What's Up CITES - Stand JAN 2017

  • Ersteller hack_meck
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Es geht tatsächlich um den rein privaten Gebrauch. Klar landet mal was gedrechseltes auf einem Weihnachtsmarkt - wirklich gewerbliche Absichten stehen da allerdings nicht dahinter.
Zollamt konnte/wollte meinem Dad bzgl. der nicht EU-Länder eben keine wirkliche Auskunft geben.

Er und sein Kumpel sind jetzt auf jeden Fall unterwegs.... wir werden sehen, was passiert :)
 
Die ursprünglich Ende Mai / Anfang Juni anberaumte nächste CITES Konferenz in Sri Lanka ist wegen des dortigen Terrorakts erst einmal verschoben worden. Ein neuer Termin steht noch nicht fest.
 
Moin, ich habe in dem Thread keine Antwort zu meiner Frage gefunden, darum stelle ich sie hier jetzt einfach mal. Also, ich habe mir einen gebrauchten Bass gekauft in UK. Es ist ein Squier VM Jaguar und so wie ich das recherchiert habe ist als Griffbrett und Skunk Stripe Palisander verbaut. Ich habe vom Verkäufer weder einen Kaufbeleg noch irgendein anderes Papier bekommen, eben nur den Bass. Der Bass ist laut dieser Webesite von 2010, also vor der CITES Beschränkung gebaut.

Ist das Instrument jetzt illegal? Benötige ich eine Genehmigung? Wenn ja, wo bekomme ich diese?

Vielen Dank für Antworten, Doc O
 
Zuletzt bearbeitet:
Soweit mir bekannt, gilt nicht der Herstellungszeitpunkt, sondern der Erstkauf. Der Erstkäufer hätte sich eine Vorerwerbsbescheinigung ausstellen lassen können.
Da die Briten noch im Euroraum sind, wird der Import ohne Dokumente wohl kein Problem sein; problematisch wirds erst beim Weiterverkauf in ein Nicht-EU-Land, weil es dann sehr wahrscheinlich vom Zoll beäugt wird.
 
Machen "Wir" die nur zu unserem Vergnügen in der Freizeit für sich selbst oder für Freunde daddeln nicht ein bisschen selbst verrückt mit diesem "Cities".

Es wird wohl ein ganz minimaler Kreis sein der seine Gerätschaften mit diesen Auflagen außerhalb der EU weiter verkauft. Diese Personen wissen meist was zu tun ist beim Internationalen Verkauf.
Ansonsten müsste ja wohl jeder Händler der ein solches Gerät veräußert diese Bescheinigung dem Käufer bei Übergabe unaufgefordert aushändigen (??!!!???).

Ich selbst hatte mich damit auch ein wenig nervös machen lassen. Dann hatte ich irgendwann ein Gespräch mit einem "Wissenden" der Behörde.

Seiher sehe ich es alles ein wenig lockerer.
 
Also ich habe für alle meine Instrumente bei der zuständigen Behörde die Bescheinigung ausstellen lassen: Aufwand gleich null, ein Anruf und 2 oder 3 Emails, alles kostenfrei.
Es gibt keinen Grund, darauf zu verzichten, selbst für jedes noch so billige Instrument; wenn ein Händler das verpennt hat, ist das m.M. einfach nur dämlich.
 
außerhalb der EU weiter verkauft.

Cites betrifft auch den Verkauf innerhalb der EU, auch wenn der Verkauf außerhalb nochmal deutlich komplizierter ist.

Händler der ein solches Gerät veräußert

Das hilft Dir herzlich wenig, wenn Du das Instrument bereits vor dem Stichtag gekauft hattest.

Fazit: die allermeisten Musiker müssten sich darüber eigentlich durchaus Gedanken machen. Ob es in der Praxis immer so heiß gegessen wird, ist eine andere Frage, allerdings kann sich halt auch nicht unbedingt darauf verlassen.

Banjo
 
wenn ein Händler das verpennt hat, ist das m.M. einfach nur dämlich.

da tun sich die meisten Händler wohl schwer mit. - Soll sich doch der Käufer kümmern. - So kommt´s mir vor. Da brauch man auch keine Namen nennen. Dabei wäre es doch, wenn es unbedingt zum Kauf gehört die Pflicht des "Händlers" dieses Dokument mit zu geben.
Aber ich glaube, das hatten wir schon am Anfang der Diskussion.
 
Ich habe in 2017 ein Instrument mit Palisander-Griffbrett gekauft und musste den (sehr kleinen) Händler schon ein wenig nerven, damit er mir bestätigt, dass das Instrument noch in 2016 in die EU gekommen ist. Aber jetzt steht es auf der Rechnung drauf samt Landratsamt, wo das registriert wurde.

Banjo
 
Das ist je nach Heimatland auch eine rein wirtschaftliche Entscheidung; ich weiß nicht, wie aufwändig das Verfahren je nach Land ausfällt und ob es kostenfrei ist, aber in jedem Fall beschäftigt es Personal und kostet erstmal. Und wenn ich als Händler eh kaum Absätze in Drittländer habe, wozu der Aufwand?

In den USA verkauft wegen des immensen Aufwandes keine Sau irgendwas Richtung EU, die haben eh ihren eigenen Markt, und wenn doch, lassen die sich das gut bezahlen. Dollarkurs und Zoll/EUSt. sei dank ist der Eigenimport aktuell sowieso ein extrem teures Vergnügen, nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten macht das niemand.
 
Das habe ich anders erlebt. Obwohl das Gerät gerade mal 6monate jung war, zwar nicht von mir gekauft, ich aber die Originalrg. dem Händler vorlegte. Er war nicht bereit mir dieses Dokument auszuhändigen.
 
Also ich habe für alle meine Instrumente bei der zuständigen Behörde die Bescheinigung ausstellen lassen: Aufwand gleich null, ein Anruf und 2 oder 3 Emails, alles kostenfrei.
Das ist doch aber stark von der jeweiligen Behörde abhängig. Ich hab bis heute keine Antwort auf meine damalige Anfrage erhalten....kommt vielleicht noch.
 
Es ist wohl in jeder Branche so, dass wenn Auflagen auf ein Produkt entfallen, die Hersteller/Händler meist den Aufwand/Kosten auf den Endverbraucher schieben. Das geht eben bei uns in "D" . In anderen Staaten sieht es wohl anders aus.

Wir kommen da wieder in eine Endlosdiskussion :rolleyes::cool:

(nicht das ich ein Gegner dieser Verordnung bin)

Nach der Einführung dieser Verordnung hat der Hersteller meiner Ansicht nach die Pflicht dieses Dokument jedem relevanten Instrument bei zulegen.
Ich wiederhole mich aber.:redface:
 
Zuletzt bearbeitet:
Soweit mir bekannt, gilt nicht der Herstellungszeitpunkt, sondern der Erstkauf. Der Erstkäufer hätte sich eine Vorerwerbsbescheinigung ausstellen lassen können.
Da die Briten noch im Euroraum sind, wird der Import ohne Dokumente wohl kein Problem sein; problematisch wirds erst beim Weiterverkauf in ein Nicht-EU-Land, weil es dann sehr wahrscheinlich vom Zoll beäugt wird.

Also, 'importiert' ist das Ganze schon. Ich habe den Bass schon ein paar Wochen, aber von CITES habe ich erst vor kurzem erfahren und deswegen würde ich schon gern ein Dokument haben wollen, in dem steht, dass ich den Bas haben kann und das legal und ok ist. So schnell will ich den nicht wieder verkaufen, aber man weiß ja nie, was irgendwann mal ist und dann wäre das schon cool, so ein Papier zu haben.
 
Wie gesagt: Du kannst Deinen Kauf erst jetzt nachweisen, das ist aber zu spät. Das hätte einer der Vorbesitzer vor dem Stichtag tun müssen, damit der Weiterverkauf legal wird.
Das ist aber nur mein bisheriges Halbwissen, zur Not fragst Du bei Deiner zuständigen Behörde nach; mit Glück wird die CITES-Regelung sowieso dieses Jahr fallengelassen (für Instrumente).
 
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Innerhalb der EU kräht keiner richtig danach, sonst könnte man mit Hilfe von eBay und Konsorten sofort jeden Instrumentenverkauf mit entsprechenden Hölzern lahmlegen.
Liegt einfach daran, dass die Wäre nicht durch den Zoll kontrolliert wird.

Kaufst Du oder verkaufst Du außerhalb der EU ( Cave Brexit) sieht die Sache anders aus. Geht über den Zoll und da besteht die Gefahr, dass Du Dein teuer gekauftes Instrument nicht bekommst.

Interessant: Auf dem Gibsonzertifikat steht auf neueren Instrumenten nichts von CITES obwohl Rosewood verwendet wird. Und diese Instrumente sind nun mal auch über den Zoll gegangen.
Meine, innerhalb der EU erstandende ES355 hat zwar alle Originalpapiere, ist von 2018, kommt vom offiziellen Gibsonhändler, aber kein CITES Papier.
Wäre doch simpel, das einfach auf das Zertifikat mit aufzudrücken. Wäre zumindest kundenfreundlich.
 
Du kannst Deinen Kauf erst jetzt nachweisen

Zu spät ist es nicht ... Der Nachweis kann auch im Nachgang geführt werden. Der Weg über den Vorerwerb ist nur ungleich leichter :D (also, wäre gewesen).

Auf dem Gibsonzertifikat steht auf neueren Instrumenten nichts von CITES

Weil es nur Bestandteil der Zoll Deklaration ist. Selbst wenn Gibson drauf schreiben würde (Enthält Hölzer die CITES unterliegen - Angabe BJ, kann sich ja ändern ;)) ... besagt das nicht, dass es "regulär" nach CITES Regulation die Ländergrenzen überschritten hat.

vom offiziellen Gibsonhändler,

Insofern ist ausschließlich der Importeur Ansprechpartner für CITES Dokumente. Warum es von diesen kein Zertifikat gibt :nix: .. Es müsste aber auf jeden Fall sehr individuell sein, denn die Zollnummer mit der diese spezielle Gitarre "eingereist" ist, wäre Teil der Dokumentation.

@Doc Orange - wenn der Bass erst mal bei dir bleibt, dann ist derzeit die einfachste Option abzuwarten, ob sich die "Beweispflicht" für fertige Instrumente nicht tatsächlich aufhebt. Dieser Vorstoß scheint erfolgversprechend - basierend auf dne Rückmeldungen die ich z.B. vom "Umweltmanager" von Taylor habe (und der war vorher ziemlich weit oben bei Greenpeace, weiß also wovon er redet.)

Gruß
Martin
 
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Und diese Instrumente sind nun mal auch über den Zoll gegangen.

Gibson FAQ:

As a consequence any business transactions in which your instrument crosses a Customs border are only permitted if the product is accompanied by CITES documents. Generally, these are CITES export and / or import documents. Gibson imports all its products in Europe with valid export and import documents.

Also:

Weil es nur Bestandteil der Zoll Deklaration ist.

Danach:

Our products may then be freely traded within the European Union, although some member states have different regulations. In Germany, for example, every owner of a product containing Dalbergia Latifolia wood has a duty to report to the local authorities. What the member states require in Europe can be requested from the local CITES organizations via: https://cites.org/eng/cms/index.php/component/cp

Bei einem privaten Wiederverkauf in ein Nicht-EU-Land sollen sich die beteiligten Parteien um die richtigen Papiere kümmern:

In general, however, there are no further obligations in Europe that you must comply with in order to have an instrument containing Dalbergia Latifolia in your possession. If you ever decide to resell your instrument, you can generally do so without further documents, unless you sell it to someone outside the EU. In that case, You will have to apply with Cites for an export license, and the purchasing party will have to request at its local Cites organization which requirements need to be met further.

Bei Fragen kann man sich auch an Gibson wenden.

If you buy an instrument from us in which Dalbergia Latifolia is used, we will add a statement stating the origin of this wood, along with any document numbers. If you want more information or need a more specific document please contact our Customer Service
 
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Hmmm....heißt das, dass jedes einzelne Instrument, was die USA verlässt und ein geschütztes Holz enthält eine Zollnummer haben sollte?
Das wären Unmengen an Daten. Gilt aber dann für jeden Instrumentenbauer weltweit.
Ist das nicht sehr unpraktisch?

Hat irgendjemand von Euch spezielle CITES-Papiere beim Neukauf einer Gitarre (oder Bass) bekommen, wenn es geschützte Hölzer enthält?

Müsste dann ja auch für deutsche Hersteller gelten.

Realität oder Theorie?
 

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