Fake oder Original-Gitarre? Fragwürdige Angebote in Netz

Solange da Gibson oder Fender draufsteht, ists eine Fälschung, die Du nicht verkaufen darfst.
Du kannst Dir ja selber eine Klampfe aus Einzelteilen basteln und das Decal irgend einer Firma anbringen - nur bevor Du sowas dann verkaufst, muss der Schriftzug eben runter.
Da geht's weniger darum, was auf den Fotos zu erkennen ist, sondern darum, was tatsächlich auf dem Instrument ist.
 
... Macht man sich an seiner Stelle daher auch strafbar? Sollte man so etwas melden? ...

Um diese Frage zu klären, habe ich mich mal etwas kundig gemacht. In Foren wie diesem kursieren ja manchmal die seltsamsten Gerüchte, die durch vielfaches Nachplappern auch nicht richtig werden. :rolleyes:
Ich zitiere einfach mal den Zoll:

Voraussetzung für das Tätigwerden der Zollverwaltung ist das Vorliegen eines Verdachts auf eine Rechtsverletzung. Eine Rechtsverletzung ist nur im geschäftlichen Verkehr gegeben. Anhaltspunkte für geschäftlichen Verkehr können sich insbesondere aus der Aufmachung der Sendung oder den Absenderangaben ergeben. Eine Ware wird im geschäftlichen Verkehr benutzt, wenn sie einem beliebigen eigenen oder fremden Geschäftszweck dient. Beachten Sie bitte, auch beim Kauf eines einzigen gefälschten Artikels, welchen Sie für private Zwecke erwerben, kann geschäftlicher Verkehr vermutet werden, wenn der Absender unternehmerische Ziele mit dem Verkauf verfolgt.

Für den Import gilt, wie man dieser Broschüre entnehmen kann:

Um den Handel mit kopierten Markenprodukten zu unter-binden, beschlagnahmt der Zoll im Reiseverkehr mit Nicht-EU-Staaten eingeführte Fälschungen. Wird jedoch die Reisefreigrenze von 430 Euro (gültig für Reisende im Flug- und Seeverkehr) bzw. 300 Euro (gültig für sonstige Reisende) nicht überschritten und ist auch kein kommerzieller Charakter bei der Einfuhr erkennbar, schreitet der Zoll nicht ein.

Wenn mich meine Deutschkenntnisse nicht täuschen, dann bedeutet das, dass der Zoll nur eingreift, wenn jemand zu gewerblichen Zwecken gefälschte Waren einführt oder diese einen grösseren Wert haben.
Der inländische Verkäufer dieser Gitarre versucht nicht, jemanden zu täuschen. Bisher hat niemand nachgewiesen, dass er regelmässig solche Waren verkauft. Wo ist das Problem? Ich glaube nicht, dass er die Gitarre zu diesem Preis los wird. Selbst wenn sie wirklich "besser" klingt als das Original, was ich theoretisch für möglich halte, müsste sie jemand angespielt haben, um soviel zu zahlen - und diese Möglichkeit wird doch angeboten. Woher hat er die Gitarre, hat er sie etwa selbst ohne Probleme durch den Zoll bekommen?
Stecken unter uns verhinderte Staatsanwälte? Wenn z.B. Kindesmisshandlungen genauso schnell gemeldet werden, müsste man sich keine Sorgen machen. :gruebel:
 
Och bitte nicht schon wieder dieses Thema...

Wie man schon vermuten kann wenn der Zoll involviert ist betreffen deine Zitate nur die Ein- und Ausfuhr, nicht aber den inländischen Handel. Man beachte auch die Einschränkung "im Reiseverkehr"!

Was Plagiate angeht ist alles im Markenrecht geregelt: [URL="https://de.wikipedia.org/wiki/Markenrecht_%28Deutschland%29"]https://de.wikipedia.org/wiki/Markenrecht_%28Deutschland%29
[/URL]

Bei Interesse einfach kurz da nachschlagen, insbesondere § 14 Ausschließliches Recht des Inhabers einer Marke, Unterlassungsanspruch, Schadensersatzanspruch. Mehr muss man eigentlich nicht wissen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 2 Benutzer
... Wie man schon vermuten kann wenn der Zoll involviert ist betreffen deine Zitate nur die Ein- und Ausfuhr, nicht aber den inländischen Handel. Man beachte auch die Einschränkung "im Reiseverkehr"! ...

Auch in Deinem Link steht nichts Anderes: "Dritten ist es untersagt, ohne Zustimmung des Inhabers der Marke im geschäftlichen Verkehr ..." (Hervorhebung durch mich)
 
Produkt- und Markenfälschungen sind und bleiben kein Kavaliersdelikt. Das muss doch endlich mal kapiert werden. Ich kenne persönlich den Inhaber eines mittelständischen Unternehmen aus dem Zulieferbereich der Automobilindustrie, dessen Produkte in China gefälscht wurden. Daran hängt der Ruf, logischerweise eng verknüpft der wirtschaftliche Erfolg der Firma, damit einige hundert Arbeitsplätze und, da die Fälschungen natürlich keinerlei kostenintensiven Materialprüfung unterzogen werden, letztlich Menschenleben. Ich möchte auch nie in einem Auto und schon gar nicht in einem Flieger sitzen, die mit Ersatzteilen aus irgendeiner dubiosen Produktion bestückt sind. Von stark krebserregenden Stoffen in gefälschter Markenkleidung brauchen wir genauso wenig anfangen wie von falschen Medikamenten mit bestenfalls ohne Wirkung. Und es würde mich auch nicht im geringsten wundern wenn die Hölzer, Lacke und Klebstoffe der diskutierten Gibsun Les Pauls nicht besonders gesundheitsfördernde Ausdünstungen hätten.

Nochmal, das sind teils mafiös organisierten Fälscherbanden und keine netten Hinterhofschrauber, die dem armen Gitarristen, der unbedingt das Markenlogo fürs Ego auf einem Stück Sperrholz braucht, was gutes tun wollen... :rolleyes:

Grüsse,
hm
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 2 Benutzer
Je nach Rechtsauslegung ist ein öffentliches Angebot bei Ebay geschäftlicher Verkehr, siehe beispielsweise http://www.lhr-law.de/magazin/urheberrecht/der-abmahndeckel-im-geschaftlichen-verkehr

"
Die Vorinstanz des BGH, das OLG Köln (OLG Köln, Urteil v. 18.03.2005, Az. 6 U 12/01) hatte aber zum Begriff des geschäftlichen Verkehrs, von anderen Rechtsgebieten freilich unbeachtet, im Jahr 2005 schon die kühne These aufgestellt, dass rein private Tätigkeiten zwar vom geschäftlichen Verkehr ausgenommen seien, der Verkauf durch Private bei Hinzutreten bestimmter Umstände durchaus geschäftsmäßig sein könne. Hiervon sei im Interesse eines wirksamen Markenschutzes insbesondere dann auszugehen, wenn Ware außerhalb des Privatbereichs einer unbestimmten Vielzahl von Personen – nicht notwendig gegen Entgelt – angeboten wird.
"
 
... Nochmal, das sind teils mafiös organisierten Fälscherbanden und keine netten Hinterhofschrauber, die dem armen Gitarristen, der unbedingt das Markenlogo fürs Ego auf einem Stück Sperrholz braucht, was gutes tun wollen... :rolleyes: ....

Auch wenn das alles stimmt: Den Endkunden - der aus welchen Gründen auch immer - sich die Ware gekauft hat, dafür zu bestrafen, hilft nicht weiter. Vom Arbeitsaufwand ganz zu schweigen: Wer zahlt denn die Kosten, die entstünden?
Dass der Staat nicht aus Gründen irgendeiner "Moral" einschreitet, ist ein grosser Fortschritt! Die meisten Jüngeren werden nicht wissen, dass es bis 1973 einen Kuppeleiparagraphen gab, mit schlimmen Folgen. Soll man jetzt einen ähnlichen Blödsinn für Gitarren einführen?

- - - Aktualisiert - - -

Je nach Rechtsauslegung ist ein öffentliches Angebot bei Ebay geschäftlicher Verkehr, siehe beispielsweise http://www.lhr-law.de/magazin/urheberrecht/der-abmahndeckel-im-geschaftlichen-verkehr ...

Da geht es um die "freundlichen" Menschen, die andere abmahnen. Mir ist ein kleiner Privatverkäufer, der eine Kopie verkauft, immer noch symphatischer als jeder Abmahnanwalt! Im übrigen steht es jedem frei, die Sache der Staatsanwaltschaft zur Anzeige zu bringen. Er möge aber über das Ergebnis hier Bericht erstatten. Vielleicht erübrigt es dann weitere Diskussionen. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein, genau deswegen wird beim Endkunden ja auch ausdrücklich nicht hin geschaut. Der Endkunde sollte aber langsam mal ein Bewusstsein dafür entwickeln, dass er weder sich, noch seinen Mitmenschen etwas gutes Tut, wenn er Markenfälschungen als Kavaliersdelikt behandelt.

Apropos: der Aufwand und damit verbunden die Kosten, den die Markeninhaber betreiben um den Fälschungen ihrer Produkte einigermaßen beizukommen, ist nicht unerheblich. Letztlich wird das auf den Verkaufspreis aufgeschlagen.
 
Apropos: der Aufwand und damit verbunden die Kosten, den die Markeninhaber betreiben um den Fälschungen ihrer Produkte einigermaßen beizukommen, ist nicht unerheblich. Letztlich wird das auf den Verkaufspreis aufgeschlagen.

Mal als Beispiel auch wenns nicht aus der Musikindustrie ist. Ein größerer deutscher Automobilzulieferer hat 2011 fast 1,3 Mio Euro für Klagen gegen Produktpiraterie ausgegeben bzw. Verluste dadurch erlitten da gehts also nicht um Peanuts. Und ich denke gerade bei Firmen wie Gibson und Fender wird das auch nicht wenig sein vielleicht keine Mio. Beträge aber 5 bis 6 Stellig bestimmt
 
Fälschungen schaffen immer vielschichtige Probleme. An denen wir letztendlich alle, was Kosten anbelangt beteiligt werden.
Aber solange der Markenhype, teils auch vom Hersteller so forciert wird und sehr viele Leute dem verfallen und die zum Teil
völlig überzogene Preise nicht zahlen können oder wollen wird uns dieses Problem erhalten bleiben. Letztlich muss das jeder
für sich entscheiden ob er/sie sich daran beteiligt und auch mit den Risiken die daraus entstehen leben. In unserer Zeit hat
sich das Denken vieler dahingehend verändert das es nicht mehr heißt, ich denke, also bin ich, sondern ich habe also bin ich und das
macht auch mit einer Fälschungen als Illusion vor nichts halt.
Also ist mein Fazit, es ist ein Gesellschaftsproblem.
 
Andererseits werden auch die Käufer von Kopien irgendwann einmal beim Original landen. Spätestens wenn sie das nötige Kleingeld haben und das ist bei E-Gitarren ja nicht so ein grosses Problem. Und das wissen auch die Hersteller! ;)
 
Andererseits werden auch die Käufer von Kopien irgendwann einmal beim Original landen. Spätestens wenn sie das nötige Kleingeld haben und das ist bei E-Gitarren ja nicht so ein grosses Problem. Und das wissen auch die Hersteller! ;)

Sehe ich auch so, denn der Käufer wird nicht vergessen, es ist ein Fake.
 
Gidarr: Ich habe nochmal weiter gesucht. Mangels gesetzlicher Definition und vielfacher richterlicher Auslegun haben wahrscheinlich wir beide recht, aber du wohl doch mehr als ich. Ich ging bisher immer davon aus dass die von mir oben gepostete Definition dass jedes öffentliche Anbieten ein Einbringen in den geschäftlichen Verkehr sei. So wurde es uns auch in der Vorlesung "Recht für Informatiker" von einem Rechtsanwalt gelehrt. Es findet sich aber öfter die Auslegung durch Rechtsanwälte dass geschäftlicher Verkehr gleichbedeutend mit gewerblichen Handeln sei. Auch dessen Definition erfolgt nur durch richterliche Urteile, ist aber immer enger gefasst. Rein rechtlich scheint also doch mehr erlaubt zu sein als ich dachte. Die AGBs von Ebay und Co. können natürlich auch mehr verbieten, aber hier war ja nur nach den gesetzlichen Regelungen gefragt.

Allgemein stimme ich dir auch zu, bei Plagiaten trifft man oft auf Meinungen die strenger sind als das Gesetz selbst. Hier im Board gibts seit einiger Zeit ja auch die Regel dass man beispielsweise nicht mehr Strat nennen darf (?) / soll (?) was nicht von Fender kommt. Klar, ich weiß, Hausrecht, ist alles ok, aber ich persönlich finde diese Auffassung schon sehr streng, vor allem da sie weit über das Gesetz hinausgeht.

Aber nun genug gesagt und wieder On Topic.
 
Hier im Board gibts seit einiger Zeit ja auch die Regel dass man beispielsweise nicht mehr Strat nennen darf (?) / soll (?) was nicht von Fender kommt.
Das haben wir uns aber nicht ausgedacht, sondern kommt vom Hersteller.
Und sei uns nicht böse aber mit der Fender Company anlegen wollen wir uns sicher nicht....... ;)
 
Ok, interessant, es war mir nicht bekannt dass das der Grund war. Ich hatte bisher alleinig die persönliche Einstellung der Betreiber zu diesem Thema als Grund vermutet. Das erklärt dann auch die erst mal seltsam erscheinende Beschränkung auf Strats und Teles. Naja, solange so was nicht ausartet ists ja kein Problem.
 
Betrug wohl nicht, eher eine total lustlose und schlammige Beschreibung. Falls zumindest irgend etwas an der Gitarre von Fender ist wäre die Überschrift mit etwas gutem Willen noch ok. Ich würde die Finger von der Gitarre lassen, aber falls es tatsächlich "USA Pickups" -da habe ich aber so meine Zweifel dran- sind und je nachdem wo genau der Body herkommt könnte es preislich ok sein. Fürs mich siehts aber allgemein nach einer billigst 08/15 NoName Strat aus, dann wäre der Preis jenseits von Gut und Böse.
 
woran erkenne ich denn hier, dass es keine original-fender ist, ausser an der holprigen beschreibung. gibt es auf dem fotos eindeutige merkmale für den laien?
 
woran erkenne ich denn hier, dass es keine original-fender ist, ausser an der holprigen beschreibung. gibt es auf dem fotos eindeutige merkmale für den laien?

also das Logo auf der Kopfplatte ist ja eindeutig nachträglich aufgeklebt, außerdem passt die Form usw. nicht wirklich. Steht ja auch im Text dass der Hals nicht original ist. Der Experte findet da sicher noch mehr?
 

Unser weiteres Online-Angebot:
Bassic.de · Deejayforum.de · Sequencer.de · Clavio.de · Guitarworld.de · Recording.de

Musiker-Board Logo
Zurück
Oben