What's Up CITES - Stand JAN 2017

  • Ersteller hack_meck
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Das ist Länder Sache .. damit gibt es leider keine durchgängige Handhabung.

Ich würde mich an No1 in Hamburg, oder Guitar Point im Rhein-Main Gebiet wenden.

Gruß
Martin
 
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...insbesondere Erfahrungen und Tipps hinsichtlich erforderlicher Gutachten, Verfahrensweisen zur Zertifizierung und der Möglichkeiten der Feststellung, ob ein Instrument bzw. eine Instrumentenreihe überhaupt betroffen sein könnte.
Das ist Länder Sache .. damit gibt es leider keine durchgängige Handhabung.
Ich habe am letzten WE mal ein bisschen in alten Unterlagen geschmökert und bin dabei über unten angehängtes Dokument gestolpert. Vielleicht ist die dazu gehörige (allerdings vor der hier eigentlich gegenständlichen/aktuellen CITES-Lage stattgefundene) Anekdote mal von Interesse ;) (?):

Ich hatte 2011 eine '65er Höfner 176 (Galaxie) in der seltenen Ausführung mit weissem Headstock/Pickguard zur "Überholung" bei mir (vgl. #3345). Nach Fertigstellung interessierte sich Fred Hullerum (nebenberuflich sehr gefragter Gitarren-, Amp- Röhren-, Pedal-, etc.Tüftler) für diese Gitarre, weil er in Kontakt zu Peer Frenzke (Studio-Inhaber/-Musiker, viel gebuchter Stage-Musician) stand, der wiederum für "gewisse Songs die gewisse Klampfe" suchte (kurzgefasste Version einer langen Geschichte).
Fred H. hatte sie mir abgenommen, technisch auf "besser als bei Neukauf" getrimmt :hail: und letztlich Peer F. überlassen, der sie als ideal an einem AC30 befunden für genau die Sachen, an denen ihm gelegen war, in seinen Fuhrpark integrierte. So weit, so gut. Aber der Gitarre lagen keinerlei Dokumente bei und bei den damaligen Diskussionen über Rio-Palisander war ihm ein ständiges Mitführen und Präsentieren bei den vielen Gigs, die er abzuspulen hatte, zu riskant. Er wollte vorab unbedingt ein Zertifikat über die für das Griffbrett verwendete Holzart haben, um sicher zu gehen.

Dazu hatte er eine Laboruntersuchung am Thuenen-Institut für Holzforschung in HH bei Prof. G. Koch in Auftrag gegeben, mit dem Ergebnis, dass es sich beim Griffbrettholz um "Dalbergia latifolio", also ostind. Palisander, handelte, das im Jahre 2012 noch nicht unter den heute geltenden (erhöhten!) CITES-Schutz gestellt war:

Hoefner176_Toennis_PeerFren.jpg

(Quelle: FB-site Peer Frenzke)

LG Lenny
 
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Vielen Dank für dieses Story! Bin an allen Infos hinsichtlich der Verfahrensabläufe zu diesem Thema interessiert.
 
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Dazu hatte er eine Laboruntersuchung am Thuenen-Institut für Holzforschung in HH bei Prof. G. Koch in Auftrag gegeben, mit dem Ergebnis, dass es sich beim Griffbrettholz um "Dalbergia latifolio", also ostind. Palisander, handelte, das im Jahre 2012 noch nicht unter den heute geltenden (erhöhten!) CITES-Schutz gestellt war
D.H. er muss sich jetzt eine Bescheinigung besorgen, will er die Gitarre verkaufen oder damit verreisen. Das sollte ja bei diesem Instrument kein großes Problem darstellen, oder?
 
D.H. er muss sich jetzt eine Bescheinigung besorgen, will er....verkaufen....
Mit dem o.g. Untersuchungsbericht hat er sich in 2012 sicherlich keinen Freifahrtschein für heute geltende Regeln erkauft. Damals ging es ja nur um Rio oder nicht Rio (Palisander). Wenn ich die heute geltenden Vorschriften/Nachweispflichten richtig verstehe und PF richtig einschätze, dürfte er sich aber bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes (01.01.17) und den im Vorfeld gelaufenen, ihm sicher nicht entgangenen Diskussionen mit o.a. U-Bericht und Besitznachweis eine entsprechende Bescheinigung beschafft haben ;).

LG Lenny
 
Hallo,

kurze Frage, da ich es nicht schaffe, alle 63 Thread-Seiten zu durchforsten: 2016 eine 60er Fender mit Rio Palisander im EU-Ausland erworben. Vom Händler wurde damals kein CITES ausgestellt. Kann man die nachträglich einfordern bzw. wäre der Händler, rein rechtlich damals schon in der Pflicht gewesen, den Nachweis beizufügen?

Vielen Dank im Voraus!
 
2016 eine 60er Fender mit Rio Palisander im EU-Ausland erworben

Der Handel mit Instrumenten mit Rio-Palisander Bestandteilen (Dalbergia Nigra) ist seit 1992 unter CITES I extrem beschränkt. Grenzüberschreitender Handel war schon 2016 offiziell nicht möglich, daher konnte/durfte ein Händler auch kein CITES Zertifikat ausstellen.
 
Wenn es nur das Griffbrett ist: mit ein bisschen Arbeit kann man das entfernen, dann von einem Gitarrenbauer ein anderes Griffbrett aufleimen lassen, dann ist alles gut.

Und: Rio-Palisander, so wie das ganze andere CITES-Zeug kann man ja aktuell hervorragend als Grillkohle weiterveräußern. ^^
 
daher konnte/durfte ein Händler auch kein CITES Zertifikat ausstellen

Der Händler wäre verpflichtet gewesen ein CITES Zertifikat zu erlangen. Ausserdem hätte es in seinem Artenschutzbuch geführt werden müssen. ... Und Käufer und Verkäufer wären dann verpflichtet gewesen, die Ein-/Ausfuhr gemeinsam abzuwickeln.

Allerdings hätte das Procedere den Preis mit Sicherheit um +/- 1500 EUR nach oben gedrückt - wenn es im Sinne von "wann wurde die Gitarre gewerblich in die EU eingeführt?" überhaupt möglich gewesen wäre.

Vom Händler wurde damals kein CITES ausgestellt

Der Händler kann kein CITES ausstellen, er kann höchstens ein bestehendes Zertifikat mitliefern. Bereits durch das Überschreiten der Ländergrenze - wegen Verkauf - seid ihr eigentlich beide nicht "sauber". Er hätte eine Ausfuhrgenehmigung benötigt, du eine Einfuhrgenehmigung - ja, auch für EU Länder, bei dauerhafter Verbringung. Nicht basierend auf Zoll Themen, sondern basierend auf den Naturschutzrichtlinien.

Wieso wird das jetzt zum Thema? Willst du sie verkaufen?

Gruß
Martin
 
Ich muss jetzt auch nochmal doof fragen:
Ebenholz Griffbretter: noch einführbar ?
Ich trage den Gedanken eine Gitarre, made in Australia von 2004, in den USA zu kaufen und hierhin schicken zu lassen.
Body und Hals sind aus australischem Maple, das Griffbrett eben aus Ebony.

Geht sowas? Ich denke, der Verkäufer wird keine Ausfuhrpapiere haben und den Hersteller gibt es nicht mehr.

Ebony findet man als geschütztes Holz Stufe II aber gilt das nur für Ebony aus Madagaskar?
 
Sicher kennst Du diese Liste der geschützten Holzarten, in der auch Ebenholz aufgeführt ist.

https://www.bfn.de/fileadmin/BfN/cites/Dokumente/Barrierefrei-holzliste-Januar-2017.pdf

Interessant finde ich die Fußnote #5, die Handel bzw. Import/Export von Ebenholz und Unterarten auf "Stämme oder Holzblöcke, Schnittholz und Furnierblätter" beschränkt, von Fertigware kann ich da nichts erkennen.

Schwierigkeiten sehe ich aber auch darin, Ebenholz bez. Herkunft geografisch eindeutig einzuordnen, das kann nur ein Experte, Botaniker etc. als Gutachter für wohl ordentliches Geld erbringen.

Frag doch einfach mal bei der zuständigen Behörde nach, wie im konkreten Fall eine Lösung aussähe. Vom Händler/Verkäufer in den USA würde ich keine große Hilfe erwarten, er kann das ohne vorliegende Dokumentation der Gitarre nicht leisten.
 
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Frag doch einfach mal bei der zuständigen Behörde nach...
Das halte ich auch für eine gute Idee: mal beim Zoll anfragen was die zu dem Thema meinen, wenn die sagen, dass das eher kritisch ist und die Gitarre ggf. einbehalten wird, dann würde ich das eher lassen.
 
das Griffbrett eben aus Ebony.

- nur Madagaskar (wie alle Hölzer von der Insel) sind betroffen.
- nur Madagaskar Stämme sind betroffen - im Sinne von Ausfuhr/Einfuhr Freigaben.

Insofern sehe ich da kein Problem ... und keinen Grund einen Experten einzuschalten.

Allerdings ist es gut, wenn du eine Quellenliste der Regeln hast und diese zur Not beim Zoll zitieren kannst.

Ich habe eine Tom Launhardt Strat mit Ebony Griffbrett - eben genau für diesen Fall - schon mehrfach mit in USA oder Asien. Der Zoll hat recht häufig drauf geschaut, aber nie gemeckert, nachdem wir über die Holzarten gesprochen haben.

Gruß
Martin
 
Danke für die Antworten.
Ich denke, die Gitarre ist importierbar.
Sämtliche Hölzer stammen aus Australien.
Werde evt., wenn es zum Kauf kommt, berichten.
 
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P.S. Bei Facebook ist heute ein Britte aufgewacht und hat doch glatt festgestellt, dass er Post-Brexit mit seinen Rosewood Gitarren nicht mehr in die EU reisen darf.

Ist doch klar, dass daher der Brexit zurück genommen werden muss. :bang:


Made my Day :rofl: ... und es stellt sich die Frage: "Auf welcher abgeschiedenen Insel hat der die letzten 20 Monate gelebt :nix: ???" ...

Gruß
Martin
 
dass er Post-Brexit mit seinen Rosewood Gitarren nicht mehr in die EU reisen darf.
Klar darf er mit seinen Rosewood Gitarren in die EU einreisen, sie werden nur wohl beim Zoll konfisziert werden :evil:
Ich hörte kürzlich im Rahmen des Guitar Summit z.B. von Larry Mitchell, daß er nur mit Maple-Fretboard-Gitarren nach Europa kommt.
 
Ist doch klar, dass daher der Brexit zurück genommen werden muss. :bang:
Rein formell: ich dachte, dass diese Option noch Bestand hat und der Brexit rückgängig gemacht werden kann?

Offtopic, zum Thema Bildung: ich hatte mich letztens mit einem Autofahrer angelegt, man sollte doch meinen, dass Autofahrer in Deutschland wissen was eine Fahrradstraße ist und wer da Vorfahrt hat...
 

Auf seinem Grabstein wird stehen: "Ich habe ihn kommen sehen, aber ich hatte Vorfahrt" :bang: ...

Ne, da habe ich jedes Vertrauen verloren.

Gruß
Martin

Bitte mit dem dummen Spruch dann das OT ENDE einläuten ...
 
Rein formell: ich dachte, dass diese Option noch Bestand hat und der Brexit rückgängig gemacht werden kann?

Offtopic, zum Thema Bildung: ich hatte mich letztens mit einem Autofahrer angelegt, man sollte doch meinen, dass Autofahrer in Deutschland wissen was eine Fahrradstraße ist und wer da Vorfahrt hat...

Gaaanz dünnes Eis....

Sorry hack_meck, das musste jetzt sein.
Ich weiß, das wird gelöscht weil: Sowas von OT.
 
Kleiner Zwischenstand zum Kauf einer Gitarre aus den USA:
Body und Hals: kein Problem da Queensland Maple.
Griffbrett: Ebony, nicht aus Madagascar.
Der Händler hat Bedenken wegen der dots im Griffbrett. Er meinte das abalone shell Probleme machen könnte.
Ist nicht gelistet in CITES aber in ESA. Aber nur „White abalone“ (Haliotis sorenseni) und black abalone.
Soviel ich rausgefunden habe, wird aber echter white abalone nicht für Instrumente benutzt, da es so nicht verarbeitet werden kann.
Es führt aber wohl beim Zoll manchmal zu Schwierigkeiten aus Unkenntnis.

Wie dem auch sei, jetzt hängt es nicht wegen dem Holz, sondern wegen den Doteinlagen....und der Verwirrung beim Zoll / CITES /ESA.
 

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