Vlad
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Btw.: Solche Sätze wie "Zwischenverkauf vorbehalten" sind zwar nervig und von Ebay nicht gern gesehen, aber dennoch nach BGB Angebotsbestandteil. Wenns hart auf hart kommt, entscheidet das der Richter je nach genauer Sachlage, aber es gab schon genügend Fälle, in denen der Verkäufer recht behielt.