hack_meck
Lounge .&. Backstage
Ja, ich kenne die Seite von Gibson ... und nein, sie haben da nicht mit allem Recht , sondern ihre Interpretation eingefügt. Nur ein Beispiel:
In Germany, for example, every owner of a product containing Dalbergia Latifolia wood has a duty to report to the local authorities.
Als Owner würde dir eine CITES Bescheinigung mit Referenz zur Zollnummer der "Einfuhr" reichen. Eine explizite Pflicht alle Instrumente anzumelden, gibt es nicht. Wäre ja auch doppelt, denn beim Import wurde ja schon mal geprüft. Die Anmeldung macht vor allem dann Sinn, wenn man für Instrumente die vor 2017 in der EU waren - aber nicht als Vorerwerb angemeldet wurden - Unterlagen zum Export erlangen möchte. Diese kann die Behörde - nach Prüfung der Glaubhaftigkeit - ausstellen. Dadurch entfällt der Verweis auf die Importreferenz mit CITES Nummer.
Denkt man die Aussage von Gibson weiter, so müssten Instrumente auch - ähnlich wie Autos - beim Verkauf auf den neuen Besitzer umgemeldet werden. Muss es aber nicht, es reicht, wenn die Importreferenz - oder der Verweis auf den Eintrag des Vorerwerbes (Angemeldet bei Behörde XY mit Aktenzeichen YZ) - mitgegeben wird, um darauf basierend eine Exportgenehmigung aus der EU zu erlangen.
Von daher ... bitte die grundsätzliche Vorsicht bei Aussagen von US Unternehmen walten lassen ...
Gruß
Martin
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