Fake oder Original-Gitarre? Fragwürdige Angebote in Netz

Btw.: Solche Sätze wie "Zwischenverkauf vorbehalten" sind zwar nervig und von Ebay nicht gern gesehen, aber dennoch nach BGB Angebotsbestandteil. Wenns hart auf hart kommt, entscheidet das der Richter je nach genauer Sachlage, aber es gab schon genügend Fälle, in denen der Verkäufer recht behielt.
 
Das Amtsgericht Nürtingen gab der Klage des eBay-Käufers mit Urteil vom 16.01.2012 (Az. 11 C 1881/11) in vollem Umfang statt. Der Verkäufer kann sich nicht auf eine AGB-Klausel bei eBay berufen, wonach die vorzeitige Beendigung einer Online-Auktion dann möglich ist, soweit der Gegenstand verloren gegangen, beschädigt oder anderweitig nicht mehr zum Verkauf verfügbar ist. Der Passus „nicht mehr zum Verkauf verfügbar“ ist eng auszulegen. Er greift dann nicht, wenn das angebotene Objekt vom Verkäufer willentlich weg gegeben worden ist. Und davon ist hier auszugehen. Es macht nämlich keinen Unterschied, ob man den anderweitigen Verkauf selbst tätigt oder durch einen Dritten ausführen lässt. Ansonsten wird eBay durch Verkäufe außerhalb des Systems an Dritte unterlaufen, was nicht Sinn der Sache sein kann.
Als eBay-Verkäufer sollten Sie daher gut überlegen, wie lange Sie einen Gegenstand über eBay anbieten. Vor allem sollten Sie keinen Rückzieher machen, soweit Sie eine anderweitige Verwertungsmöglichkeit sehen, die Ihnen günstig erscheint. Anders sieht es bei einem unfreiwilligen Verlust etwa durch einen Diebstahl aus. Hier dürfen Sie gewöhnlich vorzeitig die Internetauktion beenden.

http://www.wbs-law.de/e-commerce/das-vorzeitige-beenden-einer-online-auktion-bei-ebay-wegen-einem-lukrativen-verkauf-kann-teuer-werden-19395/
 
Rein informationshalber und damit ich was lernen kann: Woran erkenne ich hier sofort, dass das eine Fälschung ist? Woraus sollte ich da achten - Seriennummer oder Kopfplatten-Logo sind ja nicht eindeutig im Bild.
 
Dass eine R8 für 1400€ angeboten wird. :rofl:
 
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Das ist das einzige Indiz? :gruebel:
 
Naja, in dem Fall kommt noch dazu, dass die gleiche Gitarre mit gleichen Bildern einmal angeblich in Österreich und einmal in Osnabrück steht...
 
Okay, darauf habe ich jetzt nicht geachtet ... ;)
 
Der Preis ist immer das erste Zeichen, dass die Alarmglocken läuten müssen - eine R8 um 1400 ist einfach zu schön um wahr zu sein.

Dann einfach die Überschrift in Google eingeben (in diesem Fall: Gibson Les Paul R8 1958) und schon hat man meistens bei den Bildern die ersten Treffer.
 
Ich tippe auf echt. Auf den Bildern ist nicht viel zu erkennen aber scheint mir OK.
Faker machen sich normalerweise nicht die Mühe so viele Fotos zu machen und so langen Text zu schreiben.
Wenn sich die Gitarre bei Nachfrage allerdings plötzlich in England befindet dann ist das Inserat samt Fotos von irgendwo kopiert. Das machen sie ja auch gern.
 
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Viel Glück bei der Jagd.
 
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Google Translator - Fakeanzeige - bitte melden!
 
die Mechaniken sind recht schlampig angebracht - das kann keine deutsche Qualität sein ^^
 
Die Gitarre wurde im In Deutschland in einer authorisierten Gibson Fabrik hergestellt. welches 1996 nach Österreich gebracht.

Allein der Satz sollte aufrütteln denn G hat noch nie in D Gitarren fertigen lassen (..und dann erst Recht nicht Made in U.S.A. auf die Kopfplattenrückseite gestempelt)
 

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