What's Up CITES - Stand JAN 2017

  • Ersteller hack_meck
  • Erstellt am
Das wird sich schon sinnvoll einpendeln.

Naja, die Musikläden und kommerziellen Händler, die das jetzt schon so umfangreich auslegen und groß kund tun würden ja schon deutlich davon profitieren, falls es sich wirklich deutlich einschränkend auf den privaten Gebrauchtmarkt auswirkt. Und wenn sich auch privat bei Gitarren mit Palisander nur noch alles mit original Händlerrechnung oder, noch schlimmer, immer neuer Registrierung bei einer Behörde, handeln ließe würde das den Privatmarkt deutlich einschränken.

Die werden kaum ein Interesse daran haben das ganze klein zu halten.

Ich habe keinen Aluhat auf, aber weswegen sollten sie nicht in ihrem eigenen Interesse handeln? Ich habe mich ja eh schon gewundert wieso das Thema so urplötzlich so groß wurde.
 
Deswegen gab es den Stichtag.
Diese Woche hättest du jede Gitarre melden können

Ach, wie schön wäre die Welt, wenn´s so einfach wäre. Aber solange jede Behörde eine andere Aussage zu dem Thema abgibt, wird der letzendliche Ausgang der Sache wohl weiterhin ungewiss bleiben. :weep: Ich bekam folgende Nachricht auf meine Bitte nach einer Anmeldung als Vorerwerbsware.

... wir bestätigen den Erhalt Ihrer E-Mail vom 28.12.2016. Konkret wäre mein Kollege, Herr xxx, für Sie zuständig. Herr xxx steht Ihnen für Rückfragen ab dem 02.01.2017 unter der Durchwahl xxx wieder zur Verfügung.

Allgemein kann ich Ihnen zu dem Thema folgende Auskunft geben:

Eine Anmeldung von Musikinstrumenten (oder anderen Gegenständen) welche Bestandteile aus artgeschützten Materialien enthalten, ist für Privatpersonen gesetzlich nicht vorgesehen.

In der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) ist für Privatpersonen nur eine Meldepflicht für die Haltung von geschützten Wirbeltieren außerhalb des gewerblichen Bereiches vorgeschrieben (§ 7 Abs. 2 BArtSchV).

Lediglich Gewerbetreibende sind zur Führung eines Aufnahme- und Auslieferungsbuches verpflichtet, sofern Sie gewerbsmäßig Tiere oder Pflanzen/Hölzer der besonders geschützten Arten erwerben, be- oder verarbeiten oder in den Verkehr bringen (§ 6 BArtSchV).

Für Sie als Privatperson besteht somit keine Verpflichtung Ihre Instrumente bei uns anzumelden. Für die Untere Naturschutzbehörde wäre es auch nicht leistbar, den Bestand der im Privatbesitz befindlichen Gitarren, welche aus artgeschützten Bestandteilen bestehen, zu registrieren.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Sachbearbeiter.

Mit freundlichen Grüßen ...


Ich frage mich, ob die Dame mit ihrer Antwort bereits auf dem aktuellen Stand ist. Einen möglichen Verkauf von Privat haben die Damen und Herren offensichtlich nicht auf dem Radar. Wichtig ist aber wieder einmal, erst eine Verordnung aufzustellen. Wie sie dann gehandhabt werden soll überlegt man sich wieder erst im nachhinein. Die übliche unkoordinierte und unprofessionelle Herangehensweise unserer Behörden bei der Einführung von Gesetzen und Verordnungen. Naja, jedenfalls habe ich eine Bestätigung über den fristgerechten Eingang. Wenn´s hart auf hart kommt muß halt die Rechtsschutz ran.

Es bleibt spannend. :popcorn2:

Grüße
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 3 Benutzer
Wenn dem wirklich so wäre, dass jeder private Hobbygitarrist seine Gitarren als Vorbestand rgistrieren müsste und dies auch mit Originalrechnung, da keine SerNo aufgelistet, dann müsste doch der Gesetzgeber hier die Öffentlichkeit über die Massenmedien informieren und angemessene Übergangsfristen setzen. Deshalb glaube ich nicht dass die Regelung nun so für den Endverbraucher ab 2.1.17 gelten wird.

Bis all diese Regelungen vollinhaltlich greifen werden, werden Jahre vergehen. Die Lager sind voll von Holz, welches nach der alten Regelung geschlagen und verkauft wurde. Irgendwann wird jedes noch so billige Scheit eine Art Instrumentenpass dabeihaben. Solche Artenschutzprogramme haben eben lange Anlaufzeiten.
 
was hat Cites mit Reparaturen zu tun

Im Gegensatz zum Auftritt mit einem Instrument ist die Reparatur gegen Geld eine kommerzielle Handlung.

Ich gehe davon aus, dass man diesen Passus aus den Vorlagen/Einschätzungen mit Rio Palisander übernommen hat.

ich finde diese ganze Sache für Privatleute einfach unzumutbar und ungerecht sowieso.

Ich finde auch unheimlich viel Sachen ungerecht ... nur ist es mir die Zeit nicht wert mich drüber aufzuregen, wenn ich in weniger Zeit die Sache erledigen kann. :nix:


Gruß
Martin
 
So, hab meiner zuständigen unteren Naturschutzbehörde meine Liste soeben per E-Mail zukommen lassen.

Mal sehen was sich da nun tut.

Euch allen schonmal Guten Rutsch ins neue Jahr 2017 ! :popcorn2:
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 1 Benutzer
Wie wurde die neue Regelung denn vom Gesetzgeber kommuniziert?Ohne das MB wüßte ich z.B. nichts darüber.
Allen ein gutes neues Jahr !!
 
Kaum und wenn dann nur an gewerbliche.
Die Frage ist nur, wird das mit Absicht gemacht, um später ordentlich zu kassieren oder wurden Privatpersonen gar nicht bedacht?
 
Wie wurde die neue Regelung denn vom Gesetzgeber kommuniziert?Ohne das MB wüßte ich z.B. nichts darüber.
Allen ein gutes neues Jahr !!

Genau deshalb glaube ich, dass Private hier nur ganz am Rande betroffen sind. Falls man draufkommt, dass Private hier etwas regsitrieren/bestätigen lassen sollten, dann wirds auch ordentlich kommuniziert und vernünftige Fristen gesetzt werden.

Auf ein gutes neues Jahr!
 
Im Gegensatz zum Auftritt mit einem Instrument ist die Reparatur gegen Geld eine kommerzielle Handlung.

Ich gehe davon aus, dass man diesen Passus aus den Vorlagen/Einschätzungen mit Rio Palisander übernommen hat.

Wie sieht dies bei Klavieren mit Elfenbeintasten aus, dürfen diese kommerziell repariert und gestimmt werden? Oder wäre dies auch ein Verstoß gegen CITES?
 
in logischer Konsequenz: ja

Wobei bei Elfenbein und Rio aber afaik auch wieder das Alter eine Rolle spielt. OIch meine, dass alles was nachweislich vor 1949(?) verarbeitet wurde, läuft als Antiquität
 
Die Grenze ist 1947, alles davor gilt als antik.

Eventuell OT:
Ebay gibt offiziell Empfehlungen, wie man bei Elfenbein die CITES Regelungen umgehen kann, vielleicht wird dies demnächst auch bei Dalbergia etc. der Fall sein:

Bis nach 1900 wurden alle weißen Klaviertasten mit Elfenbein belegt. Es gab nichts anderes. Erst später kamen nach und nach vollwertige Ersatzstoffe zum Einsatz.
Elfenbein fällt unter den Artenschutz, Elfenbein-haltige Gegenstände dürfen demgemäß im Prinzip nur mit Antiquitätenzertifikat oder besonderer Genehmigung angeboten werden. Die enge Auslegung dieser Gesetzeslage macht natürlich bei den Zigtausenden verfügbarer alter Flügel und Klaviere keinen Sinn und wird bislang bei eBay auch nicht so gehandhabt. Doch muss eBay selbstverständlich die eingestellten Angebote kursorisch mit entsprechenden Suchmaschinen auf möglicherweise rechtskritische Begriffe abscannen. Vermeiden Sie nach Möglichkeit, eBay unter Zugzwang zu bringen.
Demgemäß sollten sie "Elfenbeintasten" wenigstens in der Titelzeile und/oder im Untertitel Ihres Angebots nicht erwähnen und am besten auch im Beschreibungstext umschreiben oder unerwähnt lassen. Ähnliches gilt natürlich auch als Empfehlung für Angebote außerhalb von eBay, z. B. in Zeitungsanzeigen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 1 Benutzer
Habe meine Liste an das Amt geschickt. Verkaufe aktuell aber ein Instrument über Kleinanzeigen mit Palisander Griffbrett. Kann ich das ab heute noch immer locker flockig verkaufen oder muss ich warten bis die Behörde mal reagiert?
 
Die Grenze ist 1947, alles davor gilt als antik.

1992 wurde Rio in CITES I aufgenommen ... 1997 war die EU Verordnung so weit aktualisiert, dass man sie sinnvoll und am Stück veröffentlichen konnte. Darin beschrieben als Antiquität ist alles was zum Zeitpunkt des in Kraft treten älter als 50 Jahre war. Also 1947.

Diese VO gilt noch heute und wird immer nur über Anhänge erweitert. Wenn man dort mal durchblättert, so stellt man fest, dass alles auf Pre-Internet und EBAY ausgerichtet ist. Sollten mehr Bürger von CITES betroffen sein, so sollte die EU dringend auch mal ihre Umsetzungsvarianten überprüfen und anpassen.


Elfenbein fällt unter den Artenschutz

P.S. Mammut nicht, das ist bereits ausgestorben und unterliegt daher keiner Schutzgruppe mehr. Eine Gitarre habe ich damit und muss da auch immer aufpassen, dass es nicht mit Elfenbein verwechselt wird. (Also die Rechnung mit der recht genauen Beschreibung der Gitarre dabei haben)

Verkaufe aktuell aber ein Instrument über Kleinanzeigen mit Palisander Griffbrett. Kann ich das ab heute noch immer locker flockig verkaufen oder muss ich warten bis die Behörde mal reagiert?

Ich würde dem Käufer ein Schreiben mitgeben in dem du den Vorerwerb bestätigt, den du als POS# XY an das Amt Z gemeldet hast ... Das sollte reichen um im Zweifel die Sache nachvollziehen zu können.

Gruß
Martin
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 1 Benutzer
@Vetinari
Wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter. Wenn Du mit einem Käufer handelseinig wirst und das Instrument nicht durch den Zoll muss, sprich innerhalb der EU bleibt, dann würde ich mir an Deiner Stelle keine Sorgen machen.

Wenn möglich, würde ich aber dem Käufer jedoch einen Nachweis mitgeben, dass das Instrument von Dir vor dem Beginn dieses Jahres erworben wurde. Just my two cents.

Beste Grüße
Dita
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 2 Benutzer
Das heißt also,es reicht,wenn ich meinem Sohn schriftlich bestätige ,daß ich ihm vor drei Jahren meine Music Man Silhouette (Bj. 1986...ca.)geschenkt habe,die ich irgendwann einem Spezl abgekauft hatte,der auch keine Rechnung mehr davon hat?
 
@WesL5
Mir persönlich würde es reichen. Ob es Dir und Deinem Sohn reicht, müsst ihr entscheiden.
Solange das Instrument nicht durch Zollkontrollen muss, würde ich mir keine Sorgen machen.
Wenn Dein Sohn das Instrument mal später verkaufen will, dann wird der Markt zeigen, ob und inwieweit höhere Anforderungen an die Dokumentation als Vorerwerb gestellt werden.

Ich empfehle da einfach mal die ersten drei Beiträge des Threads (#1, #2 und #3) einschließlich Links zu lesen.

Beste Grüße
Dita
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 1 Benutzer
Hallo,
Ich habe nun gestern einige Stunden verbracht und versucht, mich in die neuen Vorgaben einzuarbeiten. Dabei bin ich, wie wohl viele andere, grandios gescheitert. Zunächst war ich absolut dagegen irgendwas von meinem privaten Besitz beim Staat zu melden. Ich habe von 1984 geträumt... Der Punkt des Artenschutzes ist für mich indiskutabel und wichtig, die Umsetzung klingt für mich jedoch "hintertürmäßig".
Nachdem nun jedoch bereits ein großer Musikhändler in Frankfurt angekündigt hat, keine Gitarren mehr ohne entsprechende Aktenkennzeichnung zu reparieren (wie in diesem Thread zu lesen), werde ich wohl nun doch melden müssen. Ich habe einfach Angst, dass in ein paar Jahren niemand mehr meine lang und hart ersparte Gibson J-45 bundieren will... Für diese habe ich auch keine Quittung oder ähnliches, sodass mir die Voranmeldung unausweichlich erscheint. Auch möchte ich, dass meine Tochter die Gitarre irgendwann legal verkaufen kann.

Daher einige kurze Fragen:

-> Ich bin verwirrt bezüglich des Stichtages. Habe ich das Datum schon verpasst, oder ist eine Meldung heute noch möglich (31.12 als Stichtag oder 2.1)? Ich bin mir über die zweifelhaftem rechtliche Verbindlichkeit von E-Mails bewusst, aber ich sehe keine andere Möglichkeit.

-> Ich wohne in Frankfurt am Main. Wären daher die Umweltbehörden in Kassel zuständig?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen. In der Zwischenzeit hoffe ich nur, dass ich keinen großen Fehler damit mache.

Mit freundlichem Gruß
 
Heute reicht ... regPräs müsste Darmstadt sein.

Schicke eine Kopie an die untere Naturschutzbehörde in Frankfurt.

Gruß
Martin
 

Ähnliche Themen


Unser weiteres Online-Angebot:
Bassic.de · Deejayforum.de · Sequencer.de · Clavio.de · Guitarworld.de · Recording.de

Musiker-Board Logo
Zurück
Oben