opa_albin
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Einerseits versteht man die Abgrenzung zur Scheinselbständigkeit. Da muss es irgendwie feste Kriterien geben.Das Problem war hier nicht der zeitliche Umfang der Tätigkeit, sondern der Umfang der Eingliederung in den Betrieb der Musikschule.
Andererseits hat es sich halt so eingebürgert - und viel teurer darf es für die Schüler eigentlich nicht werden. Schwierig.
"Bei einer Beschäftigung in einem fremden Betrieb ist dies der Fall, wenn der Beschäftigte in den Betrieb eingegliedert ist und dabei einem Zeit, Dauer, Ort und Art der Ausführung umfassenden Weisungsrecht des Arbeitgebers unterliegt. Diese Weisungsgebundenheit kann - vornehmlich bei Diensten höherer Art - eingeschränkt und zur "funktionsgerecht dienenden Teilhabe am Arbeitsprozess" verfeinert sein.
Demgegenüber ist eine selbstständige Tätigkeit vornehmlich durch das eigene Unternehmerrisiko, das Vorhandensein einer eigenen Betriebsstätte, die Verfügungsmöglichkeit über die eigene Arbeitskraft und die im Wesentlichen frei gestaltete Tätigkeit und Arbeitszeit gekennzeichnet.
Ob jemand beschäftigt oder selbstständig tätig ist, richtet sich danach, welche Umstände das Gesamtbild der Arbeitsleistung prägen und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen"
Demnach müssten Lehrer-/innen an einer Musikschule wohl fast alle angestellt werden.
Eine Honorarkraft in der Musikschule hat kein eigenes Unternehmerrisiko, keine eigene Betriebsstätte (wie auch). Die zeitliche Gestaltung der Arbeitszeit hängt ja an den Raumplänen. Ob das Argument zieht, dass man individuell mit den Eltern/Schülern die Unterrichtszeit ausmacht?