert es nicht an irgendwelchen ominösen „Skills“ sondern an fehlendem Kapital.
Also ich organisiere und plane gerne, kann mich gut vermarkten und bin fit in Social Media. Aber ich verstehe jeden der sich damit nicht rumschlagen und einfach unkompliziert unterrichten will.

Und weil A die finanziellen Mittel hat und B nicht, soll A den B weiter ausbeuten dürfen per Honorjob.
„Ausbeuten“ ist subjektiv und ist vermutlich eine Frage der Perspektive.

ich dachte wir führen hier eine ernsthafte Diskussion
Ich glaube nicht, dass du Interesse an einer ernsthaften Diskussion hast; sonst würdest du andere nicht als „Honorarknecht“ herabwürdigen und darüber hinaus noch der Steuerhinterziehung bezichtigen.

Sorry, aber mir ist für sowas wirklich meine Zeit zu schade.

Dir alles gute.
Beitrag automatisch zusammengefügt:

... ist jetzt eine Nebenbaustelle, aber die "zuviel" gezahlten Steuern in der StKlasse 6 bekomme ich ja afaik beim Ausgleich zurück und kann auch angefallene Werbungskosten und Sonderausgaben in Anrechnung bringen (nur eben die Pauschalen nicht, die bekommt man ja für den ersten Job, auch wenn da keine oder nur sehr geringe Werbungskosten anfallen sollten). - Ok, man hat Inflationsverluste (Zinsen auf die Rückzahlung) und wartet eben ein Jahr, aber das Geld ist ja nicht wirklich "ganz weg".
Absolut richtig. Aber bei 2-3 Stellen an verschiedenen Musikschulen bleibt halt erstmal nicht viel übrig und man braucht wohl einen dicken Puffer um so über die Runden zu kommen und muss umso mehr aufs ersparte achten. Sicher nicht unmöglich, aber irgendwie halt auch ziemlich umständlich.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 2 Benutzer
Nicht böse gemeint, aber das zu verallgemeinern zeugt nicht gerade von Lebenserfahrung.
Meine Lebenserfahrung ist die, dass ich bevor ich die sozialversicherungspflichtige Stelle bekommen habe woanders auf Honorarbasis gearbeitet habe und mit Hartz IV aufstocken musste weil ich auf keinen grünen Zweig gekommen bin.
Ich sitze ganz bestimmt nicht auf einem hohen Ross. Ich verstehe nur nicht wieso nicht gesehen wird, dass prekäre Honorarverhältnisse nicht-prekäre Stellen verdrängen! Und nur weil es welche gibt die einen Nebenbei-Honorarjob für sich ok finden und gerne haben wollen heißt das doch nicht, dass es keine Ausbeutung ist. Das ist doch nicht davon abhängig ob die Honorarkraft das gut oder schlecht findet.
Beitrag automatisch zusammengefügt:

Ja hallo, hier. Ich. Wenn man das gut kommuniziert und eben nicht die Schüler nehmen muss, die da direkt rumzicken, ist das auch kein Problem!

Joa, wenn man sich die Schüler nicht selber aussuchen kann, hat man entsprechend halt auch diese Sorte dabei.
Was hast du für Schüler(-Eltern)? Wenn ich mir die aussuchen würde danach ob die bei sowas rumzicken hätte ich auf einen Schlag 80% weniger Schüler und könnte einpacken. Die schreibt mir nicht die Leitung vor sondern „der Markt“.
Beitrag automatisch zusammengefügt:

Ich glaube nicht, dass du Interesse an einer ernsthaften Diskussion hast; sonst würdest du andere nicht als „Honorarknecht“ herabwürdigen und darüber hinaus noch der Steuerhinterziehung bezichtigen.
Der Begriff „Honorarknecht“ würdigt niemanden herab sondern verweist auf die Ausbeutung. Und jemanden der Steuerhinterziehung bezichtigt habe ich auch nicht! Du verdrehst meine Worte.
Beitrag automatisch zusammengefügt:

„Ausbeuten“ ist subjektiv und ist vermutlich eine Frage der Perspektive.
Ausbeutung ist ein ökonomischer Begriff und beschreibt die Aneignung fremder Arbeit in Form des Mehrwerts. Da ist nichts subjektives daran.
 
Zuletzt bearbeitet:
Man könnte anstatt dass der A mit seinem Kapital den Raum zur Verfügung stellt und B ein Honorar fürs unterrichten zahlt auch mit genossenschaftsartigen Ansatz kooperativ zusammenarbeiten.
Beitrag automatisch zusammengefügt:

Da kann man dann auch Arbeitsteilung betreiben wenn der eine organisieren und social media machen will und der andere nicht.
Beitrag automatisch zusammengefügt:

Persönlich finde ich auch, dass eine Festanstellung sehr viele Vorteile bietet. Aber es gibt eben auch einen Personenkreis, wo das nicht passt. Und die Auswirkungen des Urteils sind eben heftig - und die einzige "Lösung" scheint Dir ja auch nur zu sein, dass der Staat die Mehrkosten übernehmen müsste.
Ich halte das tatsächlich für die einzige vernünftige Lösung, dass der Staat das (wieder in großem Umfang) übernimmt. Es gibt Bereiche die eignen sich mMn nicht für Privatisierung: Gesundheitsversorgung, Sicherheit, Bildung (auch musikalische und künstlerische), etc weil dann immer irgendwer „bluten“ muss.
Beitrag automatisch zusammengefügt:

Ich sehe, dass statt des Weihnachtssterns eine politisch grundsätzliche Auseinandersetzung den Diskussionshimmel zu überstrahlen droht. Drum machet euch (gedanklich) auf zum kleinen Ort Herrenberg und der mäßig guten Nachricht, die von ihm ausgeht, auf dass die Heerscharen der Moderatoren uns das Licht hier nicht ausknipsen.
Ok ich habe es vernommen.
Ich ziehe mich jetzt hier zurück.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es geht in dieser Diskussion tatsächlich nur um Folgen des Urteils für Beschäftigungsverhältnisse.
Der hier beobachtbare Verlauf berührt unseren "Ausschluss politischer Diskussionen".
Das ist verständlich und im Prinizip legitim, aber im Board gerade als fortgesetzter Austausch nicht oder bei gleichlautendem Wunsch der Beteiligten nur per PN möglich.

Claus, für die Moderation
 
Es gilt seit Jahren ein nach ausreichend schlechten Erfahrungen beschlossenes Verbot von allgemein politischen Erörterungen im Board.
Die Verzahnung dieses Themas mit der (Bildungs-)Politik ist der Moderation bewusst, muss sich hier aber in engen Grenzen halten.

Bitte prüft jeden weiteren Beitrag vor dem Antworten doch selbst und kritisch, ob er tatsächlich konkrete, absehbare oder befürchtete Urteilsfolgen in Verbindung mit Musikunterricht und der Tätigkeit an Musikschulen behandelt.
Nur das gehört in diesen Thread, alles andere bitte nicht.
Ok, das habe ich erst jetzt gesehen und war mir so nicht bewusst. Ist auch schwierig bei dem Thema und ich muss zugeben dass es mein Gemüt erhitzt weil ich früher sehr negativ von prekärem Honorarjob betroffen war. Sorry.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 1 Benutzer
Absolut richtig. Aber bei 2-3 Stellen an verschiedenen Musikschulen bleibt halt erstmal nicht viel übrig und man braucht wohl einen dicken Puffer um so über die Runden zu kommen und muss umso mehr aufs ersparte achten. Sicher nicht unmöglich, aber irgendwie halt auch ziemlich umständlich.
Ja, auf jeden Fall keine gute Situation. Zumal die Kenntnis um diese Dinge nicht gerade zu den Kernkompetenzen einer Musikausbildung zählen sollten, sie aber auf Grund der realen Bedingungen leider doch sein muss. Tatsächlich sind Kenntnisse über KSK, Buchhaltung, Steuern, Vermarktungsprinzipien etc. für die "Durchführbarkeit" eines solchen Lebens leider oft essentiell.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 2 Benutzer
wieso nicht gesehen wird, dass prekäre Honorarverhältnisse nicht-prekäre Stellen verdrängen!
Weil ein Honorarverhältnis nicht per se prekär ist.
Wieviel gezahlt wird und ob die Bedingungen dem Vertragspartner passen, das setzt Du als negativ voraus.
--
Was die konkreten Folgen angeht, scheinen sich ja inzwischen die meisten Schulen darauf eingestellt zu haben.
Gibt es Eurerseits noch praktische Erfahrungen, wie die Musikschulen nun reagiert haben? Gibt es deutlich weniger Lehrkräfte, und wie schaffen sie es trotzdem, den Unterricht aufrechtzuerhalten?

Und wisst Ihr, ob es noch Initiativen zB vom Bund der Musikschulen Richtung Berlin gibt, den freiberuflichen Status doch noch irgendwie zu ermöglichen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Es gibt News. Der Bundestag hat die letzte Möglichkeit vor der Wahl genutzt, und glücklicherweise auf den letzten Drücker noch eine Übergangsfrist bis 1.1.27 beschlossen.

Diese sieht im Falle der Feststellung der Beschäftigung eines Scheinselbständigen keine Nachzahlung von Sozialbeiträgen vor. Rückwirkend bis Mitte 2023.

Das dürfte gerade kleine und private Musikschulen entlasten, die bis hierhin in ihrer Existenz bedroht waren.

Nun hat man nach der Wahl im Februar hoffentlich genug Zeit, einen klaren Positiv-Kriterienkatalog zu erarbeiten der auch weiterhin die freiberufliche Tätigkeit an Musikschulen ermöglicht.

Dieses duale System ist vom BMAS wohl durchaus angestrebt. Was natürlich im umkehrschluss nicht heißt, dass das jetzt ein Freifahrtschein für Musikschulen ist. Die Bedingungen an eine freiberufliche Tätigkeit dürften sicher auch in Zukunft an das Herrenberg-Urteil angelehnt sein und ich glaube nicht, dass gerade öffentliche Schulen ohne flächendeckende Anstellungen aus der Nummer rauskommen.

Ich hoffe aber auf eine Differenzierung, die kleine Einrichtungen mit weitaus freieren Verträgen berücksichtigt.

Und ich hoffe, dass die Kommunen bis dahin Klarheit haben ob sie ihre Musikschule eben finanziell stärker unterstützen muss und das auch im Haushalt einplanen kann - bestenfalls gibt es bis dahin ja sogar Förderungen über den Bund und die Länder.

Schauen wir Mal. Aus meiner Sicht bis hierhin schon mal ein gutes Signal, auch wenn es für die Lehrkräfte, die gerne umgehend angestellt werden möchten, noch eine kleine Hängepartie bedeutet.

 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 4 Benutzer
Vom Deutschen Tonkünstlerverband gibt es weitere Infos:




In Sachen Übergangsregelung (zum Herrenbergurteil) steht nun noch die Verkündung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt aus. Die Übergangsregelung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Sobald die Verkündigung erfolgt ist - das wird zeitnah sein - benachrichtigen wir Sie.

Es treten bereits Fälle auf, in denen Anträge auf Feststellung der Versicherungspflicht von Künstlerinnen und Künstlern (Mitgliedschaft in der KSK) bei der KSK abgelehnt werden, auf Grund ihrer Tätigkeit an Musikschulen. Begründet wird die Ablehnung mit der Eingliederung in den Betrieb, ähnlich, wie es die DRV auch in den Statusfeststellungsverfahren gemacht hat.

Spätestens mit Inkrafttreten der Übergangsregelung sollte diese Argumentation der KSK hinfällig werden, da bis zum 31.12.2026 die vereinfachten Grundsätze für rechtssichere Tätigkeiten im Auftrag Dritter gelten. Unserer Auffassung nach folgt daraus wiederum die Pflicht der KSK, selbstständige künstlerisch tätige Lehrkräfte aufzunehmen.

Gegen einen Ablehnungsbescheid der KSK sollen die betroffenen Mitglieder unbedingt Widerspruch einlegen. Im Schreiben muss deutlich werden, dass beide Vertragspartner - Lehrkraft und Musikschule - von selbstständiger Tätigkeit ausgehen.

Musterformulierungen stellen wir Ihnen zur Verfügung, sobald die Übergangsregelung rechtskräftig ist.


Aus dem Ministerium (BMAS) heißt es dazu:

„Zu Ihrer die Künstlersozialkasse betreffenden Frage kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Sofern die Voraussetzungen des § 127 Absatz 1 bzw. Absatz 2 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) erfüllt sind und eine künstlerische/publizistische Lehrtätigkeit gemäß § 2 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) vorliegt, wird die Künstlersozialkasse § 127 SGB IV ab Inkrafttreten anwenden und somit die Versicherungspflicht nach dem KSVG für diese Lehrtätigkeiten ab Inkrafttreten des § 127 SGB IV bis zum 31.12.2026 feststellen. Dies setzt natürlich voraus, dass auch die übrigen Versicherungsvoraussetzungen nach dem KSVG (z.B. Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze, keine andere selbständige wirtschaftliche Haupttätigkeit o. ähnliche Ausschlussgründe nach §§ 4, 5 KSVG) im Einzelfall vorliegen.“

Wir werden dazu und auch hinsichtlich der Begrenzung bis 31.12.2026 möglichst zeitnah Gespräche mit der KSK führen.





Viele Grüße,
McCoy
 
  • Interessant
  • Gefällt mir
Reaktionen: 2 Benutzer
Folgende Seiten habe ich noch gefunden, die ich ein wenig hilfreich fand:

 

Unser weiteres Online-Angebot:
Bassic.de · Deejayforum.de · Sequencer.de · Clavio.de · Guitarworld.de · Recording.de

Musiker-Board Logo
Zurück
Oben