Sendungen, die vor dem 02.01.2017 das Ausfuhrland verlassen haben und erst ab 02.01.2017 in der EU ankommen
Wenn eine Sendung das Ausfuhrland nachweislich vor dem 02.01.2017 verlassen hat und erst ab 02.01.2017 zur EU-Einfuhrabfertigung ankommt, verfahren Sie bitte wie folgt:
Fall 1: Die Anhangsänderungen sind noch nicht in EU-Recht umgesetzt worden
Solche Sendungen können ohne CITES-Dokumente importiert werden. Wir empfehlen Ihnen, dass Sie in diesem Fall an die CITES-pbox
citesma@bfn.de Kopien der Zollabfertigung im Ausfuhrland übersenden, aus denen das Datum der Verschiffung vor dem 02.01.2017 hervorgeht. Wir würden Ihnen dann auf dieser Grundlage schriftlich die Rechtmäßigkeit der Einfuhr und den Vorerwerbsstatus der betroffenen Exemplare bestätigen.
Fall 2: Die Anhangsänderungen sind in EU-Recht umgesetzt worden
Ab Umsetzung in der EU sind Einfuhrgenehmigungen erforderlich. In diesem Fall bekämen Sie von uns eine Einfuhrgenehmigung ohne Vorlage eines CITES-Exportdokumentes, auf der wir alle erforderlichen Informationen aufführen würden. Voraussetzung ist auch hier, dass Sie uns gemeinsam mit dem
Antragsformular auf Einfuhrgenehmigung Kopien der Zollabfertigung im Ausfuhrland übersenden, aus denen das Datum der Verschiffung vor dem 02.01.2017 hervorgeht.