
the flix
HCA PA-Technik
Ein dB-Wert alleine sagt leider noch nichts aus und aus solchen Tabellen werden gerne zu kurz greifende Schlüsse gezogen.Es gibt ganz klare Werte.
Hier auch nochmal ein guter Link.
Konkret würde das bedeuten: Alles, was lauter als 85db ist, bedeutet letztendlich Körperverletzung.
Schall ist letztendlich eine Luftdruckschwankung, die sich im Raum fortpflanzt. Der Schalldruck ändert sich um den Atmosphärendruck. Um diesem Vorgang einen Zahlwert zuzuordnen, muss man über einen Zeitraum mitteln. Sofern die Angabe des zeitlichen Mittelungsfensters fehlt, ist der Wert nicht zu interpretieren. Ein Peak-Wert (Festhalten des höchsten Werts in einem Fenster) ist etwas ganz anderes, als ein 8-Stunden-Mittelwert.
Der zweite Aspekt ist die spektrale Bewertung. Schalldruckpegel werden oft mit einer Filterkurve gewichtet. Die üblichsten sind die A- und C-Bewertung. Ohne Filterkurve spricht man von Z-Werten. Gerade im Bassbereich können schnell 20 dB und mehr zwischen den Bewertungskurven liegen.
Schlussendlich ist der Ort des Messung entscheidend. Der Schalldruckpegel nimmt im Freien im Allgemeinen um 6 dB pro Entfernungsverdopplung ab (spezielle Lautsprecherkonstrukte ausgenommen). In der Wikipedia-Tabelle werden Werte bei Abständen zwischen 1 m und 100 m verglichen (also rund 40 dB Unterschied). Oft wird diese Tabelle abgeschrieben und dieser Unterschied wird unterschlagen. Dann zieht man aber ganz andere Schlüsse.
Wenn man alles kombiniert, wird schnell klar, dass man aus einem akustischen Ereignis viele verschiedene Schalldruckpegelwerte ableiten kann, die alle korrekt sind. 100 dB LAeq sind sehr laut, 100 dB LZpeak kann noch als Zimmerlautstärke durchgehen.
Die relevante Norm an der Stelle ist die DIN 15905. Sie legt fest, wie bei Veranstaltungen zu messen ist. Korrekterweise misst man am lautesten für das Publikum zugänglichen Ort. Dann misst man sowohl einen A-bewerteten zeitlichen Mittelwert (LAeq30/120), als auch einen C-bewerteten Maximalwert (LCpeak). Für beide gibt es unterschiedliche Grenzwerte (135 dB LCpeak). Beim a-bewerteten zeitlichen Mittelwert gibt es 2 Grenzwerte: 99 dBLAeq, wenn Gehörschutz ausgegeben wird und 95 dBLAeq, wenn kein Gehörschutz ausgegeben wird. Auch dieses Detail wird oft unterschlagen. Wenn wir also den Fall ohne Gehörschutz betrachten, sind 95 dBLAeq der magische Grenzwert.
Meine persönliche Schwelle für "zu laut" liegt nach einiger Erfahrung irgendwo zwischen 93 und 95 dBLAeq. Das hängt aber in hohem Maße vom Signal ab. Ich habe schon Mixe mit 94 dBLAeq erlebt, bei denen ich mir sofort den Gehörschutz reingetan habe und (selten) andere auch über 95 dBLAeq, bei denen ich nicht das Bedürfnis hatte.
Die oft zitierten 85 dBA aus dem Arbeitsschutz sind meines Wissens ein 8-Stunden-Mittelwert. Der ist für Musik zum Glück nur sehr selten anwendbar.
In der Nähe eines akustischen Schlagzeugs, das nicht mit Besen oder Rods gespielt wird, ist für mich der Gehörschutz Pflicht. Einen "leisen" Rimshot habe ich noch nicht erlebt. Beim Blech gibt es Optionen, aber wenn halt "Rock", "Heavy" oder ähnliches drauf stehen muss, ist leise auch quasi nicht drin. Leider verändert sich der Klang deutlich mit der "Spielstärke" und leises Spiel ist in jedem Fall mit Kompromissen in diesem Bereich verbunden. Nur ist alles im Leben ein Kompromiss und in vielen Situationen wünsche ich mir, dass der Kompromiss zu Gunsten einer verringerten Lautstärke gewählt wird.
Das Thema zu hohe Lautstärke auf Veranstaltungen, bei denen es eigentlich anders möglich wäre, ist ein leidiges. Meiner Einschätzung nach resultiert das aus einer Kombination aus den gegebenen Möglichkeiten (moderne PAs können ernorme Schall- und Bassdruckpegel erzeugen), einem Gewöhnungseffekt des Personals (wenn man jeden Abend laut mischt, wird das die eigene Referenz), dem Vergleich untereinander (man will auf einem Festival nicht leiser sein, als die anderen), dem fehlenden Druck der Gäste (wer beschwert sich über zu hohe Pegel oder kauft so viele Karten weniger, dass es den Veranstaltern auffällt) und schlussendlich der Anwendung und Durchsetzung der Norm.
Zum letzten Punkt darf man nicht vergessen, dass es sich nicht um eine gesetzliche Vorgabe handelt. Man könnte die Norm vermutlich im Fall einer Klage als Stand der Technik heranziehen (keine Rechtsberatung!), aber das ist eine große Hürde. In anderen Ländern ist das meines Wissens anders (Schweiz), aber da bin ich nicht ganz auf dem Laufenden. Bei kleinen Veranstaltungen fehlt es entweder an der Messung oder an der Möglichkeit, die Grenzwerte einzuhalten (wenn das Drumset ohne PA schon den Grenzwert sprengt). Bei großen Veranstaltungen wird öfter gemessen, aber wirkliche Konsequenzen bei Grenzwertüberschreitungen habe ich selten erlebt. Außerdem empfinde ich es so, dass der Grenzwert vergleichbar zu einem Tempolimit eher als Mindestwert, denn als Maximalwert gesehen wird. Keiner hat die Eier, wesentlich unter 99 dB zu bleiben, um es mal flapsig auszudrücken. Und die 95 dB sind nicht mal im Bewusstsein.