What's Up CITES - Stand JAN 2017

  • Ersteller hack_meck
  • Erstellt am
Neben meiner Meldung an die Umweltbehörde habe ich eben einfach aus neugier mal die Firma Meinl angeschrieben, ob sie mir an hand einer Liste mit Seriennummern das entsprechende Einfuhrdatum in die EU bestätigen kann. Bei mir handelt es sich fast ausschliesslich Gitarren von Ibanez. Ich bin mal gespannt was Meinel als Importeur dazu antwortet. Ich lasse Euch wissen ob und was Meinl dazu antwortet.
 
Was meint ihr, sollte man sicherheitshalber die Liste zusätzlich nochmal an das jeweilige RP mailen ?

Wenn für Frankfurt nicht die dortige Untere NB zuständig ist frage ich mich gerade ob das für Fulda ebenso gilt.

Vll sollte ich noch sicherheitshalber ne Mail nach Kassel schicken.

https://rp-kassel.hessen.de/umwelt-natur/naturschutz/grundlagen-des-artenschutzes

Gewerbebetriebe und Erzeugnisse LK Hersfeld-Rotenburg, LK Fulda,
Werra-Meißner-Kreis

Gerhard Hof
Tel.: 0561 106 4164
E-Mail: gerhard.hof@rpks.hessen.de

Hm Gewerbebetriebe .. naja irgendwie passt das dann wieder nicht.
 
Gerade in Hessen haben die RP z. T. unterschiedliche Fachaufgaben als Landesbehörde. Bei uns in NRW gibt es die Untere Naturschutzbehörde in jedem Kreis, also für mich liegt die Meldestelle bei meinem Landkreis.
Unser Föderales System ist da ja sehr von Heterogenität geprägt. Vielleicht schaust Du auch mal, ob Dein Landkreis nicht in Charge ist.
Bei mir hatte die Landesbehörde nämlich kein Informationsinteresse.
 
Die untere Naturschutzbehörde in Wiesbaden hatte mich nach Darmstadt verweisen ...

Gruß
Martin
 
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Dann ist es hoffentlich eindeutig!
 
Einen möglichen Verkauf von Privat haben die Damen und Herren offensichtlich nicht auf dem Radar. Wichtig ist aber wieder einmal, erst eine Verordnung aufzustellen. Wie sie dann gehandhabt werden soll überlegt man sich wieder erst im nachhinein. Die übliche unkoordinierte und unprofessionelle Herangehensweise unserer Behörden bei der Einführung von Gesetzen und Verordnungen.

Solches Behörden-Bashing find ich auch echt ein bisschen kurzsichtig.

Erstens muss man vielleicht beachten, dass diejenigen, die dieses internationale (!) Abkommen auf den Weg gebracht haben, nicht diejenigen sind, die sich jetzt mit seiner Umsetzung befassen müssen. Und selbst wenn es der deutsche Gesetzgeber gewesen wäre: Es ist keine Seltenheit, dass eben Gesetze formuliert und verabschiedet werden, die die Richtung vorgeben sollen (das nennt man Politik) und sich ganz andere dann mit deren Umsetzung (in der Theorie) beschäftigen. Wieder andere beschäftigen sich dann praktisch mit der Umsetzung und in der Folge mit unzufriedenen Bürgern, die nicht unterscheiden können, wer ihnen da jetzt gerade in den freiheitlich demokratischen Individualismus pfuscht.

Verordnungen übrigens, regeln anschließend die Umsetzung (Stichwort: Durchführungsverordnung). Aber diejenigen, die eine solche schreiben, haben i.d.R. mit dem Gesetz oder dem Abkommen nichts zu tun gehabt und sind auch noch mal andere als diejenigen, die da im Moment mit unseren Listen erfreut werden.

Und irgendwer schrieb, dass eine bundeseinheitliche Regelung ja wohl nottäte oder dass irgendwann damit zu rechnen ist: Dazu wollte ich auch mal die Hoffnung schmälern, denn es ist auch nicht so selten, dass die Länder gesetzliche Vorgaben unterschiedlich ausgestalten. Es kommt halt immer darauf an, wie konkret ein Gesetz formuliert ist und wie viel Interpretationsspielraum es lässt und es kommt darauf an, was derjenige, der (oder die) an der Durchführungsverordnung arbeitet da hineininterpretiert oder herausliest und was demjenigen einfällt, um gesetzliche Vorgaben in der Realität umzusetzen und handhabbar zu machen.

*Oberlehrermodus off
 
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Was allerdings für mich eindeutig ist: Ab 2017 werde ich nur alte/gebrauchte Gitarren kaufen bei denen ich mir sicher bin, dass der Vorerwerb nachgewiesen werden könnte. Sie also nicht "schwarz in die EU" gekommen ist.

Gruß
Martin

Da du hier ja mit einer gewissen Energie postest... deine Angaben auf einer Email Liste beweisen im Grunde überhaupt nichts.

Nur weil da eine Gitarre mit Seriennummer und/oder Foto vermerkt ist, beweist das weder dass du der aktuelle Besitzer bist, noch wo sich die Gitarre aktuell befindet. Die kann auch bei Freunden in New York stehen oder bei einem Händler in LA.

Auch wenn du die konkrete Gitarre dann Jahre später hier in Deutschland vorzeigen kannst, beweist es nicht, dass sie nicht nach 2017 illegal eingeführt wurde...oder vor 2017 eingeführt aber doch am Zoll vorbei, illegal... .

Zudem ist die eingesandte Liste selbst ja wohl auch noch kein Vorerwerbsnachweis... .
 
Hm, wenn diese Liste durch eine natürliche Person gezeichnet wurde, kommt es dann nicht einer wahrhaftigen bezeugten Aussage vor einer Behörde nahe - ähnlich der Steuererklärung?
 
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Hm, wenn diese Liste durch eine natürliche Person gezeichnet wurde, kommt es dann nicht einer wahrhaftigen bezeugten Aussage vor einer Behörde nahe - ähnlich der Steuererklärung?

Na ja, eine Liste per email hat wohl kaum eine originale Unterschrift... .

Da kann ich dann auch schlicht (z.B. einem Käufer) schriftlich den Besitz vor 2017 erklären....
 
Da du hier ja mit einer gewissen Energie postest... deine Angaben auf einer Email Liste beweisen im Grunde überhaupt nichts.

Das kommt darauf an, was der Mann von der Behörde antwortet. Die Antworten die wir bisher gesehen haben, deuten aber darauf hin, dass mit geglaubt wird. Zumal wir bitte auch mal kurz dran denken wollen, dass auch bei einem Händler die Behörde nicht persönlich zum Zählen kommt. :)

Außerdem gehe ich davon aus, dass die Behörde durchaus volles Vertrauen in die Zollorgane hat.

Na ja, eine Liste per email hat wohl kaum eine originale Unterschrift... .

Also auf meiner ist eine drauf :)

Gruß
Martin
 
Also auf meiner ist eine drauf :)

Wohl höchsten eine Kopie / Scan, oder?

Und hast du denn die exakte Liste mit Angaben der einzelnen Posten bestätigt bekommen oder einfach nur den Erhalt von irgendeiner Liste?
 
Auf meinem Scan ist auch meine Unterschrift als Erklärender, das Original verbleibt zu hause, kann jedoch gerne bei Bedarf vorgelegt werden.
 
Auf meinem Scan ist auch meine Unterschrift als Erklärender, das Original verbleibt zu hause, kann jedoch gerne bei Bedarf vorgelegt werden.

Also hast du, einmal ganz formal, die Kopie einer völlig ungeprüften Liste an eine Behörde gesandt.

Was soll das denn jetzt konkret beweisen?

Und woher weiß ich als ein potentieller Käufer einer Gitarre von dir, dass auf dieser Liste auch tatsächlich die zur Debatte stehende Gitarre steht? Und woher weiß das der Zoll?
 
Ich habe nach bestem Gewissen erklärt, welche meiner Gitarren welche Bestandteile aus Palisander (wo ich die Art wusste, ist auch das vermerkt) sind, wann/wie/wo ich sie erworben habe (oder die Personen in meinem Haushalt), für welche Gitarre eine Rechnung (oder Zollpapiere) vorliegt.

Es ist eine freiwillige Meldung, die wohl auch erstmal den Vertrauensvorschuss durch die Behörde genießt.

Vertrauensvorschuss: Gilt doch auch für die sichere Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition. Die Behörde KANN stichprobenartig die Angabe überprüfen.

Oder Silvester-Pyrotechnik durch jedermann: Außerhalb des Ereignisses Silvester (inkl. Toleranz-Zeitspanne vorher/nachher) ist das gem. SprengG die nicht autorisierte Herbeiführung einer Explosion. Dem Kunden vertraut die Aufsichtsbehörde doch auch erstmal, dass diese Artikel nur um 0000 gebraucht werden...
 
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Die Antworten die wir bisher gesehen haben, deuten aber darauf hin, dass mit geglaubt wird. Zumal wir bitte auch mal kurz dran denken wollen, dass auch bei einem Händler die Behörde nicht persönlich zum Zählen kommt. :)

Außerdem gehe ich davon aus, dass die Behörde durchaus volles Vertrauen in die Zollorgane hat.

Dann weiß ich nicht, warum mir nach dem 1.1. 2017 auf einmal nicht mehr geglaubt werden sollte oder der Zoll auf einmal von illegalem Import ausgehen sollte.... .
 
Die Form der E-Mail Liste war die von der Behörde gewünschte Form der Kommunikation ...

Wir haben diesen Weg gewählt, du darfst weiterhin gerne deinen wählen. Basierend auf deinen oder meinen Spekulationen mag ich hier aber nicht eine richtig / falsch Diskussion führen müssen ... das werden wir nicht klären können, denn wir sind nicht die später handelnden Personen.

Insofern sind wir an der Stelle dann auch am Ende der Betrachtung.

Gruß
Martin
 
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Das Völkerrechts muss in Bundesgesetz muss in Landesgesetz gewandelt werden, samt solcher Dinge wie stichhaltiger Nachweisführung durch den Meldenden, Kontrollmechanismen, oder einer Gebührenordnung. Und die sind, das weiß ich durch die Prozeduren beim SprengG, durchaus mit viel Spielraum des Sachbearbeiters (aber auf Grundlage der Gebührenordnung) versehen (persönliche Erfahrung in Bayern/NRW).
 

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