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Hi Leute
kann mir irgendjemand sagen ob Ebenholz wir es früher auf den Les Paul Customs verwendet wurde CITES relevant ist?
LG
Tom
Hallo Tom und alle anderen hier:
Nach meiner Erfahrung von gestern ist es definitiv nicht relevant!
Liste der geschützten Holzarten vom BfN:
Diospyros spp.
Alle Arten der Population Madagaskars
(Zur Zeit 215 Arten)
Keine andere Population ist in den Anhängen von CITES bzw. der EU-Verordnung aufgeführt |
[TBODY]
[/TBODY]
Gilt für: #5
Bezeichnet Stämme oder Holzblöcke, Schnittholz und Furnierblätter
>>>Verarbeitetes Holz ist ausgenommen<<<
Mein Erfahrungsbericht:
Aufgabe: Finde eine schöne, gut bespielbare, gut klingende, nicht zu teure "Flying V".
Ergebnis: Nach längerer Suche und etlichen Ausschlüssen habe ich mich für die Hoyer Flying Arrow Prestige entschieden.
>Mahagoni Korpus, durchgehender Ahorn / Mahagoni Hals, Ebenholzgriffbrett
Schnell noch das Netz durchforstet: ein Ergebnis! Diese Neuauflage wird auch schon seit fast 8 Jahren nicht mehr gebaut!
Preis: Perfekt! >>>Versand: "KOSTENLOS!!!<<<
Problem: Der Laden ist in Süd-Korea!!!
Gedanke: Nach all der "Panikmache", meiner bescheidenen Meinung nach, bezüglich Import / Export / Kauf / Verkauf von Gitarren bezüglich CITES im Allgemeinen und von Gitarren mit Palisandergriffbrett im Besonderen, taucht natürlich die Frage auf: "Wird / kann das funktionieren? Soll ich doch lieber die Finger davon lassen und die Gitarre eventuell gebraucht für ein Vielfaches kaufen?"
Antwort: Nein! - Rein in den Warenkorb, Kontrolle, Bezahlen, Abwarten
Die sofortige Rückmeldung des Verkäufers / Ladens in Süd-Korea stimmt mich zuversichtlich.
Ab und an Kontrolle des Sendungsstatus.
Gekauft am 24.1.2018; Schreiben vom Zollamt am 7.2.2018: nur 2 Wochen! So schnell ist mancher Laden in Deutschland nicht ;>)
Gestern Mittag hin zum Zollamt; eine freundliche Dame bringt mir den Original Hoyer Karton; ausgepackt, intakten Zustand kontrolliert, kurz trocken angespielt: Perfekt!
Im Gespräch dann die Info, dass es mit Sendungen aus Japan, Süd-Korea, Singapur und Malaysia nie Probleme gäbe, da die Menschen dort, ihrer Art nach, einfach perfekt arbeiten würden.
Nun nur noch kurz die Rechnung über Zoll und Einfuhrumsatzsteuer bezahlen und gut.
Vermerk auf der Quittung:
"Die angemeldeten Waren fallen nicht unter das Washingtoner Übereinkommen (CITES)"
Für mich ergibt sich also folgender Schluss: Wenn der Verkäufer im Ausland seine "Hausaufgaben" gemacht hat und alles korrekt und ordnungsgemäß für den Export anmeldet,
kann es hier in Deutschland auch keine Probleme mit dem Import geben!
Keinerlei Zusatzkosten, keine blöden Fragen, geschweige denn eine unangenehme Kontrolle, gar mit Beschlagnahme!
Soviel hierzu.
Zu Gitarren mit Palisandergriffbrettern oder anderer Bauteile daraus ist meine Meinung die: (ich habe aktuell ca. 20 G&Ls aus verschiedenen Baujahren mit Griffbrettern aus ostindischem Plantagenpalisander)
Für den Privatmann macht die Anmeldung des Vorerwerbs keinerlei Sinn, da diese nur 3 Jahre gültig ist und bei einem Verkauf ins nicht-EU Ausland sowieso eine Ausfuhrerklärung erstellt werden muss.
Der Kauf und Verkauf in der EU ist weiterhin ohne Einschränkungen möglich!
Ich habe für die meisten dieser Gitarren logischerweise keine Rechnungen mehr, da privat gekauft oder sie sich teilweise schon seit Jahrzehnten in meinem Besitz befinden und wer hebt die denn alle auf?
So war es ja wohl auch nicht gedacht: es sollten die Händler und Hersteller einen Nachweis erbringen, woher sie ihre
Hölzer und Instrumente her haben.
Viele Händler haben nun bewusst oder unbewusst über reagiert und die Käufer / Spieler in eine, meiner Meinung nach, nicht vorhandene Pflicht genommen.
Über deren Gründe kann sich jeder selbst so seine Gedanken machen. Rein Uneigennützig war es sicherlich nicht. ;>)
Wenn ich in einen Laden X gehe und sage: "Ich habe 1987 bei euch eine ASAT mit Palisandergriffbrett gekauft und finde die Rechnung nach dem Umzug nicht mehr.
Ihr habt das ja alles gespeichert und könnt mir bitte eine neue Kopie ausstellen?!"
Was denkt ihr, welche Antwort ich von denen bekomme?! (Aber nein, neue Saiten können wir ihnen hier ohne Vorerwerbsnachweis nicht draufmachen!?)
Eine Bestätigung, dass sich dieses oder jenes Instrument schon seit 19xx in eurem Besitz befindet, ist eh ruckzuck ausgestellt. :>)
Wichtig als Referenzen sind für mich in so einem Fall immer die Seriennummer, Zertifikate und eventuell vorhandene Daten am Hals und am Korpus.
Nach nun über einem Jahr mit diesen neuen, verschärften Regeln bezüglich Palisander, gibt es ja auch nicht wirklich gravierende Änderungen.
Natürlich nehmen viele Hersteller nun "Chechen", "Brazilian Cherry", "Pau Ferro" und anderes Holz, auch wird weiterhin Palisander verbaut.
Von einem Laden bekomme ich eine perfekte Dokumentation über die geschützten Hölzer, von einem anderen weiterhin den unleserlichen Zettel vom Abreißblock.
Die Dokumentation mit Seriennummer etc. ist immer noch eher die Ausnahme denn die Regel. ;>)
Tiefer will ich hier jetzt nicht einsteigen. Lasst euch nicht euer Hobby oder gar den Beruf deswegen vermiesen!
Viele Grüße und "Keep on Rockin'!"