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Hier mal die Antwort, die ich vor ein paar Tagen vom LRA Günzburg (Schwaben, Bayern) bekommen habe.
Ich werde allerdings trotzdem melden, da ich bis jetzt noch kein einziges Instrument innerhalb des Landkreises verkauft habe und ich den anderen LRAs nicht ganz traue.
Leider habe ich telefonisch niemanden mehr erreicht, weil ich die Mail zu spät im Spamordner gefunden habe....
Sehr geehrter Herr .....,
wie ich Ihren Zeilen entnehme, sind Sie kein gewerbsmäßiger Händler von Musikinstrumenten. Ist das richtig?
Dalbergia spp. ist ab 02.01.2017 im WA in Anhang II gelistet, d.h. besonders geschützt. Die Umsetzung in EU-Recht soll Ende Januar/Anfang Februar 2017 erfolgen.
Wir haben seit letzter Woche vom Bundesamt für Naturschutz die Information erhalten, dass Firmen ihre Altbestände registrieren lassen sollen.
Dies gestaltet sich zeitlich wegen des Weihnachtsgeschäfts für manche Händler /Musikinstrumentebauer sehr schwierig.
Für Musiker sollen zum Mitführen ihrer Instrumente Ausnahmen kommen, deren Inhalt uns Vollzugsbehörden bisher nicht bekannt ist.
Meine Empfehlung für Sie:
Kaufen Sie ab 02.01.2017 nur Instrumente, für die der Verkäufer mit Unterschrift bestätigt, dass es sich um Vorerwerb handelt.
Idealerweise ist ein Kaufbeleg vorhanden. Für Käufe aus Nicht-EU-Ländern muss ab 01.02.2017 eine Einfuhrnummer für das betreffende Instrument vorhanden sein (Kopie geben lassen).
Für den Verkauf Ihrer lagernden Instrumente müssten Sie mit Unterschrift bestätigen, dass das bestreffende Instrument Vorerwerb ist.
Wir haben keine Anweisung, dass private Besitzer von Musikinstrumenten diese bei uns vor dem 01.01.2017 registrieren lassen.
Sie können dies aber gerne tun, um auf der sicheren Seite zu sein.
Bitte lassen Sie mir auch Ihre Kontaktdaten zukommen.
Grüße
Roman
Ich werde allerdings trotzdem melden, da ich bis jetzt noch kein einziges Instrument innerhalb des Landkreises verkauft habe und ich den anderen LRAs nicht ganz traue.
Leider habe ich telefonisch niemanden mehr erreicht, weil ich die Mail zu spät im Spamordner gefunden habe....
Sehr geehrter Herr .....,
wie ich Ihren Zeilen entnehme, sind Sie kein gewerbsmäßiger Händler von Musikinstrumenten. Ist das richtig?
Dalbergia spp. ist ab 02.01.2017 im WA in Anhang II gelistet, d.h. besonders geschützt. Die Umsetzung in EU-Recht soll Ende Januar/Anfang Februar 2017 erfolgen.
Wir haben seit letzter Woche vom Bundesamt für Naturschutz die Information erhalten, dass Firmen ihre Altbestände registrieren lassen sollen.
Dies gestaltet sich zeitlich wegen des Weihnachtsgeschäfts für manche Händler /Musikinstrumentebauer sehr schwierig.
Für Musiker sollen zum Mitführen ihrer Instrumente Ausnahmen kommen, deren Inhalt uns Vollzugsbehörden bisher nicht bekannt ist.
Meine Empfehlung für Sie:
Kaufen Sie ab 02.01.2017 nur Instrumente, für die der Verkäufer mit Unterschrift bestätigt, dass es sich um Vorerwerb handelt.
Idealerweise ist ein Kaufbeleg vorhanden. Für Käufe aus Nicht-EU-Ländern muss ab 01.02.2017 eine Einfuhrnummer für das betreffende Instrument vorhanden sein (Kopie geben lassen).
Für den Verkauf Ihrer lagernden Instrumente müssten Sie mit Unterschrift bestätigen, dass das bestreffende Instrument Vorerwerb ist.
Wir haben keine Anweisung, dass private Besitzer von Musikinstrumenten diese bei uns vor dem 01.01.2017 registrieren lassen.
Sie können dies aber gerne tun, um auf der sicheren Seite zu sein.
Bitte lassen Sie mir auch Ihre Kontaktdaten zukommen.
Grüße
Roman