Das Herrenberg-Urteil und seine Folgen für die Musikschullandschaft (Das Ende der Honorarkräfte?)

  • Ersteller der dührssen
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ildung ist Ländersache - Musikschule in der Regel Kommune.
Daran etwas ändern zu wollen, ist ein relativ großes Vorhaben.
Kommunen habe ich in dem Fall genau so unter "Staat"(liche Struktur) gezählt wie Länder. Das Problem sehe ich in dem Fall gar nicht so sehr darin, wer verantwortlich ist, sondern wie er es organisiert.

Die KSK trägt den Arbeitgeberanteil - das würde ich eher als eine sehr positive Sache bewerten.

Aus Sicht des in Armut existierenden Künstlers mag das so aussehen. Aus Sicht des Staates unterstelle ich den Vorsatz, künstlerische Leistungen zu den o.g. Honorarsätzen einkaufen zu wollen, die man sich mit KSK schönreden kann.
Allgemeinpolitische Eröterungen entfernt
 
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Allgemeinpolitische Erörterungen entfernt

Wichtig wäre, und genau das zeigt die Situation, ein einheitliches Musikschulgesetz, vor dem eine öffentliche Musikschule für Kommunen (ggf. ab einem gewissen Haushaltsumfang oder einer Einwohnefzahl) verpflichtend im Bildungsangebot vorgegeben ist.
Und in diesen Musikschulen müssen entsprechend qualifizierte Lehrkräfte angestellt werden.

Der Bund müsste sich verpflichten, entstehende Mehrkosten mitzutragen. Teilt man die nicht durch Gebühren gedeckten Mehrkosten zwischen Bund, Kommune und Eltern auf, könnte das funktionieren ohne Riesen Löcher im Haushalt zu reißen.

Das werden bundesweit mit Sicherheit nicht mehr als 1-2 Milliarden sein, eher weniger.

Wenn man bedenkt, dass allein das Land Hessen die A5 mal eben für 1,2 Milliarden auf einem kurzen Streckenabschnitt ausbauen will, zeigt das aber auch ganz gut - und da bin ich bei dir - die Prioritäten in diesem Land.
 
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Es gilt seit Jahren ein nach ausreichend schlechten Erfahrungen beschlossenes Verbot von allgemein politischen Erörterungen im Board.
Die Verzahnung dieses Themas mit der (Bildungs-)Politik ist der Moderation bewusst, muss sich hier aber in engen Grenzen halten.

Bitte prüft jeden weiteren Beitrag vor dem Antworten doch selbst und kritisch, ob er tatsächlich konkrete, absehbare oder befürchtete Urteilsfolgen in Verbindung mit Musikunterricht und der Tätigkeit an Musikschulen behandelt.
Nur das gehört in diesen Thread, alles andere bitte nicht.
 
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Aus Sicht des Staates unterstelle ich den Vorsatz, künstlerische Leistungen zu den o.g. Honorarsätzen einkaufen zu wollen, die man sich mit KSK schönreden kann.
Und genau solche Unterstellungen bringen nichts.
Du schimpfst schon wieder allgemein auf "den Staat", als wäre das jemand "da oben", der Dir persönlich schaden will.
 
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Und genau solche Unterstellungen bringen nichts.
Du schimpfst schon wieder allgemein auf "den Staat", als wäre das jemand "da oben", der Dir persönlich schaden will.
Dahinter stand die Absicht, den unregelmäßigen Auftragslagen, schwankenden Honoraren und schlechter Absicherung ausgesetzten Kreativ-Freiberuflern eine gesetzlich garantierte Kranken- und Rentenversicherung anzubieten.
Also Renten- und Krankenversicherung aber nicht Sicherstellung eines ausreichenden Einkommens.
Auch das Herrenbergurteil zielt nur auf die Sozialversicherungspflicht.
 
Wozu soll der Wiki-Link zur KSK sein?

Also Renten- und Krankenversicherung aber nicht Sicherstellung eines ausreichenden Einkommens.
... und Du dachtest, dafür ist die KSK da und unterstellst deshalb "dem Staat" böse Absicht? :unsure:

Ich hab ja Verständnis dafür, dass Deine Frau an ihrer Musikschule über die Lage frustriert ist. Aber was die Ursachen angeht, da muss es doch irgendwie sachlich bleiben ...
Auch das Herrenbergurteil zielt nur auf die Sozialversicherungspflicht.
Ja, so verstehe ich das auch.
Ansonsten natürlich auch Arbeitsvertrag mit den entsprechenden Folgen wie Kündigungsschutz, Urlaubsanspruch usw.

Mal eine etwas andere Frage, könnte eine Musikschule auch "Saison"-Verträge machen, die die Ferien ausschließen?
Befristete Verträge sind ja nicht beliebig möglich, aber wie ist das, wenn Zeiten dazwischen sind, wo definitiv nichts für den Angestellten zu tun ist?
Bei Saisonkräften wie Gastro oder Erntehelfern ist das ja auch ähnlich gelagert (möchte ich natürlich inhaltlich nicht vergleichen).
 
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Wichtig wäre, und genau das zeigt die Situation, ein einheitliches Musikschulgesetz, vor dem eine öffentliche Musikschule für Kommunen (ggf. ab einem gewissen Haushaltsumfang oder einer Einwohnefzahl) verpflichtend im Bildungsangebot vorgegeben ist.
Und in diesen Musikschulen müssen entsprechend qualifizierte Lehrkräfte angestellt werden.
@Claus Bin mir nicht sicher, wie weit ich darauf eingehen darf. Wenn nicht gewünscht, bitte löschen.

Musikschulen agieren ja schon auf einer gesetzlichen Grundlage.
An welche gesetzgeberische Ebene denkst du, wenn du von einem einheitlichen Musikschulgesetz sprichst?

... und Du dachtest, dafür ist die KSK da und unterstellst deshalb "dem Staat" böse Absicht? :unsure:
Du magst dich vielleicht erinnern, dass ich die KSK im Zusammenhang mit den Honorarsätzen der staatlichen Musikschulen erwähnt hatte. Das sieht eben aus meiner Sicht nach einer Kultivierung prekärer Arbeitsverhältnisse aus.

Seite 9 https://uni-sono.org/wp-content/uploads/2022/02/2019-12-18-DOV-Infobroschuere-Freischaffende.pdf
Beitrag automatisch zusammengefügt:

Ansonsten natürlich auch Arbeitsvertrag mit den entsprechenden Folgen wie Kündigungsschutz, Urlaubsanspruch usw.
Nein. Es ist zwar meistens üblich, dass sozialversicherungspflichtig Tätige angestellt werden, aber das BSG weist im Herrenbergurteil explizit darauf hin, dass es mit seiner Feststellung der Sozialversicherungsplficht der Lehrtätigkeit an Musikschulen keine Aussage über die Art des Beschäftigungsverhältnisses trifft.
 
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Musikschulen agieren ja schon auf einer gesetzlichen Grundlage.
Welche genau meinst du? Musikschule ist auch nicht nicht gleich Musikschule. Das ist sehr verallgemeinert.
An welche gesetzgeberische Ebene denkst du, wenn du von einem einheitlichen Musikschulgesetz sprichst?
Du, ich bin Musiker und kein Jurist. Lies dich doch bitte einfach mal selber ein, in welchen Bundesländern es entsprechende Gesetze bereits gibt. Vermutlich müsste das näher definiert auf Landesebene laufen, grob vorgegeben durch eine bundesweites Gesetz.
 
Mal eine etwas andere Frage, könnte eine Musikschule auch "Saison"-Verträge machen, die die Ferien ausschließen?
  • Angestellte nach TvöD haben einen Teilzeit- oder Vollzeit-Beschäftigungsumfang über eine bestimmte Stundenzahl. Da in den Ferien oft kein Unterricht erteilt wird, wird während der Schulzeit entsprechend mehr gearbeitet. Das ist der sogenannte Ferienüberhang. Trotzdem finden in den Ferien auch Zusammenhangstätigkeiten statt. Ein vertragliches Ausschließen der Ferienzeiten für diese Zusammenhangstätigkeiten wäre ziemlich kontraproduktiv und vermutlich rechtlich nicht haltbar
  • wenn man Honorarkräften eine Vorgabe machen würde, dass sie in den Ferien nicht unterrichten dürfen, würde man ihnen eine Weisung geben. Wären sie weisungsgebunden, wären sie keine Honorarkräfte mehr. Deswegen darf ein Honorarvertrag die Ferien als Unterrichtszeit nicht ausschließen
Befristete Verträge sind ja nicht beliebig möglich, aber wie ist das, wenn Zeiten dazwischen sind, wo definitiv nichts für den Angestellten zu tun ist?
Dann würde der Vertrag dieses Angestellten über einen geringeren Teilzeitumfang abgeschlossen und eben nicht über 100%.
Bei Saisonkräften wie Gastro oder Erntehelfern ist das ja auch ähnlich gelagert (möchte ich natürlich inhaltlich nicht vergleichen).
Okay, aber Musikunterricht kann halt das ganze Jahr hindurch stattfinden. Die Verträge schränken das grundsätzlich nicht ein. Angestellte nach TvöD haben natürlich 30 Tage Urlaub, aber drumherum können sie zu Zusammenhangstätigkeiten oder auch Unterricht herangezogen werden. Gerade dafür gibt es ja Arbeitsverträge aller Art, damit Ferien, Freizeit und Arbeitszeit in ein klares, aber doch angemessen flexibles Verhältnis gesetzt werden.

Wenn man jetzt die Ferien aus dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst herausargumentieren will - viel Spaß mit den dann entstehenden Protesten…
 
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Danke. Es war mir gar nicht bewusst, dass es über die aus Artikel 28 Abs. 2 des GG abgeleiteten freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben der Gemeinden o. Kreise noch individuelle Landesgesetze für Musikschulen gibt.
https://de.wikipedia.org/wiki/Kommunale_Aufgabenstruktur#Freiwillige_Selbstverwaltungsaufgaben
https://de.wikipedia.org/wiki/Artikel_28_des_Grundgesetzes_für_die_Bundesrepublik_Deutschland

Anlass der Landesgesetze ist wohl immer eine Landesförderung für Musikschulen gewesen. Sobald ein Land Fördermittel vergeben will, braucht es eine gesetzliche Grundlage, die im Minimum klärt, wer anspruchsberechtigt ist.

MV hat das im §133 seines Schulgesetzes geregelt.
https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/jlr-SchulGMV2010pP133
Abs. 3 sagt, dass Musikschulen und Kinder- und Jugenkunstschulen sowohl in kommunaler wie in freier Trägerschaft geführt werden können.

Wenn die Länder schon in der Vergangenheit nicht bange waren, sich eine individuelle Musikschulgesetzgebung zu geben, dann darf man wohl gespannt sein, ob das Herrenbergurteil in einem Land zu einer veränderten Musikschulgesetzgebung führt.
 
Wenn die Länder schon in der Vergangenheit nicht bange waren, sich eine individuelle Musikschulgesetzgebung zu geben, dann darf man wohl gespannt sein, ob das Herrenbergurteil in einem Land zu einer veränderten Musikschulgesetzgebung führt.
Darum geht es beim Herrenberg-Urteil gar nicht.
Es geht darum, dass Honorarverträge an Musikschulen künftig nur unter viel enger gesteckten Bedingungen überhaupt noch möglich sein werden, als bisher üblich. Es geht nicht um die Änderung von Musikschulgesetzen.
 
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Ich fände es generell ganz nett und dem Thema zuträglich, wenn wir den Nebenkriegsschauplatz dann auch langsam mal schließen und wieder zum eigentlichen Thema zurückkehren - sobald es eben ein Update gibt.
 
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Darum geht es beim Herrenberg-Urteil gar nicht.
Es geht darum, dass Honorarverträge an Musikschulen künftig nur unter viel enger gesteckten Bedingungen überhaupt noch möglich sein werden, als bisher üblich. Es geht nicht um die Änderung von Musikschulgesetzen.

Schon klar.
Aber es ist absehbar, dass durch das Urteil der Finanzbedarf der Musikschulen steigt und deshalb nach stärkerer Landesbeteiligung gerufen wird und da wären wir dann bei den Landesmusikschulgesetzen.
 
Aber es ist absehbar, dass durch das Urteil der Finanzbedarf der Musikschulen steigt und deshalb nach stärkerer Landesbeteiligung gerufen wird und da wären wir dann bei den Landesmusikschulgesetzen.
Welche rechtliche Regelungen müssen denn dann geändert werden, wenn der Finanzbedarf von Musikschulen steigt?
In welchem Bundesland steht denn der Finanzbedarf von Musikschulen im jeweiligen Musikschulgesetz?
 
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