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bennibei
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Hallo, meine Behörde teilte mir mit
“Soweit sich also die Instrumente in Ihrem Privatbesitz befinden, besteht
keine
Verpflichtung Ihre Instrumente bei uns anzumelden. Für die Untere
Naturschutzbehörde wäre es auch nicht leistbar, den Bestand der im
Privatbesitz befindlichen Gitarren, welche aus
artgeschützten Bestandteilen bestehen, zu registrieren.“Lediglich Gewerbetreibende sind zur Führung eines Aufnahme- und
Auslieferungsbuches verpflichtet, sofern Sie gewerbsmäßig Tiere oder
Pflanzen/Hölzer der besonders geschützten Arten erwerben, be- oder
verarbeiten
oder in den Verkehr bringen (§ 6 BArtSchV
Da ich aktuell eine LP verkaufen möchte, kann ich das ja dann machen ohne Vorerwerbsbescheinigungen ??
“Soweit sich also die Instrumente in Ihrem Privatbesitz befinden, besteht
keine
Verpflichtung Ihre Instrumente bei uns anzumelden. Für die Untere
Naturschutzbehörde wäre es auch nicht leistbar, den Bestand der im
Privatbesitz befindlichen Gitarren, welche aus
artgeschützten Bestandteilen bestehen, zu registrieren.“Lediglich Gewerbetreibende sind zur Führung eines Aufnahme- und
Auslieferungsbuches verpflichtet, sofern Sie gewerbsmäßig Tiere oder
Pflanzen/Hölzer der besonders geschützten Arten erwerben, be- oder
verarbeiten
oder in den Verkehr bringen (§ 6 BArtSchV
Da ich aktuell eine LP verkaufen möchte, kann ich das ja dann machen ohne Vorerwerbsbescheinigungen ??