wer kriegt wieviel vom kuchen (geld und rechte)

  • Ersteller Thor Turing
  • Erstellt am
stimmt, die Vervielfältigungsrechte habe ich vergessen. Urheberrecht ist klar, muß man nur nachweisen können. Das ist aber ein anderes Kapitel, dazu wurde unter "Recht" schon viel gesagt.

Fragen ob man covern darf? Da wäre ich nicht so sicher. Für wen soll das gelten? Keine Coverband der Welt fragt bei den Verlagen namenhafter Künstler um Erlaubnis zum covern, hab ich auch noch nie gehört! Für öffentliche Aufführung muß halt GEMA gezahlt werden. Wenn das Repertoire nicht GEMA-Material ist, hat der Urheber eben Pech gehabt!
 
Fragen ob man covern darf? Da wäre ich nicht so sicher. Für wen soll das gelten? Keine Coverband der Welt fragt bei den Verlagen namenhafter Künstler um Erlaubnis zum covern, hab ich auch noch nie gehört! Für öffentliche Aufführung muß halt GEMA gezahlt werden. Wenn das Repertoire nicht GEMA-Material ist, hat der Urheber eben Pech gehabt!

Stimmt, da bin ich, glaube ich, übers Ziel hinaus geschossen:
Was veröffentlicht wurde, darf gecovert werden.

x-Riff
 
btb schrieb:
Wem in der Band die Song "gehören" kann man nicht festlegen; dafür gibt es Gesetzliche Regelungen im Urheberrecht. Theoretisch darf jeder die Songs spielen, auch wenn er die Rechte nicht hat, dann covert er eben.
nun, was man nicht frei "regeln" kann ist, wer urheber ist. was man aber regeln kann ist: wie das Geld was aus diesen Rechten kommt verteilt wird. Ferner ist auch die Frage nach der Urheberschaft selbst durchaus besprechungsbedürftig, nämlich schon allein deshalb, weil im zweifelsfall Nachweise erbracht werden müssen. Wenn der eine behauptet, er habe den song geschrieben, und der andere sagt, das haben sie gemeinsam gemacht (und ggf meinen die es auch beide so. der eine kam mit dem song in die Probe, der andere hat dann die hälfte der riffs erweitert, arrangiert, verändert, gestrichen und selbst dazugeschrieben etc.)
Ok, im zweifelsfall covert er halt, aber:
dann kann der andere ggf. Geld verlangen

Fragen ob man covern darf? Da wäre ich nicht so sicher. Für wen soll das gelten? Keine Coverband der Welt fragt bei den Verlagen namenhafter Künstler um Erlaubnis zum covern, hab ich auch noch nie gehört! Für öffentliche Aufführung muß halt GEMA gezahlt werden. Wenn das Repertoire nicht GEMA-Material ist, hat der Urheber eben Pech gehabt!

Das stimmt sicher NICHT:
1. wenn der Urheber nicht Gema-Mitglied ist, muss für die öffentliche Aufführung auch keine Gema-Gebühr bezahlt werden (oder täusche ich mich da?)
2. wenn der Urheber nicht Gema-Mitglied ist, hat er doch volles Recht auf Entlohnung. Diese läuft halt dann nur nicht über die GEMA. Wenn er nicht in der Gema ist, müssen Nutzer und Urheber diese Fragen eben unter sich klären (daher Ärger). Die Annahme "Wenn das Repertoire nicht GEMA-Material ist, hat der Urheber eben Pech gehabt" entspräche einer faktischen Enteignung der nicht-Gema-Mitglieder. Das wäre juristisch überhaupt nicht tragbar. Die Rechte sind absolut die selben, ob man in der Gema ist oder nicht. Der einzige unterschied ist, ob die GEMA sich um die Verwaltung und das Inkasso kümmert oder ob der Urheber das selber macht.
3. Pech hat der AußerGema-Urheber nur, weil er meistens gar nicht mitkriegt, dass ein anderer auf Veranstaltung XYZ seinen song unbezahlt gecovert hat. Wenn er es doch mitkriegen sollte und es nachweisen kann, dann hat der andere pech (und blecht wohl für Anwalts & Gerichtskosten viel mehr als für die Nutzung der Werke)
 
Stimmt, da bin ich, glaube ich, übers Ziel hinaus geschossen:
Was veröffentlicht wurde, darf gecovert werden.

x-Riff

In Deutschland ja (solange es sich auch tatsächlich um ein Cover handelt und nicht um ein modifiziertes Werk)
Es gibt aber durchaus ein paar Staaten, wo das nicht so einfach geht.
 
In Deutschland ja (solange es sich auch tatsächlich um ein Cover handelt und nicht um ein modifiziertes Werk)
Es gibt aber durchaus ein paar Staaten, wo das nicht so einfach geht.

Danke für die Info,

x-Riff
 
ach ja, in meinem Beitrag oben ist was nicht ganz richtig: da steht jeweils die Unterscheidung Gema-Mitglied / nicht-Mitglied. Es gibt natürlich auch nicht-Mitglieder, deren Rechte in Deutschland dennoch von der Gema verwaltet werden (und inkasso) wie die der Mitglieder. Das sind insbesondere die Ausländischen Unrheber, die in der ihrem Land entsprechenden Gema-ähnlichen Struktur (die mit der Gema einen Vertrag hat) Mitglied sind. Da für uns alles faktisch genauso läuft, wie wenn die Gema-Mitglied wären, zähle ich die also trotzdem zu den Mitgliedern
 
Nix dagegen, es sich einfach zu machen. Aber manchmal passt es nicht.
Wir halten fest, wer einen song gemacht hat. Dazu zählt: Text (eigenständige Kategorie), Musik: alles hat eine/r gemacht, Riffs lagen vor aber endgültiger song ist Gemeinschaftsarbeit, alles ist Gemeinschaftsarbeit, extra: Gesang/Gesangsmelodie.

Prinzip: wer die Arbeit hat, hat auch die Rechte.
Mit einem Prozentsatz-System funktioniert das gut. Beispiel: song x = Person A 100% Text, 25% Musik, 0% Gesangsmelodie, Person B: 25% Musik, 0% Gesangsmelodie, Person 25% Musik, 0 Gesangsmelodie, Person D 25% Musik, 100% Gesangsmelodie.

Umsatz minus (gemeinsame Kosten) = Ertrag minus Steuern = Verteilung des Restes nach Prozentsätzen.

x-Riff

Und dann wird irgendwann jemand unzufrieden weil er sich wie Jason Newstedt fühlt und nur selten etwas beiträgt, dies aber schonungslos offengelegt wird.

Stell ich mir "lustig" vor wenn dann bei der CD hinten draufgeschrieben wird, wer was gemacht hat: Lied eins, ja ich eddi und hans haben da mitgewirkt, du nicht herbert, dein name taucht da nicht auf. Ups bei Lied 2 ja auch, bei Lied 3 auch..."


Ich weiß nicht, das klingt einfach total merkwürdig ;) :)
So nach "du machst kaum was du bist nichts"
 
Und dann wird irgendwann jemand unzufrieden weil er sich wie Jason Newstedt fühlt und nur selten etwas beiträgt, dies aber schonungslos offengelegt wird.

Stell ich mir "lustig" vor wenn dann bei der CD hinten draufgeschrieben wird, wer was gemacht hat: Lied eins, ja ich eddi und hans haben da mitgewirkt, du nicht herbert, dein name taucht da nicht auf. Ups bei Lied 2 ja auch, bei Lied 3 auch..."


Ich weiß nicht, das klingt einfach total merkwürdig ;) :)
So nach "du machst kaum was du bist nichts"
Warum?
Ich werde bei der Platte auch drauf schreiben wer die Lieder, wer die Texte usw. gemacht hat.

Warum auch nich?
Wenn ich mir die Mühe mache die Lieder zu schreiben will ich auch, dass der Rest das weiß, dass ich das war.
 
Stell ich mir "lustig" vor wenn dann bei der CD hinten draufgeschrieben wird, wer was gemacht hat: Lied eins, ja ich eddi und hans haben da mitgewirkt, du nicht herbert, dein name taucht da nicht auf. Ups bei Lied 2 ja auch, bei Lied 3 auch..."
Ich weiß nicht, das klingt einfach total merkwürdig ;) :)
So nach "du machst kaum was du bist nichts"

Das ist doch das Binnenverhältnis - sowas kommt doch nicht aufs cover einer CD.
Und wenn die Leute sich einig sind, dass das ne gemeinsame Sache ist wie bei Whych - dann wird eben das zur Regelung.

Da reichen drei Sätze, ein Datum und die Unterschrift von jedem/r aus der Band und fertig ist der Lack.

Es ist ein bißchen wie bei der Ehe: solange es gut läuft, braucht man keinen Vertrag. Aber wenn es nicht mehr läuft, kann man sich in der Regel auch auf keinen Vertrag mehr einigen...

x-Riff
 
Stimmt schon, im Prinzip war das auch gar keine Kritik an eurem Vorgehen. Ich könnte mir halt nur vorstellen, dass Personen die auch etwas beitragen, aber weniger als die anderen, sich dadurch diskriminiert ;) vorkommen könnten. Was wiederum zu Unmut führen könnte.
 
Stimmt schon, im Prinzip war das auch gar keine Kritik an eurem Vorgehen. Ich könnte mir halt nur vorstellen, dass Personen die auch etwas beitragen, aber weniger als die anderen, sich dadurch diskriminiert ;) vorkommen könnten. Was wiederum zu Unmut führen könnte.
 
Stimmt schon, im Prinzip war das auch gar keine Kritik an eurem Vorgehen. Ich könnte mir halt nur vorstellen, dass Personen die auch etwas beitragen, aber weniger als die anderen, sich dadurch diskriminiert ;) vorkommen könnten. Was wiederum zu Unmut führen könnte.
Ja gut, dann hätten sie halt mehr dazu beitragen sollen.
Wer nich viel gemacht hat, kann auch nich erwarten als großer Mann dargestellt zu werden.

Meine Meinung...
 
Stimmt schon, im Prinzip war das auch gar keine Kritik an eurem Vorgehen. Ich könnte mir halt nur vorstellen, dass Personen die auch etwas beitragen, aber weniger als die anderen, sich dadurch diskriminiert ;) vorkommen könnten. Was wiederum zu Unmut führen könnte.
 
Sorry fürs trippleposting :eek:
 
Stell ich mir "lustig" vor wenn dann bei der CD hinten draufgeschrieben wird, wer was gemacht hat: Lied eins, ja ich eddi und hans haben da mitgewirkt, du nicht herbert, dein name taucht da nicht auf. Ups bei Lied 2 ja auch, bei Lied 3 auch..."

Die Ärzte machen das ja so. Ich hab grad mal ein Blick auf ne CD geworfen (Nach uns die Sintflut) und nur bei einem einzigen Lied hat der Bassist mitgewirkt. Ist also nicht ganz so abwägig deine Vorstellung.
 
Es ist ja auch sonst üblich, dass z.B. im Booklet zu einer CD bei jedem Song sowas dran steht wie: Music: J. Doe, R. Foobar / Lyrics: J. Doe, E. Someguy
wo die Urheber vermerkt sind.

bei vielen sieht man sogar alle interpreten genannt, manchmal (wenn' je nach Song anders ist) sogar songweise

also normal isses.

Die andere Frage ist eben die nach der Verteilung (des Gelds)
- Wenn alle Urheber bei der Gema sind, dann stellt sich die Frage eigentlich nicht (die Gema hat dann dafür einen Verteilungsplan)
- Wenn einige, aber nicht alle Urheber bei der Gema sind, dann isses ganz kacke (jedenfalls dann, wenn man den Song bei der Gema registriert und der Gema alle Urheber nennt, die Gema zahlt nämlich nur an Mitglieder aus)
 
Die andere Frage ist eben die nach der Verteilung (des Gelds)
- Wenn alle Urheber bei der Gema sind, dann stellt sich die Frage eigentlich nicht (die Gema hat dann dafür einen Verteilungsplan)
- Wenn einige, aber nicht alle Urheber bei der Gema sind, dann isses ganz kacke (jedenfalls dann, wenn man den Song bei der Gema registriert und der Gema alle Urheber nennt, die Gema zahlt nämlich nur an Mitglieder aus)

Das kann man im Binnenverhältnis klären bzw. sollte man, wenn nicht alle GEMA-Mitglieder sind.

Es gibt ja diesen Zwischenbereich, wo man einfach zuzahlen würde, wenn alle GEMA-Mitglieder werden.

Das kann man dann mit Binnenverträgen regeln. Ist so ähnlich als wenn man einen Ehe-Vertrag macht. Der hebt nicht auf, was staatlicherseits geregelt ist, kann aber zusätzliche Vereinbarungen enthalten.

x-Riff
 
Eine andere Frage in Punkto Geldverteilung ist :
ist gleichmässige Verteilung der für die Interpretation (z.B. Aufführung auf Gig) erhaltenen Gelder gerecht?
Wir wollen dabei mal so tun, als wäre der Teil für die Urheber schon rausgerechnet (sei es weil es über Gema läuft oder aus welchen Kalkulationsgründen auch immer) und es geht nur um die interpretative Leistung:
Sind alle Rollen gleich viel wert?

Und was ist, wenn einer mehr als eine Rolle in der Band wahrnimmt?
Beispiel:
Band A (1* Bass, 1* Drums, 1* Lead-Gitarre, 1*Rhythmus-Gitarre, 1* Sänger)
Band B (wie Band A, jedoch anstatt eines separaten Sängers singt der Rhythm.-Gitarrist)
=> bei gleichmäßiger Verteilung PRO KOPF wären in Band A die Tätigkeiten des Singens und der Rhythmus-Gitarre doppelt so viel "wert" wie bei Band B, wo einer sich die doppelte Arbeit reinzieht wie die anderen aber nicht mehr kriegt. Das ist ja auch nicht gerecht.. Faktisch ist er damit pro Arbeitsanteil halb so viel wert wie die anderen.

Ob der gute Mensch deshalb jetzt gleich das doppelte kriegen soll, ist zwar eher fraglich (zumal man sich ja dann überlegen müsste, ob es nicht besser wäre, einen separaten Sänger zu haben) , aber irgendwo zwischen Faktor eins und Faktor zwei wird wohl die Wahrheit liegen (denn beide extreme sind auf ihre Weise ungerecht)
Klar: es wäre blöd, alles verrechnen zu wollen oder dass jetzt z.B. ein Sänger, der in zwei Songs ein paar Schläge Tamburin mitrasselt dafür 3% mehr vom Kuchen möchte (wäre totaler Schwachsinn). Aber: wenn einer regelmässig zwei Hauptrollen übernimmt (z. B. ständig präsentes Instrument + Gesang), dann wäre es vielleicht fair, wenn er für die "doppelte" Arbeit z.B. als 1,5 Mann abgerechnet wird ? oder nicht?

was haltet Ihr davon?
 
Thor: genau so ist das mit den Prozenten gemeint.
Man stellt fest: was ist überhaupt nötig (musik: Idee, Entwicklung, Umsetzung. Text: dito. Gesang: dito). Dann spricht man darüber, wer an welchen Sachen wie beteiligt war. Und das hält man fest und danach richtet sich die "interne Ausschüttung".

Hört sich kompliziert an, ist es aber nicht. Das macht eigentlich jede/r. Beispiel: 4 Leute fahren in Urlaub und man hat eine gemeinsame Urlaubskasse. Jetzt geht es um die Kosten: wer stellt die karre, mit der gemeinsam gefahren wird? Wer zahlt das Benzin? Wer sorgt für den Einkauf von Lebensmitteln, wer kocht oder tut sonst was für den gemeinsamen Urlaub?

Wenn man die Kosten geteilt hat, teilt man danach die Einnahmen (da fängt das Beispiel Urlaub an zu Hinken an, aber das macht nix: jede/r weiß, was gemeint ist).

Jede bessere Wohngemeinschaft funktioniert so. Klar gibts da Gesprächsbedarf (das leidige Thema Küchendienst im Falle WG), aber es ist besser, sich zusammen zu setzen und da gemeinsam ne Regelung zu finden, als ständig diesen Knaas und das Gemeckere um die Ohren zu haben.

x.Riff
 
:eek: :eek: :eek:
Über sowas hab ich mir noch nie Gedanken gemacht
Meine Band ist noch in einer Phase, in der sich alle gut verstehen
und wir (weil es uns noch nicht so lange gibt) kein Geld damit verdienen
Außerdem hätte ich keinen Bock nach jedem Song zu berechnen
wer welchen Anteil hat und wie gut der Song ist, weil man ja allem gerecht werden will
Sobald sich da was tut werde ich euch bestimmt nochmal um Rat fragen
 

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