btb
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stimmt, die Vervielfältigungsrechte habe ich vergessen. Urheberrecht ist klar, muß man nur nachweisen können. Das ist aber ein anderes Kapitel, dazu wurde unter "Recht" schon viel gesagt.
Fragen ob man covern darf? Da wäre ich nicht so sicher. Für wen soll das gelten? Keine Coverband der Welt fragt bei den Verlagen namenhafter Künstler um Erlaubnis zum covern, hab ich auch noch nie gehört! Für öffentliche Aufführung muß halt GEMA gezahlt werden. Wenn das Repertoire nicht GEMA-Material ist, hat der Urheber eben Pech gehabt!
Fragen ob man covern darf? Da wäre ich nicht so sicher. Für wen soll das gelten? Keine Coverband der Welt fragt bei den Verlagen namenhafter Künstler um Erlaubnis zum covern, hab ich auch noch nie gehört! Für öffentliche Aufführung muß halt GEMA gezahlt werden. Wenn das Repertoire nicht GEMA-Material ist, hat der Urheber eben Pech gehabt!