Das Herrenberg-Urteil und seine Folgen für die Musikschullandschaft (Das Ende der Honorarkräfte?)

  • Ersteller der dührssen
  • Erstellt am
ildung ist Ländersache - Musikschule in der Regel Kommune.
Daran etwas ändern zu wollen, ist ein relativ großes Vorhaben.
Kommunen habe ich in dem Fall genau so unter "Staat"(liche Struktur) gezählt wie Länder. Das Problem sehe ich in dem Fall gar nicht so sehr darin, wer verantwortlich ist, sondern wie er es organisiert.

Die KSK trägt den Arbeitgeberanteil - das würde ich eher als eine sehr positive Sache bewerten.

Aus Sicht des in Armut existierenden Künstlers mag das so aussehen. Aus Sicht des Staates unterstelle ich den Vorsatz, künstlerische Leistungen zu den o.g. Honorarsätzen einkaufen zu wollen, die man sich mit KSK schönreden kann.
Allgemeinpolitische Eröterungen entfernt
 
Grund: Mod-Edit
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
  • Gefällt mir
Reaktionen: 1 Benutzer
Allgemeinpolitische Erörterungen entfernt

Wichtig wäre, und genau das zeigt die Situation, ein einheitliches Musikschulgesetz, vor dem eine öffentliche Musikschule für Kommunen (ggf. ab einem gewissen Haushaltsumfang oder einer Einwohnefzahl) verpflichtend im Bildungsangebot vorgegeben ist.
Und in diesen Musikschulen müssen entsprechend qualifizierte Lehrkräfte angestellt werden.

Der Bund müsste sich verpflichten, entstehende Mehrkosten mitzutragen. Teilt man die nicht durch Gebühren gedeckten Mehrkosten zwischen Bund, Kommune und Eltern auf, könnte das funktionieren ohne Riesen Löcher im Haushalt zu reißen.

Das werden bundesweit mit Sicherheit nicht mehr als 1-2 Milliarden sein, eher weniger.

Wenn man bedenkt, dass allein das Land Hessen die A5 mal eben für 1,2 Milliarden auf einem kurzen Streckenabschnitt ausbauen will, zeigt das aber auch ganz gut - und da bin ich bei dir - die Prioritäten in diesem Land.
 
Grund: Mod-Edit
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
  • Gefällt mir
Reaktionen: 1 Benutzer
Es gilt seit Jahren ein nach ausreichend schlechten Erfahrungen beschlossenes Verbot von allgemein politischen Erörterungen im Board.
Die Verzahnung dieses Themas mit der (Bildungs-)Politik ist der Moderation bewusst, muss sich hier aber in engen Grenzen halten.

Bitte prüft jeden weiteren Beitrag vor dem Antworten doch selbst und kritisch, ob er tatsächlich konkrete, absehbare oder befürchtete Urteilsfolgen in Verbindung mit Musikunterricht und der Tätigkeit an Musikschulen behandelt.
Nur das gehört in diesen Thread, alles andere bitte nicht.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 3 Benutzer
Aus Sicht des Staates unterstelle ich den Vorsatz, künstlerische Leistungen zu den o.g. Honorarsätzen einkaufen zu wollen, die man sich mit KSK schönreden kann.
Und genau solche Unterstellungen bringen nichts.
Du schimpfst schon wieder allgemein auf "den Staat", als wäre das jemand "da oben", der Dir persönlich schaden will.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: 2 Benutzer
Und genau solche Unterstellungen bringen nichts.
Du schimpfst schon wieder allgemein auf "den Staat", als wäre das jemand "da oben", der Dir persönlich schaden will.
Dahinter stand die Absicht, den unregelmäßigen Auftragslagen, schwankenden Honoraren und schlechter Absicherung ausgesetzten Kreativ-Freiberuflern eine gesetzlich garantierte Kranken- und Rentenversicherung anzubieten.
Also Renten- und Krankenversicherung aber nicht Sicherstellung eines ausreichenden Einkommens.
Auch das Herrenbergurteil zielt nur auf die Sozialversicherungspflicht.
 
Wozu soll der Wiki-Link zur KSK sein?

Also Renten- und Krankenversicherung aber nicht Sicherstellung eines ausreichenden Einkommens.
... und Du dachtest, dafür ist die KSK da und unterstellst deshalb "dem Staat" böse Absicht? :unsure:

Ich hab ja Verständnis dafür, dass Deine Frau an ihrer Musikschule über die Lage frustriert ist. Aber was die Ursachen angeht, da muss es doch irgendwie sachlich bleiben ...
Auch das Herrenbergurteil zielt nur auf die Sozialversicherungspflicht.
Ja, so verstehe ich das auch.
Ansonsten natürlich auch Arbeitsvertrag mit den entsprechenden Folgen wie Kündigungsschutz, Urlaubsanspruch usw.

Mal eine etwas andere Frage, könnte eine Musikschule auch "Saison"-Verträge machen, die die Ferien ausschließen?
Befristete Verträge sind ja nicht beliebig möglich, aber wie ist das, wenn Zeiten dazwischen sind, wo definitiv nichts für den Angestellten zu tun ist?
Bei Saisonkräften wie Gastro oder Erntehelfern ist das ja auch ähnlich gelagert (möchte ich natürlich inhaltlich nicht vergleichen).
 
Zuletzt bearbeitet:
Wichtig wäre, und genau das zeigt die Situation, ein einheitliches Musikschulgesetz, vor dem eine öffentliche Musikschule für Kommunen (ggf. ab einem gewissen Haushaltsumfang oder einer Einwohnefzahl) verpflichtend im Bildungsangebot vorgegeben ist.
Und in diesen Musikschulen müssen entsprechend qualifizierte Lehrkräfte angestellt werden.
@Claus Bin mir nicht sicher, wie weit ich darauf eingehen darf. Wenn nicht gewünscht, bitte löschen.

Musikschulen agieren ja schon auf einer gesetzlichen Grundlage.
An welche gesetzgeberische Ebene denkst du, wenn du von einem einheitlichen Musikschulgesetz sprichst?

... und Du dachtest, dafür ist die KSK da und unterstellst deshalb "dem Staat" böse Absicht? :unsure:
Du magst dich vielleicht erinnern, dass ich die KSK im Zusammenhang mit den Honorarsätzen der staatlichen Musikschulen erwähnt hatte. Das sieht eben aus meiner Sicht nach einer Kultivierung prekärer Arbeitsverhältnisse aus.

Seite 9 https://uni-sono.org/wp-content/uploads/2022/02/2019-12-18-DOV-Infobroschuere-Freischaffende.pdf
Beitrag automatisch zusammengefügt:

Ansonsten natürlich auch Arbeitsvertrag mit den entsprechenden Folgen wie Kündigungsschutz, Urlaubsanspruch usw.
Nein. Es ist zwar meistens üblich, dass sozialversicherungspflichtig Tätige angestellt werden, aber das BSG weist im Herrenbergurteil explizit darauf hin, dass es mit seiner Feststellung der Sozialversicherungsplficht der Lehrtätigkeit an Musikschulen keine Aussage über die Art des Beschäftigungsverhältnisses trifft.
 
Zuletzt bearbeitet:
Musikschulen agieren ja schon auf einer gesetzlichen Grundlage.
Welche genau meinst du? Musikschule ist auch nicht nicht gleich Musikschule. Das ist sehr verallgemeinert.
An welche gesetzgeberische Ebene denkst du, wenn du von einem einheitlichen Musikschulgesetz sprichst?
Du, ich bin Musiker und kein Jurist. Lies dich doch bitte einfach mal selber ein, in welchen Bundesländern es entsprechende Gesetze bereits gibt. Vermutlich müsste das näher definiert auf Landesebene laufen, grob vorgegeben durch eine bundesweites Gesetz.
 
Mal eine etwas andere Frage, könnte eine Musikschule auch "Saison"-Verträge machen, die die Ferien ausschließen?
  • Angestellte nach TvöD haben einen Teilzeit- oder Vollzeit-Beschäftigungsumfang über eine bestimmte Stundenzahl. Da in den Ferien oft kein Unterricht erteilt wird, wird während der Schulzeit entsprechend mehr gearbeitet. Das ist der sogenannte Ferienüberhang. Trotzdem finden in den Ferien auch Zusammenhangstätigkeiten statt. Ein vertragliches Ausschließen der Ferienzeiten für diese Zusammenhangstätigkeiten wäre ziemlich kontraproduktiv und vermutlich rechtlich nicht haltbar
  • wenn man Honorarkräften eine Vorgabe machen würde, dass sie in den Ferien nicht unterrichten dürfen, würde man ihnen eine Weisung geben. Wären sie weisungsgebunden, wären sie keine Honorarkräfte mehr. Deswegen darf ein Honorarvertrag die Ferien als Unterrichtszeit nicht ausschließen
Befristete Verträge sind ja nicht beliebig möglich, aber wie ist das, wenn Zeiten dazwischen sind, wo definitiv nichts für den Angestellten zu tun ist?
Dann würde der Vertrag dieses Angestellten über einen geringeren Teilzeitumfang abgeschlossen und eben nicht über 100%.
Bei Saisonkräften wie Gastro oder Erntehelfern ist das ja auch ähnlich gelagert (möchte ich natürlich inhaltlich nicht vergleichen).
Okay, aber Musikunterricht kann halt das ganze Jahr hindurch stattfinden. Die Verträge schränken das grundsätzlich nicht ein. Angestellte nach TvöD haben natürlich 30 Tage Urlaub, aber drumherum können sie zu Zusammenhangstätigkeiten oder auch Unterricht herangezogen werden. Gerade dafür gibt es ja Arbeitsverträge aller Art, damit Ferien, Freizeit und Arbeitszeit in ein klares, aber doch angemessen flexibles Verhältnis gesetzt werden.

Wenn man jetzt die Ferien aus dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst herausargumentieren will - viel Spaß mit den dann entstehenden Protesten…
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 1 Benutzer
Danke. Es war mir gar nicht bewusst, dass es über die aus Artikel 28 Abs. 2 des GG abgeleiteten freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben der Gemeinden o. Kreise noch individuelle Landesgesetze für Musikschulen gibt.
https://de.wikipedia.org/wiki/Kommunale_Aufgabenstruktur#Freiwillige_Selbstverwaltungsaufgaben
https://de.wikipedia.org/wiki/Artikel_28_des_Grundgesetzes_für_die_Bundesrepublik_Deutschland

Anlass der Landesgesetze ist wohl immer eine Landesförderung für Musikschulen gewesen. Sobald ein Land Fördermittel vergeben will, braucht es eine gesetzliche Grundlage, die im Minimum klärt, wer anspruchsberechtigt ist.

MV hat das im §133 seines Schulgesetzes geregelt.
https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/jlr-SchulGMV2010pP133
Abs. 3 sagt, dass Musikschulen und Kinder- und Jugenkunstschulen sowohl in kommunaler wie in freier Trägerschaft geführt werden können.

Wenn die Länder schon in der Vergangenheit nicht bange waren, sich eine individuelle Musikschulgesetzgebung zu geben, dann darf man wohl gespannt sein, ob das Herrenbergurteil in einem Land zu einer veränderten Musikschulgesetzgebung führt.
 
Wenn die Länder schon in der Vergangenheit nicht bange waren, sich eine individuelle Musikschulgesetzgebung zu geben, dann darf man wohl gespannt sein, ob das Herrenbergurteil in einem Land zu einer veränderten Musikschulgesetzgebung führt.
Darum geht es beim Herrenberg-Urteil gar nicht.
Es geht darum, dass Honorarverträge an Musikschulen künftig nur unter viel enger gesteckten Bedingungen überhaupt noch möglich sein werden, als bisher üblich. Es geht nicht um die Änderung von Musikschulgesetzen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 1 Benutzer
Ich fände es generell ganz nett und dem Thema zuträglich, wenn wir den Nebenkriegsschauplatz dann auch langsam mal schließen und wieder zum eigentlichen Thema zurückkehren - sobald es eben ein Update gibt.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 2 Benutzer
Darum geht es beim Herrenberg-Urteil gar nicht.
Es geht darum, dass Honorarverträge an Musikschulen künftig nur unter viel enger gesteckten Bedingungen überhaupt noch möglich sein werden, als bisher üblich. Es geht nicht um die Änderung von Musikschulgesetzen.

Schon klar.
Aber es ist absehbar, dass durch das Urteil der Finanzbedarf der Musikschulen steigt und deshalb nach stärkerer Landesbeteiligung gerufen wird und da wären wir dann bei den Landesmusikschulgesetzen.
 
Aber es ist absehbar, dass durch das Urteil der Finanzbedarf der Musikschulen steigt und deshalb nach stärkerer Landesbeteiligung gerufen wird und da wären wir dann bei den Landesmusikschulgesetzen.
Welche rechtliche Regelungen müssen denn dann geändert werden, wenn der Finanzbedarf von Musikschulen steigt?
In welchem Bundesland steht denn der Finanzbedarf von Musikschulen im jeweiligen Musikschulgesetz?
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 1 Benutzer
Mal wieder ein Zwischenstand:
Die eingesetzten Arbeitsgruppen hätten Anfang Oktober in einer zweiten Gesprächsrunde eine Lösung erarbeiten sollen, ich meine in Form eines Positiv-Katalogs, nach dem weiterhin Honorarkräfte an Musikschulen beschäftigt werden können.

Ergibt so rum ja irgendwie auch Sinn wenn man sagt, dass Bedingungen X, Y, Z erfüllt sein müssen damit man rechtlich sicher ist.
Stand jetzt ist es ja eher anders herum: man schickt den Vertrag hin, beschreibt den Arbeitsalltag und in einer Gegenüberstellung erfährt man dann, ohne Angabe einer Gewichtung der einzelnen Punkte, welche Tätigkeitsart im Auge des Prüfers überwiegt.
Was konkret geändert werden müsste um die finale Einschätzung abzuändern, wird nicht benannt.

Das ist so, als würde ich mein Auto zum TÜV bringen und der sagt dann „Nee sorry, können wir so nicht abnehmen. Lass am besten die Bremsen machen, neue Zündkerzen, Auspuffanlage, Reifen, Stoßdämpfer und vermutlich sind auch ein paar andere Sachen nicht in Ordnung. Mach am besten alles neu. Aber ob wir die Karre dann zulassen, sehen wir dann. Vielleicht klappt’s. Vielleicht auch nichts. Dann probierst du’s eben noch mal.“

Das ist, seien wir ehrlich, doch irgendwie auch kein praktikabler Vorgang. Für keine Seite. Das frisst am Ende des Tages nur unnötig Ressourcen und grade da wäre es meiner Meinung nach sinnvoll, nachzubessern.

Nun gut. Ist nicht geschehen. Die Arbeitsgruppen sind sich nicht einig geworden, man trifft sich nun also im Januar 2025 wieder. Fun fact am Rande, ich habe heute in einem Interview mit einem Musikschulleiter gelesen, bei der DRV-Führung wisse man nicht mal um die Existenz privater Musikschulen.

Was sowieso schon nervt, wird nun aber existenzbedrohend, denn die Deutsche Rentenversicherung hat seit Oktober wieder angefangen, Schulen zu prüfen. Das hatte man - eben damit man Zeit hat, eine Lösung zu finden - für ein paar Monate ausgesetzt.

Heißt also nun ganz konkret: Es gibt keine Vorlage, nach der man als Schulleitung rechtssicher Honorarkräfte beschäftigen kann, könnte aber dennoch schon geprüft werden und landet damit am Ende wie derzeit alle, von denen ich es mitbekomme, in der Pflicht, die Lehrkräfte anzustellen. Ob diese das wollen oder nicht und ohne Rücksicht auf die Tatsache, dass das finanziell vor allen bei den privaten Schulen gar nicht machbar ist.

Konkret bedeutet das für viele privat geführte Schulen das Aus, viele geben bereits jetzt aus Angst vor Nachzahlungen auf.

Reiche Kommunen haben in vielen Fällen tatsächlich Festanstellungen vorgenommen, ärmere Kommunen sitzen das Problem aus, planen keine Mehrkosten im Haushalt, der ja nun auch beschlossen werden muss, ein. Sollte die dort ansässige Schule geprüft werden, kann man den Laden dicht machen, weil finanzielle Mittel vermutlich nicht frei gemacht werden können.

In Berlin zeichnet sich das besonders ab, da betrifft es quasi alle öffentlichen Musikschulen.

Ich habe viele Bekannte und Freunde in Hessen, die bereits ihren Job oder Anteile ihres Schülerstamms verloren haben. Die Musikschule im Ort nebenan hat vor Monaten schon aprupt sämtliche Kooperationen mit den Tagesschulen abgebrochen. Einige Lehrer haben ob des Umgangs mit ihnen selber gekündigt, deren Stellen wurden nicht nachbesetzt, knapp 350 Schülerinnen und Schüler haben von heute auf morgen ersatzlos ihre Lehrkraft verloren.

Ich finde es unfassbar, wie leichtfertig hier das gesamte Musikschulnetzwerk in Deutschland aufs Spiel gesetzt wird, und wie egal es vielen scheinbar ist, dass tausende Lehrkräfte existenziell bedroht sind.
 
  • Gefällt mir
  • Wow
Reaktionen: 4 Benutzer
Fun fact am Rande, ich habe heute in einem Interview mit einem Musikschulleiter gelesen, bei der DRV-Führung wisse man nicht mal um die Existenz privater Musikschulen.
Das habe ich auch schon so gehört, und das ist einfach nur unglaublich. (thumbsDown)

Heißt also nun ganz konkret: Es gibt keine Vorlage, nach der man als Schulleitung rechtssicher Honorarkräfte beschäftigen kann,
Es braucht letzendlich ein einziges Ergebnis von so einer Fallprüfung, dann können alle anderen es genauso machen und sich darauf berufen.

Viele Grüße,
McCoy
 
Es braucht letzendlich ein einziges Ergebnis von so einer Fallprüfung, dann können alle anderen es genauso machen und sich darauf berufen.
Richtig. Nur wissen das die DRV und das BMAD auch. Genau deswegen hat man ja in diesem Jahr tunlichst vermieden, eben einen solchen Präzedenzfall zu schaffen. Ganz ungeachtet der tatsächlichen Freiheiten, die geprüfte Verträge, selbst wenn sie an die Herrenbergkriterien angepasst wurden, geboten hatten.

Ggf überschlagen sich die Ereignisse jetzt aber auch und es gibt bald eine Lösung. Dazu möchte ich aber erst etwas sagen wenn es offiziell ist.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 2 Benutzer
Vor längerer Zeit, es muss schon gut 10 Jahre her sein, rief mich mal jemand von einer kleinen privaten Musikschule in der Nähe an, sie suchten einen Klarinettenlehrer für einen Nachmittag. Bezahlen wollten die damals knapp 17,- € für die gegebene Unterrichtsstunde à 45 Min.!
Ich schließe mich dir vollumfänglich an bei deiner Kritik an der Kritik am Herrenberg-Urteil. Ich kenne sogar eine private Musikschule, die suchen im ländlichen Raum jemanden für Elementargruppen für 20 Euro pro 45 Minuten. Elementarunterricht hast du maximal drei Gruppen hintereinander, weil die Eltern die Kids nicht vor 15:30 Uhr bringen und nach 18 Uhr niemand mehr bucht, weil Abendbrot und Bettgehzeit für 3 bis 5 Jährige. Dann hat man neben der Anfahrt idR noch Mehrzweckräume in denen man erstmal Stühle und Tische rücken muss Kistenweise Gruppensätze von Kleinpercussion, Trommeln, Klangstäben, Xylophonen durchs Gebäude oder vom Parkplatz schleppen muss. Anfahrt und „Rüstzeit“ vor Ort wird selbstverständlich nicht bezahlt und Vorbereitung auch nicht (Elementar muss alles auswendig im Kopf haben, man kann nicht vom Blatt arbeiten, weil die Kleinkinder einem sonst nur herumtoben wenn man nicht 1000%ig präsent ist ständig Augenkontakt hält, d.h. man lernt immer wieder Tonnen von Texten wie für eine Show).
Die Musikschule erneuert ihren Aushang seit fast einem Jahr alle paar Monate. Tja, warum nur will das keiner machen, der von seinem Arbeitseinkommen leben muss?
Irony off.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 3 Benutzer

Unser weiteres Online-Angebot:
Bassic.de · Deejayforum.de · Sequencer.de · Clavio.de · Guitarworld.de · Recording.de

Musiker-Board Logo
Zurück
Oben